Kurz erklärt: Anstellaufzüge zum Lastentransport
Anstellaufzüge befördern Lasten vertikal an einer Führungsmast entlang – typisch an Gerüsten oder Fassaden. Sie unterscheiden sich von Anlege- und Schwenkarmaufzügen durch den senkrechten Führungsmast.
Fehlende Sicherungsmaßnahmen bei Montage oder unzureichende Absturzsicherung an Ladeplätzen bergen Absturzgefahr. Herabfallende Lasten können Personen verletzen.
Der SiGeKo koordiniert Anstellaufzüge im SiGe-Plan und prüft Aufstellung, Ladestellen und Gefahrenbereiche.
Gefährdungen
- Absturz bei fehlenden Sicherungsmaßnahmen während Montage oder Demontage
- Absturz bei unzureichender Absturzsicherung an erhöhten Ladeplätzen
- Verletzungen durch herabfallende Lasten
Aufstellung
Montage und Demontage nach Hersteller-Betriebs- und Montageanweisung – inklusive Verankerungsabstände des Mastes. Standsicherheit sicherstellen: Fahrgestell oder Grundrahmen darf nicht einsinken. Spindeln verwenden und ausreichende Lastverteilung durch geeignete Unterlagen.
- Abstand zwischen Lastträger und Arbeits-/Verkehrsbereichen mindestens 40 cm
- Abstand zu festen Objekten in Ladestellennähe mindestens 50 cm
- wenn 50 cm nicht möglich: Fahrweg eng verkleiden
- Mastverlängerung genau nach Montageanweisung – ggf. PSAgA erforderlich
Betrieb
- eigene Stromzuführung mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-Schutz)
- bei seilbetriebenen Aufzügen Seilschlaff vermeiden
- nur von beauftragter Person bedienen, die regelmäßig auf offensichtliche Mängel prüft
- Personenbeförderung verboten
- Gefahrenbereich am Fuß des Aufzugs absperren (2)
Obere und untere Ladestelle
- obere Ladestelle: Absturzsicherung Pflicht – Hersteller-Schutzeinrichtungen verwenden (3)
- Seitenschutz mindestens 1,00 m: Handlauf, Zwischengeländer und Bordbrett – oder Türen/Hebegitter
- Seitenschutz nur beim Be- und Entladen von begehbaren Lastaufnahmemitteln öffnen – nur in Breite des Geräts
- Lastaufnahmemittel über 0,50 m² Grundfläche gelten in der Regel als begehbar
- untere Ladestelle: Gefahrenbereich absperren, Zugang nur von einer Seite
- bei Gefahr durch herabfallende Gegenstände Schutzdach an unterer Ladestelle
Betreten der Lastaufnahme
- nur wenn der Hersteller das Betreten vorsieht
- Einfassung mit Geländer mindestens 1,10 m hoch
- Sicherungseinrichtungen gegen unbeabsichtigtes Fallen – z. B. Fangvorrichtung bei Geschwindigkeit oder Seilbruchventil
Prüfungen
- Art, Umfang und Frist nach Gefährdungsbeurteilung festlegen
- vor Erstbenutzung an neuem Standort durch fachkundige Person prüfen
- mindestens jährlich durch zur Prüfung befähigte Person
- Ergebnisse dokumentieren
Die Rolle des SiGeKo
Anstellaufzüge betreffen vertikalen Lasttransport, Ladeplätze in der Höhe und Gefahrenbereiche am Fuß. Der SiGeKo plant Standorte und Absperrungen im SiGe-Plan.
- Anstellaufzüge in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
- Aufstellung, Abstände und Mastverankerung abstimmen
- obere Ladestelle: Absturzsicherung und Seitenschutz prüfen
- untere Ladestelle: Gefahrenbereich und ggf. Schutzdach
- Prüfnachweise einfordern
- Mängel (fehlende Absperrung, zu geringer Abstand, fehlende Prüfung) dokumentieren
Häufige Fragen zu Anstellaufzügen
Was ist der Unterschied zu Anlegeaufzügen? Anstellaufzüge fahren senkrecht am Mast; Anlegeaufzüge schräg an einer Bahn.
Wie groß muss der Abstand sein? Mindestens 40 cm zum Arbeitsbereich, 50 cm zu festen Objekten.
Dürfen Personen mitfahren? Nein – Personenbeförderung ist verboten.
Wann darf man die Lastaufnahme betreten? Nur nach Herstellervorgabe, mit Geländer ab 1,10 m und Fangvorrichtung.
Braucht die untere Ladestelle ein Schutzdach? Wenn herabfallende Gegenstände drohen.
Was prüft der SiGeKo? Er koordiniert Standorte und Gefahrenbereiche; Aufstellung und Prüfung verantwortet der Arbeitgeber.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Anstellaufzüge:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Regel 100-500 (Betrieb von Arbeitsmitteln)
- DGUV-Baustein B 143 (Anstellaufzüge zum Lastentransport)
Praxis: SiGeKo-Koordination in Köln und NRW
Für „Anstellaufzüge auf Baustellen“ gilt auf Baustellen: Gefährdungen sind gewerkeübergreifend zu betrachten. Der SiGeKo stellt sicher, dass das Thema im SiGe-Plan vorkommt, Einweisungen nachvollziehbar sind und Mängel aus Begehungen mit Fristen verfolgt werden.
Praxisfall Mehrgewerke-Baustelle: Unklare Zuständigkeit bei einem wiederkehrenden Befund führte zu Verzögerung. Der SiGeKo dokumentierte Verantwortliche pro Gewerk im SiGe-Plan – die Beseitigung erfolgte durch das ausführende Unternehmen.
In Köln und NRW prüfen Behörden bei Vorfällen oft SiGe-Plan, Einweisungsnachweise und Begehungsprotokolle. Strukturierte Koordination verbessert Planbarkeit für Bauherr und GU.
Grenzen und Hinweis
Der SiGeKo koordiniert „Anstellaufzüge auf Baustellen“ im Arbeitsschutz-Kontext des Bauvorhabens – er ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung der ausführenden Firmen. Abgrenzung: Fachliche Ausführung und PSA-Wahl liegen beim Gewerk; SiGeKo sorgt für übergreifende Abstimmung.
Dieser Ratgeber basiert auf anerkannten Regeln (BaustellV, RAB, DGUV-Informationen) – keine Rechtsberatung. Einzelheiten können je nach Projekt abweichen.
Hinweis: Health and Safety+ unterstützt SiGeKo-Mandate in Köln und NRW – Erstabstimmung klärt Pflicht, Umfang und Schnittstellen.
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