SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 12.05.2026

Hängegerüste auf Baustellen: Aufhängung, Seitenschutz & SiGeKo

Hängegerüste hängen an Aufhängungen statt am Boden – mit eigenen Anforderungen an Seile, Belag und Seitenschutz. Welche Lastklassen, Abstände und Prüfungen gelten.

Kurz erklärt: Hängegerüste als Arbeitsgerüst

Hängegerüste werden an Aufhängungen befestigt – typisch an Brücken, Fassaden oder anderen tragenden Konstruktionen. Sie dienen als Arbeitsgerüst der Lastklassen 1 bis 3, nicht als Fanggerüst.

Fehlende Sicherungsmaßnahmen bei Montage, unzureichender Seitenschutz oder defekte Aufhängungen bergen Absturz- und Einsturzgefahr. Bei Arbeiten über Wasser kommt Ertrinkungsgefahr hinzu.

Der SiGeKo koordiniert Hängegerüste im SiGe-Plan und prüft bei Begehungen Nachweise, Aufhängungen und Seitenschutz.

Gefährdungen

  • Absturz bei fehlenden Sicherungsmaßnahmen während Montage, Umbau oder Demontage
  • Absturz bei unzureichendem Seitenschutz oder Belag während der Benutzung
  • Ertrinken bei Arbeiten über Wasser ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen
  • Einsturz bei defekten oder unvollständigen Aufhängungen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Brauchbarkeitsnachweis aus Standsicherheits- und Arbeitssicherheitsnachweis erforderlich
  • Nachweise nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-3
  • Montage, Umbau und Demontage nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person durch technisch geeignete Beschäftigte
  • Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen
  • bei Systembau: Hersteller-Aufbau- und Verwendungsanweisung beachten
  • bei Arbeiten über Wasser: Maßnahmen gegen Absturz und Ertrinken; PSAgA und Rettungsgeräte unterweisen

Lastklassen und Einsatzgrenzen

  • Hängegerüste dürfen nicht als Fanggerüste verwendet werden
  • Abstände der Aufhängungen und Riegel nach Tabelle für Stahlrohr-Hängegerüste
  • zusätzliche Lasten durch Planen oder Netze statisch nachweisen
LastklasseGleichmäßig verteilte LastEinsatz
10,75 kN/m²nur Inspektionsarbeiten
21,50 kN/m²Arbeitsgerüst
32,00 kN/m²Arbeitsgerüst
Lastklassen für Hängegerüste als Arbeitsgerüst – kein Einsatz als Fanggerüst.

Stahlrohr-Hängegerüste: Abstände und Aufhängelast

Gerüstbohlen S10 nach DIN 4074-1. Bohlenabmessungen und Riegelabstände richten sich nach Lastklasse. Riegelverbindungen müssen druck- und zugfest sein.

Hängegerüste: Brauchbarkeitsnachweis, Lastklassen 1–3, Stahlaufhängung, Belag vollflächig, Seitenschutz, kein Fanggerüst und Prüfprotokoll.
Nachweis, Aufhängung, Belag, Wasserarbeiten und Prüfung im Überblick.
LastklasseBohlen (cm)Querriegel max.Längsriegel max.Aufhängung längenorientiertAufhängung flächenorientiert
1–220×5,0 / 24×4,52,50 m1,75 m2,50 kN5,0 kN
320×4,5 / 24×4,02,25 m1,50 m3,5 kN7,0 kN
Mindestabmessungen, Riegelabstände und erforderliche Aufhängelasten (Auszug).

Aufhängung und Seilbefestigung

  • nur nicht brennbare, tragfähige Aufhängeeinrichtungen: geprüfte Stahlketten, Drahtseile oder Stahlhaken
  • Seilenden sichern durch Spleiß, Presshülsen, Seilschloss nach DIN EN 13411-7 oder Seilklemmen nach DIN EN 13411-5
  • alternativ mindestens zwei Umschlingungen mit Halbschlag und drei Seilklemmen
  • oder mindestens zwei Umschlingungen, zwei Halbschläge und Sicherung gegen Lösen
  • einfache Knoten sind nicht zulässig
  • offene Haken gegen Abbiegen oder Abhaken sichern
  • Hängegerüst in alle Richtungen gegen Schwingen sichern

Belag, Seitenschutz und Zugang

  • Belag vollflächig auslegen – nicht auf den Belag springen
  • Belag darf nicht rutschen oder kippen; Überlappung an Riegeln mindestens 20 cm
  • Seitenschutz mit Handlauf, Zwischengeländer und Bordbrett rundum – einschließlich der Enden
  • sicherer Zugang, bevorzugt über Treppen statt Leitern
  • nach Fertigstellung prüfen und kennzeichnen; Verwendungsplan an Nutzer übergeben

Prüfungen

RolleWannWerDokumentation
Gerüsterstellernach Fertigstellung, vor Übergabezur Prüfung befähigte PersonPrüfprotokoll
Nutzervor jeder Benutzungqualifizierte Person des NutzersCheckliste
Prüfpflichten für Gerüstersteller und Nutzer von Hängegerüsten.

Die Rolle des SiGeKo

Hängegerüste betreffen Absturzsicherung, Aufhängung an tragenden Bauteilen und ggf. Arbeiten über Wasser. Der SiGeKo plant sie im SiGe-Plan und koordiniert Schnittstellen zu Brückenbau, Gerüstbau und Rettungskonzept.

  • Hängegerüst und Aufhängungspunkte im SiGe-Plan berücksichtigen
  • Brauchbarkeitsnachweis und Verwendungsplan einfordern
  • bei Arbeiten über Wasser Ertrinkungsschutz und Rettungsgeräte prüfen
  • Seitenschutz, Belag und Aufhängungen bei Begehungen kontrollieren
  • Mängel (defekte Seile, fehlender Seitenschutz, fehlende Kennzeichnung) dokumentieren

Häufige Fragen zu Hängegerüsten

Dürfen Hängegerüste als Fanggerüste dienen? Nein – nur als Arbeitsgerüst der Lastklassen 1 bis 3.

Wofür gilt Lastklasse 1? Nur für Inspektionsarbeiten mit 0,75 kN/m².

Welche Aufhängungen sind zulässig? Geprüfte Stahlketten, Drahtseile oder Stahlhaken – keine einfachen Knoten.

Wie groß muss die Bohlenüberlappung sein? Mindestens 20 cm an den Riegeln.

Was gilt über Wasser? Zusätzlich zu Absturzschutz Maßnahmen gegen Ertrinken und Unterweisung zu Rettungsgeräten.

Was prüft der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Nachweise; Aufbau und Abnahme verantwortet der Gerüstersteller.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Hängegerüste:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 38
  • TRBS 2121 Teil 1
  • DIN EN 12811-1
  • DIN 4420-3
  • DIN EN 13411-5
  • DIN EN 13411-7
  • DIN 4074-1
  • BG Bau Baustein B 122 (Hängegerüste)

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