SiGeKo Pflicht & Ablaufca. 12 Min. LesezeitStand: 07.03.2025

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes: Rollen & SiGeKo

Wer im Betrieb wofür zuständig ist: Unternehmer, Fachkräfte, Aufsichtsführende und SiGeKo auf der Baustelle – die Organisation des Arbeitsschutzes im Überblick.

Kurz erklärt: Wer organisiert den Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz im Unternehmen ist keine Einzelaufgabe. Der Unternehmer trägt die Gesamtverantwortung – er muss den betrieblichen Arbeitsschutz und die Erste Hilfe organisieren, Gefährdungsbeurteilungen durchführen lassen und Maßnahmen überwachen.

Dazu gehören betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Sicherheitsbeauftragte, Unterweisungen und auf Baustellen die Berücksichtigung von SiGe-Plan und Anweisungen des SiGeKo nach Baustellenverordnung. Klarheit über Rollen verhindert Lücken zwischen Büro und Baustelle.

Die Organisation im Überblick

Betrieblicher Arbeitsschutz gliedert sich in Stabs- und Linienverantwortung. Stabskräfte beraten den Unternehmer fachlich; die Linie setzt im Alltag um:

Organigramm: Unternehmer, Betriebsarzt und Fachkraft Arbeitssicherheit, Aufsichtsfuehrende, Mitarbeiter, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsrat, SiGeKo auf der Baustelle.
Stabs- und Linienverantwortung im betrieblichen Arbeitsschutz – mit SiGeKo-Ebene auf Baustellen.

Pflichten des Unternehmers

Der Unternehmer (Arbeitgeber) ist der zentrale Akteur. Zu seinen Kernaufgaben gehören unter anderem:

  • Durchführung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
  • Beschaffung geeigneter Schutzausstattung und Einrichtungen
  • Auswahl von Beschäftigten und Festlegung von Verantwortlichkeiten
  • Übertragung von Arbeitgeberpflichten (Delegation nur wirksam mit Qualifikation)
  • Bestellung von Fachkräften, Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern
  • Bildung eines Arbeitsschutzausschusses (ASA), sofern vorgeschrieben
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Überwachung aller arbeitsschutz- und arbeitsmedizinischen Maßnahmen
  • Koordination der Arbeiten – auf Baustellen inkl. SiGe-Plan und SiGeKo

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sind für jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten erforderlich. Möglich sind unter anderem:

  • Arbeitsmedizinisch-technischer Dienst (ASD) der BG BAU
  • betriebseigener Betriebsarzt bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • extern beauftragter Betriebsarzt bzw. Fachkraft

Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft

Der Betriebsarzt berät den Arbeitgeber zu arbeitsmedizinischen Fragen bei Arbeitsmitteln, Stoffen, Verfahren und Arbeitsplätzen. Er untersucht und berät Beschäftigte, wertet Ergebnisse aus und überwacht die Umsetzung bei Begehungen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät zu sicherheitstechnischen Fragen, prüft Arbeitsmittel, überwacht die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, untersucht Unfallursachen und informiert über Gefährdungen. Für kleinere Betriebe gelten teils vereinfachte Modelle (z. B. unter 11 oder 51 Beschäftigten) – die Einordnung erfolgt fachlich.

Aufsichtsführende, Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte

Aufsichtsführende setzen Arbeitsschutz in ihrem Bereich um: Einsatz der Beschäftigten, Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen, Motivation und Gefahrenabwehr im Einzelfall.

Mitarbeiter müssen Vorschriften und Anweisungen befolgen, PSA nutzen und Mängel melden oder beseitigen. Sicherheitsbeauftragte unterstützen Vorgesetzte und Kollegen, prüfen regelmäßig Arbeitsbereiche und fördern sicheres Verhalten.

Anzahl versicherter PersonenSicherheitsbeauftragte
21–1001
101–2002
201–3503
351–5004
501–7505
751–1.0006
über 1.0007
Mindestanzahl Sicherheitsbeauftragter nach Beschäftigtenzahl im Betrieb.

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 ASiG). Er setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder seiner Vertretung
  • dem Betriebsarzt
  • der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • den Sicherheitsbeauftragten
  • zwei Betriebsratsmitgliedern
  • ggf. weiteren Sachkundigen

Betriebsrat und Mitbestimmung

Der Betriebsrat wirkt bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung mit: Er achtet auf die Einhaltung von Vorschriften, wirkt bei Begehungen und Unfalluntersuchungen mit und nimmt an ASA-Sitzungen teil. Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Fachkräften und Betriebsrat ist für tragfähige Lösungen entscheidend.

Baustellen: SiGeKo und SiGe-Plan

Auf Baustellen kommt die übergeordnete Koordination nach BaustellV hinzu. Der Bauherr bzw. die beteiligten Unternehmer müssen den SiGe-Plan und die Anweisungen des SiGeKo berücksichtigen – zusätzlich zur eigenen betrieblichen Organisation.

Der SiGeKo ersetzt weder Betriebsarzt noch Fachkraft der einzelnen Firmen, sondern koordiniert die Schnittstellen zwischen Gewerken. Jeder Arbeitgeber bleibt für seine Beschäftigten verantwortlich.

Systematischer Arbeitsschutz (AMS BAU)

Die BG BAU bietet mit AMS BAU ein System zur strukturierten Organisation des Arbeitsschutzes nach den Nationalen Leitlinien. Es umfasst Statusabfrage, Handbuch mit 11 Schritten und Umsetzungsunterlagen – sinnvoll für Betriebe, die Arbeitsschutz systematisch aufbauen oder verbessern wollen.

Häufige Fragen zur Organisation

Braucht jeder Betrieb einen Betriebsarzt? Ja – betriebsärztliche Betreuung ist ab dem ersten Beschäftigten erforderlich (ASD, intern oder extern).

Wann braucht es Sicherheitsbeauftragte? Ab 21 versicherten Personen im Betrieb – nach der Staffelung in der Tabelle.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Arbeitsschutz zwischen Firmen auf der Baustelle – die betriebliche Organisation bleibt bei jedem Arbeitgeber.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 2
  • DGUV Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention)

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