SiGeKo nach Bautätigkeitca. 4 Min. LesezeitStand: 03.06.2025

Glas- und Fassadenreinigung auf Baustellen: Absturzschutz, Leitern & SiGeKo

Bei Glas- und Fassadenreinigung drohen Abstürze nach innen und außen. Welche Regeln zu Schutzgeländern, PSAgA, Hubarbeitsbühnen und Glasdächern gelten.

Kurz erklärt: Glas- und Fassadenreinigung

Bei der Glas- und Fassadenreinigung besteht Absturzgefahr – sowohl nach innen als auch nach außen. Je nach Lage, Höhe und Zugang gelten unterschiedliche Schutzmaßnahmen: mobiles Schutzgeländer, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder Plattformleitern.

Auf Baustellen gilt bei Absturzhöhen über 2,0 m Absturzschutz; in anderen Arbeitsstätten bereits ab 1,0 m. Für Glasdächer, geneigte und nicht betretbare Glasflächen gelten zusätzliche Regeln.

Der SiGeKo koordiniert Glas- und Fassadenreinigung im SiGe-Plan – besonders Absturzschutz, Gerüststandorte und Schnittstellen zu Verkehrswegen und parallelen Gewerken.

Gefährdungen

  • Absturz nach innen beim Reinigen von innen
  • Absturz nach außen bei Fassaden- und Außenreinigung
  • Absturz von Glasdächern und geneigten Glasflächen
  • Sturz von Leitern bei unsachgemäßer Nutzung
  • Absturz durch Öffnungen und Lichtkuppeln ohne Randabsicherung

Fensterreinigung von innen

Fensterbänke dürfen nur betreten werden, wenn sie tragfähig und mindestens 0,25 m breit sind. Ist eine Reinigung vom Boden aus nicht möglich und fehlt ein festes Geländer, ist Absturzschutz erforderlich.

  • bei Absturzhöhe über 1,0 m (Baustelle: 2,0 m): mobiles Schutzgeländer einsetzen
  • alternativ PSAgA, wenn Anschlagpunkte nach DIN EN 795 vorhanden sind und Unterweisung sowie Rettungskonzept bestehen
  • festes Geländer bevorzugen, wenn vorhanden

Fenster- und Fassadenreinigung von außen

Glas- und Fassadenreinigung: mobiles Schutzgeländer innen, PSAgA, Plattformleiter außen, Flachdach-Absperrung 2 m und Hubarbeitsbühne.
Absturzschutz innen und außen, Arbeitsmittel und Glasdach im Überblick.
  • bei Absturzgefahr von außen: Hubarbeitsbühnen oder Gerüste einsetzen
  • Leitern nur, wenn andere Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig sind
  • auf Reinigungsbalkonen: leichte Plattformleitern verwenden
  • Reinigungsstege mindestens 0,5 m breit, Öffnungen maximal 35 mm
EinsatzortAbsturzschutz / Arbeitsmittel
Innen, keine Reinigung vom Bodenmobiles Schutzgeländer oder PSAgA (DIN EN 795)
Außen, AbsturzgefahrHubarbeitsbühne oder Gerüst
Reinigungsbalkonleichte Plattformleitern
Leiternnur wenn andere Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig
Flachdach Neigung unter 22,5°Absperrung mind. 2,0 m vom Rand
Arbeitsmittel und Absturzschutz nach Einsatzort

Glasdächer mit bedingter Betretbarkeit

Glasdächer mit bedingter Betretbarkeit dürfen nur betreten werden, wenn die Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit durch Prüfung nachgewiesen sind – oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt und keine Gegenstände schwerer als 4 kg getragen werden (Ausnahme: mit Wasser gefüllter Kunststoffeimer bis 10 Liter).

Geneigte Glasflächen

  • bei Neigung über 5°: Einrichtungen gegen Abrutschen vorsehen
  • bei Neigung größer 1:5 (ca. 11°): Stege mit Trittstreifen
  • bei Neigung steiler 1:1,75 (ca. 30°): Stege mit Stufen

Nicht betretbare Glasflächen

Bei nicht betretbaren Glasflächen – z. B. brüchige Lichtplatten oder bestimmte Verglasungen – sind besondere Arbeitsplätze und Verkehrswege wie Stege zu schaffen.

Flachdächer, Öffnungen und PSAgA

  • an Öffnungen und Lichtkuppeln: Absturzschutz, wenn sie weniger als 0,5 m aus der Fläche ragen
  • am äußeren Dachrand: Absturzschutz bei Absturzhöhe über 1,0 m (Baustelle: 2,0 m)
  • bei Flachdächern mit Neigung unter 22,5°: Absperrung mindestens 2,0 m vom Rand
  • nutzbarer Steg mindestens 0,5 m breit, Durchgangsprofil mindestens 0,5 × 2,0 m
  • ohne Geländer: PSAgA gegen Absturz einsetzen

Zusätzliche Hinweise für Leitern

  • vor Leitereinsatz Gefährdungsbeurteilung – ob sichereres Arbeitsmittel möglich
  • Benutzer steht mit beiden Füßen auf Sprosse oder Plattform
  • bei Standhöhe 2 m bis 5 m: maximale Nutzungsdauer 2 Stunden pro Schicht
  • Lasten dürfen sicheres Festhalten an der Leiter nicht beeinträchtigen
  • Leiter standsicher aufstellen, gegen Kippen und Wegrutschen sichern
  • fahrbare Leitern vor Benutzung arretieren
  • leichte Plattformleitern bevorzugen – Eimer und Werkzeug abstellen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.

Die Rolle des SiGeKo

Glas- und Fassadenreinigung betrifft Absturzschutz, Gerüststandorte und den Schutz Dritter unterhalb der Arbeitsbereiche. Der SiGeKo plant diese Schnittstellen frühzeitig.

  • Glas- und Fassadenreinigung in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
  • Absturzschutzlösung mit ausführendem Unternehmen abstimmen – innen, außen, Glasdach
  • Gerüst-, Bühnen- und Leitereinsatz mit Verkehrswegen koordinieren
  • auf PSAgA-Nachweise, Rettungskonzept und Leiterprüfung achten
  • Mängel (fehlendes Geländer, unsichere Leiteraufstellung) dokumentieren

Häufige Fragen zur Glas- und Fassadenreinigung

Ab wann brauche ich Absturzschutz innen? Ab 1,0 m Absturzhöhe – auf Baustellen ab 2,0 m, wenn Reinigung vom Boden nicht möglich ist.

Darf ich auf der Fensterbank stehen? Nur wenn tragfähig und mindestens 0,25 m breit.

Leiter oder Hubarbeitsbühne? Bei Absturzgefahr von außen: Hubarbeitsbühne oder Gerüst – Leitern nur als Ausnahme.

Darf ich ein Glasdach betreten? Nur bei nachgewiesener Stoßsicherheit oder Zulassung – ohne schwere Lasten.

Wie weit muss die Absperrung am Flachdachrand sein? Mindestens 2,0 m bei Neigung unter 22,5°.

Was prüft der SiGeKo? Koordination und Absturzschutz-Schnittstellen – die Reinigung verantwortet das ausführende Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Glas- und Fassadenreinigung:

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • ASR A2.1 (Schutz gegen Absturz)
  • TRBS 2121 Teil 2 (Gefährdungen bei der Verwendung von Leitern)
  • DGUV Regel 112-198 (Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz)
  • DGUV Information 208-016 (Umgang mit Leitern und Tritten)
  • DIN 4426 (Absturzsicherungen auf Dächern)
  • DIN 18008-5 und DIN 18008-6 (Verglasung im Bauwesen)
  • BG Bau Baustein C 334 (Glas- und Fassadenreinigung)

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