Kurz erklärt: Fußböden sicher gestalten
Fußböden umfassen Tragschicht, Nutzschicht und Zusätze wie Matten, Roste oder temporäre Abdeckvliese. Beschädigte oder ungeeignete Beläge führen zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen – auf Baustellen eine der häufigsten Gefährdungen.
Entscheidend sind ebene, rutschhemmende Beläge ohne Stolperkanten, sichere Abdeckungen auf der Baustelle und ausreichende Rutschhemmung nach dem jeweiligen Einsatzbereich (R-Werte nach ASR A1.5/1,2).
Der SiGeKo plant Verkehrswege und Eingangsbereiche in der Baustelleneinrichtung und achtet bei Begehungen auf Zustand und Kennzeichnung der Bodenflächen.
Gefährdungen
- Stolpern durch Höhenunterschiede, Kanten oder lose Abdeckungen
- Ausrutschen auf nassen, verschmutzten oder glatten Flächen
- Stürze mit schweren Verletzungsfolgen
Stolpergefahr: Höhenunterschiede und Übergänge
Als Stolperstelle gelten Höhenunterschiede von mehr als 4 mm auf ebenen Flächen. Abdeckungen, Leisten und Entwässerungsrinnen müssen bündig und standsicher sein.
- Höhenunterschied bis 2 cm: Schräge mit max. 25° Neigungswinkel
- größere Unterschiede: Rampe
- temporäre Abdeckungen nicht über Bodenöffnungen oder Leitungen legen
Rutschhemmung: R-Werte nach Einsatzbereich
Bodenbeläge müssen zur Nutzung ausreichende Rutschhemmung bieten. Die Bewertungsgruppe R (und ggf. V für Verdrängungsraum) hängt vom Arbeitsbereich ab:
| Bereich | Rutschhemmung (min.) |
|---|---|
| Eingangsbereich innen | R 9 |
| Eingang/Treppe außen | R 11 (oder R 10, V 4) |
| Sanitärräume / Waschräume | R 9 / R 10 |
| Pausenräume | R 9 |
| Außen-Verkehrswege | R 11 (oder R 10, V 4) |
| Laderampen (offen) | R 12 (oder R 11, V 4) |
| Arbeitsgruben / Waschhallen | R 12, V 4 |
Eingänge und Außenbereiche
- Schmutz- und Feuchtefangzonen an Gebäudeeingängen: mind. 1,5 m lang, bündig mit dem Fußboden
- Außenwege bei Bedarf reinigen und streuen
- vorübergehend reduzierte Rutschhemmung (z. B. bei Reinigung) markieren oder absperren
Fußböden auf Baustellen: Abdeckungen
- temporäre Abdeckungen rutschhemmend und standsicher – dürfen bei Benutzung nicht verrutschen
- keine Stolpergefahr: Falten und offene Stöße beseitigen
- nur auf sauberen, trockenen Böden verlegen
- gegen Funkenflug: flammhemmende Abdeckungen verwenden
- Produkte mit DGUV-Test-Zeichen (Bau) bevorzugen
- Gitterroste standsicher befestigen; Rostschutz je nach Betriebsbedingung
Besondere Anforderungen
- bei Gefahrstoffräumen: Boden mit Sockel (Wanne) ausführen
- Dauersteharbeitsplätze: wärmedämmend, stoßdämpfend, elastisch – ohne Stolpergefahr
- bei Gitterrosten: Tragfähigkeit, Durchbiegung, Maschenweite und Rutschhemmung planen
- Reinigungsverfahren bei Bodenwahl berücksichtigen
Die Rolle des SiGeKo
Fußböden und Verkehrsflächen sind zentral für die Baustellensicherheit. Der SiGeKo plant Wege, Eingänge und Übergänge und koordiniert den Zustand gewerkeübergreifend.
- Verkehrswege und Eingangsbereiche in der Baustelleneinrichtung vorsehen
- Schmutzfangzonen und Übergänge zwischen Innen/Außen planen
- bei Winter/Witterung Streu- und Reinigungskonzept koordinieren
- Mängel (lose Abdeckungen, glatte Stellen) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zu Fußböden
Ab wann ist es eine Stolperstelle? Ab Höhenunterschieden über 4 mm auf ebenen Flächen.
Was bedeutet R 11? Bewertungsgruppe der Rutschhemmung – je höher, desto rutschfester (außen oft R 11).
Welche Abdeckung auf der Baustelle? Rutschhemmend, standsicher, ohne Falten – ideal mit DGUV-Test.
Was macht der SiGeKo? Er plant Verkehrswege und Eingänge; den Belag verantworten die Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Fußböden:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A1.5/1,2 (Stolper- und Rutschgefahren)
- ASR A2.3 (Fußböden)
- DGUV Regel 108-003 (Bodenbeläge)
- DGUV Information 208-007 / 208-008 (Rutschhemmung, Bodenbeläge)
- BG Bau Baustein A 028 (Fußböden)
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