SiGeKo nach Bautätigkeitca. 2 Min. LesezeitStand: 06.01.2026

Verkehrswege auf Dächern: Laufstege, Aufstiege & SiGeKo

Dacharbeiten ohne sichere Verkehrswege sind lebensgefährlich. Welche Anforderungen an Laufstege, Aufstiege und Absturzschutz auf Dächern gelten.

Kurz erklärt: Sicher über das Dach

Verkehrswege auf Dächern führen zu Arbeitsbereichen, die nur über die Dachfläche erreichbar sind. Sind sie unzureichend eingerichtet, drohen Stolpern, Ausrutschen, Absturz und Durchbruch durch die Dachhaut.

Die Wege müssen absturz- und durchbruchssicher sein, möglichst eben und rutschhemmend, bei wenig Tageslicht beleuchtet und frei von Hindernissen. Auf nicht tragfähigen Dachflächen sind Laufstege mit seitlichem Schutz beidseitig erforderlich.

Der SiGeKo plant Dach-Verkehrswege und Aufstiege in der Koordination mit den Gewerken und achtet bei Begehungen auf den ordnungsgemäßen Zustand.

Gefährdungen

  • Stolpern, Ausrutschen und Absturz bei unzureichenden Verkehrswegen
  • Durchbruch durch nicht tragfähige Dachflächen
  • Unfälle bei schlechter Witterung oder mangelnder Beleuchtung

Allgemeine Anforderungen

  • Verkehrswege so einrichten, dass Absturzgefahr möglichst vermieden wird
  • sicheres Bewegen bei allen Witterungsbedingungen ermöglichen
  • Wege absturz- und durchbruchssicher ausführen
  • möglichst eben, stolperfrei und rutschhemmend (z. B. rutschhemmende Matten)
  • ausreichend beleuchten, wenn Tageslicht nicht ausreicht
  • Wege frei von Hindernissen halten

Laufstege auf nicht tragfähigen Dachflächen

Ist ein Arbeitsbereich nur über Dachflächen erreichbar, die nicht durchbruchsicher sind, sind Laufstege mit seitlichem Schutz auf beiden Seiten zu verwenden.

Anforderungen an Dach-Verkehrswege: Laufstege mind. 0,50 m mit Absturzschutz, absturz- und durchbruchsicher, Aufstiege über Treppen, bei Neigung Trittleisten oder Trittstufen.
Laufstege, Sicherheitsanforderungen und Aufstiege auf Dächern.
NeigungAnforderung
bis 1:5 (ca. 11°)ebener Laufsteg ausreichend
über 1:5Trittleisten erforderlich
über 1:1,75 (ca. 30°)volle Trittstufen erforderlich
Laufstege mindestens 0,50 m breit, mit seitlichem Absturzschutz.

Aufstiege auf das Dach

  • bevorzugt: feste Treppen als Aufstieg
  • bei gelegentlichem Zugang durch wenige unterwiesene Beschäftigte: feste Leitern oder Sprossen in Schachtmöpfen
  • Anlegeleitern nur bis max. 5,00 m Standhöhe – und nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass kein sichereres Aufstiegshilfsmittel möglich ist (siehe Beitrag Anlegeleitern)

Planung und Witterung

Dach-Verkehrswege sind bereits in der Planungsphase festzulegen – nicht erst ad hoc während der Ausführung. Bei Regen, Schnee, Eis und Wind gelten erhöhte Anforderungen an Rutschhemmung und Begehbarkeit.

Die Rolle des SiGeKo

Dach-Verkehrswege betreffen oft mehrere Gewerke (Dachdecker, HVAC, Photovoltaik). Der SiGeKo koordiniert Lage, Zustand und Nutzung der Wege und Aufstiege gewerkeübergreifend.

  • Dach-Verkehrswege und Aufstiege in der Baustelleneinrichtung/SiGe-Plan berücksichtigen
  • gemeinsame Nutzung und zeitliche Trennung abstimmen
  • auf Durchbruchschutz und Absturzsicherung bei Begehungen achten
  • Mängel (fehlende Geländer, glatte Beläge) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zu Dach-Verkehrswegen

Darf man über die Dachfläche laufen? Nur auf durchbruchsicheren Flächen – sonst Laufstege mit beidseitigem Schutz.

Wie breit muss ein Laufsteg sein? Mindestens 0,50 m.

Welcher Aufstieg ist zulässig? Bevorzugt Treppen; Anlegeleitern nur unter engen Voraussetzungen bis 5,00 m.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Wege und Aufstiege; die sichere Ausführung verantworten die Firmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Verkehrswege auf Dächern:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
  • ASR A1.8 (Verkehrswege)
  • ASR A2.1 (Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen)
  • TRBS 2121 (Absturzgefahren)
  • DIN EN 516 (Dachsicherungssysteme) und DIN 4426 (Aufstiege)
  • BG Bau Baustein A 027 (Verkehrswege auf Dächern)

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