Kurz erklärt: Reinigungs- und Pflegemittel
Reinigungs- und Pflegemittel auf Baustellen und in Objekten können ätzende, reizende oder sensibilisierende Stoffe enthalten – mit Gesundheitsschäden als Folge. Typische Inhaltsstoffe sind Tenside, Säuren, Laugen oder Lösemittel in unterschiedlichen Konzentrationen.
Auch ungekennzeichnete Produkte können gefährliche Stoffe enthalten. Informationen und GISCODE-Einstufungen bietet das Gefahrstoffinformationssystem WINGIS der BG Bau (www.wingis-online.de).
Der SiGeKo koordiniert Reinigungsarbeiten mit Gefahrstoffen im SiGe-Plan – besonders wenn mehrere Gewerke in beengten Innenräumen oder an Schnittstellen zur Bauendreinigung arbeiten.
Gefährdungen
- ätzende Wirkung – besonders bei Säuren und Laugen
- reizende Wirkung auf Haut, Augen und Atemwege
- sensibilisierende Stoffe – allergische Reaktionen möglich
- Lösemitteldämpfe bei Holz- und Steinpflegemitteln – Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit
- toxisches Chlorgas bei Mischung saurer Reiniger mit hypochlorithaltigen Produkten
Allgemeines: Inhaltsstoffe und Produktauswahl
Vor der Auswahl prüft der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung, ob weniger gefährliche Produkte eingesetzt werden können. Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen und ein Hautschutzplan – abgestimmt mit dem Betriebsarzt – sind erforderlich.
- Tenside, Säuren, Laugen oder Lösemittel in verschiedenen Konzentrationen
- auch ungekennzeichnete Produkte können Gefahrstoffe enthalten
- GISCODE und Schutzmaßnahmen in WINGIS nachschlagen
- Produkte in vorgesehenen Bereichen oder Schränken lagern – nicht in Pausen- oder Sanitärräumen
- möglichst in Originalverpackung aufbewahren
- ausreichende Belüftung sicherstellen
Technische Maßnahmen
- beim Umfüllen Original- oder zugelassene Behälter verwenden und wie das Original kennzeichnen
- nicht in Behälter umfüllen, die mit Lebensmittelbehältern verwechselt werden können
- Reinigungsmittel nicht mischen
- Reinigungslösungen immer mit kaltem Wasser ansetzen
- Dosieranweisungen des Herstellers beachten
- Dosierhilfen nutzen – Flaschen, Beutel, Pumpen oder automatische Systeme
- technische Hilfsmittel einsetzen – Reinigungswagen, feuchte Wischmopps und Pressen – um Hautkontakt mit Reinigungs- oder Schmutzwasser zu vermeiden
Persönliche Schutzausrüstung und Hautschutz
- Schutzhandschuhe tragen – Auswahlhilfen in WINGIS
- Handschuhbünde umklappen, damit Reinigungsmittel nicht in den Handschuh läuft
- dünne Baumwoll-Unterziehhandschuhe gegen Schwitzen
- gezielter Hautschutz vor der Arbeit
- sachgerechte Hautreinigung nach der Arbeit
- sorgfältige Hautpflege nach der Reinigung
- bei Konzentraten oder Umfüllen: Schutzbrille (Korbbrille); Augenspülflasche bereithalten
Betriebsanweisungen nach Tätigkeit
In WINGIS stehen Entwürfe für Betriebsanweisungen mit Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bereit. Der Arbeitgeber passt sie an den Betrieb an und unterweist die Beschäftigten.
| Tätigkeit | Besonderheit |
|---|---|
| Unterhalts- und Glasreinigung | GISCODE und Hautschutz beachten |
| Grundreinigung | höhere Konzentration, längere Exposition |
| Sanitärreinigung | saure Reiniger: nicht mit Hypochlorit mischen |
| Desinfektion aldehydfrei | Reizstoffe und Hautschutz |
| Desinfektion mit Aldehyden | Sensibilisierung, Atemschutz prüfen |
Wichtiger Hinweis: Saure Sanitärreiniger
Saure Sanitärreiniger dürfen nicht mit Produkten gemischt werden, die Hypochlorit enthalten. Dabei entsteht giftiges und ätzendes Chlorgas.
Holz- und Steinpflegemittel
- Lösemitteldämpfe können Kopfschmerzen, Übelkeit und Müdigkeit verursachen
- Lösemittel reizen und entfetten die Haut
- geeignete Handschuhe tragen
- bei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte: Atemschutz mit Filter Typ A
- gute Belüftung, Behälter geschlossen halten, von Zündquellen fernhalten
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo
Reinigungsarbeiten mit Gefahrstoffen betreffen oft die Schluss- oder Bauendreinigung parallel zu anderen Gewerken. Der SiGeKo plant Schnittstellen und Lüftung frühzeitig.
- Reinigungs- und Pflegemittel in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
- zeitliche Abstimmung mit parallelen Gewerken in Innenräumen
- auf Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen und Hautschutzplan achten
- Lagerung außerhalb von Pausenräumen und Belüftung koordinieren
- Mängel (Vermischung von Reinigern, fehlende Handschuhe) dokumentieren
Häufige Fragen zu Reinigungs- und Pflegemitteln
Darf ich Reiniger mischen? Nein – besonders saure Sanitärreiniger niemals mit hypochlorithaltigen Produkten.
Warm oder kalt ansetzen? Immer mit kaltem Wasser – Dosieranweisung des Herstellers beachten.
Brauche ich einen Hautschutzplan? Ja – in Abstimmung mit dem Betriebsarzt.
Wo finde ich GISCODE? Im Gefahrstoffinformationssystem WINGIS unter www.wingis-online.de.
Welcher Atemschutz bei Pflegemitteln? Bei Lösemittelbelastung Filter Typ A, wenn Grenzwerte überschritten werden.
Was prüft der SiGeKo? Koordination und Schnittstellen – die Reinigung verantwortet das ausführende Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Reinigungs- und Pflegemittel:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- TRGS 401 (Hautkontakt)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- DGUV Regel 112-190 (Atemschutzgeräte)
- DGUV Regel 112-195 (Schutzhandschuhe)
- DGUV Regel 112-192 (Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz)
- WINGIS – Gefahrstoffinformationssystem der BG Bau (www.wingis-online.de)
- BG Bau Baustein C 332 (Reinigungs- und Pflegemittel)
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