SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 12.04.2026

Manuelle Abbrucharbeiten auf Baustellen: Fallrohr, Gerüst & SiGeKo

Handabbruch erfordert Fallrohre, stabile Gerüste und klare Absturzsicherung. Welche Schutzmaßnahmen bei Trümmer, Gerüst, Staub und schweren Bauteilen gelten.

Kurz erklärt: Manuelle Abbrucharbeiten

Beim manuellen Abbruch – Stemmen, Schneiden, Abtragen von Hand – drohen Absturz, Einsturz von Bauteilen, weit fliegende Trümmer und hohe Lärmbelastung. Jeder Abbruchschritt muss sorgfältig geplant und festgelegt werden.

Geschlossene Fallrohre, Seitenschutz, Fanggerüste oder Schutznetze und – nur wenn technisch nicht anders möglich – PSAgA sind zentrale Schutzmaßnahmen. Gerüste für Handabbruch müssen mindestens Lastklasse 3 erfüllen.

Der SiGeKo koordiniert Gefahrenzonen, Gerüstbau und Schnittstellen zu parallelen Gewerken im SiGe-Plan.

Gefährdungen

  • Verletzungen durch abstürzende Personen
  • Einsturz von Bauteilen
  • weit fliegende oder abprallende Trümmer
  • hohe Lärmbelastung mit Gefahr bleibender Gehörschäden

Schutzmaßnahmen: Trümmer und Bauteile

  • Treppenhäuser so lange wie möglich erhalten und schuttfrei halten
  • Böden und Wände nicht mit Schutt überlasten – ggf. unterstützen
  • geschlossene Fallrohre bis zum Umschlagpunkt verwenden – nur an tragfähigen Bauteilen befestigen
  • Zugänge (Leitern, Treppen) nicht in Schuttfallzonen anordnen
  • Bauteile nur zum Anschlagen von Lasten betreten, wenn sie mind. 20 cm breit und standsicher sind
  • Seitenschutz und PSAgA einsetzen
  • Gehörschutz bei lärmintensiven Arbeiten
  • lärm- und erschütterungsarme Maschinen verwenden

Spezielle Abbruchfälle

  • Gewölbe: Maßnahmen zur sicheren Abführung von Schubkräften
  • Kragteile: Kippgefahr beim Lastabbau berücksichtigen
  • schwere Bauteile (Stürze, Träger): sichern und abheben – nicht herabfallen lassen
  • Lasten oberhalb des Schwerpunkts anschlagen, bevor getrennt wird
  • Verbindungen nur lösen, wenn Bauteile gegen Herabfallen gesichert sind (z. B. über Hebezeug)
  • Trennschnitte nur von sicherem Standort aus
  • Flammenschnitt: keine Gefahr durch herabfallende Schlacke oder Brand; Feuerlöscher bereithalten

Absturzsicherung und PSAgA

Deckenöffnungen, Kanten und ungenutzte Fallrohre sind gegen Absturz zu sichern – z. B. mit Seitenschutz. Öffnungen sind begehbar und gegen Verschieben gesichert abzudecken.

Manuelle Abbrucharbeiten: geschlossene Fallrohre, Seitenschutz, PSAgA mit 6-kN-Anschlagpunkt, Gerüst Lastklasse 3, staubarme Verfahren und abgedeckte Container.
Fallrohr, Absturzschutz, Gerüst und Staub/Lärm im Überblick.
  • geeignetes Gerüst, Maschinen und Hilfsmittel bereitstellen
  • Absturzsicherung einrichten; wenn nicht möglich: Fanggerüste, Fangdächer oder Schutznetze
  • PSAgA nur, wenn weder Absturzsicherung noch Auffangeinrichtungen installierbar sind
  • PSAgA nur an Anschlagpunkten mit ausreichender Tragfähigkeit – Nachweis 6 kN inkl. Rettungslasten
  • Anschlagpunkte durch Aufsicht festlegen
  • nicht ungesichert auf Mauerkronen arbeiten

Gerüste beim Handabbruch

  • Gerüst für Abbrucharbeiten mindestens Lastklasse 3
  • Verankerungen fallsteinfest ausführen (z. B. Klemmbefestigung hinter Bauteilen)
  • Gerüst nicht mit Schutt überlasten – Lagen regelmäßig reinigen
  • vorspringende Schutzdächer nach Möglichkeit vermeiden
  • bei Planen- oder Netzverkleidung Anordnung und Anzahl der Verankerungen statisch nachweisen
  • Fassadengerüst im Einklang mit dem Abbruchfortschritt demontieren

Staub, Atemschutz und Container

  • staubarme Abbruchverfahren bevorzugen
  • wenn nicht möglich: Staubentwicklung mit Wasser begrenzen oder Atemschutz (mind. P2-Filter) verwenden
  • Container zur Staubreduzierung mit geschlossener Plane abdecken

Arbeitsplätze und Verkehrswege

  • Verkehrswege sicher begehbar halten
  • Treppen und Verkehrswege regelmäßig von Schutt und Abbruchmaterial räumen
  • ausreichende Beleuchtung sicherstellen
  • keine Einzelbalken, Türblätter oder Flachleitern als Arbeitsplätze oder Verkehrswege nutzen
  • Abbrucharbeiten (Stemmen) nicht von Leitern oder Arbeitsbühnen aus – Ausnahmen: Brennen von Bewehrungsstahl oder Sicherungsarbeiten
  • nicht begehbare Bauteile über Laufstege/Brücken erschließen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge wird nach Gefährdungsbeurteilung – Pflicht- oder Angebotsvorsorge – mit dem Betriebsarzt abgestimmt.

Die Rolle des SiGeKo

Manueller Abbruch betrifft Gerüstbau, Absturzsicherung, Staub/Lärm und den Schutz Dritter. Der SiGeKo plant Fallrohre, Gefahrenzonen und Gerüstphasen im SiGe-Plan und koordiniert sie mit parallelen Gewerken.

  • Fallrohre, Containerstandorte und Absperrungen im SiGe-Plan berücksichtigen
  • Gerüstlastklasse, Verankerung und Demontagefortschritt abstimmen
  • Absturzsicherung und PSAgA-Konzept prüfen
  • Staub-, Lärm- und Atemschutzmaßnahmen bei Begehungen kontrollieren
  • Mängel (fehlendes Fallrohr, überlastetes Gerüst, ungesicherte Kanten) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zu manuellen Abbrucharbeiten

Braucht man Fallrohre? Ja – geschlossen bis zum Umschlagpunkt, nur an tragfähigen Bauteilen.

Welche Lastklasse für Abbruchgerüste? Mindestens Lastklasse 3 mit fallsteinfester Verankerung.

Wann ist PSAgA erlaubt? Nur wenn weder Absturzsicherung noch Fanggerüst/Netz möglich sind – Anschlagpunkt 6 kN nachweisen.

Darf man von der Leiter stemmen? Nein – Ausnahmen nur für Brennen von Bewehrungsstahl oder Sicherungsarbeiten.

Wie wird Staub reduziert? Staubarme Verfahren, Wasser, Atemschutz P2, abgedeckte Container.

Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Schnittstellen; Ausführung verantwortet das Abbruchunternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für manuelle Abbrucharbeiten:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
  • DGUV Regel 112-190 (Benutzung von Atemschutzgeräten)
  • DGUV Regel 112-194 (Benutzung von Gehörschutz)
  • DGUV Regel 112-198 (Benutzung von PSAgA)
  • DIN 4420
  • DIN EN 12811-1
  • DIN EN 795
  • BG Bau Baustein C 303 (Manuelle Abbrucharbeiten)

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