SiGeKo nach Bautätigkeitca. 4 Min. LesezeitStand: 03.05.2026

Bockgerüste auf Baustellen: Gerüstbock, Seitenschutz & SiGeKo

Bockgerüste gelten als Arbeitsmittel – mit klaren Anforderungen an Böcke, Belag und Seitenschutz. Welche Regeln zu Lastklassen, Böcken und Prüfung gelten.

Kurz erklärt: Bockgerüste als Arbeitsmittel

Bockgerüste bestehen aus Gerüstböcken mit einem Belag aus Bohlen oder Brettern. Nach TRBS 2121 Teil 1 gelten sie als Arbeitsmittel – nicht als Gerüst im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

Fehlender Seitenschutz, unsicherer Belag oder ungesicherter Zugang führen zu Absturzgefahr. Überlastung und das Verstellen der Höhe unter Last gefährden die Stabilität.

Der SiGeKo berücksichtigt Bockgerüste in der Gefährdungsbeurteilung und prüft bei Begehungen Belag, Seitenschutz und Prüfnachweise.

Gefährdungen

  • Absturz durch fehlenden Seitenschutz, unsicheren Belag oder ungesicherten Zugang
  • Stabilitätsverlust durch Überlastung
  • Unfälle beim Verstellen der Höhe unter Last (Windeböcke)
  • Verletzungen durch rutschende oder kippende Anlegeleitern

Allgemeine Pflichten

  • Einordnung als Arbeitsmittel nach TRBS 2121 Teil 1
  • Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen
  • Absturzgefahr ab einer Höhe von 1,00 m berücksichtigen
  • Auf- und Abbau unter Aufsicht einer fachkundigen Person
  • Prüfung vor Benutzung durch eine qualifizierte Person

Gerüstbock, Belag und Stabilität

Nur Stahlgerüstböcke oder fachmännisch hergestellte Zimmermannsböcke aus Holz verwenden. Sie stehen auf festem, tragfähigem Untergrund. Der Abstand zwischen zwei Böcken darf maximal 2,75 m betragen.

Bohlen- oder Brettdicke richtet sich nach Lastklasse und Bockabstand. Bohlen dürfen sich nicht neigen oder verschieben und am letzten Auflager nicht mehr als 0,30 m überstehen. An Stößen ist eine Überlappung von mindestens 0,20 m erforderlich.

Bockgerüste: Gerüstbock, Belag mit Überlappung mind. 0,20 m, Längsdiagonale ab 2 m, Seitenschutz, Bockabstand max. 2,75 m und Prüfung.
Gerüstbock, Belag, Längsdiagonale, Seitenschutz und Prüfung im Überblick.
  • Längsdiagonale ab Plattformhöhe von 2,00 m erforderlich
  • Stahlböcke nur mit Original-Absteckdorn verwenden
  • bei Windeböcken Rücklaufsperre funktionsfähig halten
  • Höhenverstellung nicht unter Last betätigen

Lastklassen der Arbeitsgerüste

LastklasseGleichmäßig verteilte Last (kN/m²)
10,75
21,50
32,00
43,00
54,50
66,00
Lastklassen für gleichmäßig verteilte Last auf dem Belag.

Mindestabmessungen von Gerüstbohlen

LastklasseBohlenbreite (cm)Dicke 3,0 cmDicke 4,0 cmDicke 5,0 cm
1–3201,25 m2,00 m2,50 m
1–324 / 281,25 m2,25 m2,75 m
4201,25 m2,00 m2,50 m
520–281,25 m1,50 m2,00 m
620–281,00 m1,25 m1,75 m
Zulässige Spannweiten (m) nach Lastklasse, Bohlenbreite und -dicke (Auszug).

Erforderliche Tragfähigkeit der Gerüstböcke

Die erforderliche Tragfähigkeit eines Gerüstbocks berechnet sich aus: Abstand der Böcke × Bockbreite × (Nutzgewicht + Bohlengewicht 30 kg/m²) × Durchlauffaktor 1,25. Nutzgewicht siehe Lastklassen-Tabelle. Umrechnung: 100 kg = 1 kN.

Belagbreite 1,00 mBockabstand 1,00 m1,25 m1,50 m2,00 m2,50 m2,75 m
Lastklasse 1–3288 kg360 kg432 kg576 kg720 kg792 kg
Lastklasse 4576 kg720 kg864 kg1.152 kg1.440 kg1.584 kg
Lastklasse 5864 kg1.080 kg1.296 kg1.728 kg2.160 kg2.376 kg
Lastklasse 61.152 kg1.440 kg1.728 kg2.304 kg2.880 kg3.168 kg
Erforderliche Tragfähigkeit (kg) bei 1,00 m Belagbreite und verschiedenen Bockabständen.

Zugang und Seitenschutz

  • Anlegeleitern nur verwenden, wenn kein sichererer Zugang möglich ist
  • Leitern gegen Rutschen oder Umkippen sichern
  • Lücke im Seitenschutz für Leiterzugang maximal 1,00 m breit
  • Seitenschutz bei Absturzgefahr nach Gefährdungsbeurteilung: Handlauf, Zwischengeländer und Bordbrett
  • Bordbrett ragt mindestens 15 cm über den Belag, mindestens 3 cm dick
  • Geländer ohne statischen Nachweis: bis 2,00 m Pfostenabstand Bretter 15 × 3 cm; bis 3,00 m Bretter 20 × 4 cm oder Stahl-/Aluminiumrohr Ø 48,3 mm

Die Rolle des SiGeKo

Bockgerüste werden auf vielen Baustellen parallel zu Fassaden- oder Innengerüsten eingesetzt. Der SiGeKo stellt sicher, dass Einsatz, Belag und Prüfung in der Koordination berücksichtigt werden.

  • Bockgerüste in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
  • Lastklasse, Bockabstand und Tragfähigkeit abstimmen
  • Seitenschutz und Zugang bei Begehungen kontrollieren
  • Prüfnachweis und Betriebsanweisung einfordern
  • Mängel (fehlende Diagonale, Überlast, defekte Rücklaufsperre) dokumentieren

Häufige Fragen zu Bockgerüsten

Sind Bockgerüste Gerüste im rechtlichen Sinne? Nein – sie gelten als Arbeitsmittel nach TRBS 2121 Teil 1.

Ab wann braucht es eine Längsdiagonale? Ab einer Plattformhöhe von 2,00 m.

Wie groß muss die Überlappung am Belag sein? Mindestens 0,20 m an Stößen.

Wann ist Seitenschutz Pflicht? Wenn die Gefährdungsbeurteilung Absturzgefahr ab 1,00 m erkennt.

Darf man Windeböcke unter Last verstellen? Nein – das birgt Unfallgefahr.

Was prüft der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Schnittstellen; Aufbau und Prüfung verantwortet der Arbeitgeber bzw. das einsetzende Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Bockgerüste:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 38
  • TRBS 2121
  • DGUV Information 201-023
  • BG Bau Baustein B 117 (Bockgerüste)

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