Arbeitssicherheit & Baustellenüberwachung Kölnca. 13 Min. LesezeitStand: 13.05.2025

Brandschutz auf Baustellen: Löschmittel, LE & SiGeKo

Brand und Explosion gehören zu den schwersten Gefährdungen auf Baustellen. Vorbeugung, richtige Löschmittel, LE-Anforderungen und die Rolle des SiGeKo im Überblick.

Kurz erklärt: Brandschutz auf der Baustelle

Auf Baustellen können Brände und Explosionen durch brennbare Materialien, Heißarbeiten, elektrische Anlagen oder Lagerung von Gefahrstoffen entstehen. Brandschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen, geeignete Löscheinrichtungen und klare Regeln für den Brandfall.

Für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baucontainer, Unterkünfte und Werkstätten gelten konkrete Anforderungen an Feuerlöscher und Löschmitteleinheiten (LE). Der SiGeKo koordiniert im SiGe-Plan unter anderem Fluchtwege, Heißarbeiten und die Zusammenarbeit der Gewerke – die Umsetzung vor Ort bleibt bei den jeweiligen Arbeitgebern.

Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugung verhindert Brände oder begrenzt deren Auswirkung. Auf Baustellen sind diese Punkte besonders relevant:

  • brennbare und explosionsfähige Stoffe nur in notwendiger Menge lagern
  • geeignete Feuerlöscher bereitstellen (auf Baustellen mindestens 6 LE je Gefährdungsbereich)
  • an besonderen Stellen (z. B. unter Tage, Hochbau) zusätzliche Einrichtungen vorsehen
  • Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre prüfen lassen
  • Beschilderung von Löscheinrichtungen und Gefahrenbereichen
  • regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöschern
  • Alarmplan festlegen, Flucht- und Feuerwehrzufahrten freihalten

Im Brandfall: Leben retten, dann löschen

Im Brandfall gilt: Brand mit genauer Ortsangabe der Feuerwehr melden. Lebensrettung hat Vorrang – andere Personen warnen oder Hilfe holen.

Brennende Kleidung: Die betroffene Person darf nicht rennen. Löschen mit Feuerlöscher aus etwa 2–3 m Entfernung, dabei das Gesicht meiden. Löschdecken sind hier nicht geeignet.

Eigenschutz sicherstellen, Fluchtwege freihalten, Türen und Fenster schließen (Zugluft vermeiden) und einen Entstehungsbrand unverzüglich bekämpfen – wenn es ohne Eigengefährdung möglich ist.

Richtig löschen: sechs Regeln

Falsches Löschen verschärert die Gefahr. Diese Regeln gelten praxisnah auf Baustellen und in Baustelleneinrichtungen:

Sechs Regeln zum richtigen Loeschen: windseitig, von vorn, von oben nach unten, gemeinsam, Nachgluehen, gebrauchte Feuerloescher nicht zurueckhaengen.
Die sechs Grundregeln für den Einsatz von Feuerlöschern.
  • windseitig angreifen – Rauch und Flammen vom eigenen Standort weg
  • Flächenbrand von der Vorderseite nach vorn löschen
  • Tropf- und Strömungsbrände von oben nach unten löschen
  • bei größeren Bränden mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen
  • Nachglühen beachten – auch nach dem Erlöschen wachsam bleiben
  • gebrauchte Feuerlöscher nicht zurückhängen, sondern fachgerecht auffüllen lassen

Brandklassen und geeignete Feuerlöscher

Nicht jeder Löscher passt zu jedem Brand. Die Brandklassen nach DIN EN 2 und die Eignung der Bauarten im Überblick (geeignet / nicht geeignet):

BrandklasseStoffe (Kurz)ABC-PulverBC-PulverCO2WasserSchaumFettbrand
Afeste, glutbildende Stoffejaneinneinjajaja
Bflüssige Stoffejajajaneinjaja
Cgasförmige Stoffejajajaneinneinnein
Dbrennbare Metalleneinneinneinneinneinnein
FSpeiseöle/-fetteneinneinneinneinneinja
Brandklasse D: nur Pulverlöscher mit Metallbrand-Löschpulver. CO2-Löscher auf Wasserfahrzeugen/Schwimmkörpern nicht zulässig.

Löschmitteleinheiten (LE) nach Grundfläche

Für ortsfeste Baustelleneinrichtungen (Baucontainer, Unterkünfte, Werkstätten) richtet sich der Bedarf an Löschmitteleinheiten nach der Grundfläche. Für die Grundausrüstung zählen nur Feuerlöscher mit mindestens 6 LE je Gerät.

Werkstätten mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Kfz-, Schreiner-, Metall- oder Elektrowerkstatt) benötigen zusätzliche Löscher, Löschanlagen oder Brandmeldeanlagen.

Grundfläche bis (m²)Löschmitteleinheiten (LE)
506
1009
20012
30015
40018
50021
60024
70027
80030
90033
1.00036
je weitere 250+ 6 LE
Anforderungen an Löschmitteleinheiten für stationäre Baustelleneinrichtungen.

Sicherheitsabstände bei elektrischen Anlagen

Beim Löschen an elektrischen Anlagen bis 1.000 V gelten Mindestabstände – falsches Löschmittel oder zu geringer Abstand gefährdet die Löschenden:

LöschmittelMindestabstand
Wasser (Voller Strahl)3,0 m
Schaum3,0 m
Wasser (Sprühstrahl)1,0 m
Pulver1,0 m
Kohlendioxid (CO2)1,0 m
Sicherheitsabstände beim Löschen an elektrischen Anlagen bis 1.000 V.

Heißarbeiten und Schnittstellen zwischen Gewerken

Schweißen, Schneiden und andere Heißarbeiten gehören zu den häufigsten Brandursachen auf Baustellen – besonders in brandgefährdeten Bereichen oder in Nähe von Dämmstoffen und Verpackungen.

Der SiGeKo und die abstimmende Person bei gegenseitiger Gefährdung klären im Vorfeld: Wo sind Heißarbeiten erlaubt? Welche Brandwache ist nötig? Welche Löscher müssen bereitstehen? Nach dem Ende der Arbeiten ist auf Nachglühen zu achten.

Die Rolle des SiGeKo beim Brandschutz

Der SiGeKo nimmt Brandschutzthemen in den SiGe-Plan auf: Lage der Baustelleneinrichtungen, Flucht- und Rettungswege, Zufahrten für die Feuerwehr, Bereiche für Lagerung brennbarer Stoffe und geplante Heißarbeiten.

In Begehungen prüft er, ob Löscher vorhanden, erreichbar und geprüft sind, Beschilderung stimmt und vereinbarte Maßnahmen bei Heißarbeiten eingehalten werden. Mängel werden dokumentiert und nachverfolgt.

  • Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten im SiGe-Plan und auf der Baustelle sichern
  • Heißarbeiten und Brandwachen zwischen Gewerken abstimmen
  • Löscheinrichtungen an Baustelleneinrichtungen auf Vollständigkeit prüfen
  • Unterweisungen zum Brandfall und Feuerlöscher koordinieren
  • Nach Zwischenfällen Maßnahmen im SiGe-Plan nachziehen

Häufige Fragen zum Brandschutz auf Baustellen

Wie viele Feuerlöscher braucht eine Baustelle? Für stationäre Einrichtungen richtet sich der Bedarf nach Grundfläche und LE-Tabelle; auf der Baustelle selbst mindestens 6 LE je Gefährdungsbereich – plus besondere Anforderungen bei erhöhter Gefahr.

Darf ich mit Wasser an Strom löschen? Nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand und passendem Strahl; bei elektrischen Anlagen oft Pulver, CO2 oder Sprühstrahl mit 1 m Abstand – nie unüberlegt mit Voller Strahl.

Was macht der SiGeKo beim Brandschutz? Er koordiniert planerisch und bei Begehungen – die Bereitstellung und Wartung der Löscher obliegt den verantwortlichen Arbeitgebern.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Brandschutz auf Baustellen und in Baustelleneinrichtungen:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)
  • DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
  • DGUV Information 205-001 (vorbeugender Brandschutz)

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