SiGeKo nach Bautätigkeitca. 4 Min. LesezeitStand: 03.01.2026

Werkstatt Fahrzeuginstandhaltung auf Baustellen: Gruben, Hebebühnen & SiGeKo

Werkstätten für Baumaschinen und Baufahrzeuge bergen spezielle Risiken: Absturz in Gruben, Quetschgefahr an Hebebühnen, brennbare Flüssigkeiten. Was Arbeitgeber und SiGeKo beachten müssen.

Kurz erklärt: Werkstatt sicher betreiben

Auf Baustellen werden Baumaschinen und Baufahrzeuge instand gehalten – in festen Werkstätten, Containern oder mobilen Serviceeinheiten. Unzureichend gesicherte Arbeitsgruben, überlastete Hebebühnen oder unsachgemäß gesicherte Fahrzeuge führen zu schweren Unfällen.

Zentrale Themen: sichere Werkstatträume, gekennzeichnete und abgesicherte Gruben, fachgerechte Nutzung von Hebebühnen und Unterstellböcken, Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und Hautschutz sowie regelmäßige Prüfungen.

Der SiGeKo berücksichtigt Werkstattbereiche in der Baustelleneinrichtung und koordiniert Schnittstellen zu Gefahrstoffen, Brandschutz und Verkehrssicherheit.

Gefährdungen

  • Absturz in ungesicherte oder unkennzeichnete Arbeitsgruben
  • Haut- und Atemwegsbelastung durch brennbare oder gesundheitsschädliche Stoffe
  • Quetsch- und Einklemmgefahr an Hebebühnen und unter angehobenen Fahrzeugen
  • Brandgefahr durch verschüttete Flüssigkeiten und ölgetränkte Putzlappen
  • Unfälle bei Reparaturen im öffentlichen Straßenverkehr

Schutzmaßnahmen: Reinigung und Gefahrstoffe

  • wasserlösliche Reinigungsmittel (z. B. Flüssigseife) statt brennbarer oder gesundheitsschädlicher Lösungsmittel verwenden
  • brennbare Flüssigkeiten (z. B. Kraftstoff) in bruchsicheren, verschließbaren und gekennzeichneten Behältern sammeln
  • verschüttete oder ausgelaufene Flüssigkeiten unverzüglich beseitigen und fachgerecht entsorgen
  • benutzte Putzlappen in dicht schließenden, nicht brennbaren Behältern sammeln (Brandgefahr durch Selbsterhitzung)
  • Hautschutzplan einhalten: Schutz vor Arbeitsbeginn/nach Pausen, Reinigung nach Arbeit/vor Pausen, Hautpflege am Schichtende
  • Abgase absaugen oder nach außen abführen

Werkstatträume

Werkstatträume auf Baustellen – ob Container, Halle oder provisorische Einrichtung – müssen den gleichen Grundanforderungen genügen wie stationäre Werkstätten.

Anforderungen an Fahrzeugwerkstätten: rutschhemmende öldichte Böden, Arbeitsgruben mit zwei Treppen und Kennzeichnung, Hebebühnen mit 50 cm Sicherheitsabstand, Fahrzeugsicherung mit Unterstellböcken, Batterieladeräume belüftet.
Werkstatträume, Arbeitsgruben, Hebebühnen, Fahrzeugsicherung und Batterien im Überblick.
  • Böden eben, rutschhemmend und undurchlässig für Benzin, Diesel und Öl
  • Notausgänge deutlich kennzeichnen und frei von Hindernissen halten
  • ausreichende Beleuchtung und Belüftung sicherstellen

Arbeitsgruben

  • mindestens zwei Treppen als Zugang vorsehen
  • Zugänge freihalten
  • Öffnungen deutlich kennzeichnen (z. B. schwarz-gelbe Warnmarkierung)
  • technische Lüftung mit mindestens 6-fachem Luftwechsel pro Stunde, wenn gesundheitsschädliche Gase oder Dämpfe auftreten können
  • ungenutzte Gruben abdecken, absperren oder verriegeln

Hebebühnen

AnforderungRegel
Belastungnicht überlasten, Fahrzeug zentriert und gleichmäßig aufsetzen
Bedienungnur unterwiesene und beauftragte Personen
Sicherheitsabstandmindestens 50 cm – Quetschgefahr vermeiden
Unbefugte Nutzungz. B. abschließbarer Hauptschalter
Prüfungtägliche Funktionsprüfung, mindestens jährlich durch befähigte Person
Hebebühnen sind Arbeitsmittel nach BetrSichV – Prüfergebnisse im Prüfbuch dokumentieren.

Fahrzeuge sichern

  • abgestellte Fahrzeuge gegen Wegrollen sichern: Feststellbremse und Unterlegkeile
  • an und unter angehobenen Fahrzeugen nur arbeiten, wenn diese mit Unterstellböcken gegen Abrollen, Absacken oder Umkippen gesichert sind
  • Unterstellböcke entsprechend der zulässigen Belastung wählen – Kennzeichnung muss am Unterstellbock vorhanden sein
  • Wagenheber nur bestimmungsgemäß verwenden (z. B. zum Radwechsel), nicht als dauerhafte Abstützung
  • kraftbetätigte Fahrzeugteile (Ladeschaufeln, gekippte Führerhäuser, Pritschen) formschlüssig gegen unbeabsichtigte Bewegungen oder Absinken sichern

Umgang mit Batterien

  • beim Befüllen geeignete Befüllgeräte verwenden
  • Batterien nur in dafür vorgesehenen Räumen laden
  • Laderäume trocken, kühl, belüftet und gekennzeichnet halten
  • Lüftungsanlage vor Beginn des Ladens einschalten und mindestens 1 Stunde nach Ende des Ladens weiterlaufen lassen
  • funkenbildende Betriebseinrichtungen (Schalter, Steckdosen) mindestens 1 m von den Batteriezellen entfernt
  • brennbare Stoffe fernhalten
  • Batterien nicht bei fließendem Strom abklemmen

Reparaturen im öffentlichen Straßenverkehr

Wird an Fahrzeugen im fließenden Verkehr gearbeitet, sind Schutzmaßnahmen gegen den vorbeifahrenden Verkehr erforderlich:

  • Warn- oder Schutzpfosten aufstellen
  • Warnkleidung tragen (mindestens Warnweste nach DIN EN ISO 20471)
  • Arbeitsbereich mit Warndreieck oder Warnleuchte kennzeichnen oder absperren

Prüfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge

  • tägliche Funktionsprüfungen der Arbeitsmittel (Hebebühnen, Wagenheber, Unterstellböcke)
  • mindestens jährliche Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person
  • Prüfergebnisse im Prüfbuch dokumentieren
  • arbeitsmedizinische Vorsorge nach Gefährdungsbeurteilung veranlassen oder anbieten – Beratung durch den Betriebsarzt

Die Rolle des SiGeKo

Werkstätten auf Baustellen sind Teil der Baustelleneinrichtung. Der SiGeKo plant ihren Standort, Zugänge und Schnittstellen zu anderen Bereichen und achtet bei Begehungen auf den sicheren Betrieb.

  • Werkstattbereich in der Baustelleneinrichtung/SiGe-Plan berücksichtigen (Lage, Zufahrt, Abgrenzung)
  • Arbeitsgruben, Hebebühnen und Gefahrstofflagerung in die Koordination einbeziehen
  • Schnittstellen zu Brandschutz, Gefahrstoffen und Verkehrswegen abstimmen
  • Mängel (ungesicherte Gruben, fehlende Kennzeichnung, überlastete Hebebühnen) dokumentieren und nachverfolgen

Häufige Fragen zur Fahrzeugwerkstatt

Muss eine Arbeitsgrube abgedeckt werden? Ja – ungenutzte Gruben sind abzudecken, abzusperren oder zu verriegeln.

Darf ich unter einem angehobenen Fahrzeug arbeiten? Nur mit geeigneten Unterstellböcken – der Wagenheber allein reicht nicht.

Wie oft muss eine Hebebühne geprüft werden? Täglich funktionsprüfen, mindestens jährlich durch eine befähigte Person.

Was macht der SiGeKo? Er plant und koordiniert den Werkstattbereich; den sicheren Betrieb verantworten die Unternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für die Werkstatt Fahrzeuginstandhaltung:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • DGUV Regel 100-500 (Betrieb von Arbeitsmitteln)
  • DGUV Regel 109-009 (Wartung von Kraftfahrzeugen)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • DIN EN ISO 20471 (Warnkleidung)
  • BG Bau Baustein A 029 (Werkstatt Fahrzeuginstandhaltung)

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