Kurz erklärt: Fanggerüste als Auffangsystem
Fanggerüste sind Gerüstkonstruktionen unter der Absturzkante, die abstürzende Personen auffangen. Sie kommen zum Einsatz, wenn bei Arbeiten auf Flächen mit höchstens 22,5° Neigung an der Absturzkante kein Seitenschutz angebracht werden kann.
Gemäß der Rangfolge der Schutzmaßnahmen dürfen Fanggerüste nur erstellt werden, wenn aufgrund baulicher Gegebenheiten oder der Umgebung keine Absturzsicherung in Form von Seitenschutz möglich ist.
Der SiGeKo koordiniert Fanggerüste im Absturzschutzkonzept und achtet bei Begehungen auf korrekte Abmessungen, Prüfprotokoll und ordnungsgemäßen Zustand.
Gefährdungen
- Absturz durch falsch dimensionierte oder unvollständig aufgebaute Fanggerüste
- Absturz durch fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage
- Verletzungen durch zu große Höhendifferenz zwischen Absturzkante und Fangplattform
- Gefahr durch entfernte Gerüstbauteile oder gelagertes Material auf der Fangplattform
Wann Fanggerüste statt Seitenschutz?
Wenn bei Arbeiten auf einer Fläche mit nicht mehr als 22,5° Neigung an der Absturzkante kein Seitenschutz als Sicherungsmaßnahme angebracht werden kann, müssen Fanggerüste verwendet werden, die ein Auffangen abstürzender Personen gewährleisten.
- Fanggerüste sind die Alternative, wenn Seitenschutz an der Kante nicht möglich ist
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen beachten – technische Lösungen vor organisatorischen
- bauliche Gegebenheiten und Umgebung entscheiden über die Wahl des Systems
Abmessungen: Standard-Fanggerüst
Die Höhendifferenz zwischen Absturzkante und Fanggerüstplattform ist so gering wie möglich zu halten. Für das Standard-Fanggerüst gelten folgende Maße:
| Anforderung | Wert |
|---|---|
| Fanghöhe h₁ (Kante bis Plattform) | max. 2,00 m |
| Fangbereich b (Kante bis äußeres Geländer) | mind. 0,90 m |
| Belagbreite W | mind. 0,90 m |
| Belagkante (Wand bis Plattformkante) | max. 0,30 m |
| Abstand Wand bis inneres Geländer | mind. 0,50 m |
| Geländerholm – Zwischenholm | max. 0,47 m |
| Zwischenholm – Belag | max. 0,47 m |
| Geländerhöhe über Belag | mind. 1,00 m (mindestens 950 mm) |
Variante mit geschlossener Fangwand
Weicht man von der Standardbreite ab, ist eine geschlossene Fangwand erforderlich:
| Anforderung | Wert |
|---|---|
| Breite Fangbereich W | mind. 0,60 m |
| Oberkante Fangwand über Absturzkante | mind. 0,80 m |
| Horizontaler Abstand Kante – Fangwand | mind. 0,70 m |
| Fanghöhe (Kante bis Plattform) | max. 2,00 m |
Schutzmaßnahmen bei Montage und Betrieb
- Höhendifferenz zwischen Absturzkante und Fanggerüstplattform so gering wie möglich halten
- bei Fangbereich von mind. 0,90 m: Höhendifferenz max. 2,00 m
- keine Gerüstbauteile entfernen
- kein Material auf der Fangplattform lagern
- Montage nur mit geeigneten Sicherungsmaßnahmen an der Absturzkante
Prüfungen
Der Gerüstersteller lässt das Fanggerüst nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Nutzer durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert.
Der Gerüstnutzer führt vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durch eine qualifizierte Person des jeweiligen Nutzers durch – auf sichere Funktion und augenscheinliche Mängel. Die Prüfung wird in einer Checkliste dokumentiert.
Die Rolle des SiGeKo
Fanggerüste betreffen Gerüstbau, Rohbau und Fassadengewerke an Absturzkanten. Der SiGeKo plant den Einsatz im Absturzschutzkonzept und prüft, ob Seitenschutz nicht die bessere Lösung wäre.
- Fanggerüste im SiGe-Plan/Absturzschutzkonzept berücksichtigen
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen: zuerst prüfen, ob Seitenschutz möglich ist
- auf Prüfprotokoll des Erstellers und Checkliste des Nutzers achten
- Schnittstellen zu Randsicherungen, Schutznetzen und PSA abstimmen
- Mängel (zu große Fanghöhe, fehlende Geländer, Material auf Plattform) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zu Fanggerüsten
Wann sind Fanggerüste erlaubt? Wenn an der Absturzkante kein Seitenschutz möglich ist – und die Fläche höchstens 22,5° geneigt ist.
Wie hoch darf die Fanghöhe sein? Maximal 2,00 m zwischen Absturzkante und Fangplattform (bei Fangbereich ≥ 0,90 m).
Wie breit muss der Fangbereich sein? Mindestens 0,90 m – oder 0,60 m mit geschlossener Fangwand (0,80 m über Kante, 0,70 m Abstand).
Darf Material auf der Fangplattform liegen? Nein.
Wer prüft das Gerüst? Der Ersteller vor Übergabe (Prüfprotokoll), der Nutzer vor Benutzung (Checkliste).
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert das Absturzschutzkonzept; Aufbau und Betrieb verantworten die Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Fanggerüste:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- TRBS 2121 Teil 1 (Absturz bei Verwendung von Gerüsten)
- DIN 4420-1
- DIN EN 12811-1
- BG Bau Baustein B 111 (Fanggerüste)
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