Kurz erklärt: Arbeitsplattformnetze als Arbeitsebene
Arbeitsplattformnetze sind gespannte Sicherheitsnetze, die als temporäre Arbeitsebene in Gebäuden dienen – zum Beispiel bei Ausbauarbeiten in mehrgeschossigen Rohbauten. Sie ermöglichen das Arbeiten auf einer Ebene unter der Decke, ohne dass ein vollständiges Gerüst nötig ist.
Voraussetzung sind geprüfte Netze mit Montageanweisung, fachgerechte Befestigung mit Anschlag- und Traversengurten, wirksame Absturzsicherung an absturzgefährdeten Bereichen und Zugängen sowie tägliche Kontrolle.
Der SiGeKo koordiniert den Einsatz im Absturzschutzkonzept und achtet bei Begehungen auf Montageanweisung, Prüfbericht und ordnungsgemäßen Zustand.
Gefährdungen
- Absturz durch beschädigte oder mangelhaft aufgehängte Arbeitsplattformnetze
- Absturz durch fehlende Sicherungsmaßnahmen bei der Montage
- Absturz an absturzgefährdeten Bereichen oder an den Zugängen des Netzes
- Netzzerstörung durch Schweißen, Schneiden oder scharfe Kanten
- Systemversagen durch eigenmächtige Änderungen an Befestigungen
Schutzmaßnahmen im Überblick
- nur geprüfte Netze verwenden – Alterungsprüfung mindestens alle 12 Monate
- Montageanweisung erstellen, auf der Baustelle vorhalten und beachten
- an absturzgefährdeten Bereichen wirksame Absturzsicherung vorsehen
- Arbeitsplatz über sicheren Zugang erreichbar machen (Aufzug, Transportbühne, Treppen)
- nach Fertigstellung Gebrauchsanleitung an den Verwender übergeben
- Netze und Befestigung arbeitstäglich auf Beschädigungen kontrollieren
- Arbeitsverfahren dürfen das Netz nicht zerstören (kein Schweißen, Schneiden, scharfe Kanten)
- keine eigenmächtigen Änderungen an Befestigungen, Anschlaggurten, Traversengurten oder Randsicherungen
- Änderungen nur durch den Monteur (fachkundige Person des Erstellers)
Technische Anforderungen an Montage und Verwendung
Für das Errichten und Verwenden von Arbeitsplattformnetzen gelten präzise technische Vorgaben zu Maschenweite, Neigung, Durchhang und Befestigung:
- bei zu großem Durchhang Anschlag- und Traversengurte nachspannen
- wird das Netz auch als technische Absturzsicherung genutzt, sind bei direktem Aufprall auf einen Traversengurt höhere Kräfte auf die Konstruktion zu erwarten
| Anforderung | Wert |
|---|---|
| Maschenweite | max. 45 mm |
| Neigung des eingebauten Netzes | max. 22,5° |
| Durchhang unter Last einer Person | max. 30 cm |
| Abstand Anschlaggurte an Tragkonstruktion | max. 50 cm |
| Abstand Traversengurte (längs und quer) | max. 2,00 m |
| Durchstich Traversengurte | mindestens alle 10 Maschen |
| Punktlast in Tragkonstruktion | max. 6 kN |
Montageanweisung und Gebrauchsanleitung
Für die Errichtung ist eine Montageanweisung zu erstellen. Diese ist auf der Baustelle vorzuhalten und zu beachten. Nach Fertigstellung des Arbeitsplattformnetzes ist dem Verwender ein Plan für den Gebrauch (Gebrauchsanleitung) zu übergeben.
Die Hinweise zum bestimmungsgemäßen Gebrauch sind vom Verwender einzuhalten. Änderungen am System darf grundsätzlich nur der Monteur – die fachkundige Person des Erstellers – vornehmen.
Zugang und Absturzsicherung
- Arbeitsplatz nur über sicheren Zugang erreichbar machen
- Aufzüge, Transportbühnen oder Treppen bevorzugen
- an absturzgefährdeten Bereichen des Netzes und an Zugängen Absturzsicherung vorsehen
- Randsicherungen nicht eigenmächtig entfernen
Prüfungen
Nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Verwender ist eine Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person des Errichters durchzuführen. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht dokumentiert.
Jeder Verwender muss vor Benutzung eine Sichtprüfung und ggf. eine Funktionsprüfung durch eine fachkundige Person auf augenscheinliche Mängel vornehmen – dokumentiert in einer Checkliste. Zusätzlich sind Netze und Befestigungen arbeitstäglich zu kontrollieren.
Die Rolle des SiGeKo
Arbeitsplattformnetze betreffen oft mehrere Gewerke im Rohbau und Ausbau. Der SiGeKo plant den Einsatz in der Koordination mit Gerüsten, Aufzügen, Absturzschutz und Verkehrswegen.
- Einsatz von Arbeitsplattformnetzen im SiGe-Plan/Absturzschutzkonzept berücksichtigen
- Montageanweisung, Prüfbericht und Gebrauchsanleitung auf der Baustelle verlangen
- sichere Zugänge und Absturzsicherung an Netzrändern bei Begehungen prüfen
- auf tägliche Kontrolle und Verbot eigenmächtiger Änderungen hinweisen
- Mängel (Beschädigungen, zu großer Durchhang, fehlende Traversengurte) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zu Arbeitsplattformnetzen
Wie groß darf die Masche sein? Maximal 45 mm.
Wie stark darf das Netz durchhängen? Unter Last einer Person am ungünstigsten Punkt maximal 30 cm.
Wie weit dürfen Anschlaggurte auseinanderliegen? Maximal 50 cm am Tragwerk.
Wie weit dürfen Traversengurte auseinanderliegen? Maximal 2,00 m – Durchstich mindestens alle 10 Maschen.
Wer darf Änderungen vornehmen? Nur der Monteur (fachkundige Person des Erstellers) – keine eigenmächtigen Änderungen.
Wann muss geprüft werden? Abnahmeprüfung vor Übergabe, Sichtprüfung vor jeder Benutzung, arbeitstägliche Kontrolle.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert das Absturzschutzkonzept; Montage und Betrieb verantworten die Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Arbeitsplattformnetze:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- ASR A2.1 (Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- DGUV Regel 101-011 (Verwendung von Schutznetzen)
- DGUV Information 201-010 (Hinweise zum Umgang mit Arbeitsplattformnetzen)
- DGUV Information 201-023 (Seitenschutz- und Randsicherungssysteme)
- BG Bau Baustein B 105 (Arbeitsplattformnetze)
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