Kurz erklärt: Diesel-Tankanlagen sicher betreiben
Mobile Diesel-Tankanlagen und Kraftstoffcontainer versorgen Bagger, Radlader und andere Baumaschinen. An Zapfstellen können Kraftstoffe austreten – mit Brandgefahr und Schäden für Boden und Gewässer.
Sichere Tankanlagen sind doppelwandig mit Leckanzeige (oder einwandig in einer Auffangwanne), haben Überfüllsicherung und baurechtliche Zulassung, stehen auf undurchlässigem Boden mit ausreichend Abstand zum Gebäude und werden nach festen Prüffristen kontrolliert.
Der SiGeKo plant Tankstandorte in der Baustelleneinrichtung und koordiniert Abstände, Fluchtwege und Schnittstellen zum Brandschutz und Umweltschutz.
Gefährdungen
- Leckagen an Tankanlagen und Zapfstellen
- Brandgefahr durch brennbaren Kraftstoff und Zündquellen
- Umweltschäden durch Eintrag in Boden, Kanalisation oder Gewässer
Anforderungen an die Tankanlage
- möglichst Tankcontainer mit IBC-Zulassung verwenden
- baurechtliche Zulassung der Diesel-Tankanlage erforderlich
- Typenschild mit Angaben zu Stoff, Typ und Lagervolumen
- nur doppelwandige Tankanlagen mit Leckanzeigegerät – Ausnahme: einwandige Anlagen in Auffangwanne
- Überfüllsicherung vorhanden
- nur automatische, selbstschließende, baumustergeprüfte Zapfpistolen
- Abgabeeinrichtung gegen unbefugte Benutzung sichern
Standort und Fläche
| Anforderung | Regel |
|---|---|
| Abstand zum nächsten Gebäude | mindestens 10,00 m |
| Boden Tankfläche | fest, undurchlässig (z. B. Beton, Asphalt) |
| Bereich bei häufiger Betankung | Aufstellfläche + Tankfläche (Schlauchlänge + 2,00 m) |
| Flucht- und Rettungswege | nicht blockieren |
| Kollisionsschutz | Schutz vor Beschädigung durch Baustellenfahrzeuge |
Betankung und Betrieb
- absolutes Rauchverbot im gesamten Tankbereich
- nur betanken, wenn Motor und Standheizung der Maschine ausgeschaltet sind
- Kraftstoff nur in Maschinentanks oder zugelassene Transportbehälter füllen
- Betankung der Tankanlage und der Arbeitsmaschinen beaufsichtigen
- beim Befüllen der Tankanlage Grenzwertgeber anschließen
- keine brennbaren Materialien in unmittelbarer Nähe lagern
- Feuerlöscher griffbereit und einsatzbereit aufhängen
- ausreichend Bindemittel für verschütteten Kraftstoff vorhalten
Leckagen und Umweltschutz
- verschütteten Kraftstoff unverzüglich mit Bindemittel aufnehmen
- kontaminierten Boden entfernen, kontaminierte Stoffe in Sammelbehältern lagern
- sicherstellen, dass Kraftstoff nicht in Straßenabläufe oder Gewässer gelangt
- defekte Tankanlagen sofort stilllegen und Schadensbegrenzung einleiten
- regelmäßig Sicherheitseinrichtungen und die Anlage auf Leckagen prüfen
Prüfungen und Unterweisung
- Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte mindestens jährlich unterweisen
- Reparaturen nur durch Fachfirmen ausführen lassen
| Prüfung | Intervall / Anlass |
|---|---|
| Sachverständigenprüfung (BAM-GGR 002) | vor Erstinbetriebnahme |
| Sachverständigenprüfung | nach mehr als 1 Jahr Außerbetriebnahme |
| Sachverständigenprüfung Tankcontainer | wiederkehrend alle 5 Jahre |
| Zustand und Funktion der Betriebseinrichtung | alle 30 Monate |
| Sicherheitseinrichtungen und Leckagen | regelmäßig |
Die Rolle des SiGeKo
Diesel-Tankanlagen sind Teil der Baustelleneinrichtung und betreffen Umweltschutz, Brandschutz und Maschinenbetrieb. Der SiGeKo plant Standort und Zufahrt und prüft bei Begehungen die Einhaltung der Vorgaben.
- Tankstandort in Baustelleneinrichtung/SiGe-Plan festlegen
- Abstand zum Gebäude, undurchlässigen Boden und Fluchtwege berücksichtigen
- Schnittstellen zu Brandschutz, Gefahrstofflagerung und Baustellenverkehr abstimmen
- Mängel (fehlende Leckanzeige, kein Bindemittel, Rauchen im Tankbereich) dokumentieren und nachverfolgen
Häufige Fragen zu Diesel-Tankanlagen
Wie weit muss die Tankanlage vom Gebäude stehen? Mindestens 10,00 m.
Muss die Anlage doppelwandig sein? Ja – oder einwandig in einer Auffangwanne.
Darf ich während der Betankung den Motor laufen lassen? Nein – Motor und Standheizung müssen aus sein.
Was macht der SiGeKo? Er plant Standort und Schnittstellen; den sicheren Betrieb verantworten die Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Diesel-Tankanlagen auf Baustellen:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Anlagenverordnung (AwSV)
- TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern)
- BAM-GGR / BAM-GGR 002 (Gefahrgutregelwerk)
- ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
- wasserrechtliche Vorgaben der Bundesländer
- BG Bau Baustein A 068 (Diesel-Tankanlagen auf Baustellen)
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