Arbeitssicherheit & Baustellenüberwachung Kölnca. 12 Min. LesezeitStand: 11.03.2026

Flucht- und Rettungsplan: Kennzeichnung & SiGeKo auf Baustellen

Orientierung rettet Leben: Sicherheitszeichen, Fluchtwege, Flucht- und Rettungsplan sowie die Rolle des SiGeKo auf der Baustelle.

Kurz erklärt: Kennzeichnung und Fluchtplan

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung informiert über Gefahren, Gebote, Warnungen und sichere Zustände – durch Schilder, Farben, Licht- und Schallsignale, verbale Hinweise oder Handzeichen. Fehlende Information führt zu Orientierungslosigkeit und falschem Verhalten im Ernstfall.

Der Flucht- und Rettungsplan zeigt Fluchtwege, Notausgänge, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandschutz und Sammelplätze. Auf Baustellen mit wechselnden Wegen ist er besonders wichtig – abgestimmt im SiGe-Plan und mit Anweisungen des SiGeKo.

Die fünf Kategorien der Sicherheitszeichen

Sicherheitszeichen folgen einheitlicher Geometrie und Farbe nach DIN EN ISO 7010. Die Kennzeichnung wird aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet:

Fuenf Sicherheitszeichen-Kategorien: Verbot, Gebot, Warnung, Gefahrlosigkeit, Brandschutz mit Form und Farbe.
Form und Farbe der wichtigsten Sicherheitszeichen im Überblick.
KategorieFormFarbeBeispiele
VerbotKreis mit Schrägbalkenrotkein Zutritt, kein Trinkwasser, nicht berühren
GebotKreisblauGehörschutz tragen, Schutzkleidung, Hände waschen
Warnunggleichseitiges Dreieckgelb / schwarzSpannung, heiße Oberfläche, Biogefahr
GefahrlosigkeitQuadratgrünErste Hilfe, Notausgang, Sammelplatz
BrandschutzQuadratrotFeuerlöscher, Brandmelder, Löscheinrichtungen
Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010.

Schutzmaßnahmen: dauerhaft und temporär

Für dauerhafte Anforderungen und Warnungen eignen sich feste Kennzeichnungen – Aufkleber, Beschilderung oder Markierungen. Für kurzfristige, besonders gefährliche Tätigkeiten (z. B. Einweisen von Lasten) kommen Hand- oder Sprachzeichen zum Einsatz.

Alle Beschäftigten müssen die Bedeutung der auf der Baustelle verwendeten Zeichen kennen. Die Wirksamkeit ist regelmäßig zu prüfen – besonders bei Licht- und Schallsignalen sowie phosphoreszierenden Materialien.

Sicherheitsmarkierungen am Boden und an Hindernissen

Hindernisse und Gefahrenstellen sind dauerhaft und deutlich zu kennzeichnen:

  • gelb-schwarze Streifen: dauerhafte Hindernisse und Gefahrenbereiche
  • rot-weiße Streifen: vorübergehende Hindernisse und Gefahrenbereiche

Handzeichen beim Einweisen

Handzeichen müssen eindeutig und gut erkennbar sein. Einweiser (Signallerte) tragen retroreflektierende Kleidung – z. B. Weste, Manschetten oder Helm. Sie erhalten eine besondere Unterweisung über Bedeutung und Anwendung der Handzeichen.

Beispiel „Halt – Gefahr!“: beide Arme seitlich waagerecht ausgestreckt. Nur eingewiesene Personen sollten Lasten oder Fahrzeuge einweisen.

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan nötig?

In Arbeitsstätten ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich, wenn Fluchtwege komplex sind, öffentlicher Verkehr vorhanden ist oder besondere Gefahren (z. B. Explosions- oder Brandbereiche) bestehen. Evakuierungsübungen sollten darauf aufbauen.

Auf Baustellen ist ein Plan vorzusehen, wenn Fluchtwege nicht leicht erkennbar sind oder sich ihr Verlauf während der Bauarbeiten wesentlich ändert. Er wird zentral ausgehängt – ggf. mit Lageplan der Baustelle; bei komplexen Bauvorhaben etagen- oder bereichsbezogen.

Inhalt und Darstellung des Plans

Der Flucht- und Rettungsplan enthält verständliche Verhaltenshinweise für Notfälle (Brand, Unfall) und eine übersichtliche Darstellung, in der Regel im Maßstab 1:100 und farbig.

Enthalten sein sollten unter anderem:

  • Grundriss / Lage der Baustelle oder Etage
  • Fluchtwege und Notausgänge (grün gekennzeichnet)
  • Standort „Sie sind hier“
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen und Feuerlöscher
  • Sammelplätze und ggf. Übersichtsplan
  • Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 und DIN 4844-2

Besonderheiten auf Baustellen

Die Anweisungen des SiGeKo nach Baustellenverordnung sind zu beachten. Bei Tunnel-, Schornstein- oder Druckluftarbeiten sind besondere Flucht- und Rettungskonzepte erforderlich – sie gehören in den SiGe-Plan und in die Unterweisungen.

Bei jeder wesentlichen Änderung der Wegeführung ist der Plan zu aktualisieren und allen Nachunternehmern bekannt zu geben.

Die Rolle des SiGeKo

Der SiGeKo legt im SiGe-Plan fest, wo Fluchtwege verlaufen, wo Sammelplätze sind und wo Kennzeichnung erforderlich ist. Er koordiniert, dass Pläne ausgehängt, verständlich und aktuell sind – und dass sie mit Verkehrsführung, Brandschutz und Erster Hilfe zusammenpassen.

  • Fluchtwege und Sammelplätze im SiGe-Plan und vor Ort kennzeichnen
  • Flucht- und Rettungsplan zentral bereitstellen und bei Änderungen anpassen
  • Bedeutung der Sicherheitszeichen in Einweisungen einbeziehen
  • Handzeichen-Regeln für Kran- und Transportbereiche abstimmen
  • bei Begehungen Vollständigkeit und Lesbarkeit der Kennzeichnung prüfen

Häufige Fragen

Welche Norm gilt für Sicherheitszeichen? DIN EN ISO 7010 für die Piktogramme; ergänzend ASR A1.3.

Reicht ein Lageplan ohne Fluchtwege? Nein – ein Flucht- und Rettungsplan braucht Verhaltenshinweise und gekennzeichnete Fluchtwege.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Planung, Kennzeichnung und Aktualisierung – die Ausführung obliegt den ausführenden Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Kennzeichnung und Flucht- und Rettungsplan:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung)
  • ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge)
  • DIN EN ISO 7010, DIN 4844-2
  • DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 211-041

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