SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 15.01.2026

Rettungsgeräte auf Baustellen: Vorhalten, Prüfung & SiGeKo

Wenn etwas schiefgeht, zählt jede Minute. Welche Rettungsgeräte der Arbeitgeber vorhalten muss, wie Übungen und Prüfungen ablaufen – und wo der SiGeKo einbindet.

Kurz erklärt: Rettung auf der Baustelle vorbereiten

Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel sind kein Luxus, sondern Pflicht – abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben. Wenn Rettungsabläufe nicht geübt sind oder Geräte fehlen, ist die Rettung von verletzten Personen gefährdet.

Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Rettungsgeräte bereitstellen und Beschäftigte in deren Verwendung durch Übungen unterweisen. Vor jeder Benutzung ist die Funktion zu prüfen; mindestens jährlich erfolgt die Prüfung durch einen Sachkundigen.

Der SiGeKo plant Rettungswege und -zugänge in der Koordination mit, stellt aber keine Rettungsgeräte bereit – das verantworten die ausführenden Unternehmen nach ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungen

  • Rettung gefährdet, wenn Rettungsabläufe nicht geübt wurden
  • Rettung gefährdet, wenn erforderliche Rettungsgeräte nicht vorhanden sind
  • Verzögerung bei Unfällen in Schächten, auf Höhen oder über Wasser

Pflicht des Arbeitgebers

Welche Rettungsgeräte erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und dem konkreten Bauvorhaben – nicht jede Baustelle braucht alles, aber wo Gefahren bestehen, muss geplant und vorgehalten werden.

  • Rettungsgeräte entsprechend dem Bauvorhaben bereitstellen
  • Beschäftigte in der Verwendung durch Übungen unterweisen
  • vor Benutzung Funktionsfähigkeit prüfen
  • mindestens jährlich Prüfung durch Sachkundigen

Die fünf Gerätegruppen im Überblick

Auf Baustellen kommen je nach Einsatzort unterschiedliche Rettungsmittel zum Tragen:

Fünf Bereiche: Rettungstransport (Körbe, Tragen), Atemschutz (Fluchtmasken), Abseil- und Hubgeräte, Rettungsringe und -boote, Rettungswesten mit automatischer Aufblaslung; vor Benutzung prüfen, jährlich Sachkundigenprüfung.
Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel nach Einsatzbereich.
GruppeEinsatzWichtigste Anforderungen
RettungstransportmittelSchächte, Türme, KamineRettungskörbe, -tragen, Schlingen für schwer zugängliche Bereiche
Atemschutzplötzlich auftretende GefahrstoffeFluchtmasken zur Selbstrettung, Filter z. B. ABEK
Abseil-/RettungshubgeräteHöhen, enge Räume, Silosmit PSAgA, an tragfähigen Bauteilen sichern (Dreibein, Winde)
Rettungsringe/-booteArbeiten auf oder über WasserRinge sichtbar/griffbereit; Motorboot bei Strömung > 3,0 m/s
RettungswestenArbeiten über Wasserautomatische Aufblaslung; feste Schaumwesten nicht zulässig
Auswahl und Umfang ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Bauvorhabens.

Rettungstransportmittel und Atemschutz

  • Rettungskörbe, -tragen und -schlingen für schwer zugängliche Bereiche (Türme, Kamine, Schächte)
  • Fluchtmasken zur Selbstrettung, wenn plötzlich gefährliche Stoffe auftreten können (z. B. ABEK-Filter)
  • Geräte vor Einsatz auf Vollständigkeit und Funktion prüfen

Abseil- und Rettungshubgeräte

  • Einsatz mit PSAgA zur Rettung aus Höhen (Türme, Kamine) oder engen Räumen (Silos, Schächte)
  • nur an tragfähigen Bauteilen befestigen (Dreibein, Winde, Rettungshubgerät)
  • Beschäftigte in Handhabung und Rettungsablauf üben
  • Absperrung des Gefahrenbereichs beim Einsatz (z. B. Verkehrssicherung am Schacht)

Rettung auf und über Wasser

  • Rettungsringe: sichtbar und leicht zugänglich aufstellen
  • bei Strömungsgeschwindigkeit über 3,0 m/s: Motorboot bereithalten
  • Rettungswesten mit automatischer Gasaufblaslung – feste Schaumwesten sind nicht zulässig
  • Unterweisung in Tragen und Wartung, jährliche Prüfung durch Sachkundigen
  • Dokumentation in einem Prüfbuch

Prüfung und Rettungsübungen

Alle Rettungsgeräte sind vor jeder Benutzung auf Funktionsfähigkeit zu prüfen. Zusätzlich sind sie mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen; bei Rettungswesten und Hubgeräten ist die Dokumentation im Prüfbuch wichtig.

Rettungsübungen machen Abläufe unter Stress sicherer – besonders für Schacht-, Höhen- und Wasserarbeiten. Die Übungen sind zu dokumentieren.

Die Rolle des SiGeKo

Rettungsgeräte stellt der jeweilige Arbeitgeber bereit – nicht der SiGeKo. Relevant für die Koordination sind Rettungswege, Zugänge zu Schächten und Höhenarbeitsbereichen sowie die Abstimmung zwischen Gewerken bei Notfallszenarien.

  • Rettungswege und Zugänge in der Baustelleneinrichtung berücksichtigen
  • Schnittstellen bei Schacht-, Höhen- und Wasserarbeiten abstimmen
  • im SiGe-Plan auf Notfall- und Rettungskonzepte der Unternehmen hinweisen
  • bei Begehungen prüfen, ob erforderliche Rettungsmittel vorhanden und zugänglich sind

Häufige Fragen zu Rettungsgeräten

Wer stellt Rettungsgeräte bereit? Der Arbeitgeber des jeweiligen Gewerkes – abhängig von der Gefährdungsbeurteilung.

Wie oft prüfen? Vor jeder Benutzung Funktionscheck; mindestens jährlich durch Sachkundigen.

Braucht jede Baustelle Rettungswesten? Nur, wenn Arbeiten auf oder über Wasser stattfinden.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Rettungswege und Schnittstellen; Geräte und Übungen verantworten die Firmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Rettungsgeräte auf Baustellen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
  • DGUV Regel 112-201 (Regeln für Rettungsgeräte auf Baustellen)
  • DGUV Regel 112-190 / 112-191 (PSAgA, Rettung aus Höhen und Tiefen)
  • BG Bau Baustein A 005 (Rettungsgeräte, Rettungstransportmittel)

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