SiGeKo nach Bautätigkeitca. 4 Min. LesezeitStand: 24.02.2026

Fassadengerüste auf Baustellen: Verankerung, Lastklasse & SiGeKo

Fassadengerüste sind das Standard-Arbeitsgerüst am Bau – und häufig Unfallursache bei Mängeln an Verankerung, Belag oder Seitenschutz. Welche Anforderungen an Verankerung, Belag und Seitenschutz gelten.

Kurz erklärt: Fassadengerüste als Arbeitsgerüst

Fassadengerüste sind längsorientierte Arbeitsgerüste, die direkt auf dem Boden stehen. Sie müssen standsicher sein, einen sicheren Zugang bieten und ohne Absturzgefahr betriebsbereit sein.

Die Verwendbarkeit wird durch anerkannte Regeln nachgewiesen – etwa DIBt-Zulassung und Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) bei Gerüstsystemen oder DIN 4420-3 bei Stahlrohr- und Kupplungsgerüsten. Lastklasse und Breitenklasse sind der geplanten Nutzung anzupassen.

Der SiGeKo koordiniert Fassadengerüste im Absturzschutzkonzept, plant Standorte und Zugänge und achtet bei Begehungen auf Kennzeichnung, Verankerung und Seitenschutz.

Gefährdungen

  • Absturz oder Einsturz durch unvollständig aufgebaute Fassadengerüste
  • Einsturz durch eigenmächtige Veränderungen am Gerüst
  • Absturz durch fehlenden oder unvollständigen Seitenschutz
  • Einsturz durch mangelnde Verankerung oder ungeeigneten Untergrund
  • Absturz durch offene Luken oder fehlenden vollständigen Belag

Allgemeines und Gerüsttypen

  • Gerüstsysteme (Rahmen-/Modulgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen – Standardausführung mit DIBt-Zulassung und AuV
  • Stahlrohr- und Kupplungsgerüste – Standardausführung nach DIN 4420-3 und AuV
  • Lastklasse und Breitenklasse nach der geplanten Arbeit wählen; Stützen-/Riegelabstand und Belag entsprechend festlegen
  • Lastklasse 4 erforderlich, wenn ein Hebezeug zum Aufbringen von Lasten auf das Gerüst eingesetzt wird

Untergrund und Fußpunkt

Der Untergrund muss für die Standfläche tragfähig sein. Die Standsicherheit kann beeinträchtigt werden durch Schächte, Kanäle, Zisternen, nicht verdichteten Boden oder Nähe zu Aushub-/Grabenarbeiten.

Fassadengerüste: Fußspindel mit Unterlagsbohle, Verankerung an Fassade, Belag max. 0,30 m zur Wand, Seitenschutz, Zugang alle 50 m, Lastklassen 1 bis 6, Kennzeichnung und Prüfung.
Untergrund, Verankerung, Belag, Zugänge und Lastklassen im Überblick.
  • lastverteilende Unterlagen (Unterlagsbohlen) verwenden
  • keine Baustoffe wie Ziegel als Unterlage nutzen
  • bei Gefälle Unterstützungen so gestalten, dass die Fußspindel waagerecht steht
  • immer Fußspindeln verwenden – Rahmen oder Rohre nie direkt auf den Boden stellen

Verankerung und Ballastierung

  • Gerüst während der Montage durchgehend an tragfähige Fassadenteile verankern – zug- und druckfest
  • ab dem ersten Feld gegen Kippen sichern
  • Anker möglichst nahe an Gerüstknoten (Kreuzungspunkte von Horizontal- und Vertikalteilen) anbringen
  • fehlt eine geeignete Verankerungsfläche oder ist das erforderliche Raster nicht einhaltbar: Standsicherheitsmaßnahmen in der Montageanweisung festlegen
  • Ballastierung nur mit festen Materialien (z. B. Beton- oder Stahlgewichte) – keine Flüssigkeiten oder körnigen Stoffe in Behältern

Gerüstbelag

  • jede Gerüstlage vollständig belegen
  • Belag um Gebäudeecken in voller Breite führen
  • bei systemfreiem Belag ausreichende Überlappung sicherstellen
  • Belag gegen Wackeln, Anheben und Verschieben sichern
  • horizontaler Abstand zur Gebäudewand maximal 0,30 m
  • Luken im Belag nach Benutzung schließen

Seitenschutz und Zugänge

Der Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Er ist an der Außen- und Stirnseite des Gerüsts zu montieren.

  • innenliegender Seitenschutz erforderlich, wenn der Abstand zur Gebäudewand mehr als 0,30 m beträgt
  • Bordbrett an der Innenseite kann bei Fassadenarbeiten entfallen
  • Innenleiter als Verkehrsweg: mindestens zweiteiliger Seitenschutz
  • Arbeitsplätze über sichere Zugänge erreichbar machen – Lifte, Transportbühnen, Treppen oder Leitern
  • mindestens ein Zugang alle 50 m Gerüstlänge
  • Innenleitern bis 5,00 m Höhe oder bei Einfamilienhäusern nach Gefährdungsbeurteilung zulässig
  • systemgebundene Innenleitern nur, wenn Treppen/Lifte nicht möglich sind

Lastklassen und Breitenklassen

LastklasseGleichmäßig verteilte Last
10,75 kN/m²
21,50 kN/m²
32,00 kN/m²
43,00 kN/m²
54,50 kN/m²
66,00 kN/m²
Lastklassen der Arbeitsgerüste.

Breitenklassen der Gerüstlage

BreitenklasseBreite w
W 060,6 ≤ w < 0,9 m
W 090,9 ≤ w < 1,2 m
W 1,21,2 ≤ w < 1,5 m
W 1,51,5 ≤ w < 1,8 m
W 1,81,8 ≤ w < 2,1 m
W 2,12,1 ≤ w < 2,4 m
W 2,4w ≥ 2,4 m
Breitenklassen der Gerüstlage.

Kennzeichnung und Freigabe

  • Kennzeichnung am Zugang mit Angaben zum Ersteller, Gerüstart, Last- und Breitenklasse, Nutzungsbeschränkungen, Warnhinweisen und Datum der letzten Prüfung
  • Gerüste, die nicht betriebsbereit sind, mit „Zutritt verboten“ kennzeichnen
  • keine eigenmächtigen Veränderungen am Gerüst vornehmen

Prüfungen

Der Gerüstersteller lässt das Fassadengerüst nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Nutzer durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Der Gerüstnutzer führt vor Benutzung eine Sichtprüfung durch eine fachkundige Person durch – auf sichere Funktion und augenscheinliche Mängel. Die Prüfung wird in einer Checkliste dokumentiert.

Die Rolle des SiGeKo

Fassadengerüste prägen das Erscheinungsbild fast jeder Baustelle. Der SiGeKo plant Standorte, Zugänge und Schnittstellen zu Verkehrswegen, Kranen, Absturzschutz und anderen Gewerken.

  • Fassadengerüste in SiGe-Plan/Baustelleneinrichtung berücksichtigen
  • auf Verankerung, vollständigen Belag und Seitenschutz bei Begehungen achten
  • Kennzeichnung mit Prüfdatum und Lastklasse einfordern
  • Schnittstellen zu Gerüstnutzern, Hebezeugen und parallel laufenden Arbeiten abstimmen
  • Mängel (fehlende Anker, offene Luken, fehlende Kennzeichnung) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zu Fassadengerüsten

Wann ist Lastklasse 4 nötig? Wenn ein Hebezeug zum Aufbringen von Lasten auf das Gerüst eingesetzt wird.

Wie weit darf der Belag von der Wand entfernt sein? Horizontal maximal 0,30 m.

Wie oft braucht man einen Zugang? Mindestens alle 50 m Gerüstlänge.

Dürfen Rahmen direkt auf den Boden? Nein – immer Fußspindeln mit Unterlagsbohlen.

Wann muss geprüft werden? Abnahme durch Ersteller vor Übergabe, Sichtprüfung durch Nutzer vor Benutzung.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Schnittstellen; Aufbau und Betrieb verantworten die Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Fassadengerüste:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
  • TRBS 2121 Teil 1 (Absturz bei Verwendung von Gerüsten)
  • DIN 4420-1 und DIN 4420-3
  • DIN EN 12811-1
  • BG Bau Baustein B 113 (Fassadengerüste)

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