SiGeKo nach Bautätigkeitca. 13 Min. LesezeitStand: 18.03.2026

Abbrucharbeiten auf Baustellen: Anweisung, Aufsicht & SiGeKo

Abbruch ist hochriskant: einstürzende Bauteile, Lärm und Schadstoffe. Pflichten, Abbruchanweisung und die Rolle des SiGeKo im Überblick.

Kurz erklärt: Abbrucharbeiten sicher planen

Abbrucharbeiten bergen das Risiko unkontrollierten Einsturzes von Bauteilen, instabiler Arbeitsbereiche und Verkehrswege sowie hoher Lärmbelastung mit Gehörschäden. Sie dürfen nur von erfahrenem, technisch qualifiziertem Personal mit geeigneter Ausstattung ausgeführt werden.

Vor Beginn ist eine baustellenspezifische Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Die Arbeiten starten erst nach einer schriftlichen Abbruchanweisung und Unterweisung der Beschäftigten. Der SiGeKo koordiniert Gefahrenzonen, Nachbarschutz und Schnittstellen im SiGe-Plan.

Vier Schritte vor dem Abbruchstart

In der Praxis hat sich ein klarer Ablauf bewährt – von der Beurteilung bis zur Koordination auf der Gesamtbaustelle:

Vier Schritte vor Abbrucharbeiten: Gefaehrdungsbeurteilung, Abbruchanweisung, Aufsicht, SiGeKo-Koordination.
Grundablauf für sichere Abbrucharbeiten auf Baustellen.

Gefährdungen und allgemeine Pflichten

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für eine sichere Organisation des Abbruchs. Zentrale Pflichten:

  • baustellenspezifische Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn
  • schriftliche Abbruchanweisung erstellen – vor Beginn der Arbeiten
  • Beschäftigte auf Basis der Abbruchanweisung unterweisen
  • Aufsichtsführenden bestimmen, der die Arbeiten leitet und überwacht
  • Kampfmittelfreiheit des Grundstücks sicherstellen
  • Gehörschutz verwenden – Abbruch ist lärmintensiv

Wann ist eine schriftliche Abbruchanweisung Pflicht?

Eine schriftliche Abbruchanweisung ist immer vor Arbeitsbeginn zu erstellen. Zusätzlich besonders streng geregelt bei Einsatz großer technischer Einrichtungen, Abbau von Anlagen, Sprengarbeiten oder Umgang mit Gefahrstoffen und Schadstoffen.

Die Abbruchanweisung muss mindestens enthalten:

  • konstruktive Besonderheiten des Objekts
  • Umfang und Reihenfolge der Arbeiten
  • gewähltes Abbruchverfahren und Maschinen
  • erforderliche Gerüste, Aufstiege und Absturzsicherungen
  • Abbruchtiefen und Auswirkungen auf Nachbargrundstücke
  • Absperrung von Gefahrenzonen
  • Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

Schutzmaßnahmen vor und während des Abbruchs

Vor dem Abbruch sind Tragfähigkeit und Zustand des Gebäudes und angrenzender Bauteile zu untersuchen – bei Bedarf ein Abbruchstatiker einzubeziehen. Lage und Zustand von Ver- und Entsorgungsleitungen müssen geklärt sein.

Das Abbruchverfahren wird nach örtlichen Bedingungen gewählt: Stemmen, Abbau, Zerkleinern, Diamantbohren/-sägen, Sprengen usw. Schadstoffe und biologische Arbeitsstoffe sind zu erfassen und mit geeigneten Schutzmaßnahmen zu behandeln.

Gliederung der Abbruchanweisung (Auszug)

Eine vollständige Abbruchanweisung dokumentiert organisatorische und technische Daten. Wichtige Blöcke im Überblick:

ThemenblockInhalt (Beispiele)
OrganisationAuftraggeber, Aufsicht, Fachbauleiter, SiGeKo, Subunternehmer
ObjektKurzbeschreibung, konstruktive Besonderheiten, Genehmigungen
TechnikArbeitsschritte, Abbruchverfahren, Maschinen, ggf. Abbruchstatik
NachbarschutzAbsperrungen, Schutzdächer, Abstützungen, öffentlicher Verkehr
SicherheitZugänge, Absturzsicherung, PSA, Gefahrstoffe
EntsorgungMaterialtrennung, gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
Auszug aus der üblichen Gliederung einer Abbruchanweisung – Details je nach Projekt ergänzen.

Durchführung: Aufsicht und Verbotene Methoden

Das Abbruchobjekt ist durch einen Aufsichtsführenden ständig zu überwachen. Dieser darf nicht gleichzeitig andere Tätigkeiten ausüben – etwa selbst ein Abbruchbagger bedienen.

Bei plötzlich auftretenden Gefahren ist die Arbeit sofort zu unterbrechen. Bauteile dürfen nicht durch Unterminieren oder Einschneiden zum Einsturz gebracht werden.

  • Gefahrenbereiche kennzeichnen und von Personen fernhalten
  • Flucht- und Rettungswege freihalten
  • vor Befahren von Decken Tragfähigkeit prüfen (kN/m²)
  • Hohlräume wie Keller nach Abbruch fachgerecht verfüllen
  • Abfall getrennt halten und entsorgen

Die Rolle des SiGeKo bei Abbrucharbeiten

Der SiGeKo berücksichtigt im SiGe-Plan Abbruchphasen, Gefahrenzonen, Lärmbereiche, Staub- und Schadstoffschutz sowie Auswirkungen auf Nachbarn und parallele Gewerke. Er stimmt ab, wann welche Bereiche gesperrt sind und wie Zufahrten für Entsorgung geführt werden.

Bei besonderen Gefahren (Sprengung, Personenaufnahme mit Kran/Bagger) koordiniert er die Schnittstellen und stellt sicher, dass Unterweisungen und Aufsicht klar geregelt sind.

  • Abbruchabschnitte und Gefahrenzonen im SiGe-Plan festhalten
  • Absperrungen und Warnkennzeichnung mit anderen Gewerken abstimmen
  • Lärm-, Staub- und Schadstoffschutz für Nachbargewerke planen
  • öffentlichen Verkehr und Rettungswege in Phasenplan einbeziehen
  • Mängel bei Begehungen dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zu Abbrucharbeiten

Darf der Polier gleichzeitig den Bagger fahren? Nein – der Aufsichtsführende darf nicht parallel Maschinen bedienen; die ständige Überwachung hat Vorrang.

Braucht jeder Abbruch eine Statik? Nicht immer – die Notwendigkeit wird in der Gefährdungsbeurteilung und Abbruchanweisung festgelegt; bei Unsicherheit ist ein Abbruchstatiker einzubeziehen.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert übergreifend – die Abbruchanweisung und Ausführung bleiben beim ausführenden Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Abbrucharbeiten:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Baustellenverordnung (BaustellV)
  • DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 101-004 (Abbrucharbeiten)
  • DGUV Information 215-308 (Abbruchanweisung)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • TRGS und Regeln zu Gefahrstoffen/Schadstoffen
  • landesrechtliche Bauordnungen (Genehmigungen)

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