Kurz erklärt: Anlegeleitern sicher verwenden
Anlegeleitern sind auf Baustellen allgegenwärtig – und an vielen Absturzunfällen beteiligt. Ursachen sind mangelhafte Standsicherheit, Fehlverhalten beim Auf- und Abstieg, Abrutschen, fehlende Sicherung im Verkehrsbereich oder schadhafte Leitern.
Bevor eine Leiter überhaupt eingesetzt wird, ist in der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob sie erforderlich ist oder ob ein anderes Arbeitsmittel sicherer wäre. Der Einsatz ist auf Arbeiten mit geringer Gefährdung und geringer Dauer zu beschränken.
Der SiGeKo stellt keine Leitern, achtet bei der Koordination und bei Begehungen aber auf sichere Verwendung, Verkehrswegsicherung und den Zustand der Leitern auf der Baustelle.
Wann überhaupt eine Leiter?
Die Leiter ist nicht das Standard-Arbeitsmittel für Höhenarbeiten, sondern die Ausnahme für kurze, wenig gefährdende Tätigkeiten. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung:
- prüfen, ob die Leiter erforderlich ist oder ein anderes Arbeitsmittel (z. B. Gerüst, Hubarbeitsbühne) sicherer ist
- Einsatz auf geringe Gefährdung und geringe Verwendungsdauer beschränken
- nicht veränderbare bauliche Gegebenheiten können den Leitereinsatz rechtfertigen
- als Verkehrsweg möglichst Anlegeleitern mit Stufen, Standfußverbreiterungen und Holmverlängerungen verwenden
Gefährdungen
- mangelhafte Standsicherheit der Leiter (Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Einsinken)
- Fehlverhalten des Leiterverwenders
- Abrutschen von Stufe oder Sprosse beim Auf- und Abstieg
- fehlende Sicherung im Verkehrsbereich
- Verwendung einer schadhaften Leiter
Standsicherheit: Leiter richtig sichern
Anlegeleitern sind gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken zu sichern – zum Beispiel durch:
- Anbinden des Leiterkopfes
- Fixieren des Leiterfußes
- Leiterzubehör: Fußverbreiterungen, Leiterkopfsicherung, dem Untergrund angepasste Leiterfüße
- Einhängevorrichtungen
- Stufenleitern statt Sprossenleitern verbessern die Standsicherheit des Verwenders
Richtiger Anlegewinkel und Überstand
Der Anlegewinkel entscheidet über die Standsicherheit. Außerdem muss die Leiter sicher angelehnt werden und ausreichend über die Austrittsstelle hinausragen:
- nur an sichere Stützpunkte anlehnen
- mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen
- die obersten 3 Sprossen/Stufen nicht betreten
- nur mit geeignetem, sauberem Schuhwerk betreten
| Leiterart | Anlegewinkel |
|---|---|
| Stufenanlegeleitern | 60–70° |
| Sprossenanlegeleitern | 65–75° |
Arbeiten auf Anlegeleitern: Grenzen bei Bauarbeiten
Für Arbeiten auf Anlegeleitern gelten bei Bauarbeiten klare Grenzen:
- nicht von Anlegeleitern arbeiten, wenn zusätzliche Gefahren bestehen (z. B. Säuren, Laugen, Heißbitumen)
- nicht, wenn Maschinen/Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen (z. B. Handmaschinen, Hochdruckreiniger)
| Kriterium | Grenze |
|---|---|
| Standhöhe über 2,00 m | max. 2 Stunden je Arbeitsschicht |
| Gewicht von Werkzeug und Material | max. 10 kg |
| Windangriffsfläche mitgeführter Gegenstände | max. 1 m² |
| Standhöhe für zeitweilige Arbeiten | max. 5,00 m |
Schadhafte Leitern und Lagerung
- schadhafte Leitern nicht verwenden (angebrochene Holme/Sprossen, verbogene oder angeknickte Metallleitern)
- angebrochene Holme und Sprossen/Stufen nicht flicken
- Holzleitern vor Witterungs- und Temperatureinflüssen geschützt lagern
- keine deckenden Anstriche auf Holzleitern verwenden (verdecken Schäden)
Mehrteilige Leitern und Glasreinigerleitern
- mehrteilige Leitern nur bis zur vom Hersteller angegebenen Länge zusammenstecken oder ausziehen
- bei Schiebeleitern auf freie Beweglichkeit und ordnungsgemäßes Einrasten der Feststelleinrichtungen achten
- Glasreinigerleitern nur bis zur maximal zulässigen Länge zusammenstecken; auf sichere Steckanschlüsse achten
- Kopfpolster bzw. Anlegeklotz nur an sichere Stützpunkte anlehnen
Leitern als Verkehrsweg
Als Aufstieg zu Arbeitsplätzen sind Anlegeleitern nur bei geringer Gefährdung und geringer Verwendungsdauer zulässig – und nur, wenn der zu überbrückende Höhenunterschied höchstens 5,00 m beträgt.
Beim Übergang muss der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen. Leitern im Verkehrsbereich sind zu sichern, z. B. durch Absperrungen.
Prüfungen und Unterweisung
Leitern sind vor jeder Verwendung auf augenscheinliche Mängel zu kontrollieren. Art, Umfang und Fristen weitergehender Prüfungen werden über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt – regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte und beauftragte Person.
Ergebnisse werden dokumentiert (z. B. Leiterkontrollbuch, Prüfliste, Prüfplakette). Zusätzlich sind eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten regelmäßig im Umgang mit Leitern zu unterweisen. Bei Arbeiten im Freien sind Umgebungs- und Witterungseinflüsse (Wind, Schnee, Eisglätte, herabfallende Teile) zu berücksichtigen.
Die Rolle des SiGeKo bei Leitern
Leitern sind ein typisches Schnittstellenthema: Sie stehen oft in Verkehrswegen, werden von mehreren Gewerken genutzt und sind schnell unterschätzt. Der SiGeKo bezieht das in die Koordination ein.
Bei Begehungen achtet er auf sichere Aufstellung, Verkehrswegsicherung und den Zustand der Leitern. Mängel werden dokumentiert und nachverfolgt – die sichere Verwendung verantworten die ausführenden Unternehmen.
- Leitern in Verkehrswegen absichern und im SiGe-Plan berücksichtigen
- Einsatz von Leitern vs. Gerüst/Hubarbeitsbühne bei längeren Arbeiten hinterfragen
- gemeinsame Nutzung von Aufstiegen zwischen Gewerken regeln
- auf Prüfnachweise und augenscheinliche Mängel achten
- Mängel (schadhafte Leitern, fehlende Sicherung) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zu Anlegeleitern
Welcher Anlegewinkel ist richtig? 60–70° bei Stufen-, 65–75° bei Sprossenanlegeleitern.
Wie weit muss die Leiter überstehen? Mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle – oder es ist eine andere Festhaltemöglichkeit zu schaffen.
Wie lange darf man auf einer Leiter arbeiten? Bei Standhöhe über 2,00 m höchstens 2 Stunden je Schicht; max. Standhöhe 5,00 m, Werkzeug/Material max. 10 kg.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Verkehrswegsicherung und Schnittstellen; die sichere Verwendung verantworten die Firmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für die Verwendung von Anlegeleitern:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 2121 Teil 2 (Gefährdung bei der Verwendung von Leitern)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- DGUV Regel 101-038 (Bauarbeiten)
- DIN EN 131 (Leitern)
- DIN 4567 (Leitern, Anforderungen)
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