SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 24.04.2026

Dachlatten als Arbeitsplatz auf Baustellen: Querschnitt, Abstand & SiGeKo

Dachlatten können als Begehfläche dienen – wenn Querschnitt, Abstand und Holzqualität stimmen. Welche Regelquerschnitte, Lattenabstände und Prüfungen gelten.

Kurz erklärt: Dachlatten als Arbeitsplatz

Dachlatten werden auf Baustellen nicht nur als Unterkonstruktion für Dacheindeckungen genutzt, sondern häufig auch als Begehfläche. Falsche Dimensionierung oder mangelhafte Holzqualität können zum Brechen beim Betreten und damit zum Absturz führen.

Werden Dachlatten als Arbeitsplatz genutzt, müssen sie bestimmte Qualitäts- und Festigkeitskriterien erfüllen. Bei Dachneigungen über 45° sind zusätzliche Arbeitsplätze mit horizontalen Standflächen von mindestens 0,50 m Breite erforderlich.

Der SiGeKo achtet bei Begehungen auf Querschnitte, Kennzeichnung, Lattenabstände und ergänzende Absturzsicherung.

Gefährdungen

  • Brechen von Dachlatten beim Betreten bei falscher Dimensionierung oder mangelhafter Qualität
  • Absturz durch unzureichende Tragfähigkeit oder beschädigte Latten

Wann Dachlatten als geschlossene Fläche gelten

Gelattete Dachflächen für Dachziegel gelten als geschlossene, begehbare Flächen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Querschnitt, Stützweite und Holzqualität entsprechen den Regelquerschnitten
  • Lichtweite zwischen den Dachlatten maximal 0,40 m
  • Dachneigung größer als 22,5°
  • bei Lichtweite über 0,40 m: fachgerecht verlegte Unterdeckbahn mit Zugfestigkeit ≥ 450 N/50 mm

Regelquerschnitte für tragende Dachlatten

Folgende Regelquerschnitte aus Nadelholz gelten ohne weiteren rechnerischen Nachweis – bei Einhaltung der zugehörigen Stützweite:

Dachlatten als Arbeitsplatz: Regelquerschnitte 30x50 und 40x60, Stützweite, Sortierklasse S10, Lattenabstand max. 0,40 m, Dachneigung und Einbau.
Querschnitte, Begehbarkeit, Einbau und Prüfung im Überblick.
  • Abweichungen vom Nennquerschnitt nach DIN EN 336:2013-12 max. −1/+3 mm (bei 20 % Holzfeuchte)
  • Sortierklassen und Festigkeitsklassen sind nicht austauschbar – getrennt bewerten
Querschnitt (mm)max. Stützweite (cm)SortierungFestigkeitsklasse
30 × 5080S10 TS / S 10 (rot)C 27 M
40 × 60100S10 TS / S 10 (rot)C 24 M
Regelquerschnitte für tragende Dachlatten aus Nadelholz ohne weiteren Nachweis.

Steile Dächer über 45°

  • besondere Arbeitsplätze mit horizontalen Standflächen von mindestens 0,50 m Breite schaffen
  • Dachlatten allein ersetzen hier keinen ausreichenden Arbeitsplatz

Bestellung und Kennzeichnung

  • präzise Bestellbezeichnung mit Norm, Sortierung/Festigkeitsklasse und Querschnitt – z. B. „Dachlatte, DIN 4074-1, S10 – Fi/Ta, 40 × 60“ oder „DIN EN 338, Festigkeitsklasse C 24M Fi/Ta, 40 × 60“
  • Latten mit erfüllten Qualitäts- und Festigkeitskriterien sind häufig am Stirnholz farblich (rot) gekennzeichnet

Einbau der Dachlatten

  • ohne besonderen statischen Nachweis nur bei Einhaltung der Regelquerschnitte und Stützweiten – sonst Querschnitt und Befestigung rechnerisch nachweisen
  • Befestigung nach DIN EN 1995-1-1 und anerkannten Regeln des Handwerks
  • minimale Nagelabstände, Eindringtiefen und Randabstände einhalten
  • Auflagerbreite an Lattenstoß am Sparren abhängig von Nageldurchmesser und Randabstand
  • bei zu schmalem Sparren: breite Konterlatte/-bohle oder zwei parallele Konterlatten
  • beim Einbau beschädigte Latten (z. B. Splitter an den Enden) entfernen und ersetzen

Prüfungen vor dem Einbau

  • Dachlatten auf vorhandene Farbkennzeichnung prüfen
  • vor Einbau visuell sortieren – Latten mit groben Holzfehlern (Äste, Rissen, Baumkanten) aussortieren oder Fehler aussparen
  • Beschäftigte in die Qualitätsprüfung auf der Baustelle unterweisen

Die Rolle des SiGeKo

Dachlatten als Arbeitsplatz betreffen Dacharbeiten und Absturzsicherung. Der SiGeKo prüft bei Begehungen, ob Querschnitte, Kennzeichnung und Lattenabstände eingehalten werden und ob bei steilen Dächern zusätzliche Arbeitsplätze vorhanden sind.

  • Dacharbeiten und Absturzsicherung im SiGe-Plan berücksichtigen
  • auf rote Stirnmarkierung und Regelquerschnitte achten
  • Lattenabstand max. 0,40 m bzw. geeignete Unterdeckbahn prüfen
  • bei Neigung über 45° horizontale Arbeitsplätze einfordern
  • Mängel (fehlende Kennzeichnung, zu große Lichtweite, beschädigte Latten) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zu Dachlatten als Arbeitsplatz

Dürfen Dachlatten betreten werden? Ja – wenn Regelquerschnitt, Stützweite, Qualität und max. 0,40 m Lichtweite eingehalten werden.

Welche Querschnitte gelten ohne Nachweis? 30×50 mm (Stützweite 80 cm) und 40×60 mm (Stützweite 100 cm) mit Sortierung S10.

Was gilt bei mehr als 0,40 m Abstand? Unterdeckbahn mit Zugfestigkeit ≥ 450 N/50 mm erforderlich.

Was gilt über 45° Dachneigung? Zusätzliche horizontale Arbeitsplätze mind. 0,50 m breit.

Wie erkennt man geeignete Latten? Rote Stirnmarkierung und visuelle Sortierung ohne grobe Holzfehler.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert und kontrolliert übergreifend; Einbau und Qualität verantwortet das Dachdeckerunternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Dachlatten als Arbeitsplatz:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A2.1 (Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen)
  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
  • DGUV Regel 101-038
  • DGUV Information 201-054 (Dachdecker-, Zimmerer- und Holzbauarbeiten)
  • DIN 4074-1
  • DIN EN 14081-1
  • DIN EN 1995-1-1
  • DIN 4426
  • DIN EN 338
  • BG Bau Baustein C 344 (Dacharbeiten: Dachlatten als Arbeitsplatz)

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