SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 09.01.2026

Fußböden auf Baustellen: Rutschhemmung, Stolpern & SiGeKo

Beschädigte oder falsche Bodenbeläge sind eine häufige Unfallursache. Welche Anforderungen an Stolperschutz, Rutschhemmung und Baustellen-Abdeckungen gelten.

Kurz erklärt: Fußböden sicher gestalten

Fußböden umfassen Tragschicht, Nutzschicht und Zusätze wie Matten, Roste oder temporäre Abdeckvliese. Beschädigte oder ungeeignete Beläge führen zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen – auf Baustellen eine der häufigsten Gefährdungen.

Entscheidend sind ebene, rutschhemmende Beläge ohne Stolperkanten, sichere Abdeckungen auf der Baustelle und ausreichende Rutschhemmung nach dem jeweiligen Einsatzbereich (R-Werte nach ASR A1.5/1,2).

Der SiGeKo plant Verkehrswege und Eingangsbereiche in der Baustelleneinrichtung und achtet bei Begehungen auf Zustand und Kennzeichnung der Bodenflächen.

Gefährdungen

  • Stolpern durch Höhenunterschiede, Kanten oder lose Abdeckungen
  • Ausrutschen auf nassen, verschmutzten oder glatten Flächen
  • Stürze mit schweren Verletzungsfolgen

Stolpergefahr: Höhenunterschiede und Übergänge

Als Stolperstelle gelten Höhenunterschiede von mehr als 4 mm auf ebenen Flächen. Abdeckungen, Leisten und Entwässerungsrinnen müssen bündig und standsicher sein.

  • Höhenunterschied bis 2 cm: Schräge mit max. 25° Neigungswinkel
  • größere Unterschiede: Rampe
  • temporäre Abdeckungen nicht über Bodenöffnungen oder Leitungen legen

Rutschhemmung: R-Werte nach Einsatzbereich

Bodenbeläge müssen zur Nutzung ausreichende Rutschhemmung bieten. Die Bewertungsgruppe R (und ggf. V für Verdrängungsraum) hängt vom Arbeitsbereich ab:

Vier Bereiche: Stolpergefahr ab 4 mm, R-Werte R 9–R 12 je nach Bereich, Baustellen-Abdeckungen rutschfest ohne Falten, Schmutzfangzone 1,5 m an Eingängen.
Stolper- und Rutschschutz sowie Baustellen-Abdeckungen im Überblick.
BereichRutschhemmung (min.)
Eingangsbereich innenR 9
Eingang/Treppe außenR 11 (oder R 10, V 4)
Sanitärräume / WaschräumeR 9 / R 10
PausenräumeR 9
Außen-VerkehrswegeR 11 (oder R 10, V 4)
Laderampen (offen)R 12 (oder R 11, V 4)
Arbeitsgruben / WaschhallenR 12, V 4
Auszug aus Anhang 2 ASR A1.5/1,2 – maßgeblich ist der konkrete Einsatzbereich.

Eingänge und Außenbereiche

  • Schmutz- und Feuchtefangzonen an Gebäudeeingängen: mind. 1,5 m lang, bündig mit dem Fußboden
  • Außenwege bei Bedarf reinigen und streuen
  • vorübergehend reduzierte Rutschhemmung (z. B. bei Reinigung) markieren oder absperren

Fußböden auf Baustellen: Abdeckungen

  • temporäre Abdeckungen rutschhemmend und standsicher – dürfen bei Benutzung nicht verrutschen
  • keine Stolpergefahr: Falten und offene Stöße beseitigen
  • nur auf sauberen, trockenen Böden verlegen
  • gegen Funkenflug: flammhemmende Abdeckungen verwenden
  • Produkte mit DGUV-Test-Zeichen (Bau) bevorzugen
  • Gitterroste standsicher befestigen; Rostschutz je nach Betriebsbedingung

Besondere Anforderungen

  • bei Gefahrstoffräumen: Boden mit Sockel (Wanne) ausführen
  • Dauersteharbeitsplätze: wärmedämmend, stoßdämpfend, elastisch – ohne Stolpergefahr
  • bei Gitterrosten: Tragfähigkeit, Durchbiegung, Maschenweite und Rutschhemmung planen
  • Reinigungsverfahren bei Bodenwahl berücksichtigen

Die Rolle des SiGeKo

Fußböden und Verkehrsflächen sind zentral für die Baustellensicherheit. Der SiGeKo plant Wege, Eingänge und Übergänge und koordiniert den Zustand gewerkeübergreifend.

  • Verkehrswege und Eingangsbereiche in der Baustelleneinrichtung vorsehen
  • Schmutzfangzonen und Übergänge zwischen Innen/Außen planen
  • bei Winter/Witterung Streu- und Reinigungskonzept koordinieren
  • Mängel (lose Abdeckungen, glatte Stellen) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zu Fußböden

Ab wann ist es eine Stolperstelle? Ab Höhenunterschieden über 4 mm auf ebenen Flächen.

Was bedeutet R 11? Bewertungsgruppe der Rutschhemmung – je höher, desto rutschfester (außen oft R 11).

Welche Abdeckung auf der Baustelle? Rutschhemmend, standsicher, ohne Falten – ideal mit DGUV-Test.

Was macht der SiGeKo? Er plant Verkehrswege und Eingänge; den Belag verantworten die Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Fußböden:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A1.5/1,2 (Stolper- und Rutschgefahren)
  • ASR A2.3 (Fußböden)
  • DGUV Regel 108-003 (Bodenbeläge)
  • DGUV Information 208-007 / 208-008 (Rutschhemmung, Bodenbeläge)
  • BG Bau Baustein A 028 (Fußböden)

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