SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 03.04.2026

Schutzdächer auf Baustellen: Bordwand, Belag & SiGeKo

Schutzdächer schützen Fußgänger und Arbeitsbereiche unter dem Gerüst vor herabfallenden Gegenständen. Welche Abmessungen, Einsatzorte und Prüfungen gelten.

Kurz erklärt: Schutzdächer gegen herabfallende Gegenstände

Schutzdächer sind vorgespannte oder abgestützte Dachkonstruktionen am Gerüst, die Personen, Maschinen und Einrichtungen unterhalb des Gerüsts vor herabfallenden Gegenständen schützen. Sie sind erforderlich, wenn der Gefahrenbereich nicht abgesperrt werden kann.

Typische Einsatzorte sind Gebäudeeingänge, Gerüsttreppen, Maschinenbedienstände, Aufzüge und überlappende Arbeitsplätze – sowie Bereiche mit öffentlichem Fuß- und Fahrverkehr.

Der SiGeKo plant Schutzdächer im Gerüst- und Verkehrskonzept und achtet bei Begehungen auf Abmessungen, Belag und Kennzeichnung.

Gefährdungen

  • Absturzunfälle durch fehlende Sicherungsmaßnahmen bei Montage, Umbau oder Demontage
  • Treffen durch herabfallende Gegenstände bei fehlenden oder mangelhaften Schutzdächern
  • Gefahr für Fußgänger und Verkehr unter dem Gerüst
  • Verletzungen an überlappenden, gleichzeitig bearbeiteten Arbeitsplätzen

Allgemeines und PSAgA

  • Gerüstarbeiten nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person und durch technisch geeignete Beschäftigte
  • Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers beachten; ggf. Montageanweisung erstellen und unterweisen
  • PSAgA nur einsetzen, wenn technischer Seitenschutz oder Auffangeinrichtungen (z. B. Schutznetze) aus technischen Gründen nicht möglich sind
  • regelmäßige Unterweisung im sicheren Umgang mit PSAgA
  • Rettungskonzept erstellen und Beschäftigte in Rettungsverfahren unter realen Bedingungen üben

Wann Schutzdächer oder Schutznetze nötig sind

Schutzdächer oder Schutznetze sind vorzusehen, wenn durch herabfallende Gegenstände Personen, Maschinen oder Einrichtungen gefährdet werden und der Bereich nicht abgesperrt werden kann:

  • an Gebäudeeingängen und Durchgängen
  • an Gerüsttreppen und Aufzügen
  • an Maschinenbedienständen
  • bei überlappenden Arbeitsplätzen
  • wenn Arbeitsplätze übereinander gleichzeitig bearbeitet werden
  • wenn der Gefahrenbereich nicht vom öffentlichen Verkehr und Fußgängern abgrenzbar ist

Technische Anforderungen an Schutzdächer

Schutzdächer mit Bordwand müssen bestimmte Mindestabmessungen einhalten:

Schutzdächer: Breite mind. 1,50 m, Überstand mind. 0,60 m über Vertikalstütze, Bordwand mind. 0,60 m, Belagspalt max. 25 mm, Turmdächer mit Bohlen 24x4 cm und 10 cm Dämmung.
Abmessungen, Einsatzorte, Turmdächer und Prüfung im Überblick.
  • Belag bis zum Gebäude vollständig auslegen
  • bei Führung um Gebäudeecken volle Breite beibehalten
  • turmartige Bauwerke: kreuzweise verlegte Bohlen 24/40 cm mit 10 cm Dämmschicht dazwischen
AnforderungWert
Gesamtbreite (Wand bis Außenkante)mind. 1,50 m
Überstand über äußere Vertikalstützemind. 0,60 m
Bordwand (schräg oder senkrecht)mind. 0,60 m
Spalt zwischen Belagteilenmax. 25 mm
Kernabmessungen für Schutzdächer mit Bordwand nach BG Bau B 114.

Schutznetze als Alternative

  • Schutznetze direkt unter dem Arbeitsplatz anbringen
  • maximale Maschenweite: 2,0 cm
  • nur wenn Absperrung des Gefahrenbereichs nicht möglich ist

Prüfungen

Der Gerüstersteller lässt Schutzdächer nach Fertigstellung und vor Übergabe durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Der Gerüstnutzer führt vor Benutzung eine Sichtprüfung durch eine qualifizierte Person durch – auf sichere Funktion und augenscheinliche Mängel. Die Prüfung wird in einer Checkliste dokumentiert.

Die Rolle des SiGeKo

Schutzdächer betreffen Gerüstbau, Verkehrssicherung und den Schutz Dritter. Der SiGeKo plant Standorte – besonders an Eingängen und öffentlichen Wegen – und koordiniert sie mit Fassadengerüst, Verkehrswegen und parallelen Gewerken.

  • Schutzdächer im SiGe-Plan/Baustelleneinrichtung berücksichtigen
  • Einsatzorte (Eingänge, Fußgängerbereiche, überlappende Arbeitsplätze) festlegen
  • auf Abmessungen, Belag und Bordwand bei Begehungen achten
  • Prüfprotokoll und Checkliste einfordern
  • Mängel (zu kleiner Überstand, Belagspalt > 25 mm, fehlendes Schutzdach an Eingang) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zu Schutzdächern

Wann braucht man ein Schutzdach? Wenn herabfallende Gegenstände gefährden und der Bereich nicht abgesperrt werden kann.

Wie breit muss ein Schutzdach sein? Mindestens 1,50 m – mit mindestens 0,60 m Überstand und 0,60 m Bordwand.

Wie groß dürfen Spalte im Belag sein? Maximal 25 mm.

Geht auch ein Schutznetz? Ja – direkt unter dem Arbeitsplatz, Masche max. 2,0 cm.

Wann muss geprüft werden? Abnahme durch Ersteller vor Übergabe, Sichtprüfung durch Nutzer vor Benutzung.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Schnittstellen; Montage und Betrieb verantworten die Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Schutzdächer:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
  • ASR A2.1 (Schutz vor herabfallenden Gegenständen)
  • TRBS 2121 Teil 1 (Absturz bei Verwendung von Gerüsten)
  • DGUV Information 201-019 (Turm- und Schornsteinbauarbeiten)
  • DIN 4420-1
  • BG Bau Baustein B 114 (Schutzdächer)

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