SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 03.02.2026

Dachschutzwände auf Baustellen: Montage, Grenzen & SiGeKo

Dachschutzwände fangen abstürzende Personen auf der Dachfläche. Bis zu welcher Neigung sie gelten, wie sie befestigt werden und was nach einem Sturz zu prüfen ist.

Kurz erklärt: Dachschutzwände als Absturzschutz

Dachschutzwände sind Fangvorrichtungen auf der Dachfläche, die abstürzende Personen auffangen. Sie werden beim Eindecken und bei Dacharbeiten eingesetzt – statt oder ergänzend zu PSA gegen Absturz.

Entscheidend sind die zulässige Dachneigung, die Höhendifferenz zwischen Arbeitsplatz und Fangvorrichtung, die Befestigung an tragfähigen Sparren, Mindesthöhe und seitlicher Überstand sowie die Einhaltung der Herstelleranleitung.

Der SiGeKo koordiniert Absturzschutz auf Dächern zwischen Gewerken und achtet bei Begehungen auf ordnungsgemäße Montage und zulässige Arbeitsbereiche.

Gefährdungen

  • Absturzunfälle bei fehlenden Schutzmaßnahmen beim Auf- und Abbau
  • unsachgemäße Befestigung der Halter und Fangvorrichtung
  • Arbeiten außerhalb des zulässigen Arbeitsbereichs

Einsatzgrenzen und Neigung

Dachschutzwände dürfen nur bis zu einer Dachneigung von 60° eingesetzt werden. Liegt die Absturzhöhe am Dachrand über 2,00 m, ist Absturzschutz erforderlich.

Dachschutzwände: max. 60 Grad Neigung, Höhendifferenz 5 m, Wandhöhe mind. 1 m, seitlicher Überstand 1 m, Maschenweite max. 10 cm, Befestigung an Sparren, PSA bei Montage.
Einsatzgrenzen, Abmessungen, Befestigung und Montage im Überblick.
DachneigungAnforderung
bis 60°Dachschutzwände zulässig
über 22,5° bis 60°Höhendifferenz Arbeitsplatz zu Fangvorrichtung max. 5,00 m
Absturzhöhe > 2,00 mAbsturzschutz erforderlich
Neigung und Höhendifferenz für Dachschutzwände.

Abmessungen und Arbeitsbereich

  • Mindesthöhe der Schutzwand: 1,00 m (über der Dachfläche bzw. Arbeitsebene)
  • Fangnetz oder -masche mit maximal 10 cm Maschenweite
  • seitlicher Überstand der Schutzwand mindestens 1,00 m über die seitlichen Ränder des geschützten Arbeitsbereichs hinaus
  • nur im zulässigen, gekennzeichneten Arbeitsbereich arbeiten

Befestigung und Montage

  • Halter nur an durchlaufenden, tragfähigen Sparren befestigen, die senkrecht zur Traufe verlaufen
  • Montage und Verwendung nach Hersteller-Montage- und Gebrauchsanleitung (Mindestquerschnitte, Befestigungsart, Zusatzmaßnahmen)
  • Befestigung an Dachsicherungshaken nur gemäß Herstellerangaben
  • Monteure beim Auf- und Abbau mit PSA gegen Absturz sichern
  • Anschlagpunkte mit nachgewiesener Tragfähigkeit von 9 kN je Person einschließlich Rettungslast

PSA, Unterweisung und Rettung

  • PSA nur an geeigneten Anschlagpunkten verwenden
  • Unterweisung vor Ersteinsatz und mindestens jährlich
  • Übungen und Rettungskonzept für PSA und Rettungsgeräte erforderlich
  • Betriebsanweisung und Herstelleranleitung für alle Beteiligten verfügbar machen

Prüfung nach Belastung

Wurde eine Person oder ein Gegenstand in die Dachschutzwand gefangen, muss sie vor erneutem Einsatz durch eine zur Prüfung befähigte Person überprüft werden.

Die Rolle des SiGeKo

Dachschutzwände betreffen Dachdecker, Zimmerer und andere Gewerke mit Absturzgefahr. Der SiGeKo plant den Einsatz in der Koordination mit Gerüsten, Seitenschutz und PSA.

  • Absturzschutzkonzept für Dacharbeiten in SiGe-Plan/Baustelleneinrichtung berücksichtigen
  • Schnittstellen zwischen Dachschutzwand, Gerüst und PSA abstimmen
  • auf zulässigen Arbeitsbereich und ordnungsgemäße Befestigung bei Begehungen achten
  • Mängel (fehlender seitlicher Überstand, Arbeit außerhalb des Bereichs) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zu Dachschutzwänden

Bis zu welcher Neigung sind Dachschutzwände zulässig? Bis maximal 60°.

Wie groß darf die Höhendifferenz sein? Bei Neigung über 22,5° maximal 5,00 m zwischen Arbeitsplatz und Fangvorrichtung.

Wie weit muss die Wand seitlich überstehen? Mindestens 1,00 m über den Arbeitsbereich hinaus.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert das Absturzschutzkonzept; Montage und Betrieb verantworten die Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Dachschutzwände:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
  • DGUV Regel 112-198 (Benutzung von PSA gegen Absturz)
  • DGUV Information 201-023 (Seitenschutz- und Randbegrenzungssysteme)
  • DGUV Information 201-054 (Dachdecker-, Zimmerer- und Holzbauarbeiten)
  • DGUV Information 201-056 (Planungsgrundsätze für Anschlagpunkte auf Dächern)
  • DIN EN 13374 und DIN EN 517
  • BG Bau Baustein B 101 (Dachschutzwände)

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