Kurz erklärt: Manuelle Abbrucharbeiten
Beim manuellen Abbruch – Stemmen, Schneiden, Abtragen von Hand – drohen Absturz, Einsturz von Bauteilen, weit fliegende Trümmer und hohe Lärmbelastung. Jeder Abbruchschritt muss sorgfältig geplant und festgelegt werden.
Geschlossene Fallrohre, Seitenschutz, Fanggerüste oder Schutznetze und – nur wenn technisch nicht anders möglich – PSAgA sind zentrale Schutzmaßnahmen. Gerüste für Handabbruch müssen mindestens Lastklasse 3 erfüllen.
Der SiGeKo koordiniert Gefahrenzonen, Gerüstbau und Schnittstellen zu parallelen Gewerken im SiGe-Plan.
Gefährdungen
- Verletzungen durch abstürzende Personen
- Einsturz von Bauteilen
- weit fliegende oder abprallende Trümmer
- hohe Lärmbelastung mit Gefahr bleibender Gehörschäden
Schutzmaßnahmen: Trümmer und Bauteile
- Treppenhäuser so lange wie möglich erhalten und schuttfrei halten
- Böden und Wände nicht mit Schutt überlasten – ggf. unterstützen
- geschlossene Fallrohre bis zum Umschlagpunkt verwenden – nur an tragfähigen Bauteilen befestigen
- Zugänge (Leitern, Treppen) nicht in Schuttfallzonen anordnen
- Bauteile nur zum Anschlagen von Lasten betreten, wenn sie mind. 20 cm breit und standsicher sind
- Seitenschutz und PSAgA einsetzen
- Gehörschutz bei lärmintensiven Arbeiten
- lärm- und erschütterungsarme Maschinen verwenden
Spezielle Abbruchfälle
- Gewölbe: Maßnahmen zur sicheren Abführung von Schubkräften
- Kragteile: Kippgefahr beim Lastabbau berücksichtigen
- schwere Bauteile (Stürze, Träger): sichern und abheben – nicht herabfallen lassen
- Lasten oberhalb des Schwerpunkts anschlagen, bevor getrennt wird
- Verbindungen nur lösen, wenn Bauteile gegen Herabfallen gesichert sind (z. B. über Hebezeug)
- Trennschnitte nur von sicherem Standort aus
- Flammenschnitt: keine Gefahr durch herabfallende Schlacke oder Brand; Feuerlöscher bereithalten
Absturzsicherung und PSAgA
Deckenöffnungen, Kanten und ungenutzte Fallrohre sind gegen Absturz zu sichern – z. B. mit Seitenschutz. Öffnungen sind begehbar und gegen Verschieben gesichert abzudecken.
- geeignetes Gerüst, Maschinen und Hilfsmittel bereitstellen
- Absturzsicherung einrichten; wenn nicht möglich: Fanggerüste, Fangdächer oder Schutznetze
- PSAgA nur, wenn weder Absturzsicherung noch Auffangeinrichtungen installierbar sind
- PSAgA nur an Anschlagpunkten mit ausreichender Tragfähigkeit – Nachweis 6 kN inkl. Rettungslasten
- Anschlagpunkte durch Aufsicht festlegen
- nicht ungesichert auf Mauerkronen arbeiten
Gerüste beim Handabbruch
- Gerüst für Abbrucharbeiten mindestens Lastklasse 3
- Verankerungen fallsteinfest ausführen (z. B. Klemmbefestigung hinter Bauteilen)
- Gerüst nicht mit Schutt überlasten – Lagen regelmäßig reinigen
- vorspringende Schutzdächer nach Möglichkeit vermeiden
- bei Planen- oder Netzverkleidung Anordnung und Anzahl der Verankerungen statisch nachweisen
- Fassadengerüst im Einklang mit dem Abbruchfortschritt demontieren
Staub, Atemschutz und Container
- staubarme Abbruchverfahren bevorzugen
- wenn nicht möglich: Staubentwicklung mit Wasser begrenzen oder Atemschutz (mind. P2-Filter) verwenden
- Container zur Staubreduzierung mit geschlossener Plane abdecken
Arbeitsplätze und Verkehrswege
- Verkehrswege sicher begehbar halten
- Treppen und Verkehrswege regelmäßig von Schutt und Abbruchmaterial räumen
- ausreichende Beleuchtung sicherstellen
- keine Einzelbalken, Türblätter oder Flachleitern als Arbeitsplätze oder Verkehrswege nutzen
- Abbrucharbeiten (Stemmen) nicht von Leitern oder Arbeitsbühnen aus – Ausnahmen: Brennen von Bewehrungsstahl oder Sicherungsarbeiten
- nicht begehbare Bauteile über Laufstege/Brücken erschließen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge wird nach Gefährdungsbeurteilung – Pflicht- oder Angebotsvorsorge – mit dem Betriebsarzt abgestimmt.
Die Rolle des SiGeKo
Manueller Abbruch betrifft Gerüstbau, Absturzsicherung, Staub/Lärm und den Schutz Dritter. Der SiGeKo plant Fallrohre, Gefahrenzonen und Gerüstphasen im SiGe-Plan und koordiniert sie mit parallelen Gewerken.
- Fallrohre, Containerstandorte und Absperrungen im SiGe-Plan berücksichtigen
- Gerüstlastklasse, Verankerung und Demontagefortschritt abstimmen
- Absturzsicherung und PSAgA-Konzept prüfen
- Staub-, Lärm- und Atemschutzmaßnahmen bei Begehungen kontrollieren
- Mängel (fehlendes Fallrohr, überlastetes Gerüst, ungesicherte Kanten) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zu manuellen Abbrucharbeiten
Braucht man Fallrohre? Ja – geschlossen bis zum Umschlagpunkt, nur an tragfähigen Bauteilen.
Welche Lastklasse für Abbruchgerüste? Mindestens Lastklasse 3 mit fallsteinfester Verankerung.
Wann ist PSAgA erlaubt? Nur wenn weder Absturzsicherung noch Fanggerüst/Netz möglich sind – Anschlagpunkt 6 kN nachweisen.
Darf man von der Leiter stemmen? Nein – Ausnahmen nur für Brennen von Bewehrungsstahl oder Sicherungsarbeiten.
Wie wird Staub reduziert? Staubarme Verfahren, Wasser, Atemschutz P2, abgedeckte Container.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Planung und Schnittstellen; Ausführung verantwortet das Abbruchunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für manuelle Abbrucharbeiten:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- DGUV Regel 112-190 (Benutzung von Atemschutzgeräten)
- DGUV Regel 112-194 (Benutzung von Gehörschutz)
- DGUV Regel 112-198 (Benutzung von PSAgA)
- DIN 4420
- DIN EN 12811-1
- DIN EN 795
- BG Bau Baustein C 303 (Manuelle Abbrucharbeiten)
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