SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 09.05.2026

Dachfanggerüste auf Baustellen: Schutzwand, Dachneigung & SiGeKo

Dachfanggerüste fangen abstürzende Personen an geneigten Dächern auf – wenn Schutzwände an der Traufe nicht möglich sind. Welche Abstände, Netzmaße und Prüfungen gelten.

Kurz erklärt: Dachfanggerüste am geneigten Dach

Dachfanggerüste sind Fanggerüste speziell für geneigte Dächer. Sie fangen abstürzende Personen auf, wenn an der Traufe aus technischen Gründen keine Schutzwand angebracht werden kann.

Sie gelten für Arbeitsplätze und Begehwege auf Dächern mit Neigung über 22,5° bis 60°, sofern die Traufhöhe über 2,00 m beträgt. Falsch dimensionierte, unvollständige oder vorzeitig entfernte Schutzwände bergen Absturzgefahr.

Der SiGeKo koordiniert Dachfanggerüste im Absturzschutzkonzept und prüft bei Begehungen Abstände, Netzzustand und Prüfnachweise.

Gefährdungen

  • Absturz bei fehlenden Sicherungsmaßnahmen während Montage oder Demontage
  • Absturz bei falsch dimensionierten, unvollständigen oder vorzeitig entfernten Schutzwänden
  • Verletzungen durch beschädigte oder ungeprüfte Fangnetze
  • Sturz aus ungesichertem Bereich bei Höhendifferenzen über 5,00 m auf der Dachfläche

Einsatzvoraussetzungen

  • Schutzwand an der Traufe technisch nicht möglich
  • Dachneigung über 22,5° bis einschließlich 60°
  • Traufhöhe (Absturzhöhe) über 2,00 m
  • Arbeitsplätze und Begehwege auf dem Dach
  • bei Neigung über 45°: spezielle Arbeitsplätze wie Dachdeckerstühle, Dachfirstleitern oder Latten
  • bei Höhendifferenz auf der Dachfläche über 5,00 m: zusätzliche Schutzwand direkt auf dem Dach

Abmessungen und Formeln

Der senkrechte Abstand zwischen Traufe und Gerüstplattform darf maximal 1,50 m betragen. Die Plattformbreite muss mindestens 0,60 m betragen. Die Belagkante darf maximal 0,30 m von der Gebäudewand entfernt sein.

Der horizontale Abstand b₁ von der Dachkante zur Schutzwand muss mindestens 0,70 m betragen. Für die Schutzwandhöhe gelten: h₁ ≥ h₂ + 1,50 m − b₁; h₁ > 1,00 m; h₃ + b₁ ≥ 1,50 m; h₃ ≥ 1,50 m − b₁.

Dachfanggerüste: Dachneigung 22,5°–60°, Traufhöhe über 2 m, Plattformbreite mind. 0,60 m, Schutzwand Masche 10 cm, h₂ max. 1,50 m, b₁ mind. 0,70 m und Prüfprotokoll.
Einsatz, Abmessungen, Schutzwand und Prüfung im Überblick.
MaßAnforderung
Dachneigung> 22,5° bis ≤ 60°
Traufhöhe> 2,00 m
Plattformbreite W≥ 0,60 m
h₂ (Traufe – Plattform)≤ 1,50 m
b₁ (Kante – Netz)≥ 0,70 m
Belagkante zur Wand≤ 0,30 m
Schutzwandhöhe h₁> 1,00 m
Zentrale Abstands- und Maßanforderungen für Dachfanggerüste.

Schutzwand und Fangnetz

  • Schutzwand aus tragfähigem Netz oder Gitter mit Maschenweite maximal 10 cm
  • Schutzgitter oder -netze mit Randseilen nach Hersteller-Montageanweisung
  • Netz Masche für Masche verbinden – oder am Rand mindestens alle 75 cm mit Schnellverschluss-Gurtbefestigern, wenn Hersteller Tragfähigkeit dynamisch nachgewiesen hat
  • Netzstöße Masche für Masche mit Kopplungsseil oder Überlappung mindestens 75 cm
  • Bordbrett mindestens 15 cm hoch, Spalt zwischen Netzunterkante und Bordbrettoberkante maximal 10 cm
  • Fangnetze nicht mit Kabelbindern oder Bindedraht befestigen
  • Netzabmessungen nicht verändern; alle 12 Monate nach Herstelleranweisung prüfen
  • bei älteren Netzen Mindestreißkraft mit Prüfgarn prüfen; beschädigte oder ungeprüfte Netze nicht verwenden

Gerüstrohre und Befestigung

  • bei systemunabhängigen Bauteilen Rohre mit Außendurchmesser 48,3 mm
  • Stahlrohre: Wanddicke mindestens 3,2 mm (DIN EN 39)
  • Aluminiumrohre: Wanddicke mindestens 4,0 mm
  • Dachfanggerüste in der Regel verstärken und nach AuV verankern
  • alle Belagsabdeckungen gegen Abheben sichern

Prüfungen

RolleWannWerDokumentation
Gerüsterstellernach Fertigstellung, vor Übergabequalifizierte PersonPrüfprotokoll
Nutzervor jeder Benutzungqualifizierte Person des NutzersCheckliste
Prüfpflichten für Gerüstersteller und Nutzer von Dachfanggerüsten.

Die Rolle des SiGeKo

Dachfanggerüste betreffen Absturzsicherung bei Dacharbeiten und Schnittstellen zum Gerüstbau. Der SiGeKo plant sie im SiGe-Plan und koordiniert sie mit Dachdecker- und Gerüstgewerken.

  • Dachfanggerüst im Absturzschutzkonzept und SiGe-Plan berücksichtigen
  • Abstandsformeln und Schutzwandmaße bei Begehungen prüfen
  • Zusatzschutzwand bei Höhendifferenz über 5 m auf der Dachfläche einfordern
  • Prüfprotokoll und Netzprüfnachweis kontrollieren
  • Mängel (fehlende Schutzwand, falsche Abstände, beschädigtes Netz) dokumentieren

Häufige Fragen zu Dachfanggerüsten

Wann braucht man ein Dachfanggerüst? Bei Dachneigung über 22,5° bis 60° und Traufhöhe über 2 m, wenn an der Traufe keine Schutzwand möglich ist.

Was ist der Unterschied zu Fanggerüsten? Fanggerüste gelten für Flächen bis 22,5° Neigung; Dachfanggerüste speziell für geneigte Dächer.

Wie groß muss die Plattform sein? Mindestens 0,60 m breit, Traufe–Plattform maximal 1,50 m.

Welche Maschenweite gilt? Maximal 10 cm für tragfähige Netze oder Gitter.

Dürfen Netze mit Kabelbindern befestigt werden? Nein – nur nach Herstelleranweisung mit geeigneten Befestigungsmitteln.

Was prüft der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Schnittstellen; Aufbau und Abnahme verantwortet der Gerüstersteller.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Dachfanggerüste:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 38
  • TRBS 2121 Teil 1
  • DGUV Information 201-023 (Seiten- und Randabsicherungssysteme)
  • DIN 4420-1
  • DIN EN 39
  • BG Bau Baustein B 121 (Dachfanggerüste)

SiGeKo, Arbeitssicherheit oder Baustellenüberwachung in Köln und NRW?

Wir klären in einer kurzen Erstabstimmung Pflicht, Leistungsumfang und die nächsten Schritte für Ihr Bauvorhaben.

Direkt beraten lassen

Für konkrete Fragen zu SiGe-Plan, Vorankündigung oder Baustellenüberwachung: