Kurz erklärt: Was ist ein Arbeitsraum?
Arbeitsräume sind Räume, in denen regelmäßig und länger als kurzzeitig gearbeitet wird – auf Baustellen z. B. Baucontainer, Schalthäuser, Werkstätten in Rohbauten oder Technikräume.
Sie unterliegen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – unabhängig davon, ob der Raum fest oder provisorisch ist.
Der SiGeKo plant in der Baustelleneinrichtung Flächen für Arbeits- und Sozialräume und achtet bei Begehungen auf Fluchtwege, Kennzeichnung und Zustand der Räume.
Frischluft, Temperatur und Fenster
Arbeitsräume brauchen ausreichend Frischluft. Fenster und Lüftungsöffnungen müssen sich öffnen lassen und funktionsfähig sein. Die Raumtemperatur richtet sich nach der körperlichen Belastung:
- ausreichende Frischluftzufuhr sicherstellen
- Fenster öffenbar und funktionsfähig halten
- im Winter beheizen, im Sommer überhitzung vermeiden
| Tätigkeit | Mindest-Raumtemperatur |
|---|---|
| sitzende Tätigkeit | 20 °C |
| leichte körperliche Arbeit | 17 °C |
| mittlere körperliche Arbeit | 14 °C |
| schwere körperliche Arbeit | 10 °C |
Grundfläche, Raumhöhe und Arbeitsgruben
- ausreichende Grundfläche für die Tätigkeit und Bewegungsfreiheit
- ausreichende lichte Raumhöhe
- Arbeitsgruben und Bodenöffnungen mit festen Geländern oder vergleichbarer Absturzsicherung sichern
- Verkehrswege im Raum frei halten
Fluchtwege und Rettungszeichen
Fluchtwege müssen gekennzeichnet und jederzeit frei zugänglich sein. Rettungszeichen nach ISO 7010 (grüner Hintergrund, weiße Piktogramme) zeigen den Weg und wichtige Einrichtungen:
- Notausgang (E001/E002) nur mit Richtungspfeil (E005/E006) verwenden
- Erste Hilfe (E003), Notruftelefon (E004), AED (E010), Augenspülung (E011), Notdusche (E012)
- Sammelstelle (E007), Rettungsausstieg (E017) wo erforderlich
- Richtungspfeile bei Erste-Hilfe-Einrichtungen nur als Ergänzungsschild
Beleuchtung
- Tageslicht nutzen, wo möglich und sinnvoll
- künstliche Beleuchtung ausreichend und blendfrei
- Notbeleuchtung für Fluchtwege und Notausgänge
- für Bildschirmarbeit: siehe Beitrag Bildschirmarbeitsplätze
Fußböden
- eben und ohne Stolpergefahr
- rutschfest (Rutschgefährdung in Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen)
- leicht zu reinigen
- keine losen Kabel, Leitungen oder Materialien auf dem Boden
Arbeitsräume vs. Sozialräume
Arbeitsräume dienen der Ausführung von Tätigkeiten (Werkstatt, Schalthaus, Bürocontainer für Bauleitung). Sozialräume (Umkleide, Sanitär, Aufenthaltsraum, Speiseraum) haben eigene Anforderungen – siehe Beitrag Sozialräume.
Auf kleinen Baustellen können Funktionen zusammenfallen, die Anforderungen bleiben aber bestehen – mindestens getrennt gedacht und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.
Die Rolle des SiGeKo
Arbeitsräume werden in der Baustelleneinrichtung eingeplant. Der SiGeKo koordiniert Standorte, Zugänge und Fluchtwege gewerkeübergreifend und achtet bei Begehungen auf den Zustand.
- Flächen für Arbeitsräume in der Baustelleneinrichtung vorsehen
- Fluchtwege und Notausgänge in den SiGe-Plan aufnehmen
- Kennzeichnung (grüne Rettungszeichen) und Beleuchtung koordinieren
- Schnittstelle zu Sozialräumen und Verkehrswegen herstellen
- Mängel (verstellte Fluchtwege, fehlende Kennzeichnung) dokumentieren
Häufige Fragen zu Arbeitsräumen
Gilt die ArbStättV für Baucontainer? Ja – provisorische Arbeitsstätten unterliegen denselben Grundanforderungen.
Welche Temperatur ist Pflicht? Je nach Tätigkeit 10–20 °C (ASR A3.5).
Welche Schilder brauche ich? Mindestens Fluchtwegkennzeichnung; je nach Gefährdung Erste-Hilfe-, Notausgangs- und weitere Rettungszeichen.
Was macht der SiGeKo? Er plant Flächen und Fluchtwege; die Ausstattung verantworten die Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Arbeitsräume:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A1.2 (Fluchtwege und Notausgänge)
- ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung)
- ASR A2.1 (Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen)
- ASR A3.4 (Beleuchtung) und ASR A3.5 (Raumtemperatur)
- ASR A2.3 (Fußböden)
- DGUV Information 215-410 (Bildschirm- und Büroarbeitsplätze)
- BG Bau Baustein A 022 (Arbeitsräume)
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