SiGeKo nach Bautätigkeitca. 2 Min. LesezeitStand: 09.06.2026

Schwenkarmaufzüge auf Baustellen: Aufstellung, Last & SiGeKo

Schwenkarmaufzüge erleichtern den Materialtransport in der Höhe – mit klaren Anforderungen an Befestigung, Gefahrenbereich und Prüfung. Welche Regeln zu Aufstellung, Betrieb und Absturzsicherung gelten.

Kurz erklärt: Schwenkarmaufzüge am Bau

Schwenkarmaufzüge heben Material an Fassaden, Fenstern oder Gerüsten in höhere Geschosse. Sie werden als Boden-Decke-Säulen, auf Dreibeinen, Fensterkonsolen oder am Gerüst montiert.

Fehlende Sicherungsmaßnahmen bei Montage oder unzureichende Absturzsicherung an Ladeplätzen bergen Absturzgefahr. Während des Betriebs drohen Verletzungen durch herabfallende Lasten oder Quetschungen beim Einfädeln des Seils.

Der SiGeKo koordiniert Schwenkarmaufzüge im SiGe-Plan und prüft Aufstellung, Gefahrenbereich und Prüfnachweise.

Gefährdungen

  • Absturz bei fehlenden Sicherungsmaßnahmen während Montage oder Demontage
  • Absturz bei unzureichender Absturzsicherung an erhöhten Ladeplätzen
  • Verletzungen durch herabfallende Lasten
  • Quetschverletzungen beim Einfädeln des Hubseils

Aufstellung

Aufstellung nach Herstelleranweisung unter fachkundiger Aufsicht. Absturzgefahr für Personen während der Montage ausschließen.

Eigene Stromquelle für die Winde verwenden – z. B. Baustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-Schutz).

Schwenkarmaufzüge: Aufstellung, Boden-Decke-Säule, Fensterkonsole, Absturzsicherung am Ladeplatz, Gefahrenbereich absperren, FI-Schutz und Prüfung.
Aufstellung, Betrieb, Stromversorgung und Prüfung im Überblick.
  • Boden-Decke-Säulen hinter standfesten Bauteilen sicher verankern
  • Kopf- und Fußplatten mit Dübeln befestigen, wenn Kopfplatte zu klein – Durchmesser mindestens 1/6 der Säulenhöhe
  • Säulen nicht zwischen Kragplatten klemmen
  • Dreibeine nur auf tragfähigen Untergründen (z. B. Betondecke); Gegengewicht nach Hersteller – keine losen Baustoffe
  • Fensterkonsole: unterer Stützarm waagerecht und sicher auf Fensterbank (5); seitliche Befestigung nur bei tragfähigem Mauerwerk mind. 24 cm (6)
  • Befestigung am Gerüst nur nach Herstelleranweisung – Gerüst ausreichend aussteifen und verankern (4)

Betrieb

  • Hubseil nicht direkt um Lasten schlingen – geeignete Anschlagmittel in Sicherungshaken mit Fangnutzen verwenden
  • Absturzsicherung an erhöhten Ladeplätzen (3)
  • Bereich unter der schwebenden Last absperren
  • Drehrichtung der Seiltrommel muss mit Auf-Ab-Markierung an der Handsteuerung übereinstimmen
  • Aufzug gegen unbefugte Benutzung sichern
  • Handsteuerung während Pausen und am Schichtende nicht liegen lassen (7)

Prüfungen und Wartung

  • Art, Umfang und Frist der Prüfung nach Gefährdungsbeurteilung festlegen
  • vor Erstbenutzung an jedem neuen Standort oder täglich durch fachkundige Person prüfen
  • je nach Betriebsbedingungen, mindestens jährlich durch zur Prüfung befähigte Person (z. B. Sachverständiger)
  • Ergebnisse wiederkehrender Prüfungen dokumentieren
  • Wartung und Reparatur nur durch fachkundiges Fachpersonal

Die Rolle des SiGeKo

Schwenkarmaufzüge betreffen Heben von Lasten, Absturzsicherung und Schnittstellen zu Gerüst und Fassade. Der SiGeKo plant Standorte und Gefahrenbereiche im SiGe-Plan.

  • Schwenkarmaufzüge in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
  • Aufstellung, Verankerung und Gerüstschnittstelle abstimmen
  • Gefahrenbereich unter schwebender Last und Ladeplatz-Absturzsicherung prüfen
  • Prüfnachweise und FI-geschützte Stromversorgung einfordern
  • Mängel (fehlende Absperrung, unsichere Fensterkonsole, fehlende Prüfung) dokumentieren

Häufige Fragen zu Schwenkarmaufzügen

Darf man Ziegel oder Zementsäcke als Gegengewicht nutzen? Nein – nur Hersteller-Gegengewichte verwenden.

Wann braucht es Absturzsicherung? An erhöhten Ladeplätzen und während der Montage.

Darf das Seil um die Last geschlungen werden? Nein – Anschlagmittel mit Sicherungshaken verwenden.

Wie oft muss geprüft werden? Täglich bzw. vor Erstbenutzung am Standort; mindestens jährlich durch ZpP.

Darf die Handsteuerung liegen bleiben? Nein – gegen Missbrauch sichern und nicht unbeaufsichtigt lassen.

Was prüft der SiGeKo? Er koordiniert Standorte und Gefahrenbereiche; Aufstellung und Prüfung verantwortet der Arbeitgeber.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Schwenkarmaufzüge:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Regel 100-500 (Betrieb von Arbeitsmitteln)
  • BG Bau Baustein B 141 (Schwenkarmaufzüge)

SiGeKo, Arbeitssicherheit oder Baustellenüberwachung in Köln und NRW?

Wir klären in einer kurzen Erstabstimmung Pflicht, Leistungsumfang und die nächsten Schritte für Ihr Bauvorhaben.

Direkt beraten lassen

Für konkrete Fragen zu SiGe-Plan, Vorankündigung oder Baustellenüberwachung: