SiGeKo nach Bautätigkeitca. 4 Min. LesezeitStand: 03.03.2026

Reinigungsmaschinen auf Baustellen: Staubklassen, Elektrik & SiGeKo

Scheuersaugmaschinen, Hochdruckreiniger und Kehrsaugmaschinen bergen mechanische, elektrische und staubbezogene Risiken. Welche Staubklassen, Antriebsregeln und Prüfpflichten gelten.

Kurz erklärt: Reinigungsmaschinen auf Baustellen

Reinigungsmaschinen – von Einscheibenmaschinen über Scheuersaugautomaten bis zu Kehrsaugmaschinen – werden auf Baustellen und in Objekten für Bauendreinigung, Unterhaltsreinigung und Baustellenreinigung eingesetzt. Sie können Verletzungen durch bewegliche Teile, Staubexposition, elektrische Gefahren oder Abgase verursachen.

Entscheidend sind die Passung der Maschine zum Objekt, die richtige Staubklasse bei Entstaubern, sichere Anschlusspunkte für Elektrik, ordnungsgemäße Handhabung der Antriebsart und regelmäßige Unterweisung sowie Wartung.

Der SiGeKo berücksichtigt Reinigungsarbeiten und -maschinen in der Koordination – besonders wenn Reinigung parallel zu anderen Gewerken läuft.

Gefährdungen

  • Verletzungen durch ungeschützt bewegliche Maschinenteile
  • Gesundheitsgefährdung durch Stäube ohne geeignete Entstaubung
  • Explosionsgefahr in Ex-Bereichen ohne explosionsgeschützte Maschinen
  • Stromschlag und Kabelbeschädigung bei netzabhängigen Geräten
  • Vergiftungsgefahr durch Abgase kraftstoffbetriebener Maschinen in geschlossenen Räumen
  • Verätzungen durch Säuren und Laugen

Allgemeines: Maschinenauswahl und Betriebsanleitung

  • nur Maschinen bereitstellen, die den Gegebenheiten im Objekt entsprechen
  • zur Beseitigung gesundheitsgefährlicher Stäube nur geprüfte Entstauber, Saugmaschinen oder Kehrsaugmaschinen einsetzen – Staubklasse beachten
  • in Räumen mit Explosionsgefahr nur Maschinen in explosionsgeschützter Ausführung verwenden
  • für jede Maschine die Betriebsanleitung für Benutzung und Wartung im Objekt vorhalten
  • weibliche Beschäftigte sollen Lasten von mehr als 15 kg nicht heben oder tragen – auch nicht gelegentlich
  • werdende Mütter: ständig max. 5 kg, gelegentlich max. 10 kg

Staubklassen für staubbeseitigende Maschinen

Entstauber und Saugmaschinen müssen zur Staubart und zum Expositionsgrenzwert passen:

Reinigungsmaschinen: Staubklassen leicht 1 Prozent, mittel 0,1 Prozent, hoch 0,005 Prozent, geprüfte Anschlusspunkte, PRCD-S, Antrieb abschalten, Batterieladeräume belüftet, Unterweisung jährlich.
Staubklassen, Schutzmaßnahmen, Elektrik und Antriebsarten im Überblick.
StaubklasseEignung (AGW)Durchlassgrad max.
leicht> 1 mg/m³1 %
mittel> 0,1 mg/m³0,1 %
hochalle Stäube (inkl. krebserzeugende und Krankheitserreger)0,005 %
Einteilung staubbeseitigender Maschinen nach Staubklassen.

Schutzmaßnahmen bei Benutzung und Wartung

  • Beschäftigte in Benutzung und Wartung anhand der Betriebsanleitung unterweisen – auch bei erstmaligem Einsatz neuartiger Maschinen
  • Unterweisung in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich wiederholen
  • regelmäßige Wartung überwachen und kontrollieren
  • bei Mängeln Betrieb einstellen, Maschine als nicht betriebssicher kennzeichnen und Objektleiter unverzüglich informieren
  • in Pausen, vor Wartung und vor Umrüsten: Antriebe abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern (Zündschlüssel abziehen, Netzstecker ziehen), Feststellbremse betätigen
  • Maschinen mit Fahrerstand oder Fahrersitz nur von dort aus in Bewegung setzen
  • nach Benutzung in verschließbaren Räumen abstellen
  • Verspritzen und Verschütten von Säuren und Laugen vermeiden – Schutzbrille/Gesichtsschutzschild, Handschuhe und Schutzschürze tragen

Netzabhängige elektrische Maschinen

  • nur geprüfte Anschlusspunkte nach DGUV Information 203-006 verwenden
  • fehlt ein solcher Anschlusspunkt: sicheren Anschlusspunkt mit zusätzlichem Schutzorgan schaffen (z. B. PRCD-S oder PRCD bei Schutzkleinspannungsmaschinen)
  • beschädigte Steckdosen nicht benutzen
  • Leitungen in Schlaufe von Hand oder über Schulter führen
  • Leitung nur am Stecker aus der Steckdose ziehen
  • nicht mit Reinigungsmaschinen über Leitungen fahren
  • Leitungen nicht einklemmen – Zwischenlagen bei selbstschließenden Türen
  • beschädigte Leitungen/Stecker aussondern, kennzeichnen und Objektleiter informieren
  • elektrische Reparaturen nur durch Elektrofachkräfte

Batterie-, Flüssiggas- und kraftstoffbetriebene Maschinen

  • Batterien vor Kippen der Maschine zu Wartung/Transport entfernen
  • Batterien nur mit Füllgeräten befüllen und nur in besonderen Räumen laden
  • Batterieladeräume: trocken, kühl, belüftet; Lüftung vor Laden einschalten und mind. 1 h nach Ladeende laufen lassen
  • funkenerzeugende Geräte mind. 1 m von den zu ladenden Zellen entfernt
  • Ladestellen frei von brennbaren Stoffen halten; Batterien nicht unter Stromfluss trennen
  • Flüssiggas: Tanks nicht füllen und Flaschen nicht in unterirdischen Räumen wechseln; nur oberirdisch abstellen; Absperrventile vor Abstellen und bei längeren Pausen schließen
  • Kraftstoff: Abgaswerte regelmäßig prüfen (z. B. Hochdruckreiniger mit Ölfeuerung), Ergebnisse bei der Maschine aufbewahren
  • kraftstoffbetriebene Maschinen nicht in geschlossenen Räumen (z. B. Tiefgaragen) – Vergiftungsgefahr; ausreichend lüften

Prüfungen

Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen sind über die Gefährdungsbeurteilung festzulegen und einzuhalten. Ergebnisse sind zu dokumentieren.

Die Rolle des SiGeKo

Reinigungsmaschinen werden oft von Subunternehmern oder in der Schluss-/Baureinigung eingesetzt – parallel zu anderen Gewerken. Der SiGeKo koordiniert Schnittstellen zu Verkehrswegen, Elektrik, Staub und gleichzeitigen Arbeiten.

  • Reinigungsarbeiten und Maschineneinsatz im SiGe-Plan berücksichtigen
  • auf Absperrung nasser Flächen und Warnhinweise bei Innenreinigung achten
  • geprüfte Anschlusspunkte und PRCD-Absicherung bei Elektromaschinen einfordern
  • Staubklasse und Ex-Schutz bei staub- oder explosionsgefährdeten Bereichen prüfen
  • Mängel (defekte Kabel, fehlende Kennzeichnung, Abgase in geschlossenen Räumen) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zu Reinigungsmaschinen

Welche Staubklasse brauche ich? Leicht für AGW > 1 mg/m³, mittel für > 0,1 mg/m³, hoch für alle Stäube inkl. krebserzeugender.

Darf ich jede Steckdose nutzen? Nein – nur geprüfte Anschlusspunkte nach DGUV 203-006 oder mit PRCD-S.

Was tun bei Maschinendefekt? Betrieb einstellen, kennzeichnen, Objektleiter informieren.

Wie oft unterweisen? Regelmäßig, mindestens einmal jährlich.

Dürfen kraftstoffbetriebene Maschinen in der Tiefgarage laufen? Nein – Vergiftungsgefahr.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Schnittstellen; Betrieb und Wartung verantworten die Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Reinigungsmaschinen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
  • DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
  • DGUV Vorschrift 79 (Verwendung von Flüssiggas)
  • TRBS 2152 / TRGS 720 (Explosionsfähige Atmosphäre)
  • DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln)
  • DGUV Information 203-006 (Elektrische Anlagen auf Bau- und Montagestellen)
  • DIN EN 50272-3 und DIN EN 60335-2-69
  • BG Bau Baustein B 291 (Reinigungsmaschinen)

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