Kurz erklärt: Randsicherungen als Absturzschutz
Randsicherungen sind Systeme aus Randstützen, Fußpunkten, Schutznetzen und Seilen, die tiefe Abstürze von Decken- und Dachkanten verhindern. Sie werden an Gebäude- und Dachkanten mit einer Neigung von höchstens 22,5° eingesetzt.
Entscheidend sind der Verwendbarkeitsnachweis, die Klärung statischer Anforderungen am Bauwerk, die Montage nach Herstelleranleitung und die Einhaltung der Abstände zwischen Stützen, Netz und Gebäude.
Der SiGeKo koordiniert Randsicherungen im Absturzschutzkonzept und achtet bei Begehungen auf ordnungsgemäße Montage, Prüfprotokoll und Checkliste.
Gefährdungen
- Absturzunfälle durch fehlende Sicherungsmaßnahmen an Dach- und Gebäudekanten
- Systemversagen durch Nichteinhaltung der Abstände und Befestigungen
- Absturz bei unsachgemäßer Montage oder Demontage an der Kante
- Durchrutschen oder Durchfallen bei zu großen Spalten zwischen Netzen
Allgemeines und Einsatzgrenzen
Randsicherungen verhindern tiefe Abstürze von Decken- und Dachkanten mit einer Neigung von höchstens 22,5°. Die Absturzkante darf nicht mehr als 40 m über dem Erdgelände liegen.
- System besteht aus Randstützen, Fußpunkten, Schutznetzen und Seilen
- unteres Randseil des Schutznetzes mit zusätzlichem Stahlseil um den unteren Rand spannen
- liegen Randsicherungen auf dem Dach, gelten sie für Neigungen von höchstens 10° – oder nach Herstellerangaben
- nur Systeme mit Verwendbarkeitsnachweis verwenden
Technische Anforderungen
Für Montage und Verwendung gelten präzise Abstands- und Höhenvorgaben:
| Anforderung | Wert |
|---|---|
| Neigung der Absturzkante | max. 22,5° |
| Absturzhöhe | max. 40 m über Erdgelände |
| Abstand zwischen Randstützen | max. 10,00 m |
| Oberstes Netzseil über Absturzkante | mind. 1,50 m (am tiefsten Punkt) |
| Tiefster Punkt des durchhängenden Netzes | max. 1,00 m unter Absturzkante |
| Horizontaler Abstand Netz–Gebäude | max. 10 cm |
| Spalt zwischen verbundenen Netzen | max. 10 cm |
| Untere Netzbefestigung an Bauteilen | mind. alle 75 cm |
| Neigung der Randstütze | senkrecht, max. 45° aus baulichen Gründen |
| Auslenkung Randseil in Feldmitte | max. 10° bzw. max. 10 cm |
| Netzhöhe (horizontal unter Dach) | mind. 1,50 m |
Schutzmaßnahmen bei Montage und Betrieb
- statische und konstruktive Anforderungen am Bauwerk vor Montage klären
- Montage und Demontage nur von besonderen Arbeitsplätzen – z. B. Hubarbeitsbühnen
- Montage nach Herstelleranleitung; Besonderheiten an Ecken und Endfeldern beachten
- Netze so verbinden, dass Spalte von höchstens 10 cm entstehen
- Netz unten mindestens alle 75 cm an Bauteilen befestigen – z. B. mit gespanntem Seil
- Randsicherung im unteren Bereich an Bauteilen und mit Doppelpfostenkonstruktion am Endpfosten möglich
Prüfungen
Nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Verwender ist eine Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person des Errichters durchzuführen. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert.
Jeder Verwender muss vor Benutzung eine Sichtprüfung und ggf. eine Funktionsprüfung durch eine fachkundige Person auf augenscheinliche Mängel vornehmen – dokumentiert in einer Checkliste.
Die Rolle des SiGeKo
Randsicherungen betreffen Rohbau, Dacharbeiten und Fassadengewerke an Gebäudekanten. Der SiGeKo plant den Einsatz im Absturzschutzkonzept und koordiniert Schnittstellen zu Gerüsten, PSA und anderen Randabsicherungen.
- Randsicherungen im SiGe-Plan/Absturzschutzkonzept berücksichtigen
- statische Voraussetzungen und Verwendbarkeitsnachweis vor Montage einfordern
- auf Prüfprotokoll und Checkliste bei Begehungen achten
- Schnittstellen zu Flachdach-Randsystemen und Schutznetzen abstimmen
- Mängel (zu große Stützabstände, fehlende untere Befestigung, Spalte > 10 cm) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zu Randsicherungen
Bis zu welcher Neigung sind Randsicherungen zulässig? An Decken- und Dachkanten mit höchstens 22,5°; auf dem Dach selbst höchstens 10° (oder nach Hersteller).
Wie weit dürfen die Stützen auseinanderstehen? Maximal 10,00 m.
Wie hoch muss das Netz über der Kante sein? Das oberste Netzseil mindestens 1,50 m über der Absturzkante am tiefsten Punkt.
Wie nah darf das Netz am Gebäude sein? Horizontal maximal 10 cm Abstand.
Wie oft muss das Netz unten befestigt werden? Mindestens alle 75 cm an Bauteilen.
Wann muss geprüft werden? Abnahmeprüfung vor Übergabe und Sichtprüfung vor jeder Benutzung.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert das Absturzschutzkonzept; Montage und Betrieb verantworten die Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Randsicherungen:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- DGUV Information 201-023 (Seitenschutz- und Randsicherungssysteme)
- DGUV Grundsatz 301-002 (Prüfung von Randsicherungen)
- DIN EN 13374
- BG Bau Baustein B 107 (Randsicherungen)
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