SiGeKo nach Bautätigkeitca. 12 Min. LesezeitStand: 03.01.2026

Ladungssicherung auf Baustellen: Lastverteilung, Zurrkräfte & SiGeKo

Ungesicherte Ladung gefährdet Personen und andere Verkehrsteilnehmer. Wie Lastverteilung, Reibwerte und Zurrverfahren zusammenspielen – und wie der SiGeKo Transporte auf der Baustelle koordiniert.

Kurz erklärt: Was bedeutet Ladungssicherung?

Ladungssicherung umfasst alle Maßnahmen, die verhindern, dass Ladung beim Transport verrutscht, kippt, rollt oder herabfällt. In der Bauwirtschaft betrifft das Baustoffe, Gerüstteile, Maschinen und Geräte – vom Steinpaket auf der Palette bis zum Radlader auf dem Tieflader.

Bei nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung können Personen im Gefahrbereich schwer verletzt werden – beim Be- und Entladen ebenso wie im Straßenverkehr. Verantwortlich sind Verlader, Fahrzeugführer und Halter; der SiGeKo koordiniert die Schnittstellen auf der Baustelle, ersetzt aber nicht deren Pflichten.

Zwei Prinzipien tragen jede Sicherung: Kraftschluss (Niederzurren presst die Ladung auf die Ladefläche) und Formschluss (Direkt-/Diagonalzurren sowie bündiges Laden an Bordwände). Häufig werden beide kombiniert.

Vor dem Beladen: Gewicht, Schwerpunkt, Lastverteilung

Sichere Ladung beginnt vor dem ersten Zurrgurt. Entscheidend ist, dass Fahrzeug und Ladung zusammenpassen und die Lasten richtig verteilt sind:

  • Gewicht des Ladegutes ermitteln – Basis für die Wahl von Zurrmittel und Verfahren
  • Ladungsschwerpunkt auf der Längsmittellinie der Ladefläche ausrichten
  • zulässige Gesamtmasse (zGM) und Achslasten nicht überschreiten
  • Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschreiten (Lenkbarkeit)
  • Lastverteilungsplan des Fahrzeugs beim Beladen berücksichtigen
  • rutschhemmende Materialien verwenden, z. B. Antirutschmatten
  • Zurrmittel an den Zurrpunkten des Fahrzeugs und am Ladegut anbringen, nicht überlasten
  • Zurrmittel nicht über die Ladebordwand legen, sondern unterhalb der Ladefläche befestigen
  • Fahrgeschwindigkeit an Ladung sowie Straßen- und Verkehrsverhältnisse anpassen
  • Zurrmittel während des Transports nachspannen – z. B. nach Vollbremsung, Ausweichmanöver oder Setzungen durch Schlaglöcher

Zurrverfahren: Niederzurren vs. Diagonalzurren

Beim Niederzurren wird die Ladung mit Vorspannkraft auf die Ladefläche gepresst; die Reibung hält sie an Ort und Stelle. Pro Ladegut sind mindestens zwei Zurrmittel zu verwenden, wenn die Ladung nicht gegen Verdrehen gesichert ist – etwa durch die Bordwand. Es gilt: je steiler das Zurrmittel gespannt wird, desto wirksamer die Vorspannkraft.

Beim Direkt- bzw. Diagonalzurren wird die Ladung über die zulässige Zugkraft (LC) der Zurrmittel formschlüssig gehalten. Hier sind der vertikale Zurrwinkel (α) und der horizontale Zurrwinkel (β) so zu wählen, dass Gurte und Zurrpunkte optimal ausgenutzt werden.

Vergleich der Zurrverfahren: links Niederzurren mit Vorspannkraft und Zurrwinkel Alpha, rechts Diagonalzurren mit vier Zurrmitteln im direkten Strang und den Winkeln Alpha und Beta.
Niederzurren (Kraftschluss) und Diagonalzurren (Formschluss) im Vergleich – mit den maßgeblichen Zurrwinkeln.

Reibwerte (μ) richtig ansetzen

Der Reibwert μ zwischen Ladung und Ladefläche bestimmt maßgeblich, wie viele Zurrmittel nötig sind. Er hängt von der Materialpaarung ab und ist nach DIN EN 12195-1:2010 zu ermitteln (Auszug):

Materialpaarung (Berührungsfläche, trocken/besenrein)Reibwert μ
Schnittholz – Schichtholz/Sperrholz (z. B. Siebdruckladeboden)0,45
Schnittholz – geriffeltes Aluminium0,40
Schnittholz – Stahlblech (z. B. Gerüststellrahmen auf Stahl)0,30
Kunststoffpalette – Schichtholz/Sperrholz0,40
Kunststoffpalette – geriffeltes Aluminium0,15
Stahl – Schichtholz/Sperrholz (z. B. Metallbox)0,45
Stahl – Kette eines Raupenbaggers auf Tiefladerrahmen0,30
Rauer Beton – Schnittholz (z. B. Betonrohr auf Kanthölzern)0,70
Glatter Beton – Schnittholz0,55
Rutschhemmende Matte0,60
Auszug nach DIN EN 12195-1:2010. Sind die Berührungsflächen nicht besenrein oder nicht frei von Eis, Schnee und Frost (unter 0 °C), ist nur μ = 0,2 anzusetzen.

Praxisbeispiel Niederzurren: Palette mit Steinen

Eine Palette Steine mit 1,0 t soll niedergezurrt werden. Annahmen: Reibwert μ = 0,45 (Schnittholz auf Siebdruckladeboden), Zurrwinkel α = 60°, Vorspannkraft der Ratsche S_TF = 400 daN.

Aus der Einfachmethode (Tabelle „Niederzurren“) ergibt sich daraus die erforderliche Anzahl von zwei Zurrmitteln. Mindestens zwei Zurrgurte mit jeweils 400 daN erreichbarer Vorspannkraft sind also nötig, um das Steinpaket zu sichern.

Faustregel: Höherer Reibwert und steilerer Zurrwinkel reduzieren die Zahl der Zurrmittel; ungünstige Bedingungen (Nässe, Frost, glatte Paarung) erhöhen sie.

Praxisbeispiel Diagonalzurren: Radlader auf dem Tieflader

Ein Radlader mit 4,0 t wird diagonal gezurrt. Der Winkelbereich liegt bei 20° ≤ α ≤ 65° und 6° ≤ β ≤ 55°. Entscheidend ist der Zustand der Kontaktflächen:

  • saubere, gebremste Gummiräder auf besenreiner, frostfreier Ladefläche (μ = 0,6): vier Zurrmittel und Zurrpunkte mit zulässiger Zugkraft LC ≥ 1.500 daN
  • verschmutzte Räder/Ladefläche oder Eis, Schnee, Frost (μ = 0,2): vier Zurrmittel und Zurrpunkte mit LC = 5.000 daN

Zurrmittel auswählen, kennzeichnen und anschlagen

Zuerst wird das Zurrverfahren festgelegt (Direkt- oder Niederzurren), dann das Zurrmittel nach der benötigten zulässigen Zugkraft (LC) bzw. Vorspannkraft (S_TF) ausgewählt. Es dürfen nur gekennzeichnete Zurrmittel verwendet werden.

Das Etikett eines Zurrgurts (z. B. nach EN 12195-2) nennt die maßgeblichen Werte. Für die Auswahl zählen vor allem LC und S_TF:

KennwertBedeutungmaßgeblich für
S_HFnormale Handkraft (z. B. 50 daN)Bedienung der Ratsche
S_TFnormale Vorspannkraft der Ratsche (z. B. 250–400 daN)Niederzurren
LC – gerader Zugzulässige Zugkraft, gerader Strang (z. B. 2.500 daN)Niederzurren
LC – Diagonalzulässige Zugkraft, diagonaler Strang (z. B. 5.000 daN)Direkt-/Diagonalzurren
Typische Etikettangaben eines Zurrgurts. Hinweis „Nicht heben, nur zurren!“, Dehnung < 5 %. Zurrpunktschild am Fahrzeug nach DIN EN 12640 (Mindestgröße 200/150 mm), z. B. 1.000 daN / 2.000 daN.

Zurrmittel prüfen

Zurrmittel sind vor jeder Benutzung auf augenscheinliche Mängel zu kontrollieren – Schnitte, Risse, Garnbrüche, Verformungen an Haken und Ratsche. Beschädigte Zurrmittel werden aussortiert.

Zusätzlich ist in der Regel jährlich eine Prüfung durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z. B. Sachkundiger) erforderlich. Die Prüfungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die Rolle des SiGeKo bei Transport und Ladungssicherung

Auf der Baustelle entsteht das Risiko vor allem an den Schnittstellen: Anlieferung in engen innerstädtischen Lagen, Be- und Entladezonen im öffentlichen Verkehr, Kranumschlag und parallele Gewerke. Der SiGeKo plant diese Punkte im SiGe-Plan und stimmt die Abläufe ab.

Er prüft bei Begehungen, ob Verkehrs- und Ladezonen klar getrennt sind, Gefahrbereiche beim Be- und Entladen freigehalten werden und die beteiligten Firmen ihre Pflichten zur Ladungssicherung kennen.

  • Anlieferungs-, Lade- und Entladezonen im SiGe-Plan festlegen und kennzeichnen
  • Gefahrbereiche beim Be- und Entladen von Verkehrswegen und Personen trennen
  • Schnittstellen zu Kranbetrieb und parallelen Gewerken zeitlich abstimmen
  • auf gekennzeichnete, geprüfte Zurrmittel und Antirutschmatten hinwirken
  • Mängel (ungesicherte Ladung, blockierte Wege) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zur Ladungssicherung

Wie viele Zurrgurte brauche ich? Das hängt von Gewicht, Reibwert (μ), Zurrwinkel und Vorspannkraft ab. Beim Niederzurren sind es mindestens zwei pro Ladegut, wenn die Ladung nicht formschlüssig (z. B. an der Bordwand) gesichert ist.

Was ist der Unterschied zwischen LC und S_TF? LC ist die zulässige Zugkraft des Zurrmittels (maßgeblich beim Diagonalzurren), S_TF die normale Vorspannkraft der Ratsche (maßgeblich beim Niederzurren).

Welcher Reibwert gilt bei Nässe oder Frost? Sind die Flächen nicht besenrein oder nicht frostfrei, ist nur μ = 0,2 anzusetzen – dann sind deutlich mehr bzw. stärkere Zurrmittel nötig.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Lade-/Entladezonen und Schnittstellen auf der Baustelle; die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung obliegt Verlader und Fahrzeugführer.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für die Ladungssicherung in der Bauwirtschaft:

  • Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • DIN EN 12195-1 (Berechnung von Sicherungskräften, Reibwerte)
  • DIN EN 12195-2 (Zurrgurte aus Chemiefasern)
  • DIN EN 12640 (Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen)
  • VDI 2700 ff. / VDI 2701 (Ladungssicherung, Zurrmittel)
  • Broschüre „Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft“ (BG BAU)

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