Kurz erklärt: Baumaschinen sicher transportieren
Bagger, Radlader, Walzen und Muldenkipper werden ständig zwischen Baustellen transportiert. Bei nicht fachgerechter Beladung und Sicherung können sie schon beim Verladen kippen oder rutschen und Personen- und Sachschäden verursachen.
Sicherer Transport heißt: tragfähiger Untergrund und geeignete Rampe beim Verladen, korrekte Lastverteilung auf dem Fahrzeug und fachgerechtes Zurren mit dem richtigen Winkel und der richtigen Zurrkraft.
Der Transport auf der Straße ist Sache des transportierenden Unternehmens und des Fahrers (StVO/StVZO). Der SiGeKo koordiniert die Schnittstelle auf der Baustelle: Verladeflächen, Verkehrswege und das gefahrlose Auf- und Abladen.
Gefährdungen
- Kippen oder Rutschen der Baumaschine beim Be- und Entladen
- Verrutschen der Ladung während der Fahrt
- Personen im Gefahrbereich von Rampe und Maschine
- Personen- und Sachschäden bei unzureichender Ladungssicherung
Vorbereitung und Transportweg
- Transportwege vorher festlegen; bei Überschreitung von 4 m Gesamthöhe oder dem zulässigen Gesamtgewicht Befahrbarkeit prüfen (z. B. Brückenbauwerke)
- Auf- und Abladen nur auf tragfähigem Untergrund, Transportfahrzeug horizontal ausrichten
- Gewicht der Ladung ermitteln (z. B. Kennzeichnung an der Baumaschine)
- nur geeignete, ausreichend tragfähige Transportmittel verwenden
- Ladefläche und Fahrwerk vor dem Verladen von Schlamm, Schnee und Eis reinigen
Auf- und Abladen über die Rampe
- geeignete Auffahrrampen verwenden
- kleinsten Gang wählen, Schaltung während der Fahrt nicht betätigen (Betriebsanleitung beachten)
- beim Befahren der Rampe darf sich niemand neben oder hinter der Rampe aufhalten (Kipp-/Abrollgefahr)
- bei schrägen Rampen Einweiser einsetzen – außerhalb des Gefahrbereichs und gut sichtbar für den Maschinenführer
Lastverteilung auf dem Fahrzeug
- Ladungsschwerpunkt möglichst auf der Längsmittellinie der Ladefläche ausrichten
- zulässige Achs-, Sattel- oder Stützlasten nicht überschreiten
- Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschreiten
- Lastverteilungsplan des Fahrzeuges beim Beladen berücksichtigen
Baumaschine auf der Ladefläche sichern
- Baumaschine befestigen, Feststellbremse anziehen
- Arbeitseinrichtungen (z. B. Ausleger, Schaufel) festsetzen
- vor dem Transport mechanische Schwenkwerksbremse (Bagger) bzw. Knickgelenksicherung (Radlader, Walzen, Muldenkipper) arretieren
- zusätzlich mit Zurrgurten/Zurrketten sichern
- alle Deckel, Klappen, Fenster und Türen verschließen
Direktzurren: Zurrmittel und Zurrwinkel
Zurrmittel (Drahtseile, Ketten, Gurte) werden nach dem Gewicht der Baumaschine bemessen. Beim Direktzurren sind pro Ladegut immer vier Zurrmittel zu verwenden; die Zurrpunkte des Transportmittels dürfen nicht überlastet werden.
Entscheidend sind die Zurrwinkel – der vertikale Winkel α und der horizontale Winkel βx:
| Zurrwinkel | Bereich | Wirkung |
|---|---|---|
| Vertikal α | 20°–65° | Sicherung gegen Kippen und Rutschen |
| Vertikal α | < 20° | Sicherung nur gegen Rutschen der Ladung |
| Horizontal βx | 6°–55° | horizontale Ausrichtung des Zurrmittels |
Reibbeiwert und erforderliche Zurrkraft
Wie viel Zurrkraft nötig ist, hängt stark vom Reibbeiwert zwischen Ladung und Ladefläche ab. Aus einer Tabelle (nach Gewicht, Reibbeiwert und 4 Zurrmitteln) liest man die erforderliche Zugkraft pro Strang ab.
Beispiel Radlader, 6,0 t: bei µ = 0,6 (saubere Gummiräder, besenreine Ladefläche) genügen ca. 2.000 daN pro Strang – bei µ = 0,2 (verschmutzte Räder, Eis/Schnee/Frost) sind es ca. 8.000 daN. Sauberkeit vervierfacht hier praktisch die benötigte Sicherung.
| Reibbeiwert µ | Situation | Zugkraft/Strang (6,0 t) |
|---|---|---|
| 0,6 | saubere Gummiräder, besenreine Ladefläche | ca. 2.000 daN |
| 0,2 | verschmutzte Räder bzw. Eis/Schnee/Frost | ca. 8.000 daN |
Zurrmittel prüfen und während der Fahrt kontrollieren
- vor jeder Benutzung auf augenscheinliche Mängel prüfen (durch den Benutzer/Fahrzeugführer)
- in der Regel einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person (z. B. Sachkundiger)
- Zurrmittel während der Fahrt kontrollieren: regelmäßig, nach Vollbremsung/Ausweichbewegung und nach jeder unbeaufsichtigten Pause
Ankuppeln und Abschleppen
- beim Ankuppeln darf sich niemand zwischen Schleppfahrzeug und Baumaschine aufhalten (Ausnahme: Kupplungsvorgang ist vom Fahrer einsehbar)
- starre Zuggabeln vor dem An-/Abkuppeln durch Stützrollen abstützen
- ungebremste Fahrzeuge nur mit starren Abschleppstangen abschleppen
- Fahrgeschwindigkeit je nach Ladung an Straßen- und Verkehrsverhältnisse anpassen
Die Rolle des SiGeKo
Der Straßentransport selbst fällt unter Verkehrsrecht und die Verantwortung des Transportunternehmens. Für den SiGeKo zählt die Schnittstelle auf der Baustelle: Hier finden Verladevorgänge statt, die andere Gewerke und den Verkehr gefährden können.
Er plant geeignete, tragfähige Verlade- und Rampenflächen, sichert den Gefahrbereich beim Auf- und Abladen und koordiniert An-/Abtransporte mit dem übrigen Baustellengeschehen.
- tragfähige Verlade- und Rampenflächen in der Baustelleneinrichtung vorsehen
- Gefahrbereich beim Be-/Entladen absperren (niemand neben/hinter der Rampe)
- An- und Abtransporte zeitlich mit anderen Gewerken und dem Verkehr abstimmen
- Verkehrswege und Einweiser-Einsatz auf dem Baustellengelände koordinieren
Häufige Fragen zum Baumaschinentransport
Wie viele Zurrmittel pro Maschine? Beim Direktzurren immer vier Zurrmittel pro Ladegut.
Welcher Zurrwinkel ist richtig? Vertikal α 20°–65° (gegen Kippen und Rutschen), horizontal βx 6°–55°.
Warum die Ladefläche reinigen? Sauberkeit erhöht den Reibbeiwert massiv – bei µ 0,6 statt 0,2 sinkt die nötige Zurrkraft auf rund ein Viertel.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Verladeflächen, Gefahrbereiche und Verkehrswege; den Transport verantwortet das Transportunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für den Transport von Baumaschinen:
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- DIN EN 12195 (Ladungssicherung – Zurrkräfte und Berechnung)
- Broschüre Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft
- BG Bau Baustein A 069 (Transport von Baumaschinen)
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