Kurz erklärt: Warum Baustellenbeleuchtung zählt
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen müssen bei nicht ausreichendem Tageslicht künstlich beleuchtet werden. Gutes Licht ist Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte Gefahren rechtzeitig erkennen, sicher gehen und ihre Tätigkeit ohne Fehlbelastung der Augen ausführen können.
Die Beleuchtung ist den besonderen Bedingungen und den unterschiedlichen Arbeitsabläufen anzupassen – ein Rohbau im Winter stellt andere Anforderungen als feine Montagearbeiten. Maßgeblich sind vor allem die ASR A3.4 (Beleuchtung) und die DIN EN 12464-2.
Der SiGeKo greift nicht selbst zur Leuchte, koordiniert aber, dass Verkehrswege und gemeinsam genutzte Bereiche ausreichend ausgeleuchtet sind und keine dunklen Schnittstellen zwischen den Gewerken entstehen.
Gefährdungen durch unzureichende Beleuchtung
Zu wenig oder schlechtes Licht ist eine unterschätzte Gefahrenquelle. Typische Folgen:
- Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle auf Wegen, Treppen und an Kanten
- Unfälle während der Tätigkeit, weil Gefahren oder Maschinenteile nicht erkannt werden
- Fehlbelastung und schnelle Ermüdung der Augen
- Schlagschatten und Blendung, die das Sehen zusätzlich erschweren
- nicht mehr erkennbare Sicherheitsfarben auf Beschilderungen bei falscher Lampenwahl
Beleuchtungsstärken für die Allgemeinbeleuchtung
Die Allgemeinbeleuchtung ist so zu planen und zu errichten, dass auf Arbeitsplatz- und Verkehrsniveau die folgenden mittleren Beleuchtungsstärken erreicht werden:
| Bereich | Mittlere Beleuchtungsstärke E |
|---|---|
| Hochbau | 20 Lux |
| Tiefbau | 20 Lux |
| Stahl- und Metallbau | 20 Lux |
| Gleisbau | 50 Lux |
| Tunnelbau | 100 Lux |
| Sanitär- und Sozialräume | 200 Lux |
| Büroräume | 500 Lux |
Beleuchtung für bestimmte Tätigkeiten
Über die Allgemeinbeleuchtung hinaus brauchen bestimmte Arbeiten auf Teilflächen deutlich mehr Licht. Maßgeblich ist der Wartungswert der horizontalen Beleuchtungsstärke:
| Tätigkeit | Wartungswert |
|---|---|
| Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen | 500 Lux |
| Grobe Montagearbeiten (z. B. Erd-, Hilfs- und Lagerarbeiten) | 50 Lux |
| Mittelfeine Montagearbeiten (z. B. Maurer-, Schal-, Installationsarbeiten) | 100 Lux |
| Feine Montagearbeiten (z. B. anspruchsvolle Montage, Oberflächen) | 200 Lux |
Auswahl von Lampen und Leuchten
Die nötige Leuchtenanzahl hängt von Lampentyp, Lichtleistung und der zu beleuchtenden Fläche ab. Wichtig: Wegen Einbauten wie Wänden oder Gerüsten kann eine Grundfläche meist nicht als Ganzes beleuchtet werden – sie ist in Teilflächen zu gliedern.
- Lampen so wählen, dass Sicherheitsfarben (z. B. auf Beschilderungen) als solche erkennbar bleiben
- gleichmäßige Ausleuchtung aller Arbeitsplätze sicherstellen; Leuchten regelmäßig warten und reinigen (Verschmutzung mindert die Ausleuchtung)
- für gleichmäßiges Licht bevorzugt Leuchten mit breit strahlender oder asymmetrischer Lichtverteilung einsetzen
- kleine Bereiche: einfache Leuchten mit Halogen- oder Leuchtstofflampen
- größere Bereiche: Leuchten für Lampen mit hoher Lichtleistung (Hochdrucklampen)
- montierte Leuchten mindestens in Schutzart IP 23 ausführen
Leuchtenanzahl bestimmen (Beispielwerte)
Als Orientierung, wie viele Leuchten je 100 Lux für eine bestimmte Grundfläche nötig sind (Auszug, Werte je Lampentyp):
| Lampentyp (Leistung) | 100 m² | 250 m² | 500 m² | 1.000 m² | 2.000 m² |
|---|---|---|---|---|---|
| Dreibanden-Leuchtstofflampe (58 W, Feuchtraum, max. 4 m) | 8 | 16 | – | – | – |
| Halogenlampe (1.000 W, Strahler) | 2 | 4 | 8 | – | – |
| Halogenlampe (2.000 W, Strahler) | 1 | 2 | 4 | 8 | – |
| Quecksilberdampf-HD (250 W) | 2 | 5 | 9 | 18 | – |
| Metallhalogendampf-HD (250 W) | 2 | 3 | 6 | 10 | 20 |
| Natriumdampf-HD (250 W) | 1 | 3 | 5 | 10 | 20 |
| Metallhalogendampf-HD (2.000 W) | – | – | – | 2 | 4 |
Anordnung der Leuchten
Leuchten sind so anzuordnen, dass sich eine ausreichende und gleichmäßige Beleuchtung ergibt. Anzustreben ist:
- hohe Positionierung der Leuchten
- Einsatz mehrerer Leuchten mit geringerer Leistung statt weniger starker Einzelstrahler
- zusätzliche Beleuchtung von Gefahrstellen
- geeignete Richtung des Lichteinfalls, um Schlagschatten zu vermeiden
- Vermeidung von Blendung
Besondere Gefahrenbereiche und Sicherheitsbeleuchtung
Besondere Gefahrenbereiche – etwa dort, wo sich Fuß- und Fahrzeugverkehr kreuzen – sollten durch eine zweckmäßige Beleuchtung für das Auge hervorgehoben werden. Möglich ist eine andere Lichtfarbe oder eine Beleuchtungsstärke, die mindestens doppelt so hoch ist wie die der Umgebung.
Sind bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung besondere Unfallgefahren zu erwarten, muss eine Sicherheitsbeleuchtung von mindestens 1 Lux vorhanden sein – damit Flucht und Orientierung im Ernstfall möglich bleiben.
Die Rolle des SiGeKo bei der Baustellenbeleuchtung
Beleuchtung ist ein klassisches Schnittstellenthema: Verkehrswege, Treppenhäuser, Kreuzungspunkte von Fuß- und Fahrzeugverkehr und gemeinsam genutzte Bereiche werden von mehreren Gewerken genutzt. Der SiGeKo nimmt diese Punkte in den SiGe-Plan auf.
Bei Begehungen achtet er darauf, dass Wege ausreichend beleuchtet, Gefahrstellen hervorgehoben und ausgefallene Leuchten gemeldet werden. Mängel werden dokumentiert und nachverfolgt – die Bereitstellung und Wartung der Beleuchtung bleibt Aufgabe der verantwortlichen Unternehmen.
- gemeinsam genutzte Verkehrswege und Treppen im SiGe-Plan beleuchten lassen
- Kreuzungen von Fuß- und Fahrzeugverkehr besonders hervorheben
- Zuständigkeit für Auf-, Umbau und Wartung der Beleuchtung klären
- Sicherheitsbeleuchtung in Bereichen mit besonderer Gefahr einplanen
- ausgefallene oder verschmutzte Leuchten bei Begehungen erfassen
Häufige Fragen zur Baustellenbeleuchtung
Wie viel Lux braucht eine Baustelle? Die Allgemeinbeleuchtung liegt je nach Bauart bei 20 bis 100 Lux (Hoch-/Tiefbau 20, Tunnelbau 100); für bestimmte Tätigkeiten gelten höhere Werte bis 500 Lux.
Welche Schutzart müssen Baustellenleuchten haben? Montierte Leuchten mindestens IP 23, damit sie gegen Sprühwasser und Fremdkörper ausreichend geschützt sind.
Was ist Sicherheitsbeleuchtung? Eine Notbeleuchtung von mindestens 1 Lux für Bereiche, in denen ein Ausfall der Allgemeinbeleuchtung besondere Unfallgefahren auslösen würde.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert die Beleuchtung gemeinsamer Bereiche und Wege auf der Baustelle; die Umsetzung obliegt den ausführenden Firmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für künstliche Beleuchtung auf Baustellen:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- ASR A3.4 (Beleuchtung)
- DIN EN 12464-2 (Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien)
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