Kurz erklärt: Reinigung und Rutschgefahr
Bei der Gebäudeinnenreinigung besteht die zentrale Gefährdung durch Rutschen auf nassen oder seifigen Bodenflächen – besonders auf glatten Fliesen, Stein oder versiegelten Oberflächen.
Vor Arbeitsbeginn sind objektbezogene Unterweisungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, mindestens einmal jährlich zu wiederholen. Auf Baustellen mit laufendem Bau muss die Reinigung mit der Bauleitung und dem SiGeKo abgestimmt werden.
Zwei Kernmaßnahmen gegen Rutschunfälle
Auf glatten Böden verhindern zwei Maßnahmen die meisten Stürze:
- glatte Böden nur in Abschnitten bearbeiten – nicht durch die Reinigungsflotte laufen
- behandelte Flächen erst betreten, wenn die Flüssigkeitsschicht abgesaugt oder getrocknet ist
- Warnzeichen aufstellen; bei öffentlichem Verkehr Arbeitsbereich von Wegen trennen
Unterweisung und Organisation
Beschäftigte müssen vor Beginn objektbezogen unterwiesen werden – zu Arbeitsverfahren und Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung. Bei ausländischen Beschäftigten ist die Unterweisung ggf. in der Muttersprache durchzuführen.
Betriebliche Telefone im Gebäude müssen bekannt sein; Notrufnummern (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) sind gut sichtbar anzubringen. Anweisungen dürfen nur von Vorgesetzten des eigenen Unternehmens entgegengenommen werden.
Bei Betriebsruhe des Auftraggebers sind Aufzüge, automatische Türen, Lichtsteuerungen usw. mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Fußböden, Schuhwerk und Rutschhemmung
Während der Arbeit sind flache, fersenumfassende, flüssigkeitsdichte Schuhe mit rutschhemmender Sohle zu tragen – die Rutschhemmung ist vor Ort zu prüfen.
Für die Rutschhemmung von Fußböden gelten zusätzlich:
- in rutschgefährdeten Bereichen rutschhemmende Bodenbeläge verwenden
- Reinigungs- und Pflegemittel dürfen die Rutschhemmung nicht vermindern
- nach rutschhemmenden Pflegemitteln nicht polieren
- Herstellerdosierung exakt einhalten
- Bodenbeläge regelmäßig auf sichtbare Schäden prüfen
Persönliche Schutzausrüstung und Hautschutz
Bei Nassreinigung wasserdichte Schutzbekleidung nach Bedarf: Handschuhe, Schürzen, Anzüge, Stiefel, Gesichtsschutz. Ein Hautschutzplan ist einzuhalten: gezielter Schutz vor der Arbeit, Reinigung vor Pausen und nach der Arbeit, pflegende Nachbehandlung.
Möglichst vom Boden aus mit langstieligen Geräten arbeiten statt Leitern. Wenn nötig, leichte Podestleitern; lange Transportwege vermeiden. Nicht auf Stühlen oder Möbeln steigen.
Abfallbeseitigung
Beim Leeren von Abfallbehältern und Papierkörben nicht hineingreifen. Behälter ausleeren oder mit dem Einwegbeutel entnehmen – mit geeigneten Transportmitteln, wie sie in der Abbildung der Merkblatt-Reihe dargestellt sind.
Baureinigung auf der Baustelle
Läuft der Bau noch, ist die Reinigung mit dem Polier bzw. der Bauleitung und dem SiGeKo abzustimmen. Es gilt:
- Sicherheitsschuhe S3, wenn Verletzungsgefahr für die Füße besteht
- Staubentwicklung vermeiden – saugen oder befeuchten statt trocken kehren
- bei Bedarf FFP2-Atemschutz
- Reinigungsbereiche von laufenden Gewerken und Verkehrswegen trennen
Die Rolle des SiGeKo bei Reinigungsarbeiten
Der SiGeKo berücksichtigt im SiGe-Plan, wann und wo gereinigt wird – insbesondere nasse Bereiche, Warnkennzeichnung und Überschneidungen mit anderen Gewerken oder öffentlichem Verkehr.
In Begehungen prüft er, ob Warnschilder stehen, Wege frei bleiben und Reinigungsfirmen die Baustellenregeln kennen.
- Reinigungsphasen in den Bauablauf einplanen (nicht während kritischer Hubarbeiten)
- nasse Flächen und alternative Wege im SiGe-Plan kommunizieren
- Schnittstelle zum Auftraggeber bei Gebäudetechnik (Türen, Aufzüge) klären
- Unterweisung der Reinigungskräfte zu Baustellenbesonderheiten anstoßen
- Mängel (fehlende Warnschilder, blockierte Fluchtwege) dokumentieren
Häufige Fragen zur Gebäudeinnenreinigung
Darf man über frisch gewischte Flächen laufen? Nein – nicht durch die Reinigungsflotte; erst nach Absaugen oder Trocknen.
Reicht normales Schuhwerk? Nein – flüssigkeitsdicht und rutschhemmend, am Objekt prüfen.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Zeiten, Wege und Kennzeichnung auf der Baustelle – die Ausführung der Reinigung obliegt dem Reinigungsunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Gebäudeinnenreinigung und Baureinigung:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Baustellenverordnung (BaustellV)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- ASR A1.5/1,2 (Fußböden, Anhang 2 zu Rutschhemmung)
- ASR A1.8 (Verkehrswege – bei Trennung von Wegen)
- TRGS 401 (Staub – bei Baureinigung)
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