SiGeKo nach Bautätigkeitca. 5 Min. LesezeitStand: 15.05.2025

Dacharbeiten auf Baustellen: Arbeitsplätze, Tabelle 1 & SiGeKo

Welcher Arbeitsplatz bei welcher Dachneigung nötig ist, regelt Tabelle 1. Welche Rangfolge bei Absturzsicherungen gilt und wann PSAgA Ausnahme ist.

Kurz erklärt: Arbeitsplätze und Absturzsicherungen bei Dacharbeiten

Mängel bei Einrichtung und Beschaffenheit von Arbeitsplätzen bei Dacharbeiten können zu Sturz- oder Absturzunfällen führen. Arbeitsplätze müssen nach Tabelle 1 so eingerichtet sein, dass sie ein sicheres Arbeiten gewährleisten.

Die Wahl hängt von der Dachneigung, der Tätigkeit, der baulichen Anlage, wechselnden Bauzuständen und Witterung ab. Bei Absturzsicherungen gilt die Rangfolge: Seitenschutz vor Auffangeinrichtungen vor PSAgA.

Der SiGeKo koordiniert Dacharbeitsphasen im SiGe-Plan – besonders Arbeitsplatzwahl, Absturzschutz und Schnittstellen zu Gerüst und anderen Gewerken.

Gefährdungen

  • Sturz- und Absturzunfälle durch mangelhafte Arbeitsplätze
  • Durchbruch nicht begehbarer Bauteile – Lichtkuppeln, Glasdächer, Wellplatten
  • Absturz an Dachkanten und Verkehrswegen
  • Rutschgefahr bei Regen, Wind, Raureif, Schnee und Vereisung

Allgemeines: Was die Arbeitsplatzwahl bestimmt

  • Art der baulichen Anlage – z. B. nicht begehbare Bauteile, Schächte, Freileitungen, Dachüberstände, Attikahöhe
  • wechselnde Bauzustände – Abstimmung mit anderen Gewerken, Baufortschritt
  • Witterung – Regen, Wind, Raureif, Schnee, Vereisung
  • auszuführende Arbeiten – Unterdeckung, Einlatten, Dacheindeckung

Tabelle 1: Arbeitsplätze nach Tätigkeit und Dachneigung

Die Nummern verweisen auf die Schutzmaßnahmen 1 bis 9 in der Legende. Fußnoten: * bei nicht durchsturzsicheren Bauteilen; ** bei rauen Oberflächen mit ausreichender Standsicherheit kann unter Bedingungen auf besonderen Arbeitsplatz verzichtet werden.

Dacharbeiten: Tabelle 1 nach Dachneigung, Rangfolge Seitenschutz vor Auffang vor PSAgA, Gerüst und Fangnetz.
Arbeitsplätze, Absturzsicherungs-Rangfolge und typische Maßnahmen im Überblick.
Tätigkeit≤ 22,5°> 22,5° bis 45°> 45° bis 60°> 60°
A Aufrichten Dachstühle1/4/5/91/4/5/94/5/94/5/9
B Dachlatten111/41/4
C Schalung11/2/8/**2/3/82/4/5
D Dachdeckung12/3/8/**2/32/4/5
E Dachabdichtung12/3/4/**2/3/42/4/5
F Metallfläche12/3/42/3/42/4/5
G Dachrinnen, Ortgang4/5/94/5/94/5/94/5/9
H Dachrinnenreinigung14/5/9/64/5/9/64/5/9/6
I Abbrucharbeiten12/3/*2/3/*2/4/5
Tabelle 1 – Arbeitsplätze bei Dachneigungen (Auszug C 345)

Legende Tabelle 1 (Maßnahmen 1–9)

  • 1 – kein besonderer Arbeitsplatz erforderlich
  • 2 – Dachdecker-Auflegeleiter (bis maximal 75°)
  • 3 – Dachdeckerstühle
  • 4 – Gerüste
  • 5 – fahrbare Hubarbeitsbühnen
  • 6 – Anlegeleitern
  • 7 – hochziehbare Personenaufnahmemittel
  • 8 – Standlatten nach Tabelle 2 oder Standöffnung in der Schalung
  • 9 – Fahrgerüste / fahrbare Arbeitsbühnen

Tabelle 2: Standlatten aus Nadelholz

Querschnitt (mm)max. Stützweite (cm)SortierungFestigkeitsklasse
30 × 5080S10 TS / S 10 (rot)C 27 M
40 × 60100S10 TS / S 10 (rot)C 24 M
Regelquerschnitte Standlatten (ohne weiteren Nachweis)

Absturzsicherungen: Rangfolge und Seitenschutz

Arbeitsplätze und Verkehrswege sind so einzurichten, dass Absturzgefahren möglichst vermieden werden. Bei Absturzsicherungen gilt:

  • Seitenschutz hat Vorrang
  • Auffangeinrichtungen – Fanggerüste, Schutznetze – nur wenn Seitenschutz aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich
  • PSAgA nur, wenn weder Seitenschutz noch Auffangeinrichtungen aus technischen oder baulichen Gründen möglich sind
  • bei Neigung bis 22,5°: Arbeitsplätze und Verkehrswege mit Seitenschutz gegen Absturz sichern

PSAgA bei Dacharbeiten

PSAgA soll bei Dacharbeiten grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Ausnahme: kurzzeitige Arbeiten, wenn geeignete Anschlagpunkte vorhanden sind.

  • Rettungsmaßnahmen festlegen
  • Anschlagpunkte durch Arbeitgeber oder befähigte Aufsicht festlegen
  • praktische Unterweisung und Übungen zur PSAgA-Benutzung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.

Die Rolle des SiGeKo

Dacharbeiten betreffen Arbeitsplatzwahl, Absturzschutz und Witterungsphasen gleichzeitig. Der SiGeKo plant diese Themen frühzeitig im SiGe-Plan.

  • Dacharbeiten in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
  • Arbeitsplätze nach Tabelle 1 und Dachneigung mit ausführendem Gewerk abstimmen
  • auf Seitenschutz, Fangnetze und Gerüstphasen achten
  • Schnittstellen zu parallelen Gewerken und Witterung koordinieren
  • Mängel (falscher Arbeitsplatz, fehlender Seitenschutz) dokumentieren

Häufige Fragen zu Dacharbeiten und Arbeitsplätzen

Wo finde ich den richtigen Arbeitsplatz? In Tabelle 1 – nach Tätigkeit und Dachneigung (Spalten I bis IV).

Was hat Vorrang bei Absturzschutz? Seitenschutz, dann Auffangeinrichtungen, dann PSAgA.

Darf ich PSAgA auf dem Dach nutzen? Grundsätzlich nein – nur kurzzeitig mit geeigneten Anschlagpunkten.

Wann reicht Maßnahme 1? Kein besonderer Arbeitsplatz – z. B. flaches Dach ≤ 22,5° bei einigen Tätigkeiten.

Was bedeutet ** in der Tabelle? Bei rauer Oberfläche mit ausreichender Standsicherheit unter Bedingungen möglich.

Was prüft der SiGeKo? Koordination und Absturzschutz – die Ausführung verantwortet das Dachdeckerunternehmen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Wichtige Grundlagen für Dacharbeiten – Arbeitsplätze und Absturzsicherungen:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
  • DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
  • ASR A2.1 (Schutz vor Absturz)
  • TRBS 2121 (Gefährdungen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln)
  • DGUV Regel 112-198 (Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz)
  • DGUV Information 201-054 (Dach-, Zimmerer- und Holzbauarbeiten)
  • DGUV-Baustein C 345 (Dacharbeiten: Arbeitsplätze und Absturzsicherungen)

Praxis: Höhenarbeit und Gerüst – SiGeKo-Koordination

Bei Themen wie „Dacharbeiten auf Baustellen“ koordiniert der SiGeKo in Köln und NRW Schnittstellen zwischen Gewerken: Wann steht Kollektivschutz, wer nutzt Übergänge, wie sind Wege und Absturzrisiken im SiGe-Plan verankert? In der Praxis entstehen Mängel an Übergangsfeldern – offene Öffnungen vor montiertem Seitenschutz oder parallele Arbeiten unterhalb ohne Absperrung.

Praxisfall Sanierung: Mehrere Nachunternehmer teilten sich Zugänge über dasselbe Gerüst mit unterschiedlichen Einweisungsständen. Der SiGeKo dokumentierte Mängel mit Frist, aktualisierte Wegeführung im SiGe-Plan und veranlasste abgestimmte Einweisung vor dem nächsten Gewerk.

Typische Folgen ungeklärter Schnittstellen: Stillstand nach Behördenbesuch, Nachrüstung von Schutzmaßnahmen, Verzögerung des Folgegewerks. Der SiGeKo priorisiert und protokolliert – die fachgerechte Ausführung obliegt dem ausführenden Unternehmen.

Grenzen und Hinweis

Der SiGeKo koordiniert übergreifende Sicherheitsmaßnahmen zu „Dacharbeiten auf Baustellen“ – er ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung und Aufsicht des Gerüstbauers oder ausführenden Gewerks. Abgrenzung: Montageanweisung und Standsicherheit sind Gewerke-Verantwortung; SiGe-Plan und Begehung sind übergreifende Koordination nach RAB 30.

Kollektiver Absturzschutz hat Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Maßgeblich sind BaustellV, ASR A2.1 und die jeweiligen DGUV-Regeln – Einzelheiten sind gewerkspezifisch zu bewerten.

Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Projektbezogene Maßnahmen ergeben sich aus SiGe-Plan und Gefährdungsbeurteilung Ihres Vorhabens in Köln oder NRW.

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