SiGeKo nach Bautätigkeitca. 4 Min. LesezeitStand: 21.03.2026

Dachdeckerstühle auf Baustellen: Auflegeleitern, Dachhaken & SiGeKo

Auf geneigten Dächern braucht es besondere Arbeitsplätze – Dachdeckerstühle, Auflegeleitern und Sicherheitsdachhaken. Welche Belastungsgrenzen, Abstände und Montageregeln gelten.

Kurz erklärt: Arbeitsplätze auf geneigten Dächern

Auf Dächern mit mehr als 45° Neigung sind besondere Arbeitsplätze zu schaffen – unabhängig von den erforderlichen Absturzsicherungen. Dazu gehören Dachdeckerstühle als Arbeitsebenen, Dachdecker-Auflegeleitern als Aufstiege und Sicherheitsdachhaken als Befestigungs- und Anschlagpunkte.

Beim Auf- und Abbau, bei der Benutzung und durch nicht fachgerechte Montage drohen Absturzunfälle. Entscheidend sind Herstellerangaben, Belastungsgrenzen, sichere Aufhängung und die richtige Verteilung der Dachhaken auf der Dachfläche.

Der SiGeKo koordiniert Absturzschutz auf Dächern und achtet bei Begehungen darauf, dass Stühle, Leitern und Dachhaken fachgerecht montiert und dokumentiert sind.

Gefährdungen

  • Absturzunfälle beim Auf- und Abbau von Dachdeckerstühlen und Leitern
  • Absturz durch unsachgemäße Montage oder fehlende Sicherung
  • Abrutschen der Belagbohle bei fehlender Aufkantung
  • Kippgefahr durch angebrachten Seitenschutz an Dachdeckerstühlen
  • fehlende oder falsch positionierte Sicherheitsdachhaken

Allgemeines: Wann besondere Arbeitsplätze nötig sind

Für Arbeiten auf einer mehr als 45° geneigten Fläche sind besondere Arbeitsplätze zu schaffen – unabhängig von den erforderlichen Absturzsicherungen. Diese können Dachschutzwände, Dachfangwände oder PSA gegen Absturz sein.

  • betonierte, geschalte oder eingedeckte Dachflächen können mehr als 45° geneigt sein
  • Absturzsicherung bleibt zusätzlich erforderlich, wenn die Absturzhöhe dies verlangt
  • Betriebsanweisungen erstellen und Beschäftigte unterweisen
  • Arbeitsmittel vor jeder Benutzung auf augenscheinliche Mängel prüfen

Dachdeckerstühle: Aufbau und Belastung

Dachdeckerstühle schaffen eine sichere Arbeitsebene auf geneigten Dachflächen. Sie werden an der Dachkonstruktion aufgehängt und mit Belagbohlen als Laufweg versehen.

Dachdeckerstühle, Auflegeleitern und Sicherheitsdachhaken: max. 1,5 kN Belastung, Aufkantung 60 mm, Belagbohle 45/240 mm, Stuhlabstand max. 2,50 m, Dachhaken DIN EN 517 Typ B, Abstände 1,50 m / 3,50 m / 5,00 m.
Dachdeckerstühle, Auflegeleitern und Sicherheitsdachhaken im Überblick.
  • nur nach Angaben der Hersteller aufbauen und verwenden
  • Dachdeckerstühle mit höchstens 1,5 kN belasten
  • Absteckdorne der Verstelleinrichtung gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern
  • Belagträger mit mindestens 60 mm hoher Aufkantung verwenden, die ein Abrutschen der Belagbohle verhindert
  • Aufhängung mit ausreichend bemessenen Tragmitteln (z. B. Seilen oder Ketten) an tragfähigen Anschlagpunkten
  • keinen Seitenschutz an Dachdeckerstühlen anbringen (Kippgefahr)
  • Höchstabstand der Stühle: 2,50 m
  • nur Belagbohlen mit Mindestquerschnitt von 45/240 mm verwenden

Dachdecker-Auflegeleitern

Dachdecker-Auflegeleitern dienen als Aufstieg auf geneigten Dachflächen. Sie werden in Sicherheitsdachhaken eingehängt – nicht in die oberste Sprosse und nicht in die Dachrinne.

  • Auflegeleitern nicht mit der obersten Sprosse einhängen
  • Auflegeleitern nicht in die Dachrinne stellen
  • Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 verwenden
  • Leitern vor jeder Benutzung auf Schäden prüfen
VorschriftAnforderung
Belastunghöchstens 1,5 kN
EinhängungSprosse mittig in Dachhaken
Dachneigungnicht bei mehr als 75° benutzen
Anstrichkeinen deckenden Anstrich verwenden
Kernanforderungen an Dachdecker-Auflegeleitern.

Sicherheitsdachhaken: Einsatz und Anordnung

Sicherheitsdachhaken nach DIN EN 517 Typ B sind für Dachneigungen von mehr als 22,5° bis unter 75° geeignet. Sie dienen zum Einhängen von Dachdecker-Auflegeleitern, zum Befestigen von Dachdeckerstühlen und als Anschlagpunkte für PSA gegen Absturz bei kurzzeitigen Arbeiten.

  • Montage nach Angaben des Herstellers
  • Haken gleichmäßig über die Dachfläche verteilen
  • Montageprotokoll dem Auftraggeber als Nachweis der fachgerechten Montage übergeben
  • Öse und Hakengrund nach Herstelleranleitung an tragfähigen Bauteilen befestigen
AbstandMaximalwert
vom Dachrand1,50 m
horizontal zwischen Haken3,50 m
vertikal zwischen Haken5,00 m
Anordnung der Sicherheitsdachhaken auf der Dachfläche.

Prüfungen und Unterweisung

Dachdeckerstühle, Auflegeleitern und Sicherheitsdachhaken sind vor jeder Benutzung auf einwandfreien Zustand zu prüfen. Sicherheitsdachhaken müssen vor der Benutzung durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihre Tragfähigkeit hin sichtgeprüft werden.

Betriebsanweisungen sind zu erstellen und die Beschäftigten im sicheren Umgang zu unterweisen. Bei Arbeiten auf Dächern gelten zusätzlich die Anforderungen an Absturzschutz und Rettung.

Die Rolle des SiGeKo

Dachdeckerstühle, Auflegeleitern und Dachhaken betreffen vor allem Dachdecker- und Zimmerergewerke – aber auch andere Firmen, die kurzzeitig auf geneigten Dachflächen arbeiten. Der SiGeKo bindet das in das Absturzschutzkonzept ein.

  • Einsatz von Stühlen, Leitern und Dachhaken im SiGe-Plan/Absturzschutzkonzept berücksichtigen
  • Schnittstellen zu Dachschutzwänden, PSA und Verkehrswegen auf Dächern abstimmen
  • auf Montageprotokolle der Dachhaken und ordnungsgemäße Aufhängung achten
  • Mängel (fehlende Aufkantung, falsche Einhängung, überlastete Stühle) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zu Dachdeckerstühlen und Dachhaken

Ab welcher Dachneigung braucht man besondere Arbeitsplätze? Ab mehr als 45° – zusätzlich zu den erforderlichen Absturzsicherungen.

Wie viel dürfen Dachdeckerstühle belastet werden? Höchstens 1,5 kN.

Wie groß muss die Belagbohle sein? Mindestquerschnitt 45/240 mm, mit mindestens 60 mm hoher Aufkantung am Belagträger.

Darf man Seitenschutz an Dachdeckerstühlen anbringen? Nein – Kippgefahr.

Wie weit dürfen Dachhaken voneinander entfernt sein? Maximal 3,50 m horizontal und 5,00 m vertikal; maximal 1,50 m vom Dachrand.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert das Absturzschutzkonzept; Montage und Betrieb verantworten die Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Dachdeckerstühle, Auflegeleitern und Sicherheitsdachhaken:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
  • TRBS 2121 (Gefährdung von Personen durch Absturz)
  • DGUV Regel 101-038 (Bauarbeiten)
  • DGUV Regel 112-198 (Benutzung von PSA gegen Absturz)
  • DGUV Information 201-056 (Planungsgrundsätze für Anschlagpunkte auf Dächern)
  • DIN EN 517 und DIN 4426
  • BG Bau Baustein B 103 (Dachdeckerstühle / Auflegeleitern / Sicherheitsdachhaken)

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