Kurz erklärt: Brandschutz auf der Baustelle
Auf Baustellen können Brände und Explosionen durch brennbare Materialien, Heißarbeiten, elektrische Anlagen oder Lagerung von Gefahrstoffen entstehen. Brandschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen, geeignete Löscheinrichtungen und klare Regeln für den Brandfall.
Für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baucontainer, Unterkünfte und Werkstätten gelten konkrete Anforderungen an Feuerlöscher und Löschmitteleinheiten (LE). Der SiGeKo koordiniert im SiGe-Plan unter anderem Fluchtwege, Heißarbeiten und die Zusammenarbeit der Gewerke – die Umsetzung vor Ort bleibt bei den jeweiligen Arbeitgebern.
Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugung verhindert Brände oder begrenzt deren Auswirkung. Auf Baustellen sind diese Punkte besonders relevant:
- brennbare und explosionsfähige Stoffe nur in notwendiger Menge lagern
- geeignete Feuerlöscher bereitstellen (auf Baustellen mindestens 6 LE je Gefährdungsbereich)
- an besonderen Stellen (z. B. unter Tage, Hochbau) zusätzliche Einrichtungen vorsehen
- Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre prüfen lassen
- Beschilderung von Löscheinrichtungen und Gefahrenbereichen
- regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöschern
- Alarmplan festlegen, Flucht- und Feuerwehrzufahrten freihalten
Im Brandfall: Leben retten, dann löschen
Im Brandfall gilt: Brand mit genauer Ortsangabe der Feuerwehr melden. Lebensrettung hat Vorrang – andere Personen warnen oder Hilfe holen.
Brennende Kleidung: Die betroffene Person darf nicht rennen. Löschen mit Feuerlöscher aus etwa 2–3 m Entfernung, dabei das Gesicht meiden. Löschdecken sind hier nicht geeignet.
Eigenschutz sicherstellen, Fluchtwege freihalten, Türen und Fenster schließen (Zugluft vermeiden) und einen Entstehungsbrand unverzüglich bekämpfen – wenn es ohne Eigengefährdung möglich ist.
Richtig löschen: sechs Regeln
Falsches Löschen verschärert die Gefahr. Diese Regeln gelten praxisnah auf Baustellen und in Baustelleneinrichtungen:
- windseitig angreifen – Rauch und Flammen vom eigenen Standort weg
- Flächenbrand von der Vorderseite nach vorn löschen
- Tropf- und Strömungsbrände von oben nach unten löschen
- bei größeren Bränden mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen
- Nachglühen beachten – auch nach dem Erlöschen wachsam bleiben
- gebrauchte Feuerlöscher nicht zurückhängen, sondern fachgerecht auffüllen lassen
Brandklassen und geeignete Feuerlöscher
Nicht jeder Löscher passt zu jedem Brand. Die Brandklassen nach DIN EN 2 und die Eignung der Bauarten im Überblick (geeignet / nicht geeignet):
| Brandklasse | Stoffe (Kurz) | ABC-Pulver | BC-Pulver | CO2 | Wasser | Schaum | Fettbrand |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A | feste, glutbildende Stoffe | ja | nein | nein | ja | ja | ja |
| B | flüssige Stoffe | ja | ja | ja | nein | ja | ja |
| C | gasförmige Stoffe | ja | ja | ja | nein | nein | nein |
| D | brennbare Metalle | nein | nein | nein | nein | nein | nein |
| F | Speiseöle/-fette | nein | nein | nein | nein | nein | ja |
Löschmitteleinheiten (LE) nach Grundfläche
Für ortsfeste Baustelleneinrichtungen (Baucontainer, Unterkünfte, Werkstätten) richtet sich der Bedarf an Löschmitteleinheiten nach der Grundfläche. Für die Grundausrüstung zählen nur Feuerlöscher mit mindestens 6 LE je Gerät.
Werkstätten mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Kfz-, Schreiner-, Metall- oder Elektrowerkstatt) benötigen zusätzliche Löscher, Löschanlagen oder Brandmeldeanlagen.
| Grundfläche bis (m²) | Löschmitteleinheiten (LE) |
|---|---|
| 50 | 6 |
| 100 | 9 |
| 200 | 12 |
| 300 | 15 |
| 400 | 18 |
| 500 | 21 |
| 600 | 24 |
| 700 | 27 |
| 800 | 30 |
| 900 | 33 |
| 1.000 | 36 |
| je weitere 250 | + 6 LE |
Sicherheitsabstände bei elektrischen Anlagen
Beim Löschen an elektrischen Anlagen bis 1.000 V gelten Mindestabstände – falsches Löschmittel oder zu geringer Abstand gefährdet die Löschenden:
| Löschmittel | Mindestabstand |
|---|---|
| Wasser (Voller Strahl) | 3,0 m |
| Schaum | 3,0 m |
| Wasser (Sprühstrahl) | 1,0 m |
| Pulver | 1,0 m |
| Kohlendioxid (CO2) | 1,0 m |
Heißarbeiten und Schnittstellen zwischen Gewerken
Schweißen, Schneiden und andere Heißarbeiten gehören zu den häufigsten Brandursachen auf Baustellen – besonders in brandgefährdeten Bereichen oder in Nähe von Dämmstoffen und Verpackungen.
Der SiGeKo und die abstimmende Person bei gegenseitiger Gefährdung klären im Vorfeld: Wo sind Heißarbeiten erlaubt? Welche Brandwache ist nötig? Welche Löscher müssen bereitstehen? Nach dem Ende der Arbeiten ist auf Nachglühen zu achten.
Die Rolle des SiGeKo beim Brandschutz
Der SiGeKo nimmt Brandschutzthemen in den SiGe-Plan auf: Lage der Baustelleneinrichtungen, Flucht- und Rettungswege, Zufahrten für die Feuerwehr, Bereiche für Lagerung brennbarer Stoffe und geplante Heißarbeiten.
In Begehungen prüft er, ob Löscher vorhanden, erreichbar und geprüft sind, Beschilderung stimmt und vereinbarte Maßnahmen bei Heißarbeiten eingehalten werden. Mängel werden dokumentiert und nachverfolgt.
- Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten im SiGe-Plan und auf der Baustelle sichern
- Heißarbeiten und Brandwachen zwischen Gewerken abstimmen
- Löscheinrichtungen an Baustelleneinrichtungen auf Vollständigkeit prüfen
- Unterweisungen zum Brandfall und Feuerlöscher koordinieren
- Nach Zwischenfällen Maßnahmen im SiGe-Plan nachziehen
Häufige Fragen zum Brandschutz auf Baustellen
Wie viele Feuerlöscher braucht eine Baustelle? Für stationäre Einrichtungen richtet sich der Bedarf nach Grundfläche und LE-Tabelle; auf der Baustelle selbst mindestens 6 LE je Gefährdungsbereich – plus besondere Anforderungen bei erhöhter Gefahr.
Darf ich mit Wasser an Strom löschen? Nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand und passendem Strahl; bei elektrischen Anlagen oft Pulver, CO2 oder Sprühstrahl mit 1 m Abstand – nie unüberlegt mit Voller Strahl.
Was macht der SiGeKo beim Brandschutz? Er koordiniert planerisch und bei Begehungen – die Bereitstellung und Wartung der Löscher obliegt den verantwortlichen Arbeitgebern.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Brandschutz auf Baustellen und in Baustelleneinrichtungen:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
- DGUV Information 205-001 (vorbeugender Brandschutz)
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