Kurz erklärt: Schutzdächer gegen herabfallende Gegenstände
Schutzdächer sind vorgespannte oder abgestützte Dachkonstruktionen am Gerüst, die Personen, Maschinen und Einrichtungen unterhalb des Gerüsts vor herabfallenden Gegenständen schützen. Sie sind erforderlich, wenn der Gefahrenbereich nicht abgesperrt werden kann.
Typische Einsatzorte sind Gebäudeeingänge, Gerüsttreppen, Maschinenbedienstände, Aufzüge und überlappende Arbeitsplätze – sowie Bereiche mit öffentlichem Fuß- und Fahrverkehr.
Der SiGeKo plant Schutzdächer im Gerüst- und Verkehrskonzept und achtet bei Begehungen auf Abmessungen, Belag und Kennzeichnung.
Gefährdungen
- Absturzunfälle durch fehlende Sicherungsmaßnahmen bei Montage, Umbau oder Demontage
- Treffen durch herabfallende Gegenstände bei fehlenden oder mangelhaften Schutzdächern
- Gefahr für Fußgänger und Verkehr unter dem Gerüst
- Verletzungen an überlappenden, gleichzeitig bearbeiteten Arbeitsplätzen
Allgemeines und PSAgA
- Gerüstarbeiten nur unter Aufsicht einer fachkundigen Person und durch technisch geeignete Beschäftigte
- Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers beachten; ggf. Montageanweisung erstellen und unterweisen
- PSAgA nur einsetzen, wenn technischer Seitenschutz oder Auffangeinrichtungen (z. B. Schutznetze) aus technischen Gründen nicht möglich sind
- regelmäßige Unterweisung im sicheren Umgang mit PSAgA
- Rettungskonzept erstellen und Beschäftigte in Rettungsverfahren unter realen Bedingungen üben
Wann Schutzdächer oder Schutznetze nötig sind
Schutzdächer oder Schutznetze sind vorzusehen, wenn durch herabfallende Gegenstände Personen, Maschinen oder Einrichtungen gefährdet werden und der Bereich nicht abgesperrt werden kann:
- an Gebäudeeingängen und Durchgängen
- an Gerüsttreppen und Aufzügen
- an Maschinenbedienständen
- bei überlappenden Arbeitsplätzen
- wenn Arbeitsplätze übereinander gleichzeitig bearbeitet werden
- wenn der Gefahrenbereich nicht vom öffentlichen Verkehr und Fußgängern abgrenzbar ist
Technische Anforderungen an Schutzdächer
Schutzdächer mit Bordwand müssen bestimmte Mindestabmessungen einhalten:
- Belag bis zum Gebäude vollständig auslegen
- bei Führung um Gebäudeecken volle Breite beibehalten
- turmartige Bauwerke: kreuzweise verlegte Bohlen 24/40 cm mit 10 cm Dämmschicht dazwischen
| Anforderung | Wert |
|---|---|
| Gesamtbreite (Wand bis Außenkante) | mind. 1,50 m |
| Überstand über äußere Vertikalstütze | mind. 0,60 m |
| Bordwand (schräg oder senkrecht) | mind. 0,60 m |
| Spalt zwischen Belagteilen | max. 25 mm |
Schutznetze als Alternative
- Schutznetze direkt unter dem Arbeitsplatz anbringen
- maximale Maschenweite: 2,0 cm
- nur wenn Absperrung des Gefahrenbereichs nicht möglich ist
Prüfungen
Der Gerüstersteller lässt Schutzdächer nach Fertigstellung und vor Übergabe durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert.
Der Gerüstnutzer führt vor Benutzung eine Sichtprüfung durch eine qualifizierte Person durch – auf sichere Funktion und augenscheinliche Mängel. Die Prüfung wird in einer Checkliste dokumentiert.
Die Rolle des SiGeKo
Schutzdächer betreffen Gerüstbau, Verkehrssicherung und den Schutz Dritter. Der SiGeKo plant Standorte – besonders an Eingängen und öffentlichen Wegen – und koordiniert sie mit Fassadengerüst, Verkehrswegen und parallelen Gewerken.
- Schutzdächer im SiGe-Plan/Baustelleneinrichtung berücksichtigen
- Einsatzorte (Eingänge, Fußgängerbereiche, überlappende Arbeitsplätze) festlegen
- auf Abmessungen, Belag und Bordwand bei Begehungen achten
- Prüfprotokoll und Checkliste einfordern
- Mängel (zu kleiner Überstand, Belagspalt > 25 mm, fehlendes Schutzdach an Eingang) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zu Schutzdächern
Wann braucht man ein Schutzdach? Wenn herabfallende Gegenstände gefährden und der Bereich nicht abgesperrt werden kann.
Wie breit muss ein Schutzdach sein? Mindestens 1,50 m – mit mindestens 0,60 m Überstand und 0,60 m Bordwand.
Wie groß dürfen Spalte im Belag sein? Maximal 25 mm.
Geht auch ein Schutznetz? Ja – direkt unter dem Arbeitsplatz, Masche max. 2,0 cm.
Wann muss geprüft werden? Abnahme durch Ersteller vor Übergabe, Sichtprüfung durch Nutzer vor Benutzung.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Schnittstellen; Montage und Betrieb verantworten die Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Schutzdächer:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- ASR A2.1 (Schutz vor herabfallenden Gegenständen)
- TRBS 2121 Teil 1 (Absturz bei Verwendung von Gerüsten)
- DGUV Information 201-019 (Turm- und Schornsteinbauarbeiten)
- DIN 4420-1
- BG Bau Baustein B 114 (Schutzdächer)
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