SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 15.06.2025

Taubenverunreinigung auf Baustellen: Taubenkot, Biostoffe & SiGeKo

Taubenkot enthält krankheitserregende Mikroorganismen und kann reizend wirken. Welche Regeln zu Reinigung, staubarmen Verfahren und PSA bei Kontakt gelten.

Kurz erklärt: Verunreinigung durch Tauben

In Taubenkot sind Mikroorganismen – Bakterien und Pilze – enthalten, die Infektionserkrankungen und Allergien verursachen können. Krankheitserreger können auch am Gefieder haften und beim Aufflattern der Tiere in die Luft gelangen.

Dachböden, leerstehende Gebäude, Fassaden, Brücken und Industrieanlagen sind häufige Aufenthalts- und Nistplätze, die mit Taubenkot, Federn und Parasiten verunreinigt sind. Bei Reinigungs- oder Wartungsarbeiten können Beschäftigte krankheitserregenden Biostoffen ausgesetzt sein – besonders wenn Staub und Aerosole freigesetzt werden.

Der SiGeKo koordiniert Reinigungs- und Sanierungsarbeiten in taubenverunreinigten Bereichen im SiGe-Plan – besonders Absperrungen, Zugangswege und Schnittstellen zu parallelen Gewerken.

Gefährdungen

  • Infektionserkrankungen und Allergien durch Mikroorganismen im Taubenkot
  • Krankheitserreger am Gefieder – Freisetzung beim Aufflattern der Tiere
  • allergische Reaktionen durch Parasiten – z. B. Taubenzecken oder Taubenmilben
  • reizende bzw. ätzende Wirkung von Taubenkot auf Haut und Schleimhäute
  • erhöhte Gefährdung bei Tätigkeiten mit Freisetzung von Staub und Aerosolen

Typische Verunreinigungsbereiche

Tauben nutzen geschützte, wenig frequentierte Bereiche als Aufenthalts- und Nistplätze. Bei Reinigungs- oder Wartungsarbeiten in diesen Zonen ist die Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig.

  • Dachböden und leerstehende Gebäude
  • Fassaden, Vorsprünge und Dachkanten
  • Brücken und Industrieanlagen
  • Bereiche mit Taubenkot, Federn und Parasiten

Aufnahmewege biologischer Arbeitsstoffe

Biologische Arbeitsstoffe können über verschiedene Wege in den Körper gelangen. Das bestimmt die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

  • Atemwege – Einatmen von Staub und Aerosolen
  • Haut oder Schleimhäute – z. B. über Hautverletzungen oder aufgeweichte Haut bei Nassarbeit
  • Mund

Begehung oder Kontakt: Maßnahmen nach Situation

Nicht jede Tätigkeit in einem verunreinigten Bereich erfordert dieselben Schutzmaßnahmen. Entscheidend ist, ob Beschäftigte mit dem Material in Kontakt kommen und wie stark die Kontamination ist.

Taubenverunreinigung: Gefahren, staubarme Reinigung mit Staubklasse H, Schwarz-Weiß-Trennung und Atemschutz P2 oder P3.
Gefahren, Reinigungsverfahren und Schutzmaßnahmen im Überblick.
SituationKontaktErforderliche Maßnahmen
Begehung in verunreinigtem Bereichkein Kontakt mit Taubenkotallgemeine Hygienemaßnahmen
Arbeit in stark kontaminiertem BereichKontakt mit Materialvor Beginn reinigen und ggf. desinfizieren; staubarme Verfahren; PSA; bei erhöhter Exposition Schwarz-Weiß-Trennung
Schutzmaßnahmen nach Tätigkeit und Kontamination

Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Waschgelegenheit, Umkleide und Pausenräume bereitstellen
  • Arbeitskleidung und PSA getrennt von Privatkleidung lagern
  • nicht in kontaminierter Arbeitskleidung oder PSA in Pausenräume gehen

Staubarme Arbeitsverfahren

  • Taubenkot nicht mit Besen, Bürsten oder Hochdruckreiniger entfernen
  • Industriesauger der Staubklasse H einsetzen
  • muss Taubenkot vom Untergrund abgeschabt werden: Material vorher anfeuchten, um Staubfreisetzung zu verhindern
  • Abfall in dicht schließenden Behältern sammeln – z. B. Spannringfässer

Persönliche Schutzausrüstung

  • Grundausrüstung: flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe, waschbare Sicherheitsschuhe, staubdichter Einweg-Schutzanzug, Atemschutz mit P2-Partikelfilter
  • bei Tätigkeiten mit Spritzwasser: wasserdichte Einweg-Schutzkleidung und gebläseunterstützte Vollmasken
  • bei erhöhter Exposition: gebläseunterstützte Vollmasken mit P3-Filtern
  • Tragedauer der Atemschutzgeräte beachten
  • Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen

Räumliche Trennung bei erhöhter Exposition

Bei erhöhter Exposition ist eine räumliche Trennung zwischen kontaminierten und unkontaminierten Bereichen vorzusehen – die sogenannte Schwarz-Weiß-Trennung. Der Zugang erfolgt über eine Personenschleuse.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.

Die Rolle des SiGeKo

Taubenreinigungen betreffen oft Dach, Fassade und Innenbereiche gleichzeitig – mit Schnittstellen zu anderen Gewerken. Der SiGeKo plant Absperrungen und Kommunikation frühzeitig.

  • Taubenverunreinigung in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
  • Reinigungsphasen und Zugangswege mit ausführendem Unternehmen abstimmen
  • auf staubarme Verfahren, Staubklasse H und Unterweisungsnachweise achten
  • Schwarz-Weiß-Trennung und Personenschleuse bei erhöhter Exposition koordinieren
  • Mängel (Besen, Hochdruckreiniger, fehlende PSA) dokumentieren

Häufige Fragen zu Taubenverunreinigung

Darf ich Taubenkot mit dem Besen kehren? Nein – Besen, Bürsten und Hochdruckreiniger sind unzulässig; Industriesauger Staubklasse H oder angefeuchtetes Abkratzen.

Reicht allgemeine Hygiene bei Begehungen? Ja – wenn kein Kontakt mit Taubenkot besteht, z. B. bei reinen Begehungen.

Welcher Atemschutz? Grundausstattung P2; bei erhöhter Exposition gebläseunterstützte Vollmaske mit P3-Filter.

Wann Schwarz-Weiß-Trennung? Bei erhöhter Exposition – getrennte Bereiche mit Personenschleuse.

Wie entsorge ich Abfall? In dicht schließenden Behältern – z. B. Spannringfässer.

Was prüft der SiGeKo? Koordination und Schnittstellen – die Reinigung verantwortet das beauftragte Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Verunreinigung durch Tauben:

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • TRBA 500 (Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen)
  • DGUV Information 201-031 (Gesundheitsgefährdung durch Taubenkot)
  • BG Bau Baustein C 324 (Verunreinigung durch Tauben)

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