SiGeKo nach Bautätigkeitca. 11 Min. LesezeitStand: 18.02.2026

Bohrmaschinen sicher verwenden auf Baustellen

An Bohrmaschinen drohen Einzug und wegfliegende Späne. Welche Regeln gelten, warum Handschuhe verboten sind, was bei Staub und Kühlschmierstoffen zu beachten ist – und wie der SiGeKo das einbindet.

Kurz erklärt: Bohrmaschinen sicher verwenden

Bohrmaschinen gehören zu den meistgenutzten Maschinen am Bau – von der Handbohrmaschine bis zur Magnetständerbohrmaschine. Die zentrale Gefahr ist die rotierende Bohrspindel: Kleidung, Handschuhe, Schmuck oder Haare können eingezogen werden, und Späne fliegen weg.

Sicheres Arbeiten heißt vor allem: nichts Loses am Körper, Werkstück fest einspannen, nie in laufende Teile greifen und Stäube an der Quelle erfassen.

Der SiGeKo betreibt keine Maschinen, achtet bei der Koordination aber auf staub- und schnittstellenrelevante Arbeiten sowie auf den ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsmittel.

Gefährdungen

  • Einzug: Materialien, Kleidung und Handschuhe können sich um bewegte Teile wickeln – schwere Verletzungen
  • wegfliegende Späne und Materialien, Augenverletzungen
  • gesundheitsschädliche Stäube (z. B. mineralischer Staub, Holzstaub)
  • Haut- und Gesundheitsgefährdung durch Kühlschmierstoffe

Die größte Gefahr: Einzug an der Bohrspindel

Die rotierende Spindel zieht alles ein, was lose ist. Deshalb gelten klare Verbote und Gebote – die wichtigste Regel: niemals Handschuhe an der Bohrmaschine tragen.

Do-and-Don't-Übersicht: Niemals Handschuhe, lose Kleidung, Schmuck, offenes Haar, Bohrer mit der Hand abbremsen oder bei Lauf einspannen. Immer eng anliegende Kleidung, Schmuck ablegen, Werkstück festspannen, Bohrfutterschlüssel abziehen, Schutzbrille und Staubabsaugung.
Einzugsgefahr vermeiden: nichts Loses am Körper, Werkstück festspannen, Schlüssel abziehen.
  • niemals Handschuhe tragen
  • eng anliegende Kleidung, Ärmel nach innen umschlagen
  • Ringe, Ketten, Armbanduhren vor Arbeitsbeginn ablegen
  • langes Haar schützen

Sicheres Arbeiten: allgemeine Regeln

  • Werkstücke sicher festspannen bzw. auflegen, lange Werkstücke unterstützen
  • nur Spannvorrichtungen mit verdeckten oder versenkten Schrauben benutzen
  • auf Verkleidung des Antriebs achten
  • vor dem Einschalten Bohrfutterschlüssel abziehen
  • Maschine nie einschalten, wenn der Bohrer auf dem Werkstück aufsitzt
  • nicht an laufender Bohrspindel vorbeigreifen, nie bei Lauf ein-/ausspannen
  • Bohrfutter/Bohrer nie mit der Hand abbremsen
  • Maschine nur bei Stillstand säubern; Spänehaken und ggf. Handfeger benutzen
  • beim Bohren spröder Werkstoffe Schutzbrille tragen

Besonderheiten je Maschinentyp

MaschinentypWichtigste Zusatzregeln
Ständerbohrmaschinenur standsichere Bohrständer mit passender Rückstellfeder; Maschinentisch nach Höhenverstellung wieder feststellen
Magnetständerbohrmaschineeinwandfreie magnetische Ankopplung (Fläche frei von Rost/Farbe/Spänen); bei Vertikal-/Überkopfarbeit mit Seil/Kette gegen Herabfallen bei Stromausfall sichern
Handbohrmaschinemit beiden Händen halten, Zusatzhandgriff nutzen; vor Bohrerwechsel Netzstecker ziehen; nur im Stillstand ablegen; nicht von der Anlegeleiter bohren
Zusätzliche Anforderungen je nach Bauart der Bohrmaschine.

Gesundheitsschädliche Stäube

Beim Bohren entstehen oft gesundheitsschädliche Stäube – etwa mineralischer Staub (mit Quarzanteil) oder Holzstaub. Diese sind möglichst an der Entstehungsstelle zu erfassen.

  • Maschinen mit Stauberfassung an der Emissionsquelle verwenden
  • beim Bohren in Augenhöhe oder über Kopf zusätzlich Schutzbrille
  • Staubthema mit dem Gefahrstoffkonzept verzahnen (siehe Beitrag Gefahrstoffe)

Umgang mit Kühlschmierstoffen

  • zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe (Bohr-/Schneidöle)
  • bei wassergemischten Kühlschmierstoffen (Emulsionen) Nitritgehalt und pH-Wert mindestens wöchentlich prüfen
  • nicht mehr verwendungsfähige Kühlschmierstoffe sammeln, kennzeichnen und als Sonderabfall entsorgen
  • Hautkontakt vermeiden: Schutzbrille/Gesichtsschutz und ggf. Schutzschürze, Hautschutzmittel verwenden

Prüfung und arbeitsmedizinische Vorsorge

Bohrmaschinen sind als Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen (elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3). Art, Umfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach deren Ergebnis zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge) – Beratung durch den Betriebsarzt, besonders bei Stäuben und Kühlschmierstoffen.

Die Rolle des SiGeKo

Bohrarbeiten sind meist Sache des einzelnen Unternehmens – der sichere Betrieb der Maschine liegt dort. Für den SiGeKo zählen vor allem die Schnittstellen und gemeinsamen Gefährdungen.

Er koordiniert staubintensive Arbeiten (Erfassung an der Quelle, Schutz Dritter), achtet auf den Zustand der Arbeitsmittel und verzahnt das Thema mit Gefahrstoff- und Hautschutzkonzept.

  • staubintensive Bohrarbeiten zeitlich/räumlich koordinieren (Schutz benachbarter Gewerke)
  • Stauberfassung an der Quelle und Lüftung in geschlossenen Bereichen einplanen
  • auf Prüfnachweise und augenfällige Mängel der Arbeitsmittel achten
  • Schnittstelle zu Gefahrstoff-/Hautschutzkonzept herstellen

Häufige Fragen zu Bohrmaschinen

Warum sind Handschuhe an der Bohrmaschine verboten? Weil sie von der rotierenden Spindel eingezogen werden können – mit schweren Handverletzungen.

Darf ich von der Leiter bohren? Nein – Bohrarbeiten nicht von der Anlegeleiter ausführen.

Wie schütze ich mich vor Staub? Maschinen mit Stauberfassung an der Quelle nutzen, ggf. Schutzbrille.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert staubintensive Arbeiten und Schnittstellen; den Maschinenbetrieb verantworten die Firmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für die Verwendung von Bohrmaschinen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
  • DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln)
  • DGUV Regel 109-003 (Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen)
  • BG Bau Baustein B 266 (Bohrmaschinen)

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