Kurz erklärt: Reinigen, Abbeizen und Konservieren von Fassaden
Beim Reinigen, Abbeizen und Konservieren von Fassaden kommen Gefahrstoffe zum Einsatz – Säuren, Laugen, Lösemittel, Silikonharze oder Siloxane. Inhaltsstoffe können bei Aufnahme über die Haut oder beim Einatmen Gesundheitsschäden verursachen.
Vor Beginn ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Abbeizmittel, Graffiti-Entferner und Fassadenreiniger sind nach den Empfehlungen der BG Bau und dem Gefahrstoffinformationssystem WINGIS (www.wingis-online.de) auszuwählen.
Der SiGeKo koordiniert Fassadenarbeiten mit Gefahrstoffen im SiGe-Plan – besonders Absperrungen, Auffangsysteme, Schutz von Passanten und Schnittstellen zum Gerüst.
Gefährdungen
- Gesundheitsschäden durch Aufnahme über die Haut
- Gesundheitsschäden durch Einatmen von Dämpfen und Aerosolen
- ätzende und reizende Wirkung von Säuren und Laugen
- Lösemittelbelastung bei Abbeiz- und Graffiti-Entfernern
- Umweltgefährdung durch nicht aufgefangene Abwässer und Rückstände
Typische Gefahrstoffgruppen
Je nach Verfahren – Reinigung, Abbeizen oder Konservierung – gelten unterschiedliche Stoffgruppen und Schutzmaßnahmen. Die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller sind maßgeblich.
| Produktgruppe | Beispiele | Typische Gefährdung |
|---|---|---|
| Reiniger | Säuren und Säuregemische, Laugen | ätzend, reizend – Haut und Atemwege |
| Abbeizmittel, Graffiti-Entferner | Lösemittel, Verdünnungsmittel | Einatmen, Hautkontakt, Brandgefahr |
| Konservierungsmittel | Silikonharze, Siloxane | Hautkontakt, Aerosole |
Gefährdungsbeurteilung und Organisation
Vor Beginn der Arbeiten prüft der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung, ob ein sichereres Verfahren oder ein weniger gefährlicher Stoff eingesetzt werden kann. Werden Gefahrstoffe verwendet, sind Maßnahmen zu Lagerung, Umgang, Brand- und Explosionsschutz, Toxikologie, Erste Hilfe und Ökologie festzulegen.
- Sicherheitsdatenblatt des Herstellers vorhalten – Schutzmaßnahmen daraus ableiten
- Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge des Herstellers beachten
- Betriebsanweisung durch den Arbeitgeber erstellen
- ausreichende Belüftung sicherstellen
- bei unzureichender Belüftung oder Aerosolbildung wirksamen Atemschutz einsetzen
Schutz der Beschäftigten
- Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen – Auswahlhilfen in WINGIS
- Hautreinigungs- und -pflegemittel passend zum Gefahrstoff bereitstellen
- Kontakt von Augen und Haut mit dem Stoff vermeiden
- bei Flüssigkeitsstrahlen oder Arbeiten über Kopf: Schutzbrille oder Gesichtsschutz
- Abbeizarbeiten von unten nach oben ausführen
- während der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen
- bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen
Schutz von Passanten und Bewohnern
- Arbeitsbereich vollständig abschirmen – z. B. Gerüst seitlich und unten mit Planen
- Fenster dauerhaft geschlossen halten – auch in unbewohnten Räumen
- Gefahrenzonen deutlich kennzeichnen
- Baustelle mit Absperrungen und „Betreten verboten“-Schildern sperren
Schutz der Umwelt: Auffang und Entsorgung
Schadstoffhaltige Flüssigkeiten und Rückstände müssen aufgefangen, gesammelt und sicher entsorgt werden. Die Illustration im Merkblatt zeigt ein typisches Auffangsystem: Rinne entlang der Fassade, Ablauf in Sammelbehälter.
- Vorkehrungen zum Auffangen schadstoffhaltiger Flüssigkeiten und Rückstände treffen
- Einleitung von Abwasser in öffentliche Kanalisation nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde – z. B. Umweltamt
- Einleitung in Gewässer (Grund- oder Oberflächenwasser) nur mit rechtlicher Erlaubnis der Wasserbehörde
- Transport flüssiger und sonstiger Sonderabfälle nur mit Abfallrechtlicher Genehmigung der zuständigen Behörde
Beschäftigungsbeschränkungen
Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen sind für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter verboten. Details stehen in der Gefahrstoffverordnung, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Mutterschutzgesetz.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo
Fassadenarbeiten mit Gefahrstoffen betreffen Gerüst, Verkehrssicherung und den Schutz Dritter gleichzeitig. Der SiGeKo plant Absperrungen und Auffangsysteme frühzeitig.
- Fassadenreinigung und Abbeizarbeiten in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
- Gerüstabschirmung, Gefahrenzonen und Zufahrten mit ausführendem Unternehmen abstimmen
- auf Auffang von Abwässern, Entsorgungsnachweise und Betriebsanweisungen achten
- Schutz von Bewohnern und Passanten mit Verkehrsführung verzahnen
- Mängel (fehlende Planen, kein Auffang, fehlende PSA) dokumentieren
Häufige Fragen zur Fassadenreinigung
Darf Abwasser in die Kanalisation? Nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde – sonst Auffang und fachgerechte Entsorgung.
In welcher Richtung abbeizen? Von unten nach oben – damit ablaufende Mittel kontrolliert aufgefangen werden können.
Welche PSA brauche ich? Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, ggf. Schutzbrille und Atemschutz – abhängig von Stoff und Lüftung; Auswahl in WINGIS.
Wie schütze ich Passanten? Gerüst vollständig abschirmen, Gefahrenzonen kennzeichnen, Baustelle sperren.
Was ist WINGIS? Gefahrstoffinformationssystem der BG Bau unter www.wingis-online.de.
Was prüft der SiGeKo? Koordination, Absperrung und Schnittstellen – die Ausführung verantwortet das Fassadenunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Reinigen, Abbeizen und Konservieren von Fassaden:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- DGUV Regel 112-190 (Atemschutzgeräte)
- DGUV Regel 112-195 (Schutzhandschuhe)
- DGUV Information 212-007 (Chemikalienschutzhandschuhe)
- WINGIS – Gefahrstoffinformationssystem der BG Bau (www.wingis-online.de)
- BG Bau Baustein C 331 (Reinigen, Abbeizen und Konservieren von Fassaden)
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