SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 24.05.2025

Krankenhausreinigung auf Baustellen: Infektionsschutz, PSA & SiGeKo

Reinigung in Kliniken birgt Infektions- und Gefahrstoffrisiken. Welche Regeln zu Hygieneplan, PSA, Wäsche, Abfall und Stichverletzungen gelten.

Kurz erklärt: Krankenhausreinigung

Bei der Krankenhausreinigung können Beschäftigte durch direkten Kontakt mit Krankheitserregern infiziert werden – abhängig vom Arbeitsbereich. Reinigungs- und Flächendesinfektionsmittel können zudem reizende, sensibilisierende oder ätzende Stoffe enthalten.

Der Hygieneplan der Einrichtung ist verbindlich. Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeit und Arbeitsplatz – inklusive Mischverhältnisse, Dosierung und Hautschutzplan.

Der SiGeKo koordiniert Reinigungsarbeiten in Klinikbereichen im SiGe-Plan – besonders bei Sanierungs- oder Umbauarbeiten parallel zu Reinigungsfirmen in infektionsgefährdeten Zonen.

Gefährdungen

  • Infektionsgefahr durch direkten Kontakt mit Krankheitserregern
  • Gesundheitsschäden durch Hautkontakt, Verschlucken oder Einatmen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
  • reizende, sensibilisierende oder ätzende Wirkung von Gefahrstoffen
  • Stichverletzungen durch spitze oder scharfe Medizinprodukte – z. B. Kanülen
  • erhöhte Infektionsgefahr in OP-Bereichen und Isolierstationen

Allgemeine organisatorische Maßnahmen

  • Hygieneplan der Einrichtung einhalten
  • Beschäftigte regelmäßig nach Betriebsanweisungen unterweisen
  • über spezielle Hygienemaßnahmen und deren Gründe informieren
  • Umkleiden getrennt vom Arbeitsplatz bereitstellen
  • nicht am Arbeitsplatz essen, trinken oder rauchen – Pausenräume nutzen

Schutzmaßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung

Krankenhausreinigung: Hygieneplan, PSA, Handhygiene, Wäsche- und Abfallentsorgung, Stichverletzung und Schutzimpfungen.
Hygiene, PSA, Wäsche, Abfall und Infektionsschutz im Überblick.
  • Schutzmaßnahmen aus Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeit und Arbeitsplatz ableiten
  • Mischverhältnisse und Dosierungen nach Hygieneplan
  • Handwaschplätze mit warmem und kaltem Wasser, Seife oder Desinfektionsmittel, Einweg-Handtücher
  • Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen nach Hautschutzplan
  • geeignete Schutzhandschuhe – Auswahlhilfen in WINGIS (www.wingis-online.de)

Arbeitsbereiche mit Infektionsgefährdung

  • bereitgestellte PSA tragen – z. B. flüssigkeitsdichte Schutzkleidung und -schuhe, Handschuhe, Augen-/Gesichtsschutz, Atemschutz
  • getragene Schutzkleidung getrennt von anderer Kleidung lagern
  • Schutz- oder kontaminierte Arbeitskleidung nicht zur häuslichen Reinigung mitnehmen
  • Einweg-Handtücher zum Handtrocknen verwenden
  • keinen Schmuck tragen – auch keine Uhren oder Eheringe
  • nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material: hygienische Händedesinfektion
  • bei Augen- oder Schleimhautkontakt mit Wasser spülen

Stichverletzungen und Erste Hilfe

Bei Verletzungen durch Instrumente – z. B. Nadelstich – sind sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen und der Gang zum D-Arzt erforderlich.

  • Blutfluss fördern
  • viruzides Desinfektionsmittel verwenden
  • verbinden
  • unverzüglich D-Arzt aufsuchen

Umgang mit benutzter Wäsche

  • benutzte Wäsche unverzüglich am Arbeitsplatz in haltbare, auslaufsichere und deutlich gekennzeichnete Behälter sammeln
  • besondere Verfahren für nasse oder speziell kategorisierte Wäsche beachten
  • Wäschesäcke nur geschlossen transportieren – nicht werfen oder zusammenpressen
  • direkten Kontakt mit benutzter Wäsche vermeiden

Abfallentsorgung

  • spitze, scharfe oder zerbrechliche Medizinprodukte – Spritzen, Kanülen – unmittelbar nach Gebrauch in stichfeste Einwegbehälter sammeln; geschlossen transportieren
  • Abfall am Entstehungsort in reißfeste, feuchtigkeitsbeständige und gekennzeichnete Behälter sammeln
  • vor Transport zur zentralen Sammelstelle sicher verschließen
  • Infektionsabfälle getrennt von anderem Abfall sammeln und entsorgen
  • beim innerbetrieblichen Transport: kein Abfall darf entweichen – Verschlusszange verwenden
  • nicht in Abfallbehälter greifen; Transporthilfen nutzen

Beschäftigungsbeschränkungen und Schutzimpfungen

  • nur Personen einsetzen, deren Gesundheit regelmäßig überwacht wird
  • Schutzimpfungen – z. B. Hepatitis A/B, Masern – nach Gefährdungsbeurteilung anbieten
  • Schwangere und stillende Mütter nicht in Bereichen mit erhöhter Infektionsgefahr beschäftigen
  • Jugendliche nur unter Aufsicht und zu Ausbildungszwecken

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.

Die Rolle des SiGeKo

Krankenhausreinigung bei Sanierungs- oder Umbauvorhaben betrifft Schnittstellen zwischen Baustelle und Klinikbetrieb. Der SiGeKo plant Absperrungen und Kommunikation frühzeitig.

  • Reinigungsarbeiten in Klinikbereichen in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
  • Hygieneplan der Einrichtung und Baustellenabsperrungen abstimmen
  • auf PSA, Unterweisungsnachweise und getrennte Verkehrswege achten
  • Schnittstellen zu parallelen Gewerken in infektionsgefährdeten Zonen koordinieren
  • Mängel (fehlende PSA, unsachgemäße Abfallentsorgung) dokumentieren

Häufige Fragen zur Krankenhausreinigung

Brauche ich einen Hygieneplan? Ja – der der Einrichtung ist verbindlich; Mischverhältnisse und Verfahren daraus ableiten.

Darf ich kontaminierte Kleidung mit nach Hause? Nein – Schutz- und kontaminierte Arbeitskleidung nicht zur häuslichen Reinigung mitnehmen.

Was bei Nadelstich? Blutfluss fördern, viruzid desinfizieren, verbinden, sofort D-Arzt.

Wie entsorge ich Kanülen? Unmittelbar in stichfeste Einwegbehälter – geschlossen transportieren.

Welche Impfungen? Nach Gefährdungsbeurteilung – z. B. Hepatitis A/B, Masern.

Was prüft der SiGeKo? Koordination und Schnittstellen – die Reinigung verantwortet das ausführende Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Krankenhausreinigung:

  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen)
  • TRGS 401 (Hautkontakt)
  • DGUV Information 207-006 (Nadelstichverletzungen)
  • Robert Koch-Institut (RKI)
  • WINGIS – Gefahrstoffinformationssystem der BG Bau (www.wingis-online.de)
  • BG Bau Baustein C 336 (Krankenhausreinigung)

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