Kurz erklärt: Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe sind Stoffe und Gemische, von denen eine Gesundheits-, Brand- oder Explosionsgefahr ausgeht – auf Baustellen etwa Reaktionsharze, Kleber, Lacke, Lösemittel, Reiniger, Bitumen oder zementhaltige Produkte.
Sie können durch Einatmen, Kontakt mit Haut und Schleimhaut sowie durch Aufnahme über den Mund zu Gesundheitsschäden führen. Zusätzlich können Brand- und Explosionsgefahren bestehen, und Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen sind zu berücksichtigen.
Der sichere Umgang folgt einer klaren Logik: erst prüfen und ersetzen, dann technisch und organisatorisch schützen, zuletzt persönliche Schutzausrüstung. Der SiGeKo koordiniert dabei die Schnittstellen zwischen den Gewerken.
Gefährdungen: Aufnahmewege und Risiken
Gefahrstoffe gelangen auf mehreren Wegen in den Körper. Diese Aufnahmewege bestimmen, welche Schutzmaßnahmen nötig sind:
- Einatmen von Dämpfen, Aerosolen, Stäuben oder Gasen
- Hautkontakt – auch unbemerkt durch durchdringende Inhaltsstoffe
- Kontakt mit Schleimhäuten (Augen, Mund, Nase)
- Aufnahme über den Mund, z. B. durch verschmutzte Hände beim Essen
- zusätzlich: Brand- und Explosionsgefahr sowie Umweltgefährdung
Erster Schritt: Gefährdungsbeurteilung und Substitution
Vor dem Einsatz steht die Gefährdungsbeurteilung. Zuerst wird festgestellt, ob es sich überhaupt um einen Gefahrstoff handelt. Dann wird geprüft, ob ein ungefährlicherer Stoff (Substitution) oder ein anderes Arbeitsverfahren bzw. Arbeitsmittel die Gefährdung vermeiden oder mindern kann.
Grundlage der Informationen ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Herstellers. Bei unzureichenden Angaben ist beim Hersteller nachzufragen; fehlt das SDB, kann es beim Lieferanten angefordert werden.
Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
Die Schutzmaßnahmen werden in fester Rangfolge festgelegt: Erst technische, dann organisatorische und zuletzt personenbezogene Maßnahmen – nach Substitution zusammengefasst als STOP-Prinzip.
- S – Substitution: gefährlichen Stoff oder gefährliches Verfahren ersetzen
- T – technisch: z. B. Absaugung, geschlossene Systeme, emissionsarme Verfahren
- O – organisatorisch: Zugang begrenzen, Expositionszeit verkürzen, unterweisen
- P – personenbezogen: persönliche Schutzausrüstung als letzte Stufe
Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung
Aus dem Sicherheitsdatenblatt wird die produkt- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung abgeleitet. Sie ist in verständlicher Form und Sprache verfügbar zu machen. Entwürfe und Informationen bietet die Datenbank WINGIS online.
Eine Betriebsanweisung ist klar gegliedert – das folgende Beispiel (PU-System, lösemittelfrei, sensibilisierend, GISCODE PU40) zeigt den typischen Aufbau:
| Abschnitt der Betriebsanweisung | Inhalt (Beispiel) |
|---|---|
| Anwendungsbereich / GISCODE | PU-System, Streichen/Spachteln/Rollen in Räumen, GISCODE PU40 |
| Gefahren für Mensch und Umwelt | Allergien, Isocyanat-Asthma, Reizungen; Boden/Gewässer schützen |
| Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | Lüften, Hautkontakt meiden, Augen-, Hand-, Haut- und Körperschutz |
| Verhalten im Gefahrenfall | undichte Gebinde, Auslaufen, Brand – Maßnahmen und Zuständiger Arzt |
| Erste Hilfe | nach Augen-, Haut-, Einatmen-, Verschlucken-Kontakt; Notruf |
| Sachgerechte Entsorgung | Reste aushärten, getrennt sammeln, nicht in Kanalisation |
Unterweisung und Beschäftigungsbeschränkungen
Beschäftigte sind anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen – vor dem Arbeitseinsatz, mindestens jedoch einmal jährlich und vor Einsatz eines neuen Produkts oder Verfahrens. Jugendliche sind mindestens halbjährlich zu unterweisen. Auch die Erste-Hilfe-Maßnahmen gehören dazu.
Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote sind zu beachten, etwa für Jugendliche sowie für schwangere und stillende Frauen.
Sicheres Arbeiten im Alltag
- während der Arbeit mit Gefahrstoffen nicht essen, trinken oder rauchen
- Hautkontakt grundsätzlich vermeiden
- beim Umfüllen nur bruchfeste, beständige Gebinde (z. B. Kunststoff) verwenden und wie das Original kennzeichnen
- Spritzer beim Umfüllen vermeiden, z. B. durch Heber oder Pumpen
- benetzte Kleidungsstücke sofort ausziehen
- Arbeitskleidung inkl. Schuhwerk getrennt von Straßenkleidung aufbewahren und regelmäßig reinigen
Hautschutz: vorher, nachher, Pflege
Der Hautschutz folgt drei Schritten und gehört in jeden Hautschutzplan:
- vor der Arbeit und nach den Pausen: gezielter Hautschutz (Schutzcreme)
- nach der Arbeit und vor den Pausen: richtige, schonende Hautreinigung
- nach der Reinigung und am Arbeitsende: pflegende Nachbehandlung (Hautpflegemittel)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Reichen Substitution sowie technische und organisatorische Maßnahmen nicht aus, ist persönliche Schutzausrüstung zu tragen – abgestimmt auf Stoff und Tätigkeit.
- Chemikalienschutzhandschuhe (Material und Durchbruchzeit nach SDB)
- Schutzkleidung bzw. Chemikalienschutzanzug
- Augenschutz (z. B. Gestell- oder Korbbrille)
- Atemschutz, wenn Dämpfe, Aerosole oder Stäube auftreten
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Die Einordnung erfolgt in Beratung mit dem Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo bei Gefahrstoffen
Auf Baustellen mit mehreren Gewerken entsteht die eigentliche Gefahr oft durch Wechselwirkungen: Wer arbeitet wann mit welchem Gefahrstoff, und wer ist in der Nähe betroffen? Der SiGeKo nimmt diese Punkte in den SiGe-Plan auf und stimmt die Abläufe ab.
Bei Begehungen achtet er auf vorhandene Betriebsanweisungen, korrekte Kennzeichnung umgefüllter Gebinde, Lagerung und die Trennung kritischer Tätigkeiten. Die unternehmerische Verantwortung für den Umgang bleibt bei den ausführenden Firmen.
- zeitliche Trennung emissionsintensiver Arbeiten von anderen Gewerken
- Lager- und Umfüllbereiche für Gefahrstoffe im SiGe-Plan festlegen
- auf vorhandene Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen hinwirken
- Wechselwirkungen (z. B. Heißarbeiten neben Lösemitteln) frühzeitig erkennen
- Mängel bei Kennzeichnung, Lagerung oder PSA dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zu Gefahrstoffen
Woran erkenne ich einen Gefahrstoff? An Kennzeichnung und Gefahrenpiktogrammen sowie am Sicherheitsdatenblatt des Herstellers.
Was ist das STOP-Prinzip? Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution, technische, organisatorische und zuletzt personenbezogene Maßnahmen.
Brauche ich für jeden Gefahrstoff eine Betriebsanweisung? Ja – produkt- bzw. tätigkeitsbezogen nach § 14 GefStoffV, als Grundlage der Unterweisung.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Tätigkeiten, Lagerung und Wechselwirkungen auf der Baustelle; den sicheren Umgang setzen die Arbeitgeber um.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen auf Baustellen:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- WINGIS online (Gefahrstoffinformationen, Betriebsanweisungsentwürfe)
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