SiGeKo nach Bautätigkeitca. 4 Min. LesezeitStand: 18.01.2026

Kraftfahrzeugbetrieb auf Baustellen: LKW, Ladung & SiGeKo

LKW und Transporter sind auf Baustellen unverzichtbar – und eine häufige Unfallquelle. Was vor der Fahrt zu prüfen ist, wie Ladung gesichert wird und welche Abstände gelten.

Kurz erklärt: Kraftfahrzeuge sicher betreiben

LKW, Transporter und Anhänger bewegen Material, Maschinen und Personal auf und zwischen Baustellen. Unfälle entstehen oft durch mangelhaften Fahrzeugzustand, ungeeignete Fahrzeuge oder Fehlverhalten der Fahrer.

Sicherer Betrieb beginnt vor der Fahrt: Fahrzeug prüfen, Ladung sichern, Abstände zu Böschungen einhalten und beim Rangieren und Ankuppeln klare Regeln beachten.

Der SiGeKo koordiniert Verkehrswege, Ein-/Ausfahrten und Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr – die sichere Fahrzeugführung verantworten die Unternehmen und Fahrer.

Gefährdungen

  • Unfälle durch mangelhaften Fahrzeugzustand oder ungeeignetes Fahrzeug
  • Fehlverhalten von Fahrern im Straßen- und Baustellenverkehr
  • verrutschende oder herabfallende Ladung
  • Umsturzgefahr an Grabenkanten und Böschungen
  • Quetschgefahr beim Ankuppeln und Rangieren

Fahrzeugzustand und Prüfungen

Kraftfahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person (z. B. Sachkundiger) auf Betriebssicherheit geprüft werden. Zusätzlich sind die regelmäßigen technischen Überwachungen nach StVZO (HU) einzuhalten.

Festgestellte Mängel sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrzeug muss für die jeweilige Transportaufgabe geeignet sein.

  • jährliche Prüfung durch befähigte Person
  • regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) nach StVZO
  • Mängel sofort melden, bei sicherheitsrelevanten Defekten nicht fahren
  • Fahrer mit Klasse C/CE: ärztliche Untersuchung alle 5 Jahre (FeV)

Vor Fahrtantritt: Checkliste

Vor jeder Fahrt sind Bremsen, Beleuchtung, Warneinrichtungen und Reifen zu prüfen. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf nicht gefahren werden.

Vier Bereiche: Ladungssicherung, Grabenkantenabstand (≥1,00 m bis 12 t / ≥2,00 m bis 40 t), Überstand hinten markieren, Vor-Fahrt-Check Bremsen/Beleuchtung/Warnausrüstung.
Ladungssicherung, Grabenkantenabstand, Überstand und Vor-Fahrt-Check im Überblick.
  • Warnweste, Warndreieck, Warnleuchte und Verbandkasten mitführen
  • Anschnallgurte für Fahrer und Insassen anlegen
  • nur so viele Personen befördern, wie im Fahrzeugschein zugelassen – jeder mit Warnweste
  • mehr als 9 Personen (inkl. Fahrer): besondere Personenbeförderungserlaubnis erforderlich

Ladungssicherung auf der Ladefläche

  • Ladung gegen Kippen, Rutschen, Rollen und Herabfallen mit Zurrmitteln sichern
  • Zurrmittel nur an tragfähigen Zurrpunkten ansetzen
  • Gurte nicht überlasten oder knoten; beschädigte oder ungekennzeichnete Gurte entsorgen
  • Kantenschutz bei scharfen Kanten verwenden
  • bei Wartungsarbeiten im Verkehrsbereich Warnkleidung tragen

Überstand und Kennzeichnung

SituationRegel
Seitlich oder nach vornLadung darf nicht überstehen
Höhe über 2,50 m, hintenmax. 0,50 m Überstand
Fahrt bis 100 kmmax. 3,00 m Überstand hinten
Sonstige Fahrtenmax. 1,50 m Überstand hinten
Überstand > 1 m über Rückleuchten30 × 30 cm rot markieren (bei Dunkelheit rotes Licht)
Überstandregeln für LKW-Ladung im Straßenverkehr.

Abstand zu Baugruben und Böschungen

Beim Abstellen oder Rangieren in der Nähe von Baugruben und Böschungen gelten Sicherheitsabstände nach Gesamtgewicht – analog zu Baumaschinen (DIN 4124):

GesamtgewichtMindestabstand zur Grabenkante
bis 12 t≥ 1,00 m
mehr als 12 t bis 40 t≥ 2,00 m
Ohne Standsicherheitsnachweis gelten zudem maximale Böschungswinkel (45°/60°/80° je nach Bodenart).

Rangieren und Anhänger ankuppeln

  • bei schlechter Sicht Einweiser einsetzen – gut sichtbar für den Fahrer, mit Warnkleidung
  • beim Ankuppeln: Zuggabel in Ruhestellung auf Kupplungshöhe bringen
  • niemals zwischen Zugfahrzeug und Anhänger stehen – aus dem Zwischenraum treten, Handzeichen geben
  • nach dem Ankuppeln: optisch prüfen ob Verriegelung eingerastet, Brems- und Lichtleitungen anschließen
  • Höhenverstellvorrichtung und Feststellbremse lösen, Unterlegkeile entfernen
  • Anhänger-Zugkraft des Fahrzeugs nicht überschreiten
  • in Steigungen nicht durch Anrollen des Anhängers kuppeln – Zugfahrzeug zum Anhänger fahren
  • nicht neben Fahrzeugen mit Drehschemellenkung stehen, während sie rangieren

Gefahrgut und Besonderheiten

  • bei Gefahrguttransport die Vorschriften des ADR/GGVSEB beachten
  • für kleine Mengen: 1.000-Punkte-Regel nutzbar (siehe Beitrag Gefahrgut-Kleinmengen)
  • abgestellte Fahrzeuge gegen unbeabsichtigtes Bewegen sichern
  • Kraftfahrzeuge zusätzlich gegen unbefugte Benutzung sichern (Schlüssel, Wegfahrsperre)

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge) – Beratung durch den Betriebsarzt.

Die Rolle des SiGeKo

Der Kraftfahrzeugbetrieb ist primär Sache der Fahrer und Transportunternehmen. Für den SiGeKo zählen die Schnittstellen: Verkehrswege auf der Baustelle, Ein-/Ausfahrten, Rangierflächen und der Schutz von Fußgängern und anderen Gewerken.

  • Fahr- und Rangierwege sowie Ladezonen in der Baustelleneinrichtung planen
  • Ein-/Ausfahrten zur öffentlichen Straße koordinieren und absichern
  • Gefahrbereiche beim Be-/Entladen und Rangieren freihalten
  • Schnittstellen mit Baumaschinentransport und Gefahrgut abstimmen
  • Mängel (fehlende Ladungssicherung, unsichere Rangierflächen) dokumentieren

Häufige Fragen zum Kraftfahrzeugbetrieb

Was muss vor jeder Fahrt geprüft werden? Bremsen, Beleuchtung, Warneinrichtungen, Reifen – plus Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten.

Wie weit darf die Ladung hinten überstehen? Bis 100 km Fahrt max. 3 m, sonst max. 1,50 m; ab 1 m über Rückleuchten rot markieren.

Wie sichere ich Ladung? Mit Zurrgurten an tragfähigen Punkten, ohne Überlastung, mit Kantenschutz.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Verkehrswege und Schnittstellen; den Fahrzeugbetrieb verantworten die Firmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für den Kraftfahrzeugbetrieb:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
  • DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge)
  • DGUV Regel 109-009 (Wartung von Kraftfahrzeugen)
  • DIN 4124 (Baugruben und Gräben)
  • DIN EN 12195-1 (Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen)
  • BG Bau Baustein A 067 (Kraftfahrzeugbetrieb)

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