Kurz erklärt: Fassadengerüste als Arbeitsgerüst
Fassadengerüste sind längsorientierte Arbeitsgerüste, die direkt auf dem Boden stehen. Sie müssen standsicher sein, einen sicheren Zugang bieten und ohne Absturzgefahr betriebsbereit sein.
Die Verwendbarkeit wird durch anerkannte Regeln nachgewiesen – etwa DIBt-Zulassung und Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) bei Gerüstsystemen oder DIN 4420-3 bei Stahlrohr- und Kupplungsgerüsten. Lastklasse und Breitenklasse sind der geplanten Nutzung anzupassen.
Der SiGeKo koordiniert Fassadengerüste im Absturzschutzkonzept, plant Standorte und Zugänge und achtet bei Begehungen auf Kennzeichnung, Verankerung und Seitenschutz.
Gefährdungen
- Absturz oder Einsturz durch unvollständig aufgebaute Fassadengerüste
- Einsturz durch eigenmächtige Veränderungen am Gerüst
- Absturz durch fehlenden oder unvollständigen Seitenschutz
- Einsturz durch mangelnde Verankerung oder ungeeigneten Untergrund
- Absturz durch offene Luken oder fehlenden vollständigen Belag
Allgemeines und Gerüsttypen
- Gerüstsysteme (Rahmen-/Modulgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen – Standardausführung mit DIBt-Zulassung und AuV
- Stahlrohr- und Kupplungsgerüste – Standardausführung nach DIN 4420-3 und AuV
- Lastklasse und Breitenklasse nach der geplanten Arbeit wählen; Stützen-/Riegelabstand und Belag entsprechend festlegen
- Lastklasse 4 erforderlich, wenn ein Hebezeug zum Aufbringen von Lasten auf das Gerüst eingesetzt wird
Untergrund und Fußpunkt
Der Untergrund muss für die Standfläche tragfähig sein. Die Standsicherheit kann beeinträchtigt werden durch Schächte, Kanäle, Zisternen, nicht verdichteten Boden oder Nähe zu Aushub-/Grabenarbeiten.
- lastverteilende Unterlagen (Unterlagsbohlen) verwenden
- keine Baustoffe wie Ziegel als Unterlage nutzen
- bei Gefälle Unterstützungen so gestalten, dass die Fußspindel waagerecht steht
- immer Fußspindeln verwenden – Rahmen oder Rohre nie direkt auf den Boden stellen
Verankerung und Ballastierung
- Gerüst während der Montage durchgehend an tragfähige Fassadenteile verankern – zug- und druckfest
- ab dem ersten Feld gegen Kippen sichern
- Anker möglichst nahe an Gerüstknoten (Kreuzungspunkte von Horizontal- und Vertikalteilen) anbringen
- fehlt eine geeignete Verankerungsfläche oder ist das erforderliche Raster nicht einhaltbar: Standsicherheitsmaßnahmen in der Montageanweisung festlegen
- Ballastierung nur mit festen Materialien (z. B. Beton- oder Stahlgewichte) – keine Flüssigkeiten oder körnigen Stoffe in Behältern
Gerüstbelag
- jede Gerüstlage vollständig belegen
- Belag um Gebäudeecken in voller Breite führen
- bei systemfreiem Belag ausreichende Überlappung sicherstellen
- Belag gegen Wackeln, Anheben und Verschieben sichern
- horizontaler Abstand zur Gebäudewand maximal 0,30 m
- Luken im Belag nach Benutzung schließen
Seitenschutz und Zugänge
Der Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Er ist an der Außen- und Stirnseite des Gerüsts zu montieren.
- innenliegender Seitenschutz erforderlich, wenn der Abstand zur Gebäudewand mehr als 0,30 m beträgt
- Bordbrett an der Innenseite kann bei Fassadenarbeiten entfallen
- Innenleiter als Verkehrsweg: mindestens zweiteiliger Seitenschutz
- Arbeitsplätze über sichere Zugänge erreichbar machen – Lifte, Transportbühnen, Treppen oder Leitern
- mindestens ein Zugang alle 50 m Gerüstlänge
- Innenleitern bis 5,00 m Höhe oder bei Einfamilienhäusern nach Gefährdungsbeurteilung zulässig
- systemgebundene Innenleitern nur, wenn Treppen/Lifte nicht möglich sind
Lastklassen und Breitenklassen
| Lastklasse | Gleichmäßig verteilte Last |
|---|---|
| 1 | 0,75 kN/m² |
| 2 | 1,50 kN/m² |
| 3 | 2,00 kN/m² |
| 4 | 3,00 kN/m² |
| 5 | 4,50 kN/m² |
| 6 | 6,00 kN/m² |
Breitenklassen der Gerüstlage
| Breitenklasse | Breite w |
|---|---|
| W 06 | 0,6 ≤ w < 0,9 m |
| W 09 | 0,9 ≤ w < 1,2 m |
| W 1,2 | 1,2 ≤ w < 1,5 m |
| W 1,5 | 1,5 ≤ w < 1,8 m |
| W 1,8 | 1,8 ≤ w < 2,1 m |
| W 2,1 | 2,1 ≤ w < 2,4 m |
| W 2,4 | w ≥ 2,4 m |
Kennzeichnung und Freigabe
- Kennzeichnung am Zugang mit Angaben zum Ersteller, Gerüstart, Last- und Breitenklasse, Nutzungsbeschränkungen, Warnhinweisen und Datum der letzten Prüfung
- Gerüste, die nicht betriebsbereit sind, mit „Zutritt verboten“ kennzeichnen
- keine eigenmächtigen Veränderungen am Gerüst vornehmen
Prüfungen
Der Gerüstersteller lässt das Fassadengerüst nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Nutzer durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert.
Der Gerüstnutzer führt vor Benutzung eine Sichtprüfung durch eine fachkundige Person durch – auf sichere Funktion und augenscheinliche Mängel. Die Prüfung wird in einer Checkliste dokumentiert.
Die Rolle des SiGeKo
Fassadengerüste prägen das Erscheinungsbild fast jeder Baustelle. Der SiGeKo plant Standorte, Zugänge und Schnittstellen zu Verkehrswegen, Kranen, Absturzschutz und anderen Gewerken.
- Fassadengerüste in SiGe-Plan/Baustelleneinrichtung berücksichtigen
- auf Verankerung, vollständigen Belag und Seitenschutz bei Begehungen achten
- Kennzeichnung mit Prüfdatum und Lastklasse einfordern
- Schnittstellen zu Gerüstnutzern, Hebezeugen und parallel laufenden Arbeiten abstimmen
- Mängel (fehlende Anker, offene Luken, fehlende Kennzeichnung) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zu Fassadengerüsten
Wann ist Lastklasse 4 nötig? Wenn ein Hebezeug zum Aufbringen von Lasten auf das Gerüst eingesetzt wird.
Wie weit darf der Belag von der Wand entfernt sein? Horizontal maximal 0,30 m.
Wie oft braucht man einen Zugang? Mindestens alle 50 m Gerüstlänge.
Dürfen Rahmen direkt auf den Boden? Nein – immer Fußspindeln mit Unterlagsbohlen.
Wann muss geprüft werden? Abnahme durch Ersteller vor Übergabe, Sichtprüfung durch Nutzer vor Benutzung.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Schnittstellen; Aufbau und Betrieb verantworten die Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Fassadengerüste:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- TRBS 2121 Teil 1 (Absturz bei Verwendung von Gerüsten)
- DIN 4420-1 und DIN 4420-3
- DIN EN 12811-1
- BG Bau Baustein B 113 (Fassadengerüste)
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