Kurz erklärt: Organisation der Ersten Hilfe
Erste Hilfe umfasst mehr als einen Verbandkasten: Meldeeinrichtungen, geeignetes Material, ausgebildete Ersthelfer, ggf. Erste-Hilfe-Räume und klare Informationen für alle Beschäftigten. Ohne Organisation fehlen im Ernstfall Mittel und Ansprechpartner.
Auf Baustellen mit wechselnden Firmen und Beschäftigtenzahlen muss die Ausstattung zur aktuellen Belegung passen und im SiGe-Plan sowie im Alarmplan für alle nachvollziehbar sein. Die konkrete Ausstattung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – in Abstimmung mit dem Betriebsarzt.
Was zur Ersten Hilfe gehört
Die Schutzmaßnahmen gliedern sich in Material, Personal und Information:
- Meldeeinrichtungen (Telefon, Funk) zum Alarmieren
- Erste-Hilfe-Material: Verbandmittel, Rettungsdecke, ggf. Medizinprodukte nach Gefährdungsbeurteilung
- Erste-Hilfe-Räume oder -container ab bestimmter Beschäftigtenzahl
- Rettungsmittel (Atemschutz, Schneidwerkzeug, Abseilmittel – je nach Gefährdung)
- Transportmittel (Trage, Rettungstuch)
- Ersthelfer mit Grundqualifikation (9 Unterrichtseinheiten), Auffrischung alle 2 Jahre
- Betriebssanitäter bei größeren Baustellen
Notruf 112: die vier Leitfragen
Jede und jeder auf der Baustelle sollte im Notfall den 112 anrufen können. Die Leitstelle fragt systematisch ab – antworten Sie ruhig und vollständig. Erst auflegen, wenn die Leitstelle das Gespräch beendet.
- Wo ist der Unfall? (genaue Lage, Straße, Hausnummer, Baustellenbereich)
- Was ist passiert? (Sturz, Stromunfall, eingeklemmt …)
- Wie viele Verletzte oder Erkrankte?
- Welche Verletzungen oder Erkrankungen? (z. B. Atemstillstand, starke Blutung)
Was alle Beschäftigten wissen müssen
Erste Hilfe gelingt nur, wenn im Alltag klar ist, wo Hilfe holbar ist:
- Alarmplan und Notfallnummern
- Flucht- und Rettungswege sowie Sammelstellen
- Namen und Standorte der Ersthelfer
- Standorte der Verbandkästen und weiterer Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Hinweis auf das Aushang „Anweisungen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen“
Erste-Hilfe-Raum oder -container auf der Baustelle
Auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten ist ein Erste-Hilfe-Raum oder -container vorzusehen. Er muss leicht erreichbar, gegen Lärm, Staub und Dämpfe geschützt, gut beleuchtet und belüftet sein – mit fließendem Wasser und Telefon.
Mindestgrößen: etwa 20 m² für einen Raum, 12,5 m² für einen Container. Kennzeichnung mit dem Zeichen Erste Hilfe (E003). Bei Dienstleistungen beim Auftraggeber prüfen, ob vorhandene Einrichtungen genutzt werden können.
Verbandkästen und Ersthelfer auf Baustellen (Übersicht)
Die folgende Tabelle fasst die Anforderungen für Baustellen nach ASR A4.3 zusammen – maßgeblich ist die höchste gleichzeitig anwesende Beschäftigtenzahl. Zwei kleine Verbandkästen (DIN 13157) können einen großen (DIN 13169) ersetzen:
| Max. Beschäftigte | Klein (13157) | Groß (13169) | Ersthelfer | EH-Raum/Container | Betriebssanitäter |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 10 | 1 | – | 1 | nein | nein |
| 11–20 | – | 1 | 2 | nein | nein |
| 21–30 | – | 1 | 3 | nein | nein |
| 31–50 | – | 2 | 4 | nein | nein |
| 51–100 | – | 2 | 8 | ja | ja |
| 101–150 | – | 3 | 12 | ja | ja |
| 151–200 | – | 4 | 16 | ja | ja |
| 201–300 | – | 5 | 20 | ja | ja |
| 301–600 | – | 8 | 32 | ja | ja |
| über 600 | – | 13 | 60 | ja | ja |
Ersthelfer-Ausbildung und Betriebssanitäter
Ersthelfer benötigen eine Grundqualifikation mit 9 Unterrichtseinheiten. Die Auffrischung ist alle zwei Jahre durchzuführen – sonst verliert die Qualifikation ihre Gültigkeit für die Planung.
Ab 51 Beschäftigten auf Baustellen ist ein Betriebssanitäter vorzusehen. Bei mehreren Arbeitgebern auf einer Baustelle sollte im Vorfeld geklärt werden, wer Ersthelfer und Sanitäter stellt und wie Vertretungen geregelt sind.
Die Rolle des SiGeKo bei der Ersten Hilfe
Der SiGeKo verankert im SiGe-Plan: Standorte von Verbandkästen und Erste-Hilfe-Räumen, Sammelstellen, Zufahrten für Rettungsdienst und Fluchtwege. Er stimmt ab, welches Unternehmen bei steigender Belegung Nachschub an Ersthelfern und Material organisiert.
In Begehungen prüft er, ob Aushänge vorhanden sind, Verbandkästen erreichbar und geprüft sind und der Alarmplan allen Nachunternehmern bekannt ist.
- Alarmplan und Rettungswege im SiGe-Plan und auf der Baustelle aushängen
- Erste-Hilfe-Raum/Container ab 51 Beschäftigten in die Baustellenplanung einbeziehen
- Zuständigkeiten zwischen Gewerken für Ersthelfer klären
- bei Phasen mit vielen Beschäftigten Kapazität rechtzeitig erhöhen
- nach Unfällen Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung nachziehen
Häufige Fragen zur Ersten Hilfe auf Baustellen
Ab wann braucht die Baustelle einen Erste-Hilfe-Raum? In der Regel ab mehr als 50 gleichzeitig beschäftigten Personen auf der Baustelle.
Wie oft müssen Ersthelfer geschult werden? Grundqualifikation 9 UE, Auffrischung alle 2 Jahre.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Planung, Information und Schnittstellen – die rechtliche Pflicht zur Ausstattung trägt der jeweilige Arbeitgeber.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für die Organisation der Ersten Hilfe:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- ASR A4.3 (Erste-Hilfe-Räume und -einrichtungen)
- DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 38
- DGUV Information 204-006, 204-022, 204-001, 204-021
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