Kurz erklärt: Dachfanggerüste am geneigten Dach
Dachfanggerüste sind Fanggerüste speziell für geneigte Dächer. Sie fangen abstürzende Personen auf, wenn an der Traufe aus technischen Gründen keine Schutzwand angebracht werden kann.
Sie gelten für Arbeitsplätze und Begehwege auf Dächern mit Neigung über 22,5° bis 60°, sofern die Traufhöhe über 2,00 m beträgt. Falsch dimensionierte, unvollständige oder vorzeitig entfernte Schutzwände bergen Absturzgefahr.
Der SiGeKo koordiniert Dachfanggerüste im Absturzschutzkonzept und prüft bei Begehungen Abstände, Netzzustand und Prüfnachweise.
Gefährdungen
- Absturz bei fehlenden Sicherungsmaßnahmen während Montage oder Demontage
- Absturz bei falsch dimensionierten, unvollständigen oder vorzeitig entfernten Schutzwänden
- Verletzungen durch beschädigte oder ungeprüfte Fangnetze
- Sturz aus ungesichertem Bereich bei Höhendifferenzen über 5,00 m auf der Dachfläche
Einsatzvoraussetzungen
- Schutzwand an der Traufe technisch nicht möglich
- Dachneigung über 22,5° bis einschließlich 60°
- Traufhöhe (Absturzhöhe) über 2,00 m
- Arbeitsplätze und Begehwege auf dem Dach
- bei Neigung über 45°: spezielle Arbeitsplätze wie Dachdeckerstühle, Dachfirstleitern oder Latten
- bei Höhendifferenz auf der Dachfläche über 5,00 m: zusätzliche Schutzwand direkt auf dem Dach
Abmessungen und Formeln
Der senkrechte Abstand zwischen Traufe und Gerüstplattform darf maximal 1,50 m betragen. Die Plattformbreite muss mindestens 0,60 m betragen. Die Belagkante darf maximal 0,30 m von der Gebäudewand entfernt sein.
Der horizontale Abstand b₁ von der Dachkante zur Schutzwand muss mindestens 0,70 m betragen. Für die Schutzwandhöhe gelten: h₁ ≥ h₂ + 1,50 m − b₁; h₁ > 1,00 m; h₃ + b₁ ≥ 1,50 m; h₃ ≥ 1,50 m − b₁.
| Maß | Anforderung |
|---|---|
| Dachneigung | > 22,5° bis ≤ 60° |
| Traufhöhe | > 2,00 m |
| Plattformbreite W | ≥ 0,60 m |
| h₂ (Traufe – Plattform) | ≤ 1,50 m |
| b₁ (Kante – Netz) | ≥ 0,70 m |
| Belagkante zur Wand | ≤ 0,30 m |
| Schutzwandhöhe h₁ | > 1,00 m |
Schutzwand und Fangnetz
- Schutzwand aus tragfähigem Netz oder Gitter mit Maschenweite maximal 10 cm
- Schutzgitter oder -netze mit Randseilen nach Hersteller-Montageanweisung
- Netz Masche für Masche verbinden – oder am Rand mindestens alle 75 cm mit Schnellverschluss-Gurtbefestigern, wenn Hersteller Tragfähigkeit dynamisch nachgewiesen hat
- Netzstöße Masche für Masche mit Kopplungsseil oder Überlappung mindestens 75 cm
- Bordbrett mindestens 15 cm hoch, Spalt zwischen Netzunterkante und Bordbrettoberkante maximal 10 cm
- Fangnetze nicht mit Kabelbindern oder Bindedraht befestigen
- Netzabmessungen nicht verändern; alle 12 Monate nach Herstelleranweisung prüfen
- bei älteren Netzen Mindestreißkraft mit Prüfgarn prüfen; beschädigte oder ungeprüfte Netze nicht verwenden
Gerüstrohre und Befestigung
- bei systemunabhängigen Bauteilen Rohre mit Außendurchmesser 48,3 mm
- Stahlrohre: Wanddicke mindestens 3,2 mm (DIN EN 39)
- Aluminiumrohre: Wanddicke mindestens 4,0 mm
- Dachfanggerüste in der Regel verstärken und nach AuV verankern
- alle Belagsabdeckungen gegen Abheben sichern
Prüfungen
| Rolle | Wann | Wer | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| Gerüstersteller | nach Fertigstellung, vor Übergabe | qualifizierte Person | Prüfprotokoll |
| Nutzer | vor jeder Benutzung | qualifizierte Person des Nutzers | Checkliste |
Die Rolle des SiGeKo
Dachfanggerüste betreffen Absturzsicherung bei Dacharbeiten und Schnittstellen zum Gerüstbau. Der SiGeKo plant sie im SiGe-Plan und koordiniert sie mit Dachdecker- und Gerüstgewerken.
- Dachfanggerüst im Absturzschutzkonzept und SiGe-Plan berücksichtigen
- Abstandsformeln und Schutzwandmaße bei Begehungen prüfen
- Zusatzschutzwand bei Höhendifferenz über 5 m auf der Dachfläche einfordern
- Prüfprotokoll und Netzprüfnachweis kontrollieren
- Mängel (fehlende Schutzwand, falsche Abstände, beschädigtes Netz) dokumentieren
Häufige Fragen zu Dachfanggerüsten
Wann braucht man ein Dachfanggerüst? Bei Dachneigung über 22,5° bis 60° und Traufhöhe über 2 m, wenn an der Traufe keine Schutzwand möglich ist.
Was ist der Unterschied zu Fanggerüsten? Fanggerüste gelten für Flächen bis 22,5° Neigung; Dachfanggerüste speziell für geneigte Dächer.
Wie groß muss die Plattform sein? Mindestens 0,60 m breit, Traufe–Plattform maximal 1,50 m.
Welche Maschenweite gilt? Maximal 10 cm für tragfähige Netze oder Gitter.
Dürfen Netze mit Kabelbindern befestigt werden? Nein – nur nach Herstelleranweisung mit geeigneten Befestigungsmitteln.
Was prüft der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Schnittstellen; Aufbau und Abnahme verantwortet der Gerüstersteller.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Dachfanggerüste:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 38
- TRBS 2121 Teil 1
- DGUV Information 201-023 (Seiten- und Randabsicherungssysteme)
- DIN 4420-1
- DIN EN 39
- DGUV-Baustein B 121 (Dachfanggerüste)
Praxis: Höhenarbeit und Gerüst – SiGeKo-Koordination
Bei Themen wie „Dachfanggerüste auf Baustellen“ koordiniert der SiGeKo in Köln und NRW Schnittstellen zwischen Gewerken: Wann steht Kollektivschutz, wer nutzt Übergänge, wie sind Wege und Absturzrisiken im SiGe-Plan verankert? In der Praxis entstehen Mängel an Übergangsfeldern – offene Öffnungen vor montiertem Seitenschutz oder parallele Arbeiten unterhalb ohne Absperrung.
Praxisfall Sanierung: Mehrere Nachunternehmer teilten sich Zugänge über dasselbe Gerüst mit unterschiedlichen Einweisungsständen. Der SiGeKo dokumentierte Mängel mit Frist, aktualisierte Wegeführung im SiGe-Plan und veranlasste abgestimmte Einweisung vor dem nächsten Gewerk.
Typische Folgen ungeklärter Schnittstellen: Stillstand nach Behördenbesuch, Nachrüstung von Schutzmaßnahmen, Verzögerung des Folgegewerks. Der SiGeKo priorisiert und protokolliert – die fachgerechte Ausführung obliegt dem ausführenden Unternehmen.
Grenzen und Hinweis
Der SiGeKo koordiniert übergreifende Sicherheitsmaßnahmen zu „Dachfanggerüste auf Baustellen“ – er ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung und Aufsicht des Gerüstbauers oder ausführenden Gewerks. Abgrenzung: Montageanweisung und Standsicherheit sind Gewerke-Verantwortung; SiGe-Plan und Begehung sind übergreifende Koordination nach RAB 30.
Kollektiver Absturzschutz hat Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Maßgeblich sind BaustellV, ASR A2.1 und die jeweiligen DGUV-Regeln – Einzelheiten sind gewerkspezifisch zu bewerten.
Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Projektbezogene Maßnahmen ergeben sich aus SiGe-Plan und Gefährdungsbeurteilung Ihres Vorhabens in Köln oder NRW.
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