Kurz erklärt: Abbruch von Türmen, Schornsteinen und Silos
Der Abbruch turmartiger Bauwerke – Türme, Schornsteine, Silos – erfordert besondere Planung wegen Höhe, Statik und weit fliegenden Trümmern. Vor Beginn sind Tragfähigkeit und baulicher Zustand zu prüfen; das Abbruchverfahren wird mit Auftraggeber und Planer abgestimmt.
Typische Verfahren sind mechanischer Abbruch mit Langfrontbagger, Abbruch von oben nach unten, Abbau mit Kran oder Sprengabbruch. Schadstoffe in Auskleidungen oder Mauerwerk müssen vor dem Abbruch erfasst und beseitigt werden.
Der SiGeKo koordiniert Gefahrenzonen, Nachbarschutz und Schnittstellen zu Gerüst, Kran und Verkehr im SiGe-Plan.
Gefährdungen
- Verletzungen durch unkontrollierten Einsturz von Bauteilen
- weit fliegende oder abprallende Trümmer
- hohe Lärmbelastung mit Gefahr bleibender Gehörschäden
- Gefahr durch Gase, Dämpfe, Staub oder Nebel
- Absturz von Arbeitsbühnen und Gerüsten ohne ausreichenden Schutz
Vorbereitung und Abbruchverfahren
- statischen und konstruktiven Zustand der baulichen Anlage vor Abbruchbeginn untersuchen
- geeignetes Abbruchverfahren mit Auftraggeber und Planer festlegen
- mechanischer Abbruch mit Langfrontbagger
- Abbruch von oben nach unten (z. B. mit Spezialmaschine auf dem Schaft)
- Abbau mit Kran oder Sprengabbruch – je nach örtlichen Bedingungen
- Gefahrstoffe und Schadstoffe (z. B. Schornsteinauskleidung) vor Abbruch erfassen und beseitigen
Inhalt der Abbruchanweisung
Für den Abbruch turmartiger Bauwerke ist eine detaillierte schriftliche Abbruchanweisung erforderlich. Sie muss mindestens enthalten:
- Umfang und Reihenfolge der Arbeiten
- gewähltes Abbruchverfahren und eingesetzte Technik
- erforderliches Gerüst und Absturzsicherung
- Abbruchtiefen und Auswirkungen auf benachbarte Gebäude
- Sicherungsmaßnahmen wie Absperrung von Gefahrenzonen
Schutzmaßnahmen während des Abbruchs
- keinen Einsturz durch Unterhöhlen oder Einschlitzen von Bauteilen herbeiführen
- Verkehrs- und Fluchtwege von Trümmern freihalten
- Gefahr durch Gase, Dämpfe, Staub und Nebel überwachen
- Lage und Zustand von Ver- und Entsorgungsleitungen klären
- Arbeitsmittel und Arbeitsbühnen nicht mit Trümmern überlasten
- instabile Bauteile fortlaufend entfernen
- geschlossene Fallrohre nur an tragfähigen Bauteilen anbringen
- Entsorgung nach Abfall- und Umweltschutzvorschriften
Gefahrenbereich: Radius nach Bauwerkshöhe
Um die jeweiligen Arbeitsplätze ist ein Gefahrenbereich abzusperren und zu kennzeichnen – mit Schildern oder Warntafeln. Der erforderliche Radius hängt von der Höhe h der baulichen Anlage ab:
| Höhe h (m) | Radius (abhängig von h) | Mindestradius (m) |
|---|---|---|
| bis 60 | h/5 | 8,00 |
| > 60 bis 100 | h/5 | 12,50 |
| > 100 bis 150 | h/6 | 20,00 |
| > 150 bis 200 | h/7 | 25,00 |
| > 200 | h/8 | 30,00 |
Arbeitsbühnen und Absturzsicherung
- nur statisch geprüfte Arbeitsbühnen verwenden
- dreiteiliger Seitenschutz und vollflächiger Belag erforderlich
- Konsolgerüst mit PSAgA nur mit technischer Begründung in der Gefährdungsbeurteilung
- erforderliche Absturzsicherung und Zugangswege festlegen
- Rettungsmaßnahmen planen
- Anschlagpunkte für Absturzsicherung festlegen und prüfen
- Beschäftigte in der Benutzung von PSAgA unterweisen
Besonderheiten bei gemauerten Schornsteinen
- nicht durch Einschlitzen oder Einziehen abbrechen
- in den Schornstein fallendes Material regelmäßig entfernen – nicht höher als die Ausbruchöffnung ansammeln lassen
- Ausbruchöffnung an der Basis statisch nachweisen
- Schornsteinbänder erst im Arbeitsfortschritt entfernen; zusätzliche Drahtseile gegen unbeabsichtigte Ausbrüche
- Blitzschutzanlage während des gesamten Abbruchs funktionsfähig halten
- hängendes Gerüst nur für Innenauskleidungsabbruch – Auflager am Außenschaft
- Mauerwerkskrone beim Abtragen nicht betreten
- kein Abbruch in Höhe des Schornsteinkopfes bei betriebenen Schornsteinen
Aufsicht, Gehörschutz und Prüfungen
Die Arbeiten sind durch einen ständig anwesenden, befugten Aufsichtsführenden zu überwachen. Gehörschutz ist verpflichtend – die Kommunikation zwischen den Beschäftigten muss dennoch möglich bleiben.
Prüfarten und -intervalle werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bediener prüfen vor jeder Schicht auf augenscheinliche Mängel. Für Arbeitsbühnen gelten besondere Prüfintervalle durch qualifizierte Personen. Alle Ergebnisse sind zu dokumentieren.
- arbeitsmedizinische Vorsorge nach Gefährdungsbeurteilung und Betriebsarzt
Die Rolle des SiGeKo
Turm- und Schornsteinabbruch betrifft Statik, Kranarbeiten, Gerüstbau, Lärmschutz und den Schutz Dritter. Der SiGeKo plant Gefahrenzonen im SiGe-Plan und koordiniert Absperrungen mit Verkehr, Nachbarn und parallelen Gewerken.
- Gefahrenbereich-Radius und Absperrungen im SiGe-Plan festhalten
- Abbruchphasen und Verfahren mit Abbruchunternehmen abstimmen
- Schnittstellen zu Kran, Gerüst und Arbeitsbühnen koordinieren
- Lärm-, Staub- und Schadstoffschutz berücksichtigen
- Abbruchanweisung und Prüfnachweise einfordern
- Mängel (zu kleiner Gefahrenbereich, fehlende Aufsicht, instabile Bauteile) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zum Turm- und Schornsteinabbruch
Wie groß muss der Gefahrenbereich sein? Der Radius richtet sich nach der Bauwerkshöhe – z. B. mind. 8 m bei h bis 60 m, mind. 30 m bei h über 200 m.
Welche Abbruchverfahren gibt es? Langfrontbagger, Abbruch von oben, Kranabbau oder Sprengung – je nach Statik und Umgebung.
Braucht es eine Abbruchanweisung? Ja – mit Verfahren, Gerüst, Absturzsicherung, Abbruchtiefen und Sicherungsmaßnahmen.
Was gilt bei gemauerten Schornsteinen? Kein Einschlitzen/Einziehen, regelmäßiges Entfernen von Innenmaterial, funktionsfähiger Blitzschutz.
Ist Gehörschutz Pflicht? Ja – mit Kommunikation zwischen den Beschäftigten sicherstellen.
Was macht der SiGeKo? Er koordiniert Gefahrenzonen und Schnittstellen; Abbruchanweisung und Ausführung verantwortet das ausführende Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für den Abbruch von Türmen, Schornsteinen und Silos:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- DIN 18459
- DGUV Information 201-019 (Turm- und Schornsteinbauarbeiten)
- DGUV Information 201-055 (Feuerfeste, Turm- und Schornsteinbauarbeiten)
- BG Bau Baustein C 300 (Abbruch von Türmen, Schornsteinen und Silos)
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