Kurz erklärt: Abbruch mit Großgeräten
Beim maschinellen Abbruch mit Großgeräten – etwa Langfrontbaggern – drohen Einsturz von Bauteilen, weit fliegende Trümmer, Lärm und Gefahren durch Ober- und Untergrundleitungen. Die Abbruchreihenfolge wird nach Bauweise festgelegt, ggf. in Abstimmung mit einem Abbruchstatiker.
Nur qualifizierte, erfahrene und unterwiesene Maschinenführer dürfen eingesetzt werden – mit Nachweis der Qualifikation (z. B. ZUMBau). Sie werden auf Basis einer schriftlichen Abbruchanweisung eingewiesen.
Der SiGeKo koordiniert Gefahrenzonen, Verkehrsführung und Schnittstellen zu parallelen Gewerken im SiGe-Plan.
Gefährdungen
- Verletzungen durch unkontrollierten Einsturz von Bauteilen oder Kippen der Maschine
- weit fliegende oder abprallende Trümmer
- hohe Lärmbelastung mit Gefahr bleibender Gehörschäden
- Gefahr durch Freileitungen und unterirdische Versorgungsleitungen
Vorbereitung maschineller Abbrucharbeiten
- Abbruchreihenfolge nach Bauweise festlegen – ggf. mit Abbruchstatiker abstimmen
- Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers beachten
- nur qualifizierte, erfahrene und unterwiesene Maschinenführer einsetzen
- Eignungsnachweis erbringen (z. B. ZUMBau-Qualifikation)
- Einarbeitung auf Basis der schriftlichen Abbruchanweisung
- Gehörschutz verpflichtend verwenden
Sicherheitsabstände nach Abbruchmethode
Zwischen Maschine und dem abzubrechenden Bauteil sind Sicherheitsabstände einzuhalten. H bezeichnet die Höhe des jeweiligen Bauteils:
| Abbruchmethode | Sicherheitsabstand | Besonderheit |
|---|---|---|
| Abgreifen | ≥ 0,5 H | Reichweite mind. 0,50 m über höchstes Bauteil |
| Eindrücken | ≥ 0,5 H | Vorderkante Kabine zur Wand |
| Einziehen | ≥ 1,5 H | untere Kabinenkante zur Wand |
Schutzmaßnahmen und Gefahrenzone
- Gebäude vor Abbruchbeginn entkernen
- keine Personen in der Gefahrenzone der Maschine oder in abzubrechenden Bauteilen
- Gefahrenzone = Sicherheitsabstand plus 4,00 m auf allen Seiten der Maschine
- Sicherheitsabstände zwischen Maschine und abzubrechenden Bauteilen einhalten
- Maschinen mit ausreichender Reichweite einsetzen
- Maschinenführer mit Schutzgittern (FOPS, FGPS) vor herabfallenden Gegenständen schützen
- bei unerwarteten Gefahrensituationen sofort stoppen und Vorgesetzte informieren
- Freileitungen spannungsfrei schalten; Untergrundleitungen klären – sonst ausreichenden Sicherheitsabstand wahren
Durchführung der Abbrucharbeiten
- Abbruchanweisung beachten
- stabilen Stand der Maschine sicherstellen – keine Hohlräume, ebener Untergrund, Kellerwände/-fundamente beachten
- überfahrbare Keller statisch nachweisen oder vorher verfüllen
- Maschine nicht mit Trümmern, Bauteilen oder hängenden Werkzeugen überlasten
- instabile Bauteile vorher entfernen
- keinen Einsturz durch Unterhöhlen oder Einschlitzen herbeiführen
- Trümmer fortlaufend räumen – Wände, Stützen und Decken nicht überlasten
- Staubbindung: Spritzdüsen am Ausleger oder Staubbindesysteme
- alternativ C-Schlauch – Bediener außerhalb der Gefahrenzone
Rampen und Aufschüttungen
- Aufschüttungen für Abbruchgeräte max. 10 m hoch – hohlraumfrei und ausreichend verdichtet
- bei Höhen über 10 m Bodengutachter oder Statiker einbeziehen
- maximale Rampenneigung: 10°
- Plattformgrundfläche mind. 4 m breiter und 8 m länger als der Maschinenunterwagen
Prüfungen und Vorsorge
Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Der Bediener prüft vor jeder Schicht auf augenscheinliche Mängel; regelmäßig ist eine Prüfung durch eine qualifizierte Person erforderlich. Alle Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge wird nach Gefährdungsbeurteilung – Pflicht- oder Angebotsvorsorge – mit dem Betriebsarzt abgestimmt.
Die Rolle des SiGeKo
Maschineller Abbruch betrifft Gefahrenzonen, Lärmschutz, Staubbindung und den Schutz Dritter. Der SiGeKo plant Absperrungen und Verkehrsführung im SiGe-Plan und koordiniert Schnittstellen zu Entsorgung, Leitungen und parallelen Gewerken.
- Gefahrenzone (Sicherheitsabstand + 4 m) im SiGe-Plan festhalten
- Abbruchphasen und Maschineneinsatz mit Abbruchunternehmen abstimmen
- Leitungen, Verkehr und Nachbarschutz berücksichtigen
- Abbruchanweisung, Qualifikationsnachweise und Prüfdokumentation einfordern
- Staub- und Lärmschutzmaßnahmen bei Begehungen kontrollieren
- Mängel (zu kleiner Abstand, fehlende FOPS/FGPS, instabile Aufschüttung) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zum Abbruch mit Großgeräten
Wie groß muss der Sicherheitsabstand sein? Beim Abgreifen und Eindrücken mindestens 0,5 H, beim Einziehen mindestens 1,5 H – H ist die Bauteilhöhe.
Wie groß ist die Gefahrenzone? Sicherheitsabstand plus 4,00 m auf allen Seiten der Maschine.
Welche Qualifikation braucht der Führer? Nachweis der Eignung – in der Praxis häufig ZUMBau.
Was gilt für Rampen? Max. 10 m Aufschüttung ohne Statiker, max. 10° Neigung, Plattform deutlich größer als der Unterwagen.
Wie wird Staub gebunden? Spritzdüsen am Ausleger, Staubbindesysteme oder C-Schlauch außerhalb der Gefahrenzone.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Gefahrenzonen und Schnittstellen; Abbruchanweisung und Ausführung verantwortet das ausführende Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für den Abbruch mit Großgeräten:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln)
- DIN 18007
- ATV DIN 18459
- BG Bau Baustein C 302 (Abbruch mit Großgeräten)
SiGeKo, Arbeitssicherheit oder Baustellenüberwachung in Köln und NRW?
Wir klären in einer kurzen Erstabstimmung Pflicht, Leistungsumfang und die nächsten Schritte für Ihr Bauvorhaben.