Arbeitssicherheit & Baustellenüberwachung Kölnca. 12 Min. LesezeitStand: 29.04.2026

Erste Hilfe auf Baustellen: Organisation, 112 & SiGeKo

Erste Hilfe muss auf Baustellen organisiert sein – Material, Personal, Notruf und Erste-Hilfe-Räume. Was Pflicht ist und wie der SiGeKo einbindet.

Kurz erklärt: Organisation der Ersten Hilfe

Erste Hilfe umfasst mehr als einen Verbandkasten: Meldeeinrichtungen, geeignetes Material, ausgebildete Ersthelfer, ggf. Erste-Hilfe-Räume und klare Informationen für alle Beschäftigten. Ohne Organisation fehlen im Ernstfall Mittel und Ansprechpartner.

Auf Baustellen mit wechselnden Firmen und Beschäftigtenzahlen muss die Ausstattung zur aktuellen Belegung passen und im SiGe-Plan sowie im Alarmplan für alle nachvollziehbar sein. Die konkrete Ausstattung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – in Abstimmung mit dem Betriebsarzt.

Was zur Ersten Hilfe gehört

Die Schutzmaßnahmen gliedern sich in Material, Personal und Information:

  • Meldeeinrichtungen (Telefon, Funk) zum Alarmieren
  • Erste-Hilfe-Material: Verbandmittel, Rettungsdecke, ggf. Medizinprodukte nach Gefährdungsbeurteilung
  • Erste-Hilfe-Räume oder -container ab bestimmter Beschäftigtenzahl
  • Rettungsmittel (Atemschutz, Schneidwerkzeug, Abseilmittel – je nach Gefährdung)
  • Transportmittel (Trage, Rettungstuch)
  • Ersthelfer mit Grundqualifikation (9 Unterrichtseinheiten), Auffrischung alle 2 Jahre
  • Betriebssanitäter bei größeren Baustellen

Notruf 112: die vier Leitfragen

Jede und jeder auf der Baustelle sollte im Notfall den 112 anrufen können. Die Leitstelle fragt systematisch ab – antworten Sie ruhig und vollständig. Erst auflegen, wenn die Leitstelle das Gespräch beendet.

Vier Fragen beim Notruf 112: Wo, Was, Wie viele, Welche Verletzungen.
Die vier Kernfragen beim Notruf 112.
  • Wo ist der Unfall? (genaue Lage, Straße, Hausnummer, Baustellenbereich)
  • Was ist passiert? (Sturz, Stromunfall, eingeklemmt …)
  • Wie viele Verletzte oder Erkrankte?
  • Welche Verletzungen oder Erkrankungen? (z. B. Atemstillstand, starke Blutung)

Was alle Beschäftigten wissen müssen

Erste Hilfe gelingt nur, wenn im Alltag klar ist, wo Hilfe holbar ist:

  • Alarmplan und Notfallnummern
  • Flucht- und Rettungswege sowie Sammelstellen
  • Namen und Standorte der Ersthelfer
  • Standorte der Verbandkästen und weiterer Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Hinweis auf das Aushang „Anweisungen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen“

Erste-Hilfe-Raum oder -container auf der Baustelle

Auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten ist ein Erste-Hilfe-Raum oder -container vorzusehen. Er muss leicht erreichbar, gegen Lärm, Staub und Dämpfe geschützt, gut beleuchtet und belüftet sein – mit fließendem Wasser und Telefon.

Mindestgrößen: etwa 20 m² für einen Raum, 12,5 m² für einen Container. Kennzeichnung mit dem Zeichen Erste Hilfe (E003). Bei Dienstleistungen beim Auftraggeber prüfen, ob vorhandene Einrichtungen genutzt werden können.

Verbandkästen und Ersthelfer auf Baustellen (Übersicht)

Die folgende Tabelle fasst die Anforderungen für Baustellen nach ASR A4.3 zusammen – maßgeblich ist die höchste gleichzeitig anwesende Beschäftigtenzahl. Zwei kleine Verbandkästen (DIN 13157) können einen großen (DIN 13169) ersetzen:

Max. BeschäftigteKlein (13157)Groß (13169)ErsthelferEH-Raum/ContainerBetriebssanitäter
bis 1011neinnein
11–2012neinnein
21–3013neinnein
31–5024neinnein
51–10028jaja
101–150312jaja
151–200416jaja
201–300520jaja
301–600832jaja
über 6001360jaja
Pflichten für Baustellen nach ASR A4.3; Abweichungen nur nach fachlicher Prüfung und Gefährdungsbeurteilung.

Ersthelfer-Ausbildung und Betriebssanitäter

Ersthelfer benötigen eine Grundqualifikation mit 9 Unterrichtseinheiten. Die Auffrischung ist alle zwei Jahre durchzuführen – sonst verliert die Qualifikation ihre Gültigkeit für die Planung.

Ab 51 Beschäftigten auf Baustellen ist ein Betriebssanitäter vorzusehen. Bei mehreren Arbeitgebern auf einer Baustelle sollte im Vorfeld geklärt werden, wer Ersthelfer und Sanitäter stellt und wie Vertretungen geregelt sind.

Die Rolle des SiGeKo bei der Ersten Hilfe

Der SiGeKo verankert im SiGe-Plan: Standorte von Verbandkästen und Erste-Hilfe-Räumen, Sammelstellen, Zufahrten für Rettungsdienst und Fluchtwege. Er stimmt ab, welches Unternehmen bei steigender Belegung Nachschub an Ersthelfern und Material organisiert.

In Begehungen prüft er, ob Aushänge vorhanden sind, Verbandkästen erreichbar und geprüft sind und der Alarmplan allen Nachunternehmern bekannt ist.

  • Alarmplan und Rettungswege im SiGe-Plan und auf der Baustelle aushängen
  • Erste-Hilfe-Raum/Container ab 51 Beschäftigten in die Baustellenplanung einbeziehen
  • Zuständigkeiten zwischen Gewerken für Ersthelfer klären
  • bei Phasen mit vielen Beschäftigten Kapazität rechtzeitig erhöhen
  • nach Unfällen Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung nachziehen

Häufige Fragen zur Ersten Hilfe auf Baustellen

Ab wann braucht die Baustelle einen Erste-Hilfe-Raum? In der Regel ab mehr als 50 gleichzeitig beschäftigten Personen auf der Baustelle.

Wie oft müssen Ersthelfer geschult werden? Grundqualifikation 9 UE, Auffrischung alle 2 Jahre.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Planung, Information und Schnittstellen – die rechtliche Pflicht zur Ausstattung trägt der jeweilige Arbeitgeber.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für die Organisation der Ersten Hilfe:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • ASR A4.3 (Erste-Hilfe-Räume und -einrichtungen)
  • DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 38
  • DGUV Information 204-006, 204-022, 204-001, 204-021

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