Kurz erklärt: ergonomisch am Bildschirm
Auch in Baubetrieben gibt es Büros – in der Verwaltung, der Bauleitung oder im Baustellencontainer. Langandauerndes Sitzen und Bewegungsmangel führen dort zu Beschwerden an Hals-, Schulter- und Lendenwirbelsäule und erhöhen das Risiko für Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes.
Ergonomisch gestaltete Bildschirmarbeitsplätze und vor allem ihre richtige Nutzung reduzieren diese Gefährdung deutlich. Entscheidend sind passende Maße, gute Beleuchtung und ausreichend Bewegung.
Bildschirmarbeit fällt in die Arbeitgeberverantwortung nach Arbeitsstättenrecht. Für den SiGeKo ist sie nur dort relevant, wo Baustellenbüros/Container eingerichtet werden.
Gefährdungen
- Muskelverspannungen und Schmerzen an Halswirbelsäule, Schulter-Arm-System und Lendenwirbelsäule
- erhöhtes Risiko für Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes durch Bewegungsmangel
- Dauerbelastung der Augen durch hohe Sehanforderungen
Der ergonomische Arbeitsplatz: Maße und Werte
Die wichtigsten Anhaltswerte für einen ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz:
| Kriterium | Empfehlung / Wert |
|---|---|
| Freie Bewegungsfläche | mind. 1,5 m² |
| Tischfläche | mind. 160 cm × 80 cm |
| Tischhöhe | 65–125 cm verstellbar, sonst 74 ± 2 cm |
| Sehabstand zum Bildschirm | mind. 50 cm (50–80 cm) |
| Bildschirmhöhe | oberste Zeile max. auf Augenhöhe |
| Beleuchtung | mind. 500 lx, besser 750 lx (neutral-/warmweiß) |
| Raumtemperatur | 20–22 °C |
| Luftgeschwindigkeit / -feuchte | max. 0,15 m/s / max. 50 % |
| Lärm im Raum | ≤ 55 dB(A), Drucker auslagern |
Stuhl, Bildschirm und Blickrichtung
- Drehstuhl mit gebremsten Rollen, höhenverstellbarer gefederter Sitzfläche und in Höhe/Neigung verstellbarer Rückenlehne
- Beine unter dem Tisch frei beweglich halten (nicht durch Gegenstände einschränken)
- nichtglänzende, helle Tischoberflächen zur Vermeidung von Reflexionen
- Bildschirm so niedrig wie möglich, oberste Zeile maximal auf Augenhöhe
- Blickrichtung parallel zum Fenster (Blendung/Reflexe vermeiden)
- Bildschirmbrille regelmäßig an den Sehabstand anpassen; mehrere Monitore über Monitorarme ausrichten
Ergonomische Eingabemittel
- helle, flache Tastatur; Auflagefläche für die Hände 10–15 cm vor der Tastatur
- an Handgröße und Händigkeit angepasste Maus, direkt neben der Tastatur platzieren
- Hand-, Unterarm- und Schulterbereich entspannt halten
Bewegung gegen Bewegungsmangel
Der wirksamste Schutz ist Dynamik: Haltung und Tätigkeit häufig wechseln. Als Faustregel gilt ein Verhältnis von 50 % Sitzen, 25 % Stehen und 25 % Laufen.
- regelmäßig zwischen Sitzen, Stehen und Gehen wechseln (50/25/25)
- aktive Bewegungspausen, Treppe statt Aufzug, Sitzpositionen wechseln
- Kollegen persönlich aufsuchen statt E-Mail/Telefon; Telefonieren und Post im Stehen
- Aktivierungshilfsmittel nutzen (Fußroller, Wackelbrett, Knautschball, Faszienrolle)
- Mittagspause für einen kurzen Spaziergang nutzen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Bei Bildschirmarbeit gehört dazu insbesondere die Untersuchung des Sehvermögens (Angebotsvorsorge) – Beratung durch den Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo
Bildschirm- und Büroarbeit unterliegt dem Arbeitsstättenrecht und der Arbeitgeberverantwortung – nicht der Baustellenkoordination. Berührungspunkte ergeben sich beim SiGeKo nur über die Baustelleneinrichtung.
Werden Baustellenbüros oder Container eingerichtet, sollten ergonomische Mindestanforderungen (Platz, Licht, Temperatur) bei der Planung der Baustelleneinrichtung mitgedacht werden.
- ausreichend bemessene Büro-/Containerflächen in der Baustelleneinrichtung vorsehen
- Beleuchtung, Heizung/Lüftung und Lärmsituation der Bauleitungsbüros berücksichtigen
- Schnittstelle zwischen Baustellenlogistik und Büroarbeitsplätzen abstimmen
Häufige Fragen zu Bildschirmarbeitsplätzen
Wie groß muss der Schreibtisch sein? Mindestens 160 × 80 cm, mit freier Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m².
Welcher Sehabstand ist richtig? Mindestens 50 cm (50–80 cm), oberste Bildschirmzeile maximal auf Augenhöhe.
Wie viel sollte man stehen? Als Faustregel 50 % Sitzen, 25 % Stehen, 25 % Laufen.
Ist das Aufgabe des SiGeKo? Nein – Bildschirmarbeit ist Arbeitgeber-/Arbeitsstättenrecht; relevant nur bei Baustellenbüros/Containern.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit zugehörigen ASR
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- DGUV Regel 115-401 (Branche Bürobetriebe)
- DGUV Information 215-410 (Bildschirm- und Büroarbeitsplätze)
- BG Bau Baustein A 023 (Bildschirmarbeitsplätze)
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