SiGeKo nach Bautätigkeitca. 3 Min. LesezeitStand: 13.06.2026

Anstellaufzüge auf Baustellen: Mast, Ladeplatz & SiGeKo

Anstellaufzüge mit Führungsmast befördern Lasten vertikal – mit Abständen, Absturzsicherung und Prüfpflicht. Welche Regeln zu Aufstellung, Ladestellen und Betrieb gelten.

Kurz erklärt: Anstellaufzüge zum Lastentransport

Anstellaufzüge befördern Lasten vertikal an einer Führungsmast entlang – typisch an Gerüsten oder Fassaden. Sie unterscheiden sich von Anlege- und Schwenkarmaufzügen durch den senkrechten Führungsmast.

Fehlende Sicherungsmaßnahmen bei Montage oder unzureichende Absturzsicherung an Ladeplätzen bergen Absturzgefahr. Herabfallende Lasten können Personen verletzen.

Der SiGeKo koordiniert Anstellaufzüge im SiGe-Plan und prüft Aufstellung, Ladestellen und Gefahrenbereiche.

Gefährdungen

  • Absturz bei fehlenden Sicherungsmaßnahmen während Montage oder Demontage
  • Absturz bei unzureichender Absturzsicherung an erhöhten Ladeplätzen
  • Verletzungen durch herabfallende Lasten

Aufstellung

Montage und Demontage nach Hersteller-Betriebs- und Montageanweisung – inklusive Verankerungsabstände des Mastes. Standsicherheit sicherstellen: Fahrgestell oder Grundrahmen darf nicht einsinken. Spindeln verwenden und ausreichende Lastverteilung durch geeignete Unterlagen.

Anstellaufzüge: standsichere Aufstellung, Abstand 40/50 cm, Gefahrenbereich absperren, obere Ladestelle mit Seitenschutz und Prüfung.
Aufstellung, Betrieb, Ladeplätze und Prüfung im Überblick.
  • Abstand zwischen Lastträger und Arbeits-/Verkehrsbereichen mindestens 40 cm
  • Abstand zu festen Objekten in Ladestellennähe mindestens 50 cm
  • wenn 50 cm nicht möglich: Fahrweg eng verkleiden
  • Mastverlängerung genau nach Montageanweisung – ggf. PSAgA erforderlich

Betrieb

  • eigene Stromzuführung mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-Schutz)
  • bei seilbetriebenen Aufzügen Seilschlaff vermeiden
  • nur von beauftragter Person bedienen, die regelmäßig auf offensichtliche Mängel prüft
  • Personenbeförderung verboten
  • Gefahrenbereich am Fuß des Aufzugs absperren (2)

Obere und untere Ladestelle

  • obere Ladestelle: Absturzsicherung Pflicht – Hersteller-Schutzeinrichtungen verwenden (3)
  • Seitenschutz mindestens 1,00 m: Handlauf, Zwischengeländer und Bordbrett – oder Türen/Hebegitter
  • Seitenschutz nur beim Be- und Entladen von begehbaren Lastaufnahmemitteln öffnen – nur in Breite des Geräts
  • Lastaufnahmemittel über 0,50 m² Grundfläche gelten in der Regel als begehbar
  • untere Ladestelle: Gefahrenbereich absperren, Zugang nur von einer Seite
  • bei Gefahr durch herabfallende Gegenstände Schutzdach an unterer Ladestelle

Betreten der Lastaufnahme

  • nur wenn der Hersteller das Betreten vorsieht
  • Einfassung mit Geländer mindestens 1,10 m hoch
  • Sicherungseinrichtungen gegen unbeabsichtigtes Fallen – z. B. Fangvorrichtung bei Geschwindigkeit oder Seilbruchventil

Prüfungen

  • Art, Umfang und Frist nach Gefährdungsbeurteilung festlegen
  • vor Erstbenutzung an neuem Standort durch fachkundige Person prüfen
  • mindestens jährlich durch zur Prüfung befähigte Person
  • Ergebnisse dokumentieren

Die Rolle des SiGeKo

Anstellaufzüge betreffen vertikalen Lasttransport, Ladeplätze in der Höhe und Gefahrenbereiche am Fuß. Der SiGeKo plant Standorte und Absperrungen im SiGe-Plan.

  • Anstellaufzüge in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
  • Aufstellung, Abstände und Mastverankerung abstimmen
  • obere Ladestelle: Absturzsicherung und Seitenschutz prüfen
  • untere Ladestelle: Gefahrenbereich und ggf. Schutzdach
  • Prüfnachweise einfordern
  • Mängel (fehlende Absperrung, zu geringer Abstand, fehlende Prüfung) dokumentieren

Häufige Fragen zu Anstellaufzügen

Was ist der Unterschied zu Anlegeaufzügen? Anstellaufzüge fahren senkrecht am Mast; Anlegeaufzüge schräg an einer Bahn.

Wie groß muss der Abstand sein? Mindestens 40 cm zum Arbeitsbereich, 50 cm zu festen Objekten.

Dürfen Personen mitfahren? Nein – Personenbeförderung ist verboten.

Wann darf man die Lastaufnahme betreten? Nur nach Herstellervorgabe, mit Geländer ab 1,10 m und Fangvorrichtung.

Braucht die untere Ladestelle ein Schutzdach? Wenn herabfallende Gegenstände drohen.

Was prüft der SiGeKo? Er koordiniert Standorte und Gefahrenbereiche; Aufstellung und Prüfung verantwortet der Arbeitgeber.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Anstellaufzüge:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Regel 100-500 (Betrieb von Arbeitsmitteln)
  • DGUV-Baustein B 143 (Anstellaufzüge zum Lastentransport)

Praxis: SiGeKo-Koordination in Köln und NRW

Für „Anstellaufzüge auf Baustellen“ gilt auf Baustellen: Gefährdungen sind gewerkeübergreifend zu betrachten. Der SiGeKo stellt sicher, dass das Thema im SiGe-Plan vorkommt, Einweisungen nachvollziehbar sind und Mängel aus Begehungen mit Fristen verfolgt werden.

Praxisfall Mehrgewerke-Baustelle: Unklare Zuständigkeit bei einem wiederkehrenden Befund führte zu Verzögerung. Der SiGeKo dokumentierte Verantwortliche pro Gewerk im SiGe-Plan – die Beseitigung erfolgte durch das ausführende Unternehmen.

In Köln und NRW prüfen Behörden bei Vorfällen oft SiGe-Plan, Einweisungsnachweise und Begehungsprotokolle. Strukturierte Koordination verbessert Planbarkeit für Bauherr und GU.

Grenzen und Hinweis

Der SiGeKo koordiniert „Anstellaufzüge auf Baustellen“ im Arbeitsschutz-Kontext des Bauvorhabens – er ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung der ausführenden Firmen. Abgrenzung: Fachliche Ausführung und PSA-Wahl liegen beim Gewerk; SiGeKo sorgt für übergreifende Abstimmung.

Dieser Ratgeber basiert auf anerkannten Regeln (BaustellV, RAB, DGUV-Informationen) – keine Rechtsberatung. Einzelheiten können je nach Projekt abweichen.

Hinweis: Health and Safety+ unterstützt SiGeKo-Mandate in Köln und NRW – Erstabstimmung klärt Pflicht, Umfang und Schnittstellen.

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