Kurz erklärt: Krankenhausreinigung
Bei der Krankenhausreinigung können Beschäftigte durch direkten Kontakt mit Krankheitserregern infiziert werden – abhängig vom Arbeitsbereich. Reinigungs- und Flächendesinfektionsmittel können zudem reizende, sensibilisierende oder ätzende Stoffe enthalten.
Der Hygieneplan der Einrichtung ist verbindlich. Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeit und Arbeitsplatz – inklusive Mischverhältnisse, Dosierung und Hautschutzplan.
Der SiGeKo koordiniert Reinigungsarbeiten in Klinikbereichen im SiGe-Plan – besonders bei Sanierungs- oder Umbauarbeiten parallel zu Reinigungsfirmen in infektionsgefährdeten Zonen.
Gefährdungen
- Infektionsgefahr durch direkten Kontakt mit Krankheitserregern
- Gesundheitsschäden durch Hautkontakt, Verschlucken oder Einatmen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
- reizende, sensibilisierende oder ätzende Wirkung von Gefahrstoffen
- Stichverletzungen durch spitze oder scharfe Medizinprodukte – z. B. Kanülen
- erhöhte Infektionsgefahr in OP-Bereichen und Isolierstationen
Allgemeine organisatorische Maßnahmen
- Hygieneplan der Einrichtung einhalten
- Beschäftigte regelmäßig nach Betriebsanweisungen unterweisen
- über spezielle Hygienemaßnahmen und deren Gründe informieren
- Umkleiden getrennt vom Arbeitsplatz bereitstellen
- nicht am Arbeitsplatz essen, trinken oder rauchen – Pausenräume nutzen
Schutzmaßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung
- Schutzmaßnahmen aus Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeit und Arbeitsplatz ableiten
- Mischverhältnisse und Dosierungen nach Hygieneplan
- Handwaschplätze mit warmem und kaltem Wasser, Seife oder Desinfektionsmittel, Einweg-Handtücher
- Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen nach Hautschutzplan
- geeignete Schutzhandschuhe – Auswahlhilfen in WINGIS (www.wingis-online.de)
Arbeitsbereiche mit Infektionsgefährdung
- bereitgestellte PSA tragen – z. B. flüssigkeitsdichte Schutzkleidung und -schuhe, Handschuhe, Augen-/Gesichtsschutz, Atemschutz
- getragene Schutzkleidung getrennt von anderer Kleidung lagern
- Schutz- oder kontaminierte Arbeitskleidung nicht zur häuslichen Reinigung mitnehmen
- Einweg-Handtücher zum Handtrocknen verwenden
- keinen Schmuck tragen – auch keine Uhren oder Eheringe
- nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material: hygienische Händedesinfektion
- bei Augen- oder Schleimhautkontakt mit Wasser spülen
Stichverletzungen und Erste Hilfe
Bei Verletzungen durch Instrumente – z. B. Nadelstich – sind sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen und der Gang zum D-Arzt erforderlich.
- Blutfluss fördern
- viruzides Desinfektionsmittel verwenden
- verbinden
- unverzüglich D-Arzt aufsuchen
Umgang mit benutzter Wäsche
- benutzte Wäsche unverzüglich am Arbeitsplatz in haltbare, auslaufsichere und deutlich gekennzeichnete Behälter sammeln
- besondere Verfahren für nasse oder speziell kategorisierte Wäsche beachten
- Wäschesäcke nur geschlossen transportieren – nicht werfen oder zusammenpressen
- direkten Kontakt mit benutzter Wäsche vermeiden
Abfallentsorgung
- spitze, scharfe oder zerbrechliche Medizinprodukte – Spritzen, Kanülen – unmittelbar nach Gebrauch in stichfeste Einwegbehälter sammeln; geschlossen transportieren
- Abfall am Entstehungsort in reißfeste, feuchtigkeitsbeständige und gekennzeichnete Behälter sammeln
- vor Transport zur zentralen Sammelstelle sicher verschließen
- Infektionsabfälle getrennt von anderem Abfall sammeln und entsorgen
- beim innerbetrieblichen Transport: kein Abfall darf entweichen – Verschlusszange verwenden
- nicht in Abfallbehälter greifen; Transporthilfen nutzen
Beschäftigungsbeschränkungen und Schutzimpfungen
- nur Personen einsetzen, deren Gesundheit regelmäßig überwacht wird
- Schutzimpfungen – z. B. Hepatitis A/B, Masern – nach Gefährdungsbeurteilung anbieten
- Schwangere und stillende Mütter nicht in Bereichen mit erhöhter Infektionsgefahr beschäftigen
- Jugendliche nur unter Aufsicht und zu Ausbildungszwecken
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo
Krankenhausreinigung bei Sanierungs- oder Umbauvorhaben betrifft Schnittstellen zwischen Baustelle und Klinikbetrieb. Der SiGeKo plant Absperrungen und Kommunikation frühzeitig.
- Reinigungsarbeiten in Klinikbereichen in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
- Hygieneplan der Einrichtung und Baustellenabsperrungen abstimmen
- auf PSA, Unterweisungsnachweise und getrennte Verkehrswege achten
- Schnittstellen zu parallelen Gewerken in infektionsgefährdeten Zonen koordinieren
- Mängel (fehlende PSA, unsachgemäße Abfallentsorgung) dokumentieren
Häufige Fragen zur Krankenhausreinigung
Brauche ich einen Hygieneplan? Ja – der der Einrichtung ist verbindlich; Mischverhältnisse und Verfahren daraus ableiten.
Darf ich kontaminierte Kleidung mit nach Hause? Nein – Schutz- und kontaminierte Arbeitskleidung nicht zur häuslichen Reinigung mitnehmen.
Was bei Nadelstich? Blutfluss fördern, viruzid desinfizieren, verbinden, sofort D-Arzt.
Wie entsorge ich Kanülen? Unmittelbar in stichfeste Einwegbehälter – geschlossen transportieren.
Welche Impfungen? Nach Gefährdungsbeurteilung – z. B. Hepatitis A/B, Masern.
Was prüft der SiGeKo? Koordination und Schnittstellen – die Reinigung verantwortet das ausführende Unternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Krankenhausreinigung:
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen)
- TRGS 401 (Hautkontakt)
- DGUV Information 207-006 (Nadelstichverletzungen)
- Robert Koch-Institut (RKI)
- WINGIS – Gefahrstoffinformationssystem WINGIS (DGUV) (www.wingis-online.de)
- DGUV-Baustein C 336 (Krankenhausreinigung)
Praxis: Maschinen, Aufzüge und Transport auf der Baustelle
Themen wie „Krankenhausreinigung auf Baustellen“ betreffen in der Praxis oft mehrere Gewerke: Anlieferung, Kranzeiten, Aufstellflächen und Fußgängerführung. Der SiGeKo verankert solche Punkte im SiGe-Plan und prüft bei Begehungen, ob Absperrungen, Einweisungen und Kommunikation zur Baustellenlogistik passen.
Praxisfall innerstädtisch: Gleichzeitige Nutzung eines Bauaufzugs durch Rohbau und Fassade ohne Prioritätenregel führte zu Konflikten und unsicheren Handgriffen. Abgestimmter Zeitplan und Sichtkontrolle durch SiGeKo und Projektleitung stabilisierten den Ablauf.
Typische Folgen: Beinahe-Unfälle an Schnittstellen, Behördenrückfragen zu Verkehrssicherung, Verzögerung durch fehlende Freigaben. Dokumentation in Begehungsprotokollen schafft Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten.
Grenzen und Hinweis
Für „Krankenhausreinigung auf Baustellen“ bleiben Bedienung, Prüfung und Unterweisung am Arbeitsmittel Aufgabe des einsetzenden Unternehmens. Der SiGeKo koordiniert übergreifende Organisation – nicht die technische Leitung der Maschine oder des Aufzugs.
Abgrenzung: Prüfpflichten nach BetrSichV und Herstellerangaben sind getrennt von der SiGeKo-Rolle. Der SiGe-Plan beschreibt Schnittstellen und Wege, nicht Ersatz für Geräteakten.
Hinweis: Dieser Text dient der Einordnung. Maßgeblich sind Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und die projektbezogene Gefährdungsbeurteilung.
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