Kurz erklärt: Arbeitsplätze und Absturzsicherungen bei Dacharbeiten
Mängel bei Einrichtung und Beschaffenheit von Arbeitsplätzen bei Dacharbeiten können zu Sturz- oder Absturzunfällen führen. Arbeitsplätze müssen nach Tabelle 1 so eingerichtet sein, dass sie ein sicheres Arbeiten gewährleisten.
Die Wahl hängt von der Dachneigung, der Tätigkeit, der baulichen Anlage, wechselnden Bauzuständen und Witterung ab. Bei Absturzsicherungen gilt die Rangfolge: Seitenschutz vor Auffangeinrichtungen vor PSAgA.
Der SiGeKo koordiniert Dacharbeitsphasen im SiGe-Plan – besonders Arbeitsplatzwahl, Absturzschutz und Schnittstellen zu Gerüst und anderen Gewerken.
Gefährdungen
- Sturz- und Absturzunfälle durch mangelhafte Arbeitsplätze
- Durchbruch nicht begehbarer Bauteile – Lichtkuppeln, Glasdächer, Wellplatten
- Absturz an Dachkanten und Verkehrswegen
- Rutschgefahr bei Regen, Wind, Raureif, Schnee und Vereisung
Allgemeines: Was die Arbeitsplatzwahl bestimmt
- Art der baulichen Anlage – z. B. nicht begehbare Bauteile, Schächte, Freileitungen, Dachüberstände, Attikahöhe
- wechselnde Bauzustände – Abstimmung mit anderen Gewerken, Baufortschritt
- Witterung – Regen, Wind, Raureif, Schnee, Vereisung
- auszuführende Arbeiten – Unterdeckung, Einlatten, Dacheindeckung
Tabelle 1: Arbeitsplätze nach Tätigkeit und Dachneigung
Die Nummern verweisen auf die Schutzmaßnahmen 1 bis 9 in der Legende. Fußnoten: * bei nicht durchsturzsicheren Bauteilen; ** bei rauen Oberflächen mit ausreichender Standsicherheit kann unter Bedingungen auf besonderen Arbeitsplatz verzichtet werden.
| Tätigkeit | ≤ 22,5° | > 22,5° bis 45° | > 45° bis 60° | > 60° |
|---|---|---|---|---|
| A Aufrichten Dachstühle | 1/4/5/9 | 1/4/5/9 | 4/5/9 | 4/5/9 |
| B Dachlatten | 1 | 1 | 1/4 | 1/4 |
| C Schalung | 1 | 1/2/8/** | 2/3/8 | 2/4/5 |
| D Dachdeckung | 1 | 2/3/8/** | 2/3 | 2/4/5 |
| E Dachabdichtung | 1 | 2/3/4/** | 2/3/4 | 2/4/5 |
| F Metallfläche | 1 | 2/3/4 | 2/3/4 | 2/4/5 |
| G Dachrinnen, Ortgang | 4/5/9 | 4/5/9 | 4/5/9 | 4/5/9 |
| H Dachrinnenreinigung | 1 | 4/5/9/6 | 4/5/9/6 | 4/5/9/6 |
| I Abbrucharbeiten | 1 | 2/3/* | 2/3/* | 2/4/5 |
Legende Tabelle 1 (Maßnahmen 1–9)
- 1 – kein besonderer Arbeitsplatz erforderlich
- 2 – Dachdecker-Auflegeleiter (bis maximal 75°)
- 3 – Dachdeckerstühle
- 4 – Gerüste
- 5 – fahrbare Hubarbeitsbühnen
- 6 – Anlegeleitern
- 7 – hochziehbare Personenaufnahmemittel
- 8 – Standlatten nach Tabelle 2 oder Standöffnung in der Schalung
- 9 – Fahrgerüste / fahrbare Arbeitsbühnen
Tabelle 2: Standlatten aus Nadelholz
| Querschnitt (mm) | max. Stützweite (cm) | Sortierung | Festigkeitsklasse |
|---|---|---|---|
| 30 × 50 | 80 | S10 TS / S 10 (rot) | C 27 M |
| 40 × 60 | 100 | S10 TS / S 10 (rot) | C 24 M |
Absturzsicherungen: Rangfolge und Seitenschutz
Arbeitsplätze und Verkehrswege sind so einzurichten, dass Absturzgefahren möglichst vermieden werden. Bei Absturzsicherungen gilt:
- Seitenschutz hat Vorrang
- Auffangeinrichtungen – Fanggerüste, Schutznetze – nur wenn Seitenschutz aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich
- PSAgA nur, wenn weder Seitenschutz noch Auffangeinrichtungen aus technischen oder baulichen Gründen möglich sind
- bei Neigung bis 22,5°: Arbeitsplätze und Verkehrswege mit Seitenschutz gegen Absturz sichern
PSAgA bei Dacharbeiten
PSAgA soll bei Dacharbeiten grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Ausnahme: kurzzeitige Arbeiten, wenn geeignete Anschlagpunkte vorhanden sind.
- Rettungsmaßnahmen festlegen
- Anschlagpunkte durch Arbeitgeber oder befähigte Aufsicht festlegen
- praktische Unterweisung und Übungen zur PSAgA-Benutzung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo
Dacharbeiten betreffen Arbeitsplatzwahl, Absturzschutz und Witterungsphasen gleichzeitig. Der SiGeKo plant diese Themen frühzeitig im SiGe-Plan.
- Dacharbeiten in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
- Arbeitsplätze nach Tabelle 1 und Dachneigung mit ausführendem Gewerk abstimmen
- auf Seitenschutz, Fangnetze und Gerüstphasen achten
- Schnittstellen zu parallelen Gewerken und Witterung koordinieren
- Mängel (falscher Arbeitsplatz, fehlender Seitenschutz) dokumentieren
Häufige Fragen zu Dacharbeiten und Arbeitsplätzen
Wo finde ich den richtigen Arbeitsplatz? In Tabelle 1 – nach Tätigkeit und Dachneigung (Spalten I bis IV).
Was hat Vorrang bei Absturzschutz? Seitenschutz, dann Auffangeinrichtungen, dann PSAgA.
Darf ich PSAgA auf dem Dach nutzen? Grundsätzlich nein – nur kurzzeitig mit geeigneten Anschlagpunkten.
Wann reicht Maßnahme 1? Kein besonderer Arbeitsplatz – z. B. flaches Dach ≤ 22,5° bei einigen Tätigkeiten.
Was bedeutet ** in der Tabelle? Bei rauer Oberfläche mit ausreichender Standsicherheit unter Bedingungen möglich.
Was prüft der SiGeKo? Koordination und Absturzschutz – die Ausführung verantwortet das Dachdeckerunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Dacharbeiten – Arbeitsplätze und Absturzsicherungen:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- ASR A2.1 (Schutz vor Absturz)
- TRBS 2121 (Gefährdungen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln)
- DGUV Regel 112-198 (Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz)
- DGUV Information 201-054 (Dach-, Zimmerer- und Holzbauarbeiten)
- BG Bau Baustein C 345 (Dacharbeiten: Arbeitsplätze und Absturzsicherungen)
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