SiGeKo nach Bautätigkeitca. 2 Min. LesezeitStand: 21.06.2025

Betontrennmittel auf Baustellen: Sprühnebel, GISCODE & SiGeKo

Betontrennmittel belasten Atemwege und Haut beim Sprühen. Welche Regeln zu Auftrag, Lüftung, Atemschutz, Handschuhen und GISCODE gelten.

Kurz erklärt: Betontrennmittel auf der Baustelle

Betontrennmittel verhindern, dass Frischbeton an Schalungen haftet. Verfügbar sind Mineralöle, Pflanzenöle, Emulsionen, Wachse und Pasten – mit unterschiedlicher Gefährdung je nach GISCODE.

Beim Sprühen entsteht Sprühnebel, der eingeatmet werden kann. Hautkontakt reizt und entzündet. Brennbare Varianten erfordern Abstand zu Zündquellen.

Der SiGeKo koordiniert Schnittstellen, wenn mehrere Gewerke in geschlossenen Schalbereichen arbeiten oder Gefahrstoffe benachbarte Tätigkeiten betreffen.

Gefährdungen

  • Gesundheitsschäden durch Einatmen von Betontrennmitteln und Sprühnebel
  • Hautreizungen und Entzündungen bei Kontakt
  • Brand- und Explosionsgefahr bei brennbaren Produkten (GISCODE BTM 50–70)

Schutzmaßnahmen bei der Anwendung

Aus der Gefährdungsbeurteilung entsteht eine Betriebsanweisung. Auswahlhilfen und Entwürfe bietet WINGIS online (www.wingis-online.de) nach GISCODE.

Betontrennmittel: dünn auftragen, Verlängerungsrohr, Lüftung, A2-P2 oder FFP2, Handschuhe und keine Zündquellen.
Anwendung, Gefahren, PSA und Produkttypen im Überblick.
  • dünn und sparsam auftragen
  • beim Sprühen Verlängerungsrohr verwenden – Sprühnebel reduzieren
  • von Zündquellen fernhalten, offene Flammen vermeiden
  • am Arbeitsplatz nur Bedarf für eine Schicht lagern
  • Behälter geschlossen halten
  • in Innenräumen lüften – Fenster und Türen öffnen

GISCODE-Übersicht Betontrennmittel

GISCODEMerkmal
BTM 01Emulsionen, kennzeichnungsfrei
BTM 05Emulsionen mit Konservierungsstoffen
BTM 10Kennzeichnungsfrei
BTM 15Emulsionen, Allergierisiko durch Konservierungsstoffe
BTM 20Dünnflüssig
BTM 30Entaromatisiert
BTM 40Aromatenhaltig
BTM 50Brennbar, entaromatisiert
BTM 60Brennbar, aromatenhaltig
BTM 70Leicht entzündlich
GISCODE Betontrennmittel (Auswahl)

Persönliche Schutzausrüstung

  • lösemittelhaltige Produkte bei unzureichender Lüftung: Kombinationsfilter A2-P2
  • lösemittelfreie Produkte beim Sprühen: Partikelfilter P2 oder FFP2
  • fettfreie Hautschutzcreme auf unbedeckte Hautstellen
  • Schutzbrille und geeigneter Körperschutz – z. B. Schürze
  • Schutzhandschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk
  • bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.

Die Rolle des SiGeKo

Betontrennmittel betreffen vor allem Schalungsgewerke. Der SiGeKo achtet auf Schnittstellen in geschlossenen Bereichen und zu anderen Gefahrstoffarbeiten.

  • Sprüharbeiten mit Betontrennmitteln in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
  • Lüftung und zeitliche Trennung von anderen Gewerken abstimmen
  • auf Betriebsanweisungen und GISCODE-Auswahl achten
  • bei brennbaren Produkten Brandgefahr mit Brandschutzmaßnahmen verzahnen
  • Mängel (fehlende Lüftung, kein Atemschutz beim Sprühen) dokumentieren

Häufige Fragen zu Betontrennmitteln

Wie viel auftragen? Dünn und sparsam – mehr erhöht nur die Belastung ohne Nutzen.

Welcher Atemschutz? Lösemittelhaltig: A2-P2 bei schlechter Lüftung; lösemittelfrei beim Sprühen: P2/FFP2.

Was ist GISCODE? Einheitliche Einstufung für Betriebsanweisung und Schutzmaßnahmen – in WINGIS nachschlagen.

Dürfen brennbare Mittel in der Schalung liegen? Nur in begrenzter Menge für eine Schicht, Behälter geschlossen, weg von Zündquellen.

Was prüft der SiGeKo? Koordination und Schnittstellen – die Anwendung verantwortet das Schalungsunternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Betontrennmittel:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
  • DGUV Regel 112-190 (Atemschutzgeräte)
  • DGUV Regel 112-195 (Schutzhandschuhe)
  • DGUV Information 212-007 (Chemikalienschutzhandschuhe)
  • BG Bau Baustein C 321 (Betontrennmittel)

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