Kurz erklärt: PSAgA im Gerüstbau
Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist im Gerüstbau eine zentrale Schutzmaßnahme – aber nur dort, wo kollektive Sicherungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich sind. Werden PSAgA falsch, gar nicht oder fehlerhaft benutzt, drohen schwere Unfälle durch Absturz, Anprallen und Sturzfolgen.
PSAgA ist damit kein Ersatz für Seitenschutz oder Auffangnetze, sondern die individuelle Rückfallebene. Entscheidend sind die richtige Auswahl, das korrekte Anschlagen und ein einsatzbereites Rettungskonzept.
Der SiGeKo koordiniert auf der Baustelle die Schnittstellen – etwa wenn Gerüstbauer, Dachdecker und andere Gewerke dieselben Bereiche und Anschlagpunkte nutzen.
Wann PSAgA – und wann kollektiver Schutz?
Es gilt die feste Rangfolge: kollektiver Schutz vor individuellem Schutz. PSAgA darf nur dann benutzt werden, wenn im Einzelfall aus arbeitstechnischen Gründen Absturzsicherungen (z. B. Seitenschutz) und Auffangeinrichtungen (z. B. Schutznetze) nicht angewendet werden können.
Welche Schwellenwerte und kollektiven Maßnahmen grundsätzlich gelten, ist im Beitrag zur Absturzsicherung ausführlich beschrieben. Dieser Beitrag fokussiert die korrekte Anwendung der PSAgA im Gerüstbau.
Bestandteile eines PSAgA-Systems
Es dürfen nur CE-gekennzeichnete und baumustergeprüfte Ausrüstungen verwendet werden. Ein vollständiges System besteht typischerweise aus:
- Auffanggurt
- Verbindungsmittel
- Falldämpfer (Energieabsorber)
- geeignete Verbindungselemente mit automatischer Verschlusssicherung
- Schutzhelm mit Kinnriemen (Festigkeit bis 25 daN, DIN EN 397:2013-04)
Richtig anschlagen
Das beste System wirkt nur bei korrektem Anschlagpunkt. Im Gerüstbau gilt:
- PSAgA nur an geeigneten, nachgewiesenen Gerüstbauteilen befestigen – nach Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers (z. B. Außen-/Innenstiel oder Geländerholm bei Stahlrohrgerüsten)
- möglichst in Geländerholmhöhe oder oberhalb des Benutzers anschlagen
- nur Verbindungselemente mit Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen verwenden (z. B. Rohrhaken)
- Auffangsysteme mit energieabsorbierender Funktion bzw. Falldämpfer einsetzen
- Höhensicherungsgeräte verhindern Schlaffseilbildung und reduzieren die Sturzstrecke
Umgang und Lagerung
- Verbindungsmittel nicht über scharfe Kanten beanspruchen, nicht knoten und nicht behelfsmäßig verlängern
- PSAgA vor schädlichen Einflüssen schützen (Öl, Funkenflug, Erwärmung über 60 °C) und trocken lagern
- beschädigte oder durch einen Sturz beanspruchte PSAgA sofort der Benutzung entziehen
- sturzbeanspruchte Ausrüstung von einer sachkundigen Person prüfen lassen, bevor sie wieder eingesetzt wird
Rettungskonzept: vor Beginn festlegen
PSAgA ohne Rettungskonzept ist unvollständig. Längeres bewegungsloses Hängen im Gurt kann zu schweren Gesundheitsschäden führen (Hängetrauma) – eine schnellstmögliche Rettung ist erforderlich.
- vor Beginn der Gerüstbauarbeiten Maßnahmen zur Rettung festlegen
- Rettungsgeräte und Einrichtungen (z. B. Abseilgeräte) bestimmen und ortsnah bereitstellen
- für die Rettung müssen mindestens zwei weitere Gerüstbauer PSAgA angelegt haben
- Rettungsgeräte regelmäßig auf Funktionsfähigkeit prüfen
Unterweisung
Beschäftigte sind vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen – für PSAgA und Rettungsausrüstung mit praktischen Übungen am jeweils eingesetzten System und unter den realen Umgebungs- und Arbeitsbedingungen.
In die Unterweisung gehören die Gebrauchsanleitung des PSAgA-Herstellers, die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers sowie die Betriebsanweisung des Unternehmers.
Prüfungen
PSAgA im Gerüstbau ist vor jeder Benutzung durch Inaugenscheinnahme einer sachkundigen Person zu kontrollieren. Zusätzlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich erforderlich – und zu dokumentieren.
Die Rolle des SiGeKo bei PSAgA im Gerüstbau
Der SiGeKo stellt die Ausrüstung nicht, koordiniert aber die Bedingungen, unter denen sie sicher genutzt werden kann. Besonders wichtig ist das, wenn mehrere Gewerke dasselbe Gerüst nutzen oder Anschlagpunkte gemeinsam beanspruchen.
Bei Begehungen achtet er auf vorhandene Rettungskonzepte, geeignete Anschlagpunkte und den Zustand der PSAgA. Mängel werden dokumentiert und nachverfolgt – die Verantwortung für Auswahl, Prüfung und Benutzung bleibt beim ausführenden Unternehmen.
- gemeinsame Nutzung von Gerüst und Anschlagpunkten zwischen Gewerken regeln
- Rettungskonzept als Voraussetzung für Höhenarbeiten im SiGe-Plan verankern
- Schnittstellen zwischen Gerüstbau und Folgegewerken zeitlich abstimmen
- fehlende Prüfnachweise oder ungeeignete Anschlagpunkte bei Begehungen erfassen
- Zusammenspiel mit kollektiven Maßnahmen (Seitenschutz, Netze) sicherstellen
Häufige Fragen zu PSAgA im Gerüstbau
Wann ist PSAgA zulässig? Nur wenn kollektive Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich sind.
Wo wird angeschlagen? An nachgewiesenen Gerüstbauteilen laut Herstelleranleitung, möglichst in Geländerholmhöhe oder höher.
Warum ist ein Rettungskonzept Pflicht? Weil bewegungsloses Hängen im Gurt zum Hängetrauma führen kann – die Rettung muss schnell und vorbereitet erfolgen.
Wie oft wird geprüft? Vor jeder Benutzung per Sichtkontrolle und mindestens jährlich durch einen Sachkundigen (dokumentiert).
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für PSA gegen Absturz im Gerüstbau:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- DGUV Regel 112-198 und 112-199 (Benutzung von PSA gegen Absturz / Rettung)
- DIN EN 363, 361, 355, 360 (PSA-gegen-Absturz-Systeme und Komponenten)
- DIN EN 397 (Industrieschutzhelme)
- Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers
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