Kurz erklärt: Alte Mineralwolle-Dämmstoffe
Mineralwolle-Dämmstoffe aus Glaswolle oder Steinwolle, die vor dem Jahr 2000 eingebaut wurden, gelten grundsätzlich als krebsverdächtig. Seit dem 1. Juni 2000 dürfen solche „alten“ Produkte in Deutschland nicht mehr verwendet werden – sie taucht nur noch beim Entfernen bestehender Bauteile auf.
Gefährdungen entstehen bei Demontage, Abbruch, Instandhaltung und Reparatur. TRGS 521 und DGUV Information 213-031 ordnen Tätigkeiten nach Staubbelastung, Dauer und Häufigkeit in Expositionskategorien E1 bis E3 ein.
Der SiGeKo koordiniert Sanierungs- und Abbrucharbeiten mit alter Mineralwolle im SiGe-Plan – besonders wenn mehrere Gewerke im selben Bereich arbeiten.
Gefährdungen
- krebsverdächtige Wirkung alter KMF-Dämmstoffe (Einbau vor 2000)
- Faserstaub bei Demontage, Abbruch und Instandhaltung
- Reizung von Haut, Augen und Atemwegen
Pflichten vor Beginn der Arbeiten
- in der Gefährdungsbeurteilung klären, ob alte Mineralwolle vorliegt
- Tätigkeiten im Gefahrstoffverzeichnis des Betriebs dokumentieren
- Expositionskategorie nach TRGS 521 festlegen (E1, E2 oder E3)
- Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Unabhängig von der Expositionskategorie gelten grundlegende Staub- und Hygieneregeln.
- entferntes Material nicht werfen
- gute Belüftung am Arbeitsplatz
- Staub nicht aufwirbeln
- Arbeitsplatz sauber halten – Industriestaubsauger Staubklasse M, nicht fegen
- Staub mit Klasse-M-Saugern oder Nassreinigung beseitigen – keine Druckluft, kein Trockenfegen
- Staubabsauger und Industriesauger regelmäßig warten
- Abfall staubdicht an der Entstehungsstelle verpacken (Fässer, reißfeste Säcke, Big-Bags) und kennzeichnen
- weite, geschlossene Arbeitskleidung und nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe
- nach Arbeit Staub von der Haut abspülen, Hautpflege anbieten
Expositionskategorie E1
E1 umfasst Tätigkeiten ohne oder mit sehr geringer Staubexposition – z. B. Arbeiten an Innenwänden oder -decken ohne Demontage der Dämmung oder Entfernen kleiner Flächen unter 3 m².
- Material nicht reißen
- motorgetriebene Sägen nur mit integrierter Absaugung
- alle allgemeinen Schutzmaßnahmen einhalten
Expositionskategorie E2
E2 gilt für Tätigkeiten mit geringer bis mittlerer Staubexposition – etwa WDVS-Arbeiten mit freigelegter Dämmung oder Demontage thermisch beanspruchter Anlagenteile im Freien bis 20 m².
- alle Maßnahmen nach E1
- Faserstaub an der Entstehung erfassen – z. B. mit Luftreiniger
- Personenzahl durch Organisation begrenzen
- Atemschutz: Halb- oder Viertelmaske mit P2-Filter, FFP2 oder Gebläsefiltergerät TM 1P
- Schutzbrille – besonders bei Arbeiten über Kopf
- Schutzanzug Typ 5
- arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
- Arbeitsbereich abgrenzen und kennzeichnen
- schwer reinigbare Gegenstände mit Folie abdecken
- Rauch-, Schnupf- und Essverbot am Arbeitsplatz
- Waschgelegenheit bereitstellen
Expositionskategorie E3
E3 umfasst Tätigkeiten mit hoher bis sehr hoher Staubexposition – etwa umfangreiche Sanierung mit Demontage von Dämmungen (Deckenplatten, abgehängte Decken) oder Demontage thermisch beanspruchter Anlagen in engen, schlecht belüfteten Räumen.
- alle Maßnahmen nach E1 und E2
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und Schwangere beachten
- Atemschutz, Schutzbrille und Schutzanzug Typ 5 verpflichtend
- arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge veranlassen
- Schutzkleidung fachgerecht reinigen oder entsorgen
- getrennte Umkleideräume für Straßen- und Arbeitskleidung
- Waschräume mit Duschen (Schwarz-Weiß-Trennung)
| Kategorie | Beispiel | Besonderheiten |
|---|---|---|
| E1 | Kleine Fläche < 3 m², ohne Demontage | Nicht reißen, Säge nur mit Absaugung |
| E2 | WDVS, Demontage bis 20 m² im Freien | FFP2/P2, Typ-5-Anzug, Vorsorge anbieten |
| E3 | Umfangreiche Demontage, enge Räume | Pflichtvorsorge, Umkleide, Duschen (Schwarz-Weiß) |
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Je nach Expositionskategorie ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (E2) oder zu veranlassen (E3). Beratung durch den Betriebsarzt auf Basis der Gefährdungsbeurteilung.
Die Rolle des SiGeKo
Arbeiten mit alter Mineralwolle betreffen oft Abbruch, Sanierung und mehrere Gewerke gleichzeitig. Der SiGeKo plant Absperrungen, Belüftung und Kommunikation frühzeitig.
- Sanierungs- und Abbrucharbeiten mit alter Mineralwolle im SiGe-Plan einbeziehen
- Expositionskategorie und Schnittstellen mit anderen Gewerken abstimmen
- Arbeitsbereiche abgrenzen und Dritte schützen
- auf Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweise achten
- Entsorgungswege für staubdicht verpackten Abfall koordinieren
- Mängel (fehlende PSA, fehlende Absaugung, unzureichende Abgrenzung) dokumentieren
Häufige Fragen zu alter Mineralwolle
Ab wann gilt Mineralwolle als „alt“? Grundsätzlich bei Einbau vor dem Jahr 2000 – Verwendung verboten seit Juni 2000.
Was ist E1? Sehr geringe Staubexposition – kleine Flächen unter 3 m² oder Arbeit ohne Demontage.
Wann brauche ich einen Schutzanzug Typ 5? Ab Expositionskategorie E2.
FFP2 oder P2? Beides möglich – Halbmaske mit P2-Filter, FFP2 oder Gebläsefiltergerät TM 1P.
Muss ich das im Gefahrstoffverzeichnis eintragen? Ja – Tätigkeiten mit alter Mineralwolle dokumentieren.
Was prüft der SiGeKo? Koordination, Abgrenzung und Nachweise – die Ausführung verantwortet das Sanierungsunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für alte Mineralwolle-Dämmstoffe:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- TRGS 500 (Schutzmaßnahmen – Mindeststandards)
- TRGS 521 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle)
- TRGS 558 (Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- DGUV Regel 112-190 (Atemschutzgeräte)
- DGUV Information 213-031 (Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen)
- BG Bau Baustein C 320 (Alte Mineralwolle-Dämmstoffe)
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