Kurz erklärt: Flächendesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel werden auf Baustellen und in Objekten zur Desinfektion von Oberflächen eingesetzt. Sie können reizende, sensibilisierende oder ätzende Stoffe enthalten – Gesundheitsschäden sind durch Hautkontakt, Verschlucken oder Einatmen möglich.
Nur ausgebildete, unterwiesene und regelmäßig geschulte Beschäftigte dürfen Flächendesinfektionsmittel verwenden. Sprühverfahren sind wegen der Atemwegsbelastung zu vermeiden – stattdessen Wischverfahren einsetzen. Flächendesinfektionsmittel sind nicht für die Händedesinfektion geeignet.
Der SiGeKo koordiniert Desinfektionsarbeiten im SiGe-Plan – besonders in kontaminierten oder sensiblen Bereichen und bei parallelen Gewerken.
Gefährdungen
- reizende, sensibilisierende oder ätzende Stoffe
- Gesundheitsschäden durch Hautkontakt
- Gesundheitsschäden durch Verschlucken
- Gesundheitsschäden durch Einatmen – besonders bei Sprühverfahren und Aerosolen
- Allergien durch Aldehyde – z. B. Glyoxal und Glutaraldehyd
Allgemeines: Anwendung und Produktauswahl
Es sind nur geprüfte und anerkannte (gelistete) Flächendesinfektionsmittel zu verwenden. Die Reinigungs- und Desinfektionspläne des Auftraggebers sind einzuhalten.
- Wischverfahren statt Sprühverfahren – Atemwegsbelastung vermeiden
- nicht für Händedesinfektion verwenden
- nur geprüfte und gelistete Flächendesinfektionsmittel einsetzen
- Reinigungs- und Desinfektionspläne des Auftraggebers befolgen
- Lösungen nur mit kaltem Wasser ansetzen
- Dosieranweisungen des Herstellers beachten
Organisatorische Maßnahmen
- Informationen über GISCODE im Gefahrstoffinformationssystem WINGIS (www.wingis-online.de)
- Gefahrstoffverzeichnis führen
- sichere Lagerung und Verwendung im Betrieb sicherstellen
- automatische Dosiergeräte nutzen, wenn möglich
- bei manueller Dosierung: Pumpen, Beutel oder Messbecher verwenden
- Betriebsanweisungen erstellen und Beschäftigte unterweisen
- Hautschutzplan in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt erstellen
Persönliche Schutzausrüstung
- Korbbrille beim Umgang mit Konzentraten oder bei zu erwartenden Aerosolen
- flüssigkeitsdichte Schutzkleidung – z. B. Schürze – wenn Arbeitskleidung durchnässt werden kann
- Hautschutzplan für Hautreinigung und -pflege beachten
- chemikalienbeständige Handschuhe – z. B. Latex, Nitril – mit Baumwoll-Unterziehhandschuhen
- geschlossene, langärmelige Kleidung und geschlossene Schuhe
Produktgruppen und Besonderheiten
| Produktgruppe | GISCODE (Beispiel) | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Aldehydhaltig mit Formaldehyd | — | krebserzeugend und erbgutverändernd; Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung; Belüftung |
| Aldehydhaltig ohne Formaldehyd | GD60, GD65 | Glyoxal, Glutaraldehyd – sensibilisierend; Korbbrille beim Verdünnen; nicht mit heißem Wasser |
| Alkoholisch | — | gute Belüftung; von Zündquellen und heißen Oberflächen fernhalten |
Aldehydhaltige Flächendesinfektionsmittel
- Formaldehyd gilt als krebserzeugend und erbgutverändernd
- je nach Einsatzbedingungen können Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden
- ausreichende Belüftung sicherstellen
- Atemschutz einsetzen, wenn Grenzwerte überschritten werden können
- von Zündquellen und heißen Oberflächen fernhalten
- bei Glyoxal und Glutaraldehyd: Haut- und Atemwegsallergien möglich; Glyoxal kann erbgutverändernd wirken
Alkoholische Flächendesinfektionsmittel
- Arbeitsbereiche gut lüften
- von Zündquellen und heißen Oberflächen fernhalten
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht und zu Ausbildungszwecken tätig werden – und nur, wenn Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Schwangere dürfen nur mit Gefahrstoffen arbeiten, wenn Grenzwerte nicht überschritten werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo
Desinfektionsarbeiten betreffen oft kontaminierte Bereiche, Schlussreinigung oder sensible Innenräume parallel zu anderen Gewerken. Der SiGeKo plant Schnittstellen und Belüftung frühzeitig.
- Flächendesinfektion in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
- Reinigungs- und Desinfektionspläne des Auftraggebers in Koordination berücksichtigen
- auf Wischverfahren statt Sprühen und Unterweisungsnachweise achten
- Belüftung und zeitliche Trennung von parallelen Gewerken abstimmen
- Mängel (Sprühverfahren, fehlende PSA bei Aldehyden) dokumentieren
Häufige Fragen zu Flächendesinfektionsmitteln
Darf ich sprühen? Nein – Wischverfahren verwenden, um Atemwegsbelastung zu vermeiden.
Kann ich es für die Hände nutzen? Nein – Flächendesinfektionsmittel sind nicht für Händedesinfektion geeignet.
Warm oder kalt ansetzen? Nur mit kaltem Wasser – nicht mit heißem Wasser und nicht mit anderen Chemikalien mischen.
Welcher GISCODE? In WINGIS nachschlagen – z. B. GD60 und GD65 für aldehydfreie Mittel.
Brauche ich Atemschutz? Bei aldehydbelasteten Mitteln, wenn Grenzwerte überschritten werden können.
Was prüft der SiGeKo? Koordination und Schnittstellen – die Desinfektion verantwortet das ausführende Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Flächendesinfektionsmittel:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- TRGS 401 (Hautkontakt)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- DGUV Regel 112-190 (Atemschutzgeräte)
- DGUV Regel 112-192 (Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz)
- WINGIS – Gefahrstoffinformationssystem der BG Bau (www.wingis-online.de)
- BG Bau Baustein C 333 (Flächendesinfektionsmittel)
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