SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 18.05.2026

Stehleitern auf Baustellen: Podestleiter, Plattformleiter & SiGeKo

Stehleitern sind nur bei geringer Gefährdung zulässig – Podest- und Plattformleitern sind sicherer. Welche Nutzungsgrenzen, Spreadersicherungen und Prüfungen gelten.

Kurz erklärt: Stehleitern als Arbeitsmittel

Stehleitern, Podestleitern und Plattformleitern werden auf Baustellen für Zugang und kurze Arbeiten in geringer Höhe eingesetzt. Vor dem Einsatz muss in der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob die Leiter erforderlich ist oder ein sichereres Arbeitsmittel möglich wäre.

Podest- und Plattformleitern sind gegenüber einfachen Stehleitern die bevorzugte Wahl. Der Einsatz ist auf geringe Gefährdung, geringen Umfang, geringe Schwierigkeit und kurze Dauer zu beschränken.

Der SiGeKo achtet bei Begehungen auf sichere Aufstellung, Prüfnachweise und Absperrung im Verkehrsbereich.

Gefährdungen

  • Sturz durch mangelnde Standsicherheit des Benutzers auf der Leiter
  • Sturz durch mangelnde Standsicherheit der Leiter selbst
  • Sturz durch unsachgemäßes Verhalten
  • Sturz oder Anfahren im Verkehrsbereich ohne Absicherung
  • Sturz durch beschädigte oder ungeprüfte Leitern

Einsatzvoraussetzungen

  • in der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob Leiter erforderlich oder sicherere Alternative möglich
  • Podestleitern und leichte Plattformleitern bevorzugen
  • Einsatz auf Arbeiten mit geringer Gefährdung, geringem Umfang und kurzer Dauer beschränken
  • unveränderliche bauliche Gegebenheiten können Leitereinsatz erforderlich machen
  • Leitern ausreichender Höhe bereitstellen
  • vor erster Benutzung und regelmäßig unterweisen

Aufstellung und sichere Nutzung

Leitern standsicher aufstellen und gegen Einsinken sowie Umkippen sichern. Die Spreadersicherung muss fest angebracht und unbeschädigt sein. Der Benutzer steht mit beiden Füßen auf einer Sprosse oder Plattform.

Bei Standhöhen zwischen 2 m und 5 m beträgt die maximale Nutzungsdauer 2 Stunden pro Arbeitsschicht. Im Verkehrsbereich Leitern absperren oder gegen Verschieben sichern.

Stehleitern: GefB vor Einsatz, Podest- und Plattformleitern bevorzugen, Spreadersicherung, max. 2 h bei 2–5 m, oberste zwei Sprossen tabu und Sichtprüfung.
Einsatz, Aufstellung, Zeitgrenzen und Prüfung im Überblick.
  • oberste zwei Sprossen von Stehleitern nicht betreten
  • Auftrittsfläche nur bei Plattform oder Podest mit Haltevorrichtung oder Geländer betreten
  • Stehleitern nicht als Anlegeleitern verwenden
  • nicht mit der Leiter „laufen“ – Herstelleranweisung beachten
  • nicht von Stehleitern auf andere Arbeitsbereiche oder Verkehrswege klettern

Podest- und Plattformleitern

  • Podestleitern mit Geländer auf drei Seiten erhöhen die Standsicherheit
  • Plattformleitern nur auf ebenem Untergrund aufstellen
  • nach Betreten der Plattform das Sicherungsgeländer schließen
  • höhenverstellbare Plattformleitern nach Herstelleranweisung aufstellen und abstützen
  • Steh- und Plattformleitern verbessern die Standsicherheit gegenüber einfachen Stehleitern

Treppen, Mehrteil- und Anlegeleiter-Aufsätze

  • auf Treppen und geneigten Flächen nur Stehleitern mit Holmverlängerungen verwenden
  • Holmverlängerungen nach Herstelleranweisung mit Leiterklemmen oder Klemmlaschen befestigen
  • bei mehrteiligen Stehleitern nur betreten, wenn druck- und zugfeste Spreadersperren wirksam sind
  • nur auf die vom Hersteller vorgesehene Länge ausziehen
  • bei Stehleitern mit Anlegeleiter-Aufsatz die obersten vier Sprossen nicht betreten
  • bei Anlegeleiter-Aufsätzen freie Beweglichkeit und vollständigen Einrast der Sperre sicherstellen

Zustand, Lagerung und Prüfung

  • beschädigte Leitern nicht verwenden (Risse, verbogene Metallteile)
  • gebrochene Holme, Wangen oder Sprossen nicht reparieren oder flicken
  • Holzleitern nicht mit deckendem Anstrich versehen – Mängel müssen sichtbar bleiben
  • Holzleitern wetter- und temperaturegeschützt lagern
  • Art, Umfang und Frist der Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung festlegen
  • Ergebnisse dokumentieren (Leiterbuch, Checkliste, Prüfaufkleber)
  • vor jeder Benutzung Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel und Funktion

Die Rolle des SiGeKo

Leitern gehören zu den häufigsten Unfallursachen auf Baustellen. Der SiGeKo bindet Leitereinsatz in die Koordination ein und prüft bei Begehungen Aufstellung, Absperrung und Zustand.

  • Leitereinsatz in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan berücksichtigen
  • prüfen, ob sicherere Arbeitsmittel möglich sind
  • Podest- und Plattformleitern gegenüber Stehleitern bevorzugen
  • Absperrung im Verkehrsbereich und Prüfnachweise kontrollieren
  • Mängel (fehlende Spreadersicherung, beschädigte Leitern, Übernutzung) dokumentieren

Häufige Fragen zu Stehleitern

Wann darf eine Stehleiter eingesetzt werden? Nur nach GefB, bei geringer Gefährdung, geringem Umfang und kurzer Dauer – sicherere Alternativen haben Vorrang.

Welche Leiter ist am sichersten? Podest- und Plattformleitern mit Geländer.

Wie lange darf man auf 2–5 m Höhe arbeiten? Maximal 2 Stunden pro Schicht.

Darf man die obersten Sprossen betreten? Bei Stehleitern die obersten zwei Sprossen nicht; bei Anlegeleiter-Aufsatz die obersten vier.

Was ist vor jeder Benutzung zu tun? Sichtprüfung auf Mängel und wirksame Spreadersicherung.

Was prüft der SiGeKo? Er koordiniert sicheren Einsatz; Leiterbereitstellung und Prüfung verantwortet der Arbeitgeber.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Stehleitern, Podest- und Plattformleitern:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 38
  • TRBS 2121 Teil 2
  • DGUV Regel 101-038 (Bauarbeiten)
  • DIN EN 131
  • BG Bau Baustein B 132 (Stehleitern, Podestleitern, Plattformleitern)

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