SiGeKo nach Bautätigkeitca. 11 Min. LesezeitStand: 21.02.2026

Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch gestalten

Langes Sitzen belastet Rücken, Nacken und Augen. Welche Maße und Werte für einen ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz gelten, wie Bewegung hilft und was im Baubüro zu beachten ist.

Kurz erklärt: ergonomisch am Bildschirm

Auch in Baubetrieben gibt es Büros – in der Verwaltung, der Bauleitung oder im Baustellencontainer. Langandauerndes Sitzen und Bewegungsmangel führen dort zu Beschwerden an Hals-, Schulter- und Lendenwirbelsäule und erhöhen das Risiko für Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes.

Ergonomisch gestaltete Bildschirmarbeitsplätze und vor allem ihre richtige Nutzung reduzieren diese Gefährdung deutlich. Entscheidend sind passende Maße, gute Beleuchtung und ausreichend Bewegung.

Bildschirmarbeit fällt in die Arbeitgeberverantwortung nach Arbeitsstättenrecht. Für den SiGeKo ist sie nur dort relevant, wo Baustellenbüros/Container eingerichtet werden.

Gefährdungen

  • Muskelverspannungen und Schmerzen an Halswirbelsäule, Schulter-Arm-System und Lendenwirbelsäule
  • erhöhtes Risiko für Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes durch Bewegungsmangel
  • Dauerbelastung der Augen durch hohe Sehanforderungen

Der ergonomische Arbeitsplatz: Maße und Werte

Die wichtigsten Anhaltswerte für einen ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz:

Seitenansicht eines ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzes mit Maßen: Sehabstand 50–80 cm, oberste Bildschirmzeile maximal auf Augenhöhe, Tischhöhe 65–125 cm (fest 74 cm), Knie- und Hüftwinkel mindestens 90°, Handauflage 10–15 cm, Tischfläche mindestens 160 × 80 cm.
Ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz mit den wichtigsten Maßen und Raumwerten.
KriteriumEmpfehlung / Wert
Freie Bewegungsflächemind. 1,5 m²
Tischflächemind. 160 cm × 80 cm
Tischhöhe65–125 cm verstellbar, sonst 74 ± 2 cm
Sehabstand zum Bildschirmmind. 50 cm (50–80 cm)
Bildschirmhöheoberste Zeile max. auf Augenhöhe
Beleuchtungmind. 500 lx, besser 750 lx (neutral-/warmweiß)
Raumtemperatur20–22 °C
Luftgeschwindigkeit / -feuchtemax. 0,15 m/s / max. 50 %
Lärm im Raum≤ 55 dB(A), Drucker auslagern
Anhaltswerte für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (vgl. ArbStättV, DGUV).

Stuhl, Bildschirm und Blickrichtung

  • Drehstuhl mit gebremsten Rollen, höhenverstellbarer gefederter Sitzfläche und in Höhe/Neigung verstellbarer Rückenlehne
  • Beine unter dem Tisch frei beweglich halten (nicht durch Gegenstände einschränken)
  • nichtglänzende, helle Tischoberflächen zur Vermeidung von Reflexionen
  • Bildschirm so niedrig wie möglich, oberste Zeile maximal auf Augenhöhe
  • Blickrichtung parallel zum Fenster (Blendung/Reflexe vermeiden)
  • Bildschirmbrille regelmäßig an den Sehabstand anpassen; mehrere Monitore über Monitorarme ausrichten

Ergonomische Eingabemittel

  • helle, flache Tastatur; Auflagefläche für die Hände 10–15 cm vor der Tastatur
  • an Handgröße und Händigkeit angepasste Maus, direkt neben der Tastatur platzieren
  • Hand-, Unterarm- und Schulterbereich entspannt halten

Bewegung gegen Bewegungsmangel

Der wirksamste Schutz ist Dynamik: Haltung und Tätigkeit häufig wechseln. Als Faustregel gilt ein Verhältnis von 50 % Sitzen, 25 % Stehen und 25 % Laufen.

  • regelmäßig zwischen Sitzen, Stehen und Gehen wechseln (50/25/25)
  • aktive Bewegungspausen, Treppe statt Aufzug, Sitzpositionen wechseln
  • Kollegen persönlich aufsuchen statt E-Mail/Telefon; Telefonieren und Post im Stehen
  • Aktivierungshilfsmittel nutzen (Fußroller, Wackelbrett, Knautschball, Faszienrolle)
  • Mittagspause für einen kurzen Spaziergang nutzen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Bei Bildschirmarbeit gehört dazu insbesondere die Untersuchung des Sehvermögens (Angebotsvorsorge) – Beratung durch den Betriebsarzt.

Die Rolle des SiGeKo

Bildschirm- und Büroarbeit unterliegt dem Arbeitsstättenrecht und der Arbeitgeberverantwortung – nicht der Baustellenkoordination. Berührungspunkte ergeben sich beim SiGeKo nur über die Baustelleneinrichtung.

Werden Baustellenbüros oder Container eingerichtet, sollten ergonomische Mindestanforderungen (Platz, Licht, Temperatur) bei der Planung der Baustelleneinrichtung mitgedacht werden.

  • ausreichend bemessene Büro-/Containerflächen in der Baustelleneinrichtung vorsehen
  • Beleuchtung, Heizung/Lüftung und Lärmsituation der Bauleitungsbüros berücksichtigen
  • Schnittstelle zwischen Baustellenlogistik und Büroarbeitsplätzen abstimmen

Häufige Fragen zu Bildschirmarbeitsplätzen

Wie groß muss der Schreibtisch sein? Mindestens 160 × 80 cm, mit freier Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m².

Welcher Sehabstand ist richtig? Mindestens 50 cm (50–80 cm), oberste Bildschirmzeile maximal auf Augenhöhe.

Wie viel sollte man stehen? Als Faustregel 50 % Sitzen, 25 % Stehen, 25 % Laufen.

Ist das Aufgabe des SiGeKo? Nein – Bildschirmarbeit ist Arbeitgeber-/Arbeitsstättenrecht; relevant nur bei Baustellenbüros/Containern.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit zugehörigen ASR
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • DGUV Regel 115-401 (Branche Bürobetriebe)
  • DGUV Information 215-410 (Bildschirm- und Büroarbeitsplätze)
  • BG Bau Baustein A 023 (Bildschirmarbeitsplätze)

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