Kurz erklärt: Dachdeckung mit Profilblechen
Bei der Dachdeckung mit Profilblechen bestehen Absturzgefahren an Außenkanten und ins Gebäudeinnere. Nasse oder vereiste Bleche erhöhen die Rutschgefahr.
Sorgfältige Planung und Organisation sind Voraussetzung für einen sicheren Ablauf. Verlegearbeiten erfolgen unter Aufsicht einer befugten und sachkundigen Person – mit schriftlicher Verlegeanweisung auf der Baustelle.
Der SiGeKo koordiniert Dachdeckungsphasen im SiGe-Plan – besonders Absturzschutz, Gefahrenbereich unter dem Dach und Schnittstellen zu Gerüst und Netzen.
Gefährdungen
- Absturzunfälle durch fehlende Sicherungsmaßnahmen an Außenkanten und ins Innere
- Rutschunfälle auf nassen oder vereisten Profilblechen
- Absturz durch nicht gesicherte Dachöffnungen – z. B. Lichtkuppeln
- Herabfallende Bleche oder Bündel bei Wind
- Überlastung der Unterkonstruktion durch gelagerte Blechbündel
Allgemeines: Planung und Unterweisung
- sorgfältige Planung und Organisation des Arbeitsablaufs
- Betriebsanweisung erstellen und Beschäftigte unterweisen
- Verlegearbeiten nur unter Aufsicht einer befugten und sachkundigen Person
- schriftliche Verlegeanweisung mit Verlegerichtung und Befestigung auf der Baustelle vorhalten
Transport, Lagerung und Verlegen
- Gefahrenbereich unter den Verlegearbeiten absperren und kennzeichnen
- Zugang zum Arbeitsplatz auf dem Dach über Treppen oder Treppentürme
- bei Lagerung von Blechbündeln auf dem Dach: Tragfähigkeit der Unterkonstruktion beachten
- geöffnete Bündel und Einzelbleche gegen Windanheben sichern
- bei böigem und starkem Wind Arbeiten einstellen
- Anschlagmittel nur aus sicherer Standposition lösen
Absturzsicherungen
Absturzschutz muss bis zur fallfesten Montage von Lichtkuppeln aufrechterhalten werden. Dachaussparungen sind unter Absturzschutz anzufertigen und gegen Hereinfallen zu sichern.
- Bleche durch geeignete Oberflächenbeschaffenheit rutschhemmend gestalten – z. B. rutschhemmende Matten
- Fangschutz bis fallfeste Lichtkuppel-Montage aufrechterhalten
| Situation | Absturzhöhe | Maßnahme |
|---|---|---|
| Außenkante am Arbeitsplatz | über 2,00 m | Seitenschutz, Fanggerüst, Randabsicherung oder Absperrung mind. 2,00 m (Geländer, Ketten – Absperrbänder unzulässig) |
| Sturz ins Gebäudeinnere | — | Fanggeräte – z. B. Schutznetze möglichst nah unter dem Arbeitsplatz |
| Verkehrswege am Dachrand | über 1,00 m | Seitenschutz – z. B. an Giebel, Traufe und Öffnungen |
| Dachaussparungen / Lichtkuppeln | — | unter Absturzschutz anfertigen, begehbare Abdeckungen oder Netzkonstruktionen |
Schutznetze System S
- nur geprüfte, dauerhaft gekennzeichnete und unbeschädigte Schutznetze System S – Netze mit Randseil
- Netze nur verwenden, wenn innerhalb des letzten Jahres auf Alterung geprüft
- Gebrauchsanleitung auf der Baustelle vorhalten
- Fangnetze möglichst nah unter den zu sichernden Arbeitsplätzen aufhängen
Randsicherungen
Randsicherungen verhindern Abstürze von Dach- oder Deckenkanten. Sie können auf der Dachfläche oder unterhalb der Dach- bzw. Deckenkante angebracht werden.
- statische und bauliche Voraussetzungen für Anschlagpunkte vor Montage klären
- Montage nach Montage- und Gebrauchsanleitung des Herstellers
- Randsicherung auf der Dachfläche oder unterhalb der Kante – je nach baulicher Situation
PSAgA als Alternative
Kann technischer oder baulicher Randabsicherung aus technischen oder baulichen Gründen nicht genutzt werden, ist nach Gefährdungsbeurteilung persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu verwenden.
- Anschlagpunkte mit Tragfähigkeit mindestens 9 kN je Person
- Festlegung und Sicherstellung der Anschlagpunkte durch Arbeitgeber oder befähigte Aufsicht
- bei Gefahr des freien Hängens: Rettungskonzept inklusive Rettungsmittel
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Beratung durch den Betriebsarzt.
Die Rolle des SiGeKo
Profilblech-Dachdeckung betrifft Absturzschutz, Windphasen und den Schutz Dritter unter dem Dach. Der SiGeKo plant diese Phasen frühzeitig im SiGe-Plan.
- Dachdeckung mit Profilblechen in Gefährdungsbeurteilung und SiGe-Plan einbeziehen
- Fangnetze, Randsicherungen und Gefahrenbereich mit Dachdecker abstimmen
- auf Verlegeanweisung, Windgrenzen und Prüfnachweise der Netze achten
- Schnittstellen zu Gerüst, Kran und parallelen Gewerken koordinieren
- Mängel (fehlender Absturzschutz, offene Bündel bei Wind) dokumentieren
Häufige Fragen zur Dachdeckung mit Profilblechen
Ab wann Absturzschutz an der Außenkante? Bei Absturzhöhe über 2,00 m – Seitenschutz, Fanggerüst oder Absperrung mind. 2,00 m.
Dürfen Absperrbänder als Absperrung dienen? Nein – Geländer oder Ketten, keine Absperrbänder.
Wann Fangnetze? Bei Sturzgefahr ins Innere – möglichst nah unter dem Arbeitsplatz.
Welche Schutznetze? System S mit Randseil, geprüft und jährlich auf Alterung geprüft.
Wann Arbeit einstellen? Bei böigem und starkem Wind – Bleche gegen Anheben sichern.
Was prüft der SiGeKo? Koordination und Absturzschutz-Schnittstellen – die Verlegung verantwortet das Dachdeckerunternehmen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Wichtige Grundlagen für Dachdeckung mit Profilblechen:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten)
- DGUV Regel 101-011 (Benutzung von Schutznetzen)
- DGUV Regel 101-038 (Bauarbeiten)
- DGUV Regel 112-198 (Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz)
- DGUV Regel 112-199 (Rettung aus Höhen und Tiefen)
- DGUV Information 201-023 (Benutzung von Seitenschutz- und Randsicherungssystemen)
- DGUV Grundsatz 301-002 (Grundsätze für die Prüfung von Randsicherungen)
- BG Bau Baustein C 342 (Dachdeckung mit Profilblechen)
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