Kurz erklärt: Witterung als Gefährdung
Bauarbeiten finden überwiegend im Freien statt – unter der jeweils vorherrschenden Witterung. UV-Strahlung, Hitze und Kälte sind dabei echte Gefährdungen, die in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
UV-Strahlung kann Hautkrebs und Sonnenbrand verursachen und die Augen schädigen; Hitze reicht bis zum lebensgefährlichen Hitzschlag; Kälte führt zu Unterkühlung, Erfrierungen und erhöhter Unfallgefahr.
Der SiGeKo organisiert keine Schutzkleidung, plant aber Beschattung, Pausen, Verkehrswege und die zeitliche Lage von Arbeiten so, dass Witterungsbelastungen für alle Gewerke reduziert werden.
Gefährdungen durch UV, Hitze und Kälte
- UV-Strahlung: erhöhtes Hautkrebsrisiko (anerkannte Berufskrankheit BK 5103), Sonnenbrand, Reizung von Binde-/Netzhaut und Linsentrübung (grauer Star)
- Hitze: Sonnenstich, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag
- Kälte: verminderte Sensibilität, Geschicklichkeit und Reaktionsvermögen (erhöhte Unfallgefahr), örtliche Erfrierungen (v. a. Finger und Zehen)
Hitzeerkrankungen erkennen und Erste Hilfe
Bei Hitze drohen drei Krankheitsbilder unterschiedlicher Schwere. Beschäftigte sollten die Anzeichen kennen – die Erste-Hilfe-Unterweisung ist entsprechend zu ergänzen:
| Erkrankung | Kennzeichen | Erste Hilfe |
|---|---|---|
| Sonnenstich | übermäßige Wärme auf den Kopf, Reizung der Hirnhäute | mit leicht erhöhtem Kopf lagern, Kopf mit feuchten Tüchern kühlen |
| Hitzeerschöpfung | Überwärmung, große Wasser-/Salzverluste, Schockzustand | mit leicht erhöhtem Kopf und erhöhten Beinen lagern, zu trinken anbieten |
| Hitzschlag | Körpertemperatur über 40 °C, Temperaturregulierung versagt, Bewusstseinstrübung – lebensgefährlich | Notruf! Schwere Kleidung ausziehen, mit Wasser übergießen/kühlen |
Schutz bei UV-Strahlung
UV-Schutz beginnt mit der Organisation der Arbeit und ergänzt sie um Kleidung und Hautschutz:
- Arbeitsplätze beschatten (Überdachungen, Sonnensegel, Sonnenschutzzelte/-schirme)
- Außenarbeiten in sonnenintensiven Zeiten meiden (im Hochsommer v. a. 11–16 Uhr MESZ)
- körperbedeckende Arbeitskleidung und Helm/Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz
- UV-Sonnenbrille mit seitlicher Abschirmung
- auf unbedeckte Haut Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor (mind. 30, besser 50) alle 2 Stunden
Schutz bei Hitze
- Baumaschinen und Fahrzeuge mit Klimaanlage nutzen
- gute Belüftung von Arbeitsbereichen im Inneren von Bauwerken
- Arbeitsanforderungen reduzieren, Arbeitszeiten und Pausen anpassen
- Kühlkleidung bereitstellen
- für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgen (Mineralwasser), leichte Mahlzeiten
- Hitze-Akklimatisierung für neue Mitarbeiter sicherstellen
Schutz bei Kälte
- geeignete Kälteschutzkleidung und Regenschutz tragen
- Aufwärmzeiten einhalten
- warme Getränke zu sich nehmen
- auf erhöhte Unfallgefahr durch nachlassende Geschicklichkeit achten
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Die Beratung erfolgt durch den Betriebsarzt.
Besonders relevant: Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung ist als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt. Konsequenter Sonnenschutz über die gesamte Berufslaufbahn ist daher entscheidend.
Die Rolle des SiGeKo bei Witterungsbelastung
Witterung betrifft alle Gewerke gleichzeitig. Der SiGeKo bezieht sie in Planung und Koordination ein – von der Baustelleneinrichtung bis zum Bauzeitenplan.
Er plant Beschattung und Pausenbereiche, koordiniert die zeitliche Lage belastender Arbeiten (z. B. weg von der Mittagssonne) und achtet im Winter auf Glätte und Beleuchtung. Die persönliche Ausrüstung und Unterweisung verantworten die Arbeitgeber der Beschäftigten.
- Beschattung, Pausen- und Aufwärmbereiche in der Baustelleneinrichtung vorsehen
- belastende Arbeiten zeitlich entzerren (Hitzeperioden, Mittagssonne)
- Trinkwasser-/Versorgungspunkte gewerkeübergreifend einplanen
- im Winter Räum-, Streu- und Beleuchtungskonzept koordinieren
- Witterungsthemen in Unterweisung und SiGe-Plan aufnehmen
Häufige Fragen zu UV, Hitze und Kälte
Ist Hautkrebs durch Sonne eine Berufskrankheit? Ja – Plattenepithelkarzinome durch natürliche UV-Strahlung sind als BK 5103 anerkannt.
Wann ist die UV-Belastung am höchsten? Im Hochsommer vor allem zwischen 11 und 16 Uhr (MESZ).
Welcher Lichtschutzfaktor? Mindestens 30, besser 50 – alle 2 Stunden auf unbedeckte Haut auftragen.
Was macht der SiGeKo? Er plant Beschattung, Pausen und Zeitfenster gewerkeübergreifend; PSA und Unterweisung verantworten die Arbeitgeber.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen zum Schutz vor Witterungsbelastung:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung mit ASR A3.5 (Raumtemperatur)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Berufskrankheiten-Verordnung, BK 5103 (Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung)
- BG Bau Baustein D 505 (UV-Strahlung, Hitze und Kälte)
SiGeKo, Arbeitssicherheit oder Baustellenüberwachung in Köln und NRW?
Wir klären in einer kurzen Erstabstimmung Pflicht, Leistungsumfang und die nächsten Schritte für Ihr Bauvorhaben.